Zweierlei Persönlichkeitsrecht
Mittelbayerische Doppelmoral: Was für einen einflussreichen, weltweit aktiven und gesellschaftlich exponierten Unternehmer gilt, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, muss für einen Oberpfälzer (Ex-)Provinzpolitiker noch lange nicht gelten. Ein Kommentar.
„Denn die Frage, ob das öffentliche Interesse an dem Thema die Persönlichkeitsrechte von Herrn Götz übertrifft, ist aus unserer Sicht sowie einer juristischen Betrachtung noch offen. Die Entscheidung über eine solche Veröffentlichung und die Belastbarkeit der zugrunde liegende Informationen muss jedes Medium selbst treffen. Gleichzeitig ist das Thema nicht von besonderer zeitlicher Brisanz gekennzeichnet.“ Mittelbayerische Zeitung, 23.01.2014
Es waren hehre Grundsätze, mit denen die Mittelbayerische Zeitung Anfang des Jahres ihre wochenlange Nichtberichterstattung zur Plagiatsaffäre um den Regensburger Putzmogul Karlheinz Götz begründete. Während das Thema überregional Wellen schlug, fühlte sich die MZ zunächst vor allem den Persönlichkeitsrechten von Herrn Götz verpflichtet.
Die MZ misst mit zweierlei Maß
Betrachtet man den Umgang der MZ mit einem anderen Fall, misst die Lokalzeitung offenkundig mit zweierlei Maß. Denn was für einen einflussreichen, weltweit aktiven und gesellschaftlich exponierten Unternehmer gilt, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, muss für einen Oberpfälzer (Ex-)Provinzpolitiker noch lange nicht gelten.
Vor knapp einem Jahr verursachte Jürgen L. einen tragischen Unfall. Ein 15jähriges Mädchen kam dabei ums Leben. L. hatte laut Bluttest 0,53 Promille Alkohol im Blut und war mutmaßlich zu schnell unterwegs. Ihm steht deshalb ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bevor.
Hauptsache der Name in der Schlagzeile
Seitdem erscheint L. in schöner Regelmäßigkeit in der Mittelbayerischen Zeitung – mit voller Namensnennung und Berufsbezeichnung. Zuletzt wurde vor drei Tagen berichtet – mit L.’s Namen in der Schlagzeile. Der Tenor: Es sei „nach wie vor völlig unklar“, wann der Prozess gegen L. eröffnet werde.
Zuvor hatte die MZ, stets mit L.s Namen in der Schlagzeile, schon mehrfach von Verfahrensverzögerungen berichtet. Und irgendwie gewinnt man dabei den Eindruck: Das dauert doch viel zu lang. Da stimmt doch etwas nicht. Tatsächlich aber ist es relativ normal, dass es ein gutes Jahr dauern kann, bis ein Verfahren, bei dem Gutachten eingeholt werden, eröffnet wird. Ärgerlich vielleicht, aber normal. Zumindest liegt die Verantwortung dabei nicht bei L..
Doch worin besteht nun das große öffentliche Interesse, L. als Person immer wieder und nach wie vor derart öffentlich zu exponieren?
Warum dieses Interesse an einem Privatmann?
Es ist mehr als ein Jahr her, dass er Oberbürgermeister-Kandidat-Kandidat der Regensburger CSU war. Zum Zeitpunkt des Unfalls war das bereits vom Tisch.
Es ist vier Monate her, seit er aus dem Kreistag in Cham ausgeschieden ist. Er hat (entgegen der aktuellen falschen Berichterstattung der MZ) keinerlei politisches oder öffentliches Amt inne. Er hat sich nicht nur aus dem politischen, sondern auch gesellschaftlichen Leben weitgehend zurückgezogen. Er ist Privatmann.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Berichterstattung über einen solchen Unfall und die juristischen Folgen liegen im öffentlichen Interesse. Ebenso die Klärung von juristischer und moralischer Verantwortung. Warum es der Mittelbayerischen Zeitung aber ein derartiges Anliegen ist, Jürgen L. stets namentlich zu nennen, bleibt ein Rätsel. Juristisch mag das zulässig sein. Nimmt man aber die hochmoralischen Grundsätze, welche die MZ in der Causa Götz formuliert hat, offenbart es nichts anderes als eine heuchlerische Doppelmoral.