Gustl Mollath ist nicht zufrieden: Gegen das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren hat er am Donnerstag Revision einlegen lassen. Mit seinem Rechtsanwalt aus dem Regensburger Prozess, Gerhard Strate, schien das nicht zu machen zu sein.
Von David Liese
Kämpft weiter für einen “Freispruch ohne Wenn und Aber”: Gustl Mollath. Foto: ld
Laut einer Meldung des Bayerischen Rundfunks ging Mollaths Fax bei der Justiz am Donnerstag ein – quasi auf den letzten Drücker, da die Frist für eine Revision mit dem heutigen Freitag bereits verstrichen wäre.
Gustl Mollath war im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg zwar freigesprochen worden, jedoch sah es die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher für erwiesen an, dass Mollath seine Ex-Frau Petra M. im August 2002 mehrfach geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt hat.
Dass Mollath zum Tatzeitpunkt unter einer wahnhaften Störung litt, hielt das Gericht zumindest für möglich. Es folgte deshalb dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten” und ging von einer Schuldunfähigkeit Gustl Mollaths zum Tatzeitpunkt aus.
Mollaths Freispruch stand im Regensburger Prozess von vornherein fest, da ein Angeklagter in einem Wiederaufnahmeverfahren kein für ihn schlechteres Urteil erhalten darf als im Ausgangsverfahren. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 2006 stand am Ende zwar Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie, allerdings war er als schuldunfähig, weil wahnkrank freigesprochen worden.
Mit ihm will Mollath in Revision gehen: Adam Ahmed. Foto: Archiv/as.
Ob Mollath, der sich eine vollständige Rehabilitation und einen „Freispruch ohne Wenn und Aber” wünschte, mit seiner Revision Erfolg hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Dass ein solcher Schritt mit Mollaths Anwälten aus dem Wiederaufnahmeverfahren, Gerhard Strate und Johannes Rauwald, nicht zu machen sein würde, lag nahe. Zwischen dem Angeklagten und seinen Verteidigern kam es schon während des Regensburger Prozesses zu Zerwürfnissen. Erst Ende letzter Woche hatte Strate seinen Ex-Mandanten noch einmal öffentlich für sein Verhalten vor Gericht kritisiert.
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