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Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich Zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“

Norbert Nedopil hält Mollath weder für wahnkrank noch gefährlich. Zumindest heute. Foto: ld

Norbert Nedopil hält Mollath weder für wahnkrank noch gefährlich. Zumindest heute. Foto: ld

Irgendwann, nach mehrfachen Ermahnungen durch Richterin Elke Escher, hört Gustl Mollath mit dem Fragen auf. Er hat den psychiatrischen Gutachter Professor Norbert Nedopil zu Aussagen befragt, die dieser in Interviews getroffen hat. Er hat in Frageform gekleidete Stellungnahmen zu Zuständen in der Forensik, Zerwürfnissen mit früheren Rechtsanwälten oder Zusammenhängen der Schwarzgeldverschiebungen abgegeben. Und er hat erneut moniert, dass zahlreichen Zeugen nicht geladen wurden, die er benannt hat, damit sie zu den Schwarzgeldvorwürfen auf der einen und seiner Persönlichkeit auf der anderen Seite Stellung nehmen könnten.

Gustl Mollath ist nicht gefährlich.

 

Als Escher wieder einmal unterbricht und fragt, ob eine Pause nötig sei, damit Mollath sich mit seinem Rechtsanwalt Gerhard Strate darüber unterhalten könne, welche Fragen zulässig seien und welche nicht, winkt Mollath ab. „Ich gebe auf und stelle fest: Herr Nedopil hat falsche Eindrücke über mich gewonnen und ich darf sie nicht ausräumen, obwohl ich sie ausräumen könnte.“ Kurz vor 13 Uhr ist der 13. Verhandlungstag dann beendet. Neuerlich mit einem eher positiven Ergebnis für Mollath.

In einem Punkt ist das Gutachten von Professor Norbert Nedopil nämlich eindeutig: Gustl Mollath ist nicht gefährlich. Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar. Er sei voll schuldfähig. Und die Bewertung darüber, ob er die ihm vorgeworfenen Taten – Körperverletzung und Freiheitsberaubung bei seiner damaligen Frau sowie das Zerstechen zahlreicher Autoreifen – begangen habe, obliege nun dem Gericht, so Nedopil. Das ist aber nur die eine Seite.

„Es ist nicht die Aufgabe der Psychiater, die Prügel dafür einzustecken.“

Bei seinem Wunsch, voll rehabilitiert zu werden und die Schuld für sein Schicksal unfähigen Psychiatern zuschreiben zu können, die in der Vergangenheit Gutachten über ihn erstellt und darin für wahnkrank erklärt hatten, werden Nedopils Ausführungen, die man mit dem Wortpaar „einerseits, andererseits“ überschreiben könnte, Mollath kaum dienlich sein. Denn in einem Punkt wird der Sachverständige deutlich: Es gebe zwar viele Unsicherheiten bei der Diagnose, wenn der Betroffene selbst ein Gespräch verweigere. „Es ist aber nicht die Aufgabe der Psychiater, die Prügel dafür einzustecken.“ Die Gesetzeslage sei nun mal so, dass nur jemand aus der Unterbringung entlassen werden dürfe, wenn es keine Zweifel an dessen Ungefährlichkeit gebe. Und die seien ohne Untersuchung nur schwer auszuräumen.

Auch er selbst wisse „herzlich wenig“ über Mollath. Der 57jährige hatte sich einem Gespräch mit Nedopil verweigert. Die Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters bei dem Verfahren hatte Mollath bereits zu Beginn als Grund dafür genannt, dass er selbst nicht aussagen werde. Die Anwesenheit eines Psychiaters löse bei ihm Angstzustände aus, so Mollath am ersten Prozesstag. Dies sei ähnlich wie bei einem Kriegstrauma.

„Zu sagen ‘Das kann ich nicht’ wäre falsch.“

Doch trotz dünner Faktenlage gibt Nedopil ein Gutachten ab. Das gehöre generell zu seinem  „ethischen Verständnis“. Er sei der Fachmann, den das Gericht dafür vorgesehen habe. Er müsse zwar auf alle Unwägbarkeiten und Unsicherheiten hinweisen und eine Entscheidung obliege dann dem Gericht, aber: „Zu sagen ‘Das kann ich nicht’ wäre falsch.“

Verweigerte die Aussage und das Gespräch mit dem Gutachter: Gustl Mollath. Foto: ld

Ein Fehler? Gustl Mollath verweigerte die Aussage und das Gespräch mit dem Gutachter. Foto: ld

Und so stützte sich Nedopil auf mehrere hundert Seiten Akten aus früheren Verfahren. Auf Gutachten und die damaligen Aussagen seiner Ex-Frau. Auf dieser Basis sei es weder zu belegen, noch auszuschließen, dass Mollath krank gewesen sein könnte, so Nedopil. Viele von Mollaths Verhaltensweisen seien angesichts der verhärteten Fronten in der Ehekrise nachvollziehbar. Die Reifenstechereien, sollten sie ihm nachgewiesen werden können, sieht er sogar weniger als Ausfluss eines Wahns, sondern einer „normalpsychologischen Reaktion“.

„Geradlinig“ oder „stur“

Aus früheren Gutachten ergebe sich das Bild eines Menschen, der sich selbst für rechtschaffen und der Gerechtigkeit verpflichtet fühle und dies „mit Übernachhaltigkeit“ verfolge. Er mache manchmal Selbstüberschätzung, mangelnde Flexibilität und Kompromissfähigkeit bei Mollath aus. Das zeige auch das Zerwürfnis mit seinen Verteidigern bei der aktuellen Hauptverhandlung. Positiv formuliert könne man das als „geradlinig“ bezeichnen oder aber auch als „stur“.

Mehr als eine Persönlichkeitsbeschreibung rechtfertige all dies nicht, allerdings ließe sich auch eine psychische Erkrankung in der Vergangenheit nicht mit Sicherheit ausschließen. „Ohne eine Exploration (also eine eingehende Untersuchung durch einen Psychiater, Anm. d. Red.) bleibt der Verdacht. Aber er kann weder belegt noch entkräftet werden.“

„Wenn Sie alle Menschen aus dem Maßregelvollzug entlassen, würden 70 bis 75 Prozent nicht rückfällig werden.“

Er könne verstehen, dass er gegenüber Psychiatern misstrauisch sei und dass er sich im Vorfeld über ihn erkundigt habe, sagt Nedopil bei der anschließenden Befragung zu Mollath. „Ich kann aber nicht nachvollziehen, warum sie nicht mit mir sprechen wollten.“ Aus Interviews wisse Mollath, dass er, Nedopil, seinem eigenen Fach kritisch gegenüberstehe. So räumt Nedopil auch am Freitag ein, dass es bei Sachverständigen eine hohe Fehlerquote zu Ungunsten der Untergebrachten gebe. „Wenn Sie alle Menschen aus dem Maßregelvollzug entlassen, würden 70 bis 75 Prozent nicht rückfällig werden. Aber wenn ich wüsste, wer genau das ist, dann wäre ich der liebe Gott.“

„Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden“, sagt Nedopil zu Mollath. Denn wenn es bei ihm zu ungerechtfertigten Fehldiagnosen gekommen sei, „dann gibt es keinen anderen, der das aus der Welt räumen kann außer ein Fachmann“.

Mollath-Anwalt legt Mandat nieder und macht als Pflichtverteidiger weiter

Zum ausführlichen Bericht geht es hier   Kurzmeldung aus dem Gericht: Schon länger gab es Spannungen zwischen Gustl Mollath und seinem Verteidiger Gerhard Strate. Am Mittwochnachmittag hat Strate nun sein Mandat niedergelegt. Auslöser war eine Erklärung Mollaths vor der mittäglichen Verhandlngspause. Er sei “nicht nur befremdet, sondern entsetzt über die Auswahl der Zeugen in diesem Verfahren”. […]

Freiheit nach sieben Jahren Forensik

Nina Hagen und die zweite Mollath

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Sieben Jahre wegen Einkaufswagen-Attacke

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Am Dienstag entscheidet sich bei einer Anhörung vor dem Landgericht Landshut, ob die Regensburgerin Ilona Haslbauer weiter in der psychiatrischen Forensik bleiben muss. Dort sitzt sie seit sieben Jahren. Zu einer dort angemeldeten Kundgebung kommt auch Nina Hagen. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir einen etwas älteren Artikel über einen Besuch bei Frau Haslbauer.

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