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Anzeigenerstatterin steht selbst vor Gericht

Polizisten anzeigen lohnt sich nicht

Erhebliche Folgen hatte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Polizisten für eine 34jährige Frau. Sie steht jetzt selbst vor Gericht und die Vorwürfe wirken konstruiert. Das Verfahren gegen die Beamten wurde dagegen eingestellt.

Am Mittwoch steht die 34jährige Beate H. vor dem Amtsgericht Landshut. Foto: as

Am Mittwoch steht die 34jährige Beate H. vor dem Amtsgericht Landshut. Foto: as

Mit leichten Prellungen, Schürfwunden und einer Gehirnerschütterung endete für Beate H. der Besuch einer Polizeiwache in Landshut am 27. Mai 2013. Ihren Schilderungen zufolge wurde sie regelrecht aus der Tür geschmissen und flog mit dem Kopf gegen einen Bauzaun. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Nötigung, die die 34jährige am nächsten Tag gegen die beteiligten Polizeibeamten erstattete und mit einem ärztlichen Attest unterfütterte, wurde mittlerweile eingestellt. Der Tatverdacht ließe sich „nicht hinreichend erhärten“, heißt es in dem entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft. Beate H. hingegen steht am Mittwoch vor dem Amtsgericht Landshut. Mehrfach wurde der Termin schon verlegt. Nun wird morgen um 7.45 Uhr ein erneuter Anlauf genommen.

Wochen später folgt die Gegenanzeige

Wochen nach der Strafanzeige der Pädagogin nämlich hatten die betroffenen Polizeibeamten mit einer Gegenanzeige reagiert. Nun soll sie erheblichen Widerstand geleistet und die Beamten als „Arschlöcher“ und „Drecksäcke“ bezeichnet haben. Gegen den darauffolgenden Strafbefehl über 3.600 Euro legte Beate H. Widerspruch ein.

H.s Rechtsanwalt Marcel Keienborg schüttelt über die ungleiche Behandlung der Polizisten auf der einen und Beate H. auf der anderen Seite den Kopf. „Die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wurden eingestellt, weil der Sachverhalt nicht mehr aufzuklären sei. Meine Mandantin steht dagegen wegen exakt desselben Sachverhalts vor Gericht.“

Routinekontrolle war der Auslöser

Bereits im Januar hatten Regensburg Digital und wenig später die Süddeutsche Zeitung über den Fall berichtet. Auslöser der Eskalation auf der Wache war zunächst eine Routinekontrolle der Polizei. An jenem 27. Mai war Beate H. mit drei Freunden, Asylsuchenden, mit dem Auto in Landshut unterwegs. Ihre Begleiter waren nicht angeschnallt. Eine Überprüfung, ob gegen die drei etwas vorliege, blieb ergebnislos. Damit hätte die Angelegenheit beendet sein können. Doch einen Mann wollen die Beamten genauer kontrollieren. Bei ihm hätten sich „Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz“ ergeben, heißt es später im Polizeibericht. Erhärten konnte die Polizei diese Verdachtsmomente nicht. Tatsächlich verfügte der Mann über gültige Dokumente, die ihm den Aufenthalt in Landshut erlaubten und die er schon bei der Kontrolle vorgelegt hatte. Dennoch musste er mit auf die Wache.

Was passierte auf der Wache?

Was sich dort zutrug, während der Mann zwei Stunden lang vernommen wurde und Beate H. mit den anderen Beifahrern auf ihn wartete, ist nun Gegenstand des morgigen Verfahrens. Beate H. erzählt, sie habe gehört, wie im Innenraum „plötzlich geschrien“ wurde, während sie beim Rauchen vor der Tür stand. Ein Beamter war mit einem ihrer Mitfahrer in Streit geraten. „Zuerst schrie der Beamte ihn durch die Glasscheibe an. Dann kam er nach draußen und die beiden standen sich so nah gegenüber, dass sich ihre Nasenspitzen fast berührt haben.“ Die Stimmung sei sehr aggressiv gewesen. Worum es ging, habe sie zuerst nicht verstanden, auch wegen des bairischen Dialekts. „Offenbar hat die Polizisten das Raus- und Reingehen gestört“, sagt sie. Als sie den Beamten darauf hinwies, dass ihr Beifahrer nur Englisch verstehe, habe der gesagt: „Hier wird Deutsch gesprochen.“ Später habe es noch geheißen: „Wir benehmen uns hier nicht wie bei den Affen.“ Als sie nach dem Namen des Beamten gefragt habe, sei die Situation immer mehr eskaliert und sie sei schließlich hinaus geschmissen worden und mit dem Kopf gegen einen Bauzaun geknallt.

Die Polizeibeamten hingegen erklären, sie hätten Beate H. „aufgrund ihres Verhaltens“ in der Polizeiwache einen Platzverweis erteilt. Als sie dem nicht nachgekommen sei, hätten zwei Polizisten dies „zwangsweise durchgesetzt“, indem sie Beate H. „durch einfache körperliche Gewalt durch den Haupteingang ins Freie schoben“. Bei dieser „Amtshandlung“ habe Beate H. Widerstand geleistet. Sie habe sich an der Tür festgehalten und mit ihrem Ellenbogen „nach hinten ausgeschlagen“, heißt es in dem aktuellen Strafbefehl. „Sodann kamen Sie zurück an die Tür und wollten auf die Beamten losgehen, was diese jedoch „durch eine Fixierung Ihrer Arme verhindern konnten und Sie zurück durch die Tür schubsen mussten“. Zudem habe Beate H. die beiden Polizeibeamten mit Worten wie „Arschlöcher“ und „Drecksäcke“ beleidigt.

Neue Vorwürfe nach der Strafanzeige

Das Erstaunliche: In einer Pressemitteilung, die von der Polizei wenig später zu dem Vorfall veröffentlicht wurde, ist von den Beleidigungen und dem gewaltsamen Widerstand der 1,70 Meter großen und recht zierlichen Frau, keine Rede (Diese Pressemitteilung hat die Polizei zwischenzeitlich von ihrer Internetseite gelöscht. Wir veröffentlichen sie unten im Original-Wortlaut.).

Erst nachdem Beate H. Anzeige erstattet hatte, folgte – Wochen später – eine Gegenanzeige mit den nun neu hinzugekommenen Vorwürfen. Eine Retourkutsche? Zumindest ist aus dem ursprünglichem Opfer nun die Angeklagte geworden. Und während Beate H. vor Gericht steht, sind die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten wegen desselben Vorfalls „nicht zu erhärten“.

Hier der Original-Wortlaut der Pressemitteilung vom 29.05.2013:

LANDSHUT. Die Kontrolle eines 23-jährigen Asylbewerbers am Montag (27.05.2013) in der Zweibrückenstraße zieht weitere Ermittlungen nach sich. Eine 33-jährige Frau erstattete Anzeige gegen zwei Beamte der Landshuter Polizei.
Am Montag, gegen 16.15 Uhr, wurde der 23-jährige senegalesische Staatsangehörige von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Landshut in der Zweibrückenstraße kontrolliert. Da sich bei der Kontrolle Anhaltspunkte für einen Verstoß nach dem Asylverfahrensgesetz ergaben, wurde der 23-Jährige von einer Streife der Operativen Ergänzungsdienste Landshut zur weiteren Sachbearbeitung in deren Diensträume verbracht.

In der Folgezeit kamen mehrere Personen zur Wache der Polizeiinspektion Landshut um sich nach dem Verbleib des Asylbewerbers zu informieren. Gegen 18.00 Uhr hielten sich insgesamt fünf Personen im Vorraum der Wache auf. Nachdem diese Personen sich provokativ und aggressiv verhielten, wurde ihnen wiederholt ein Platzverweis erteilt. Diesem Platzverweis, auch mit Androhung von unmittelbarem Zwang, wurde keine Folge geleistet. Der 23-Jährige wurde nach erfolgter Vernehmung mittels eines Dolmetschers gegen 18.25 Uhr wieder entlassen.

Daraufhin schoben die Beamten die Personen aus dem Vorraum der Wache. Dabei hielt sich eine weibliche Person an der Türe fest, so dass ihre Hände gelöst werden mussten. Die 33-Jährige erstattete am Dienstag (28.05.2013) Anzeige wegen Körperverletzung gegen zwei Beamte und machte Verletzungen geltend.

Der Vorgang wurde nun in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut an die Zentralstelle für interne Ermittlungen beim Bayerischen Landeskriminalamt abgegeben.

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