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Entlassungen vor dem Arbeitsgericht

MZ-Anwalt schießt gegen Gewerkschaft

MZ-Anwalt Weberling: „Beschäftigte wurden aus dogmatischen Gründen auf dem Altar von ver.di geopfert.“ Foto: as

MZ-Anwalt Weberling: „Beschäftigte wurden aus dogmatischen Gründen auf dem Altar von ver.di geopfert.“ Foto: as

Bei den ersten Güteterminen vor dem Arbeitsgericht wegen der Entlassungen im Mittelbayerischen Verlag ließ Rechtsanwalt Johannes Weberling seinem Ärger über ver.di freien Lauf. Zu einer Einigung kam es erwartungsgemäß nicht.

„Ich bringe es mal auf den Punkt“, sagt der Richter gleich zu Beginn des Gütetermins. „Ihnen waren die Kosten zu hoch.“ Deshalb habe sich der Mittelbayerische Verlag entschlossen, die Druckservice Regensburg GmbH (DSR) zum 1. September zu schließen. Es ist einer von mehreren Verhandlungsterminen am heutigen Dienstag. Als Erster sitzt einer der am längsten beschäftigten Mitarbeiter mit seinem Rechtsanwalt auf der Klägerbank – er ist 58 und war 42 Jahre beim MZ-Verlag. Ebenso wie seine zehn Kollegen hat er das Angebot, einer sogenannten „Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft“ (BQR), die auf ein Jahr angelegt wäre, sowie einer pauschalen Abfindung von 12.000 Euro brutto abgelehnt. Er klagt auf Wiedereinstellung.

Derselbe Täter

Transsexuelle erneut angegriffen

Der gleiche Mann hat eine transsexuelle Bosnierin nun zum zweiten Mal angegriffen. Nach wie vor muss sie in derselben Flüchtlingsunterkunft wie der Täter leben, obwohl es Alternativen gäbe.Als „Schwuchtel“ hätten die beiden Männer sie beschimpft, sie hin und her geschubst und versucht, ihr auf den Kopf zu schlagen. Sie solle „endlich aus Deutschland abhauen“, habe […]

Angeklagter gesteht Hammer-Attacke

„Eine potentiell lebensgefährliche Behandlung“

Hitziger Tag beim Prozess um versuchten Totschlag an einem Asylbewerber. Richter und Rechtsanwalt geraten mehrfach aneinander. Ein Dolmetscher muss ausgewechselt werden. Die Angeklagten legen ein Geständnis ab. Der medizinische Gutachter bezeichnet die Attacke als „potentiell lebensgefährlich“. Bei der Befragung des Opfers greifen die Rechtsanwälte zu fragwürdigen Methoden.

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