Nach der Ablehnung ihrer Verfassungsbeschwerde prüft die Familie des 2009 getöteten Tennessee Eisenberg derzeit mit ihren Anwälten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Erwägt den Gang nach Straßburg: Dr. Jan Bockemühl. Foto: Archiv
Als „sehr merkwürdig“ bezeichnet der Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Fall Tenessee Eisenberg. Wie gestern berichtet, werden sich die Polizeibeamten, die den 24jährigen Studenten am 30. April 2009 bei einem Einsatz erschossen haben, nicht vor Gericht verantworten müssen. Eine Beschwerde von Eisenbergs Familie gegen einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.
Warum so lang? Warum mit Begründung?
„Normalerweise trifft das Verfassungsgericht eine solche Entscheidung innerhalb sehr kurzer Zeit. In diesem Fall brauchte es drei Jahre“, sagt Bockemühl, der die Familie vertritt. „Außerdem wird so etwas in der Regel auch nicht begründet.“ In diesem Fall allerdings gebe es eine neunseitige Begründung, die sich auch kurz mit dem Argumenten in der Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt.
Eisenberg war bei dem Polizeieinsatz von zwölf Kugeln getroffen worden. Zuvor soll er seinen Mitbewohner und anschließend die hinzu gerufenen Beamten mit einem Messer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg sah seinerzeit keine Veranlassung, Anklage zu erheben. Gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“ hätten die Beamten aus Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt. Sämtliche Beschwerden der Familie dagegen wurden abgewiesen. Zuletzt scheiterte ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg. Auch dort kam man zu dem Ergebnis, dass die Beamten mit hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt hätten. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist der nationale Rechtsweg ausgeschöpft.
Zugang zum Rechtsweg verwehrt?
„Das Verfassungsgericht sagt nicht, dass der Nürnberger Beschluss richtig war. Es heißt lediglich, dass diese Entscheidung nicht unvertretbar gewesen sei“, sagt Bockemühl. Er sieht nun durchaus Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Nichtannahme der Beschwerde gegen europarechtliche Fragen verstoßen wurde. „Der formale Rechtsweg muss eine Überprüfung sein, die jedem Zweifel gerecht wird“, so der Rechtsanwalt. Im Fall Eisenberg hätten allerdings Polizei und Staatsanwaltschaft das Ergebnis vorweg genommen und seien von einer Notwehrsituation ausgegangen. Der Familie sei damit das Recht genommen worden, die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten in einem Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang prüfen zu lassen. Möglicherweise werde man nun dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen, so Bockemühl. Derzeit berate man sich darüber mit der Familie. Im August wisse man mehr.
Gustl Mollath gewann am Dienstagvormittag an Glaubwürdigkeit. Ein Vorfall in Bad Pyrmont zum Jahreswechsel verpuffte. Bei den Reifenstechereien aus dem Jahr 2005 kamen zumindest erhebliche Zweifel an Mollaths Täterschaft auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Eltern von Tennessee Eisenberg abgelehnt. Damit bestätigt es die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg, die Polizeibeamten hätten bei der Erschießung des Studenten „mit hoher Wahrscheinlichkeit” in Notwehr gehandelt.
Am Dienstag entscheidet sich bei einer Anhörung vor dem Landgericht Landshut, ob die Regensburgerin Ilona Haslbauer weiter in der psychiatrischen Forensik bleiben muss. Dort sitzt sie seit sieben Jahren. Zu einer dort angemeldeten Kundgebung kommt auch Nina Hagen. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir einen etwas älteren Artikel über einen Besuch bei Frau Haslbauer.
Das Bild vom friedlichen Herrn Mollath bekommt Kratzer. Im Gegenzug mehren sich die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, das zu seiner Unterbringung führte. Zweiter Teil des sechsten Verhandlungstages in Regensburg.
Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath musste heute der neue Ehemann von Mollaths Ex-Frau aussagen. Die Nebenklage will unterdessen neue Vorwürfe in Form von Ermittlungsakten ins Spiel bringen.
Auch ein kleiner Plitschplatsch-Brunnen scheint so seine Tücken zu haben. Ein Projekt, mit dem Ex-OB Hans Schaidinger den Künstler Jakob Friedl vom Ernst-Reuter-Platz vertrieb, wird wohl nicht umgesetzt. Der Grund: Es ist viel zu teuer.
Während Otto Brixner, der Vorsitzende Richter aus dem Mollath-Prozess von 2006, aus Zeitdruck umgeladen wurde, äußerte sich heute dessen Beisitzerin. Dabei wurde klar: So genau hat man es damals auf der Richterbank nicht genommen.
Hat eine Zahnärztin das Leben einer Frau verpfuscht? Das müsste ein Gericht klären. Doch dort lässt man sich Zeit. Das Verfahren verzögert sich bereits seit vier Jahren. So lange kann die schwerkranke Frau auch nicht vernünftig behandelt werden. Jetzt läuft eine Rüge.
Ein wichtiger Zeuge beschädigt ohne Not die eigene Glaubwürdigkeit. Ein Ärztin, die Mollath für psychisch krank erklärt hat, ohne ihn je gesehen zu haben, zieht sich ganz gut aus der Affäre. Vierter Tag im Mollath-Prozess.
Am Mittwoch hat Gustl Mollath sich entgegen seiner Ankündigung doch vor Gericht geäußert. Anlass waren die Schilderungen seines früheren Pflichtverteidigers. Der sprach von Angst vor Mollath und seinen Unterstützern.
Das Landratsamt Regensburg hat das Planfeststellungsverfahren zum Wasserkraftwerk am Wehr Pielmühle eröffnet. Gegen das Projekt gab es in den vergangenen Jahren breiten Widerstand aus Politik und Bevölkerung.
Ein weiterer Zeuge, der seine Aussage verweigert, und eine Attest-Kopie mit fraglicher Herkunft: Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath bleibt spannend.
Mittelbayerische Doppelmoral: Was für einen einflussreichen, weltweit aktiven und gesellschaftlich exponierten Unternehmer gilt, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, muss für einen Oberpfälzer (Ex-)Provinzpolitiker noch lange nicht gelten. Ein Kommentar.
Wieso die Klitoris eigentlich nichts anderes ist als ein Penis, Pornos meist an der Realität vorbeigehen – und richtig guter Sex letztlich eine Frage von Übung und Selbstliebe ist. Ein Gespräch mit Sexualberaterin Birgit Kübler über die Suche nach der Lust und wie man sie findet.
Wegen Widerstands gegen und Beleidigung von Vollstreckungsbeamten steht am Dienstag ein Teilnehmer des Hungerstreiks am Münchner Rindermarkt vor Gericht. Ein Interview mit Mohammad Kalali.
Das Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath beginnt mit einer handfesten Überraschung: So lange ein psychiatrischer Sachverständiger an dem Verfahren teilnimmt, wird er nicht aussagen. Einen Antrag, den Gutachter auszuschließen, lehnte das Gericht ab.
Ein Flüchtling, der behauptet, aus Sierra Leone zu stammen, soll seit Jahren nach Guinea abgeschoben werden. Am Freitag wehrte sich der Mann gerichtlich gegen eine Vorführung vor einer guineischen Delegation.