Drohender Gutachter rudert zurück
Wird der Gutachter, der einer schwerkranken Frau mit Zwangsvorführung drohte, womöglich noch entschädigt?
Der Gutachter, der einer schwerkranken Frau im Zuge eines Mietprozesses damit gedroht hatte, sie zwangsweise zur Untersuchung vorführen zu lassen, rudert zurück. In einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, bittet er das Amtsgericht, ihn von dem Auftrag zu entbinden.
Wie mehrfach berichtet, versucht ein Regensburger Rechtsanwalt seit geraumer Zeit, die 72jährige Christa Bauer mit zum Teil recht rüden Methoden aus ihrer Mietwohnung zu klagen. Vorgeblich geht es um Eigenbedarf seiner Tochter.
1.500 Euro für ein sinnloses Gutachten
Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzungen geht es auch um den Gesundheitszustand von Frau Bauer. Sie lebt seit über 40 Jahren in ihrem angestammten Viertel. Wegen einer Herzerkrankung und nach mehreren langwierigen Operationen ist Christa Bauer seit einigen Jahren schwerbehindert und auf Unterstützung durch ihren Sohn Markus angewiesen, der bei ihr lebt und über eine umfassende Vorsorgevollmacht für seine Mutter verfügt.
Wie würde sich ein Umzug auf ihren Gesundheitszustand auswirken? Verkraftet sie das überhaupt? Insbesondere zu dieser Fragestellung beantragten die Bauers über ihren Rechtsanwalt Johannes Luft ein Gutachten und zahlten dazu 1.500 Euro Kostenvorschuss bei der Gerichtskasse ein.
Bislang hat das Gericht nur einen recht eigenwilligen und wenig sinnhaften Gutachterauftrag erteilt: Der Sachverständige sollte lediglich der – bereits beantworteten Frage – nachgehen, ob Christa Bauer in der Lage ist alleine zu wohnen. Über einen Antrag von Rechtsanwalt Luft, das Gutachten im Sinne der oben gestellten Fragen zu erweitern, weigert sich der zuständige Richter seit über einem Jahr zu entscheiden.
Der Gutachter: schludern und drohen
Der Sachverständige indes überging bei den Terminvereinbarungen für das Gutachten sowohl Markus Bauer wie auch Rechtsanwalt Luft. Er schickte Christa Bauer binnen kürzester Zeit (zehn Tage) zwei Schreiben und ließ es sich nicht nehmen, „auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Vorführung zur Untersuchung hin(zu)weisen“. Eine juristisch haltlose Drohung: Niemand kann für ein Gutachten, dass er selbst beantragt hat, zwangsweise vorgeführt werden. Zusätzlich leitete er Christa Bauers Akten ans gar nicht zuständige Betreuungsgericht weiter.
Der Entscheidung über einen drauffolgenden Befangenheitsantrag von Bauer gegen ihn, kam der Gutachter nun zuvor und bat selbst um Entbindung von dem Auftrag. Dem wird das Gericht wohl nachkommen.
„Schreibfehler meiner Sekretärin“
Ein Einsehen in irgendwelche Fehler hat der Gutachter indes nicht. In seinem Schreiben beharrt er darauf, nichts falsch gemacht zu haben. Bei dem Versand der Akten ans Betreuungsgericht habe es sich um einen „Schreibfehler meiner Sekretärin“ gehandelt.
Mit der Wahrheit geht der Gutachter zudem recht kreativ um. So behauptet er etwa, sich an Markus und nicht an Christa Bauer gewandt zu haben. Eine glatte Lüge.
Fraglich bleibt, ob der Gutachter für seinen bisherigen Aufwand womöglich noch entschädigt wird – was weitere Kosten für Christa Bauer bedeuten würde. In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wäre das nicht der Fall. Markus Bauer hat bereits einen entsprechenden Antrag ans Amtsgericht gestellt. Man wird sehen, wie lange der Richter dieses Mal für eine Entscheidung braucht.