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Polizeieinsatz bei NPD-Aufmarsch

Gefährliche Demonstranten? Von wegen!

Eine Antwort des Innenministers an den Abgeordneten Jürgen Mistol ergibt: Fast alle Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich gewalttätige Gegendemonstranten beim NPD-Aufmarsch 2013 wurden eingestellt. Weiter ermittelt wird gegen die Sitzblockierer. Man habe „alle teilnehmenden Personen“ im Visier. Von 200 konnten bislang 14 identifiziert werden.

Sitzblockade gegen die NPD im September 2013. Von ca. 2000 Personen konnte die Polizei nur 14 identifizieren. Sagt der Innenminister. Foto: Archiv/ as

Sitzblockade gegen die NPD im September 2013. Von ca. 200 teilnehmenden Personen konnte die Polizei nur 14 identifizieren. Sagt der Innenminister. Foto: Archiv/ as

Von Chaoten war die Rede. Von aggressivem Verhalten. Von gefährlichen Körperverletzungen und Flaschenwürfen. Unter anderem mit diesen Begründungen rechtfertigte die Einsatzleitung der Polizei die gewaltsame Räumung einer NPD-Blockade am 5. September 2013 am Regensburger Domplatz.

Neun von elf Verfahren eingestellt

An diesem Tag hatte die NPD bei ihrer „Deutschlandfahrt“ in Regensburg Station gemacht. Nach einer friedlichen Gegendemonstration mit rund 2.000 Teilnehmern ließen sich etwa 200 Menschen zu einer Sitzblockade nieder. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen per Lautsprecher, die Straße freizugeben, räumte die Polizei die Blockade schließlich mit Gewalt. Pfefferspray und Schlagstöcke kamen dabei auch gegen unbeteiligte Passanten zum Einsatz. Es gab mehrere brutale Festnahmen.

Warum so unterschiedliche Einsatzstrategien? Warum selektive Ermittlungen? Jürgen Mistol  hatte nachgefragt. Foto: Archiv/ Herbert Baumgärtner

Warum so unterschiedliche Einsatzstrategien? Warum selektive Ermittlungen? Jürgen Mistol hatte nachgefragt. Foto: Archiv/ Herbert Baumgärtner

Eine aktuelle Antwort von Innenminister Joachim Herrmann auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Mistol (Grüne), die unserer Redaktion vorliegt, ergibt nun: Von insgesamt elf eingeleiteten Strafverfahren gegen die vermeintlich so aggressiven Gegendemonstranten wurden neun eingestellt. Lediglich ein Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (Wurf mit einer Glasflasche) wurde durch einen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen. In einem weiteren Verfahren wurde wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Strafbefehl beantragt.

„Bisher namentlich nicht bekannte Polizeibeamte“

Nach wie vor laufen die Ermittlungen wegen drei Anzeigen gegen, so der Innenminister, „bisher namentlich nicht bekannte Polizeibeamte“. Ihnen wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Ob sich darunter auch jene Beamte befinden, die einen 22jährigen offensichtlich grundlos festgenommen haben (Video) und ihm im Zuge dessen eine Rippe brachen, lässt die Antwort des Innenministers offen.

Ebenso wird gegen den damaligen Einsatzleiter Wolfgang Mache ermittelt. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz erstattet. Er habe mit der Auflösung der Sitzblockade Grundrechte verletzt, so der Anzeigenerstatter.

„Einsatzphilosophie: primär Deeskalation“

Nach wie vor sieht der Innenminister den Polizeieinsatz vom 5. September übrigens als völlig gerechtfertigt an. Er sieht auch keinen Widerspruch zu der friedlichen Räumung einer NPD-Blockade durch die Polizei im Jahr 2012 in Regensburg. Das polizeiliche Vorgehen sei „stets auf Deeskalation und eine kommunikative Konfliktlösung ausgerichtet“ gewesen. Generell setze die „Einsatzphilosophie“ der bayerischen Polizei „primär auf Deeskalation“. 2013 habe man aber mit keiner Blockade nach Abschluss der NPD-Kundgebung gerechnet.

Der NPD-Lkw und die beiden Busse fuhren im Zentimeterabstand durch die Menschenmassen. Foto: Herbert Baumgärtner

Der NPD-Lkw und die beiden Busse fuhren im Zentimeterabstand durch die Menschenmassen. Foto: Herbert Baumgärtner

Etwas überraschend liest sich die Antwort des Innenministers zu den Fragen nach den Ermittlungen gegen die Sitzblockierer. Wie berichtet erhielten Anfang des Jahres mehrere Teilnehmer der Blockade Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung. Doch längst nicht alle. Insbesondere diese Ungleichbehandlung war mit ein Anlass für Mistols Anfrage.

Hermann bestätigt in seiner Antwort Ermittlungen gegen insgesamt 14 Personen. Allerdings, so der Innenminister weiter, werde „gegen alle an der Sitzblockade am Domplatz teilnehmenden Personen“ ermittelt. Aber: „Es konnten bislang lediglich 14 Personen identifiziert werden. Die anderen teilnehmenden Personen sind bislang unbekannt.“

Vor dem Hintergrund, dass es unter den Blockierern zum Teil bekannten Kommunalpolitiker gibt, die nicht von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, ist das erstaunlich.

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