Am Montag hatte Thomas Urmann gestanden, heute wurde er verurteilt: Wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten bekommt der Regensburger Rechtsanwalt zwei Jahre auf Bewährung.
Von David Liese
Thomas Urmann wurde vom Amtsgericht Augsburg zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Foto: Archiv.
Der als Porno-Abmahner bundesweit bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann ist nach Informationen der Augsburger Allgemeinen der Insolvenzverschleppung, des versuchten und vollendeten Betrugs sowie der Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelten für schuldig befunden worden.
Eine sogenannte verfahrensvereinfachende Absprache, die am Montag zwischen allen Prozessbeteiligten getroffen wurde, bewahrt Urmann davor, tatsächlich ins Gefängnis zu müssen. Im Rahmen der Absprache hatte Urmann vollumfänglich gestanden und konnte dafür mit einer Bewährungsstrafe von 20 bis 24 Monaten rechnen.
Zwei Jahre auf Bewährung
Diesen Rahmen hat das Augsburger Gericht unter Vorsitz von Roland Fink nun voll ausgeschöpft. Als Bewährungsauflage wurde eine Zahlung von 80.000 Euro an den Insolvenzverwalter der Wurstwarenfabrik sowie 80 Stunden Hilfsdienst angeordnet.
Als Geschäftsführer der „Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur GmbH“ war Urmann deren Zahlungsunfähigkeit bereits 2009 bekannt. Doch statt fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen, wurden noch über ein Jahr weiter Aufträge erteilt und Waren bestellt.
Werner Engelhardt beschäftigte sich schon frühzeitig mit Investments und setzt sowohl privat als auch geschäftlich auf Erneuerbare Energien. Lieber produziert er kostengünstig seinen eigenen Strom, als sich in Abhängigkeit von Öl und Gas zu begeben. Nicht nur aus Rücksicht auf die Umwelt, sondern weil die Rendite hier auch stimmt. Ein Porträt über ein Energiebündel.
Per Deal zur Bewährung? Im gegen ihn geführten Augsburger Prozess wegen Insolvenzverschleppung hat der als „Porno-Abmahner” bekannt gewordene Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann am Montag ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.
Dem Kunstforum Ostdeutsche Galerie kann man keinen Stempel aufdrücken. Das liegt nicht an einem fehlenden künstlerischen Konzept, sondern in seiner Natur: Das Museum bewahrt das Kunsterbe der ehemals deutsch geprägten Kulturräume in Osteuropa. Ein Blick in und auf und um die „Ostdeutsche“ herum.
Gustl Mollath ist nicht zufrieden: Gegen das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren hat er am Donnerstag Revision einlegen lassen. Mit seinem Rechtsanwalt aus dem Regensburger Prozess, Gerhard Strate, schien das nicht zu machen zu sein.
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Über vier Stunden lang hielt Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag sein Plädoyer im Mollath-Prozess. Dabei rechnete er nicht nur mit der „Komplott-Hypothese” ab, er machte auch klar, dass Mollath für ihn zweifellos schuldig sei.
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