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Ketten-Befristung von Lehrkräften

Prozess-Hanselei an der Uni Regensburg

Die Universität Regensburg will einen ehemals befristet beschäftigten Dozenten unbedingt loswerden. Nach einem eindeutigen Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg zieht man nun vor das Landesarbeitsgericht. Dort gibt es bereits ein deutliches Urteil in einem gleich gelagerten Fall. Die Kosten für den wohl aussichtslosen Rechtsstreit dürften bei rund 10.000 Euro liegen. Es ist nicht der einzige Fall. Die Universität mauert. Schon in der Vergangenheit gab es dort rechtsfehlerhafte Beschäftigungsverhältnisse in größerem Umfang.

Uni

Knapp sechs Monate ist es her, seit die Universität Regensburg gerichtliche Nachhilfe in Sachen Arbeitsrecht erhielt. Geklagt hatte Dr. Rainer Barbey. Fünf Jahre lang war der Germanist als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ an der Universität beschäftigt. Immer wieder befristet – auf Basis des WissZeitVG („Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“).

Arbeitsgericht: Uni muss Barbey weiterbeschäftigen

Im September 2013 lief sein letzter Arbeitsvertrag aus. Anträge auf eine Festanstellung, die auch von Barbeys Vorgesetzten und Studenten unterstützt wurden, stießen bei der Universitätsleitung auf taube Ohren. Barbey klagte und bekam Ende März Recht.

Der Tenor des Urteils: Nur wissenschaftliches oder künstlerisches Personal darf auf Basis des WissZeitVG befristet angestellt werden. Dies treffe auf Barbeys Stellenprofil nicht zu – er übe keine wissenschaftliche Tätigkeit aus. Wenn man das WissZeitVG so auslegen würde, wie die Universität dies in Barbeys Fall versucht habe, so der Richter während der damaligen Verhandlung, „dann hieße das auch, dass ein Hausmeister, der nebenbei noch Zeit zur wissenschaftlichen Arbeit hat, ein Wissenschaftler wäre“. Entsprechend sei die Befristung nicht zulässig gewesen, so das Gericht. Die Universität musste Barbey wieder einstellen – vorerst. Vor kurzem hat man nämlich Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in München eingereicht.

Eindeutiges Urteil des Landesarbeitsgerichts

Doch auch dort dürfte die Universität mit ihrer Rechtsauffassung kaum Chancen haben. In einem nahezu gleich gelagertem Fall ist das Landesarbeitsgericht nämlich Anfang September zu einem eindeutigen Urteil gelangt: Einer „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ an der LMU München bescheinigte das Landesarbeitsgericht, dass seine Beschäftigung nicht unter das WissZeitVG falle und eine entsprechende Befristung seiner Stelle damit rechtswidrig war. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Hintergründe lesen sich zum Teil wie eine Blaupause des Falls Barbey.

Revision gegen dieses Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Die LMU will nun die Urteilsbegründung abwarten und dann eventuell Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einreichen.

Die Universität zieht es vor, nicht zu antworten

Wie geht die Universität Regensburg nun mit diesem Urteil um? Wie viele weiteren Fälle von befristet Beschäftigten gibt es an der Universität Regensburg? Gibt es weitere Verfahren? Und was kosten diese Rechtsstreitigkeiten den Steuerzahler? Die Universität Regensburg zieht es vor, keine dieser Fragen zu beantworten. Über die Pressestelle wird uns mitgeteilt:

„Zu einem laufenden Verfahren kann sich die Universität nicht äußern. Bei den Kosten handelt es sich um die für einen Arbeitsrechtsstreit üblichen Kosten. Weitergehende Angaben sind in dieser Angelegenheit nicht möglich.“

 

Rechtsstreit kostet rund 10.000 Euro

Für eine Institution, die aus öffentlichen Geldern finanziert wird und der in der Vergangenheit bereits bescheinigt wurde, auf Basis des WissZeitVG in größerem Rahmen „rechtsfehlerhafte“ Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, ist eine solche Nicht-Antwort bemerkenswert.

So viel lässt sich aber auch ohne eine Stellungnahme der Universität sagen: Die „für einen Arbeitsrechtsstreit üblichen Kosten“ dürften sich im Fall Barbey bei zwei Instanzen auf gut 10.000 Euro belaufen. Unserer Redaktion sind zudem zwei weitere Fälle bekannt, bei denen das Arbeitsgericht Regensburg erst vor kurzem in der Verhandlung angekündigt hat, den Klagen gegen die Befristung durch die Universität Regensburg stattzugeben.

Ministerium: 81 „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ in Regensburg

Sollte das Urteil das Landesarbeitsgerichts rechtskräftig werden, könnte es aber noch Folgen über die bisher bekannten Fälle hinaus haben. Aus der Antwort von Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle auf eine Anfrage der Regensburger Landtagsabgeordneten Margit Wild (SPD) vom Mai 2014 geht hervor: Im Jahr 2012 waren an der Universität Regensburg 81 „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ beschäftigt.

Müssen diese möglicherweise alle festangestellt werden? Will die Universität jeden der Fälle gerichtlich klären?

Lässt die Unis allein: Staatsminister Spaenle. Foto: Archiv/ pm

Lässt die Unis allein: Staatsminister Spaenle. Foto: Archiv/ pm

Das Wissenschaftsministerium lässt die Universitäten in dieser Angelegenheit allein. Wie aus der Antwort von Staatsminister Spaenle an Margit Wild hervorgeht, verschließt man dort bislang noch die Augen vor der richterlichen Realität. Ob die Tätigkeit einer „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ unter das WissZeitVG falle oder nicht, könne „jeweils nur anhand einer konkreten und detaillierten Einzelfallbeurteilung entschieden werden“, schreibt Spaenle. Eine Befristung von Lehrkräften für besondere Aufgaben sei, Stand Mai, „nicht per se rechtswidrig“. Sollte sich an dieser Haltung des Ministers nichts ändern, stehen der Universität Regensburg und nicht nur dieser noch einige Gerichtsverfahren bevor.

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