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Flüchtlingsfamilie soll abgeschoben werden

Bundesamt erklärt Blutrache für ausgeglichen

Eine Flüchtlingsfamilie soll nach Afghanistan abgeschoben werden, obwohl der Vater dort fürchten muss, von einem namhaften Warlord ermordet zu werden. Der Grund: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält den „Blutrachezoll“ für „ausgeglichen“ und sieht deshalb keine Gefahr für die Familie.

Von David Liese

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Hamid T. (2.v.l.) soll mit seiner Familie nach Afghanistan abgeschoben werden – weil der “Blutrachezoll” zwischen ihm und einem Warlord ausgeglichen sei. Fotos: ld

Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist niemand erschienen. „Das ist normal“, sagt Rechtsanwalt Joachim Schürkens. „Die kommen nur, wenn sie eine Grundsatzentscheidung wollen. Oder eine große Öffentlichkeit da ist.“

Schürkens vertritt eine dreiköpfige Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan. Vor einigen Jahren kam sie nach Deutschland und beantragte hier Asyl, nachdem sie bereits seit 2007 nicht mehr in ihrem Heimatland leben konnte. Vorläufig waren sie in den Iran geflüchtet.

Vor dem Regensburger Verwaltungsgericht klagen Hamid T., Ayla T. und Sima T. (Namen geändert) nun darauf, dass sie in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden. Im Augenblick wird ihnen nicht einmal Abschiebungsschutz gewährt. Und das, obwohl es triftige Gründe gibt, dass Vater, Mutter und die kleine Tochter nicht nach Afghanistan zurückkehren können.

Verfolgt von einem namhaften Warlord

Die schildert Hamid T. der Richterin in aller Ausführlichkeit. Als junger Wehrdienstleistender in Afghanistan wurde er als Sicherheitsmann für einen Kommandanten der Armee eingesetzt. In dieser Funktion beschützte er seinen Vorgesetzten auch während diplomatischer Gespräche mit zwei Mudschaheddin im Grenzgebiet von Bagram und Parwan 1991. Als diese ganz unvermittelt das Feuer eröffneten, wurde T. angewiesen, sich zu verteidigen. „Durch meine Schüsse wurden die beiden Mudschaheddin getötet“, übersetzt der Dolmetscher im Gerichtssaal. „Später hat man mich für den Tod der beiden verantwortlich gemacht – mein Vorgesetzter hat mir gesagt, ich müsse fliehen.“

Bei den Getöteten handelte es sich um Verwandte des Warlords Hadschi Almas, der zu dieser Zeit als Befehlshaber der Mudschaheddin in der Region viel Macht in seiner Person vereinte und erbitterten Widerstand gegen die Sowjets leistete. Almas und ein Verbündeter, der als Spion in die Gruppe von Hamid T. eingeschleust worden war, spürten T. 1993 in Kabul auf. Eines Abends klingelten sie mit drei weiteren Männern am Haus, wo T. mit seinen Eltern, seinem Bruder und seinen beiden Neffen wohnte.

Vater, Mutter, Bruder und Neffen zu Hause erschossen

An dieser Stelle muss T. im Gerichtssaal immer wieder tief durchatmen. Tränen steigen ihm in die Augen. „Mein Vater öffnete die Tür“, lässt er übersetzen. „Ich hörte sofort die Schießerei. Mein Vater, meine Mutter, mein Bruder und meine Neffen wurden erschossen. Ich bin zur Haustür gerannt, sah, wie sie alle auf dem Boden lagen – ich konnte es nicht fassen.“ T. gelang die Flucht, wurde aber am Bein verletzt, nachdem die Angreifer eine Handgranate nach ihm geworfen hatten.

Daraufhin verließ Hamid T. seine Heimat zum ersten Mal, flüchtete in den benachbarten Iran. Er begann dort, als Maurer zu arbeiten. Einige Jahre später kehrte T. zurück, lernte in Afghanistan seine heutige Frau Ayla kennen und heiratete sie. Nach 10 Monaten ging er mit ihr wieder in den Iran, da er in Afghanistan keine Arbeit fand.

Mehrfacher Versuch einer Rückkehr nach Afghanistan

Als die NATO das Land vermeintlich stabilisiert hatte, sei er dann mit seiner Frau abermals nach Afghanistan zurückgekehrt. „Als ich auf Jobsuche war, sah ich eines Tages dann ein Auto, das mich verfolgte.“ Darin saß der Verbündete des Warlords Almas, der auch beim Mord an T.s Familie beteiligt war. „Einen Abend davor hatte man bei einem mir bekannten Geschäftsmann nach meiner Adresse gefragt“, erzählt T. der Richterin.

So flüchteten Hamid und Ayla T. wiederum in den Iran. Eine Gesetzesänderung, die sich gegen Einwanderer ohne Papiere richtete und ihnen die Perspektive nahm, vertrieb sie dann endgültig. „Wir hatten immer noch keine offiziellen Papiere, obwohl ich arbeitete“, sagt T. Nach Afghanistan hätte er nicht mehr zurückgekonnt – so sei ihm nur die Flucht nach Europa geblieben.

„Das ist ganz klar: Die würden mich töten.“

Die Richterin bohrt nach, erfragt jedes Detail der von T. geschilderten Ereignisse – bis hin zum genauen räumlichen Abstand zwischen ihm und den Mudschaheddin, die er 1991 durch seine Schüsse tötete. Sie weist auf vermeintliche Widersprüche zwischen T.s heutigen Aussagen und seinen Angaben beim BAMF hin. Doch der Mann lässt sich nicht beirren, klärt jede Unstimmigkeit schlüssig auf. „Was, glauben Sie, hätten Sie heute in Afghanistan zu erwarten?“, fragt die Richterin dann. „Das ist ganz klar: Die würden mich töten“, übersetzt der Dolmetscher.

„Wir wurden in Deutschland unter Druck gesetzt.”

Dann wird Hamid T.s Frau Ayla vernommen. Sie hat bis jetzt mit der kleinen Tochter vor dem Gerichtssaal gewartet. Sie zittert, sitzt gebeugt, hat Tränen in den Augen. Schon seit ihrer Flucht in den Iran hat sie mit körperlichen und psychischen Problemen zu kämpfen, die in Deutschland schlimmer geworden sind. „Wir wurden hier unter Druck gesetzt, die Polizei hat mir mein Geld, das ich im Iran verdient habe, weggenommen, wir leben in einem winzigen Zimmer“, sagt sie mit leiser, gebrochener Stimme.

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Bis zu 20 Tabletten muss Ayla T. täglich einnehmen. “Wir wurden in Deutschland massiv unter Druck gesetzt”, sagt sie.

Am Tag muss die Frau bis zu zwanzig Tabletten nehmen. Sie hat einen großen Plastiksack voller Medikamente dabei, den sie der Richterin zeigt – Schmerzmittel, Betablocker und Psychopharmaka. „Ohne Medikamente würde ich nicht länger leben können“, sagt sie.

Bundesamt: „Der Blutrachezoll ist ausgeglichen.“

Am Ende der Sitzung ergreift Anwalt Schürkens noch einmal das Wort. Er weist darauf hin, dass die Argumentation des BAMF gegen die Flüchtlingseigenschaft der Familie abenteuerlich ist. Im Kern zieht sich das Bundesamt nämlich darauf zurück, der „Blutrachezoll“ zwischen Hamid T. und dem Warlord Almas sei „ausgeglichen“. Daher habe sein Mandant nichts mehr zu befürchten. Außerdem lägen die Vorfälle ohnehin schon so lang zurück.

„In Afghanistan gibt es keine Fluchtalternative für ihn“, gibt der Anwalt zu bedenken. Almas sei „mit allen Wassern gewaschen“. Die Flüchtlingseigenschaft müsse auch Ayla T. und der kleinen Tochter Sima als Familienangehörige zuerkannt werden. Zumindest dürften sie nicht abgeschobene werden. Am heutigen Tag wird die Richterin das nicht entscheiden – das Urteil wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugestellt.

Am Ende der Verhandlung passiert dann noch etwas Ungewöhnliches. Hamid und Ayla T. schicken ihre Tochter vor zur Richterin, wo sie zunächst verlegen in den Raum starrt. Der Dolmetscher erklärt, das Mädchen wolle „noch etwas wichtiges sagen.“ Das tut sie dann auch – auf deutsch. „Mein Papa hat Probleme in Afghanistan.” Sie bittet darum, dass er nicht dorthin zurückkehren müsse. Die Richterin nimmt das zur Kenntnis.

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