Im Namen mehrerer Betroffener hatte die Kanzlei Feststellungsklage erhoben, um die Rechtslage zu klären. Im Auftrag einer dubios anmutenden „Archive AG“ hatte Urmann Ende 2013 zehntausende (mutmaßliche) Nutzer des Porno-Streaming-Portals Redtube abgemahnt. Zwischenzeitlich gibt es deshalb mehrere Strafanzeigen gegen das Unternehmen und auch Urmann. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln.
Die Stadt Regensburg will den Sperrbezirk für Prostituierte erweitern. Ob die geplante Verordnung einer Klage standhält, ist indes unsicher. Die Regensburger Sprecherin vom „Berufsverband erotischer und sexueller Dienstleistungen“ sieht Prostituierte durch die Ausweitung des Sperrbezirks kriminalisiert.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Revision des Holocaustleugners Richard Williamson verworfen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2013 rechtskräftig. Williamson war damals zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden.
In einem Wohnhaus in der Greflingerstraße hat es seit Jahresbeginn achtmal gebrannt. Die Bewohner leben in ständiger Angst – daran konnten auch der Hauseigentümer und die Polizei bislang nichts ändern.
Der Amokfahrer muss in die geschlossene Psychiatrie. Dieses Urteil ist wenig überraschend. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter aber auch mit diversen Schuldzuweisungen auf.
Eine Antwort des Innenministers an den Abgeordneten Jürgen Mistol ergibt: Fast alle Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich gewalttätige Gegendemonstranten beim NPD-Aufmarsch 2013 wurden eingestellt. Weiter ermittelt wird gegen die Sitzblockierer. Man habe „alle teilnehmenden Personen“ im Visier. Von 200 konnten bislang 14 identifiziert werden.
Ein Richter weigert sich über einen Antrag zu entscheiden, ein anderer ordnet versehentlich Zwangsunterbringung an und ein Gutachter macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Schlampereien am Rande eines Mietprozesses.
Zuletzt durfte das Bündnis Pro Stadtpass keine Unterschriften vor dem Jobcenter Regensburg sammeln. Die Begründung: Das Gebäude befinde sich auf Privatbesitz. Am Donnerstag sammelten Aktivistinnen der FAU trotzdem. „Es kann nicht sein, dass durch Privatisierung von öffentlichem Raum die Meinungsbildung behindert wird“, so FAU-Sekretärin Bettina Moser.
Der Prozess gegen den Amokfahrer von Regensburg neigt sich dem Ende zu. Gestern wurde das psychiatrische Gutachten des Mannes vor Gericht verlesen. Auch wenn die Sache juristisch eindeutig ist: Einige Unklarheiten bleiben.
Bei der Pressekonferenz zum Wahlergebnis rechnet der künftige Oberbürgermeister mit der CSU ab. Die Wahl von Hermann Vanino zum CSU-Fraktionschef bezeichnet er als „Schacherei“.
Für den einen ist es ein Triumph, für den anderen ein Debakel: Mit über 70 Prozent der Stimmen ist Joachim Wolbergs zum neuen Oberbürgermeister von Regensburg gewählt worden. Christian Schlegl bezeichnet sein Wahldebakel als „absehbar“.
„tun. starthilfe für flüchtlinge im landkreis eichstätt“ ist ein Projekt, das Wellen schlägt. Im kleinen Eichstätt (Oberbayern) helfen Bürger und Studenten jenen, die es noch werden wollen. Martina Zukowski war für uns vor Ort, um sich ein Bild zu machen.
Ohne Not hat Christian Schlegl seinen Anspruch auf den Vorsitz der CSU-Fraktion aufgegeben. Warum er das getan hat, können sich selbst enge Parteifreunde nicht erklären. Und diejenigen, die das Wahldesaster mitzuverantworten haben, sind nicht nur fein raus, sondern erklären Schlegl schon vor der Stichwahl für politisch tot.
Sie lässt sich nicht jede klerikale Willkür als göttliches Gesetz andrehen und nimmt auch nicht jedes Parteigeflüster für bare Münze. Nein, Mathilde Vietze ist beileibe keine einfache Kost. Dass sie den ein oder anderen deswegen schon durch ihre bloße Anwesenheit nervt, nimmt sie mit Humor. Ein Porträt über eine „protestantische Katholikin“, die lange nicht so fromm ist, wie Kirche und SPD sie gerne hätten.
Erneut gerät die Universität Regensburg wegen ihrer fragwürdigen Befristungspraxis in den Fokus. Am Dienstag klagte eine Lehrkraft erfolgreich auf Festanstellung. Die Uni scheint die einschlägige Rechtsprechung entweder nicht zu verstehen oder bewusst zu ignorieren.