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Nach nur zwei – statt den geplanten zehn – Verhandlungstagen steht der Strafprozess gegen Christian F. wegen sexuellen Missbrauchs von Domspatzen-Schülern, Besitz von „kinderpornographischen Filmmaterials“ und sexueller Nötigung einer Frau kurz vor dem Abschluss. Die in Aussicht gestellte Bewährungsstrafe und die Einlassungen des Beschuldigten führten im Umfeld von Betroffenen zu Unverständnis.

Gab den verlobten Biedermann: der Missbrauchstäter Christian F.. Foto: as

Für 9.000 Euro zur Bewährungsstrafe: Christian F.. Foto: as

Nachdem der erste Prozesstag mit vielen Unterbrechungen und der Abberufung einer Schöffin, der ehemaligen Mathematik-Lehrerin des Angeklagten, begonnen hatte, endete der zweite bereits nach gut zwei Stunden. Wie nach dem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern des Angeklagten von Montag zu erwarten war, wird nach einem Geständnis die Anklage der sexuellen Nötigung gemäß der Strafprozessordnung (§ 154, 2 StPO) eingestellt.

Die Jugendkammer des Regensburger Landgerichts unter Dr. Carl Pfeiffer kündigte für den 15. Dezember 2016 eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren an. Der Angeklagte musste sich hierbei verpflichteten, zuvor Schmerzensgelder in der Höhe von einmal 5.000 und zweimal 2.000 Euro an seine Opfer zu bezahlen.

Die Einlassungen des Angeklagten über seine Anwälte lassen indes in tiefe Abgründe blicken.

Mit dem Betäubungsmittel zur Liebesbeziehung?

Die ihm zur Last gelegte sexuelle Nötigung der 23-jährigen Frau S. bestritt Christian F. Er gestand nur die Verabreichung des Psychopharmakon Tavor expidet, das eine sedierende Wirkung hat und zu ausgeprägten Erinnerungslücken führen kann. Christian F. lernte die damals 21-jährige S. im Jahre 2012 während ihres sechsmonatigen Aufenthalts im Bezirksklinikum (BKH) kennen, wo er bis Anfang 2016 als Krankenpfleger tätig war.

Laut Einlassung seines Anwalts suchte er seitdem engen Kontakt zu ihr, fühlte sich zu ihr hingezogen, war verliebt in sie, stellte ihr nach und hoffte auf Erwiderung. Tavor expidet habe er Frau S. nicht gegeben, um sie wehrlos zu machen, sondern um ihr die Ängste im Umgang mit Männern zu nehmen. Christian F. wusste von ihren Ängsten und Depressionen, die aus einer früheren Vergewaltigung herrührten und im BKH behandelt wurden. Der Beipackzettel von Tavor expidet warnt allerdings vor genau dieser Anwendung:

„Bei depressiven Patienten muss mit der Möglichkeit eines Hervortretens oder einer Verstärkung der depressiven Krankheitserscheinungen gerechnet werden. Eine Behandlung mit Benzodiazepinen kann bei diesen Patienten die Gefahr eines Selbstmords erhöhen; sie sollte nicht ohne ausreichende antidepressive Therapie erfolgen.“

Angehörige reagieren mit Hohngelächter

Der Übergriff ereignete sich im April 2014, als er Frau S. unter falschen Angaben aufdringlich in ihre Wohnung folgte und ihr Tavor expidet heimlich in den Tee gab. Angeblich in einer „therapeutischen Dosierung“, spontan und ohne Vorsatz. Freilich ohne ihre Zustimmung. Um zu vermeiden, dass sie an diesem Abend in eine Depression verfalle, habe er ihr das Medikament verabreicht.

Diese kaum glaubhafte Schutzbehauptung führte bei Familienangehörigen und Freundinnen von Frau S., die als Prozessbeobachter zahlreich anwesend waren, zu Hohngelächter und Ablehnung.

Vorwurf der sexuellen Nötigung wird fallen gelassen

Aufgrund von sichergestellten DNA-Spuren des Angeklagten am Slip von S. legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten auch sexuelle Handlungen an der wehrlosen 21-jährigen zur Last. Rechtsanwalt Haizmann bestritt dies mit einem beachtlichen Zirkelschluss. Dass ein sexuelles Motiv nicht vorgelegen habe, erkenne man daran, dass sein Mandant die konkrete Möglichkeit, sich an der wehrlosen Frau zu vergehen, nicht genutzt habe – was die fehlenden Spuren von Sperma oder Eindringen in den Körper der Betroffenen wiederum anzeigen würden.

Eine vom Gericht befragte Gutachterin gab hierzu an, dass nicht zweifelsfrei zu rekonstruieren sei, wie die DNA-Spuren von Christian F. an die Innenseite der Unterhose von S. gelangen konnten. Da Frau S. am Morgen danach neben einem unguten Gefühl vor allem große Erinnerungslücken an den Verlauf des besagten Abends hatte, wird der Tatbestand der sexuellen Nötigung von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Opfer befindet sich im „Überlebensmodus“

Dies und die Zahlung von Schmerzensgeld sind Bestandteil des „Deals“ zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung des Angeklagten nach § 154,2 StPO. Diesem stimmte Frau S. jedoch nicht zu. Laut Mittelbayerischer Zeitung sagte sie hierzu, sie sei nicht käuflich. 

Als Zeugin befragt gab Frau S. am Dienstag an, dass sie in Christian F. eher einen Bekannten, als einen Freund gesehen habe, jedenfalls keine Beziehung mit ihm wollte. Nach dem Vorfall mit Christian F. seien die Depressionen, Schlaflosigkeit und Ängste wieder zurück gekommen, sie habe Regensburg deshalb verlassen. Derzeit befinde sie sich im „Überlebensmodus“ und sei weit vom angestrebten „Normalzustand“ entfernt.

Kurz bevor sie als Zeugin den Verhandlungsraum verlässt, entschuldigt sich Christian F. mit einem leidenden Blick. Unter was er leidet, bleibt dem Beobachter unklar.

Missbrauch unter Domspatzen-Schülern

Über seinen Rechtsanwalt Michael Haizmann räumte Christian F. im zweiten Straftatkomplex alle wesentlichen Beschuldigungen ein. Zum einen den Besitz und den Erwerb von Videodateien kinderpornographischen Inhalts. Die aus dem Internet gezogenen Dateien zeigen unbekannte Knaben unter 14 Jahren und männliche Jugendliche bei diversen sexuellen Praktiken.

Des Weiteren gab F. zu, zwei Domspatzen-Schüler mehrfach sexuell missbraucht zu haben. So suchte er als Domspatzen-Abiturient im Laufe des Schuljahres 2003/4 die Nähe zum 11-jährigen Internatsschüler G. und missbrauchte diesen im elterlichen Campingwagen.

Ebenso missbrauchte er den von Heimweh geplagten 13-jährigen Domschüler U. sexuell. In den Jahren 2006 bis 2011 übernachte F. mit diesem wiederholt. Der sexuelle Missbrauch geschah sowohl in seiner Wohnung als auch in der elterlichen und ebenso im bereits erwähnten Campingwagen. Zum Teil am schlafenden Kind. Christian F. bestätigte auch hier Details der Anklage, die sexuelle Praktiken wie Masturbation und Oralverkehr beinhalten.

In der Benennung des Motivs seines Mandanten blieb Rechtsanwalt Haizmann hingegen nebulös und sprach von „Gefühlen“ für die jungen Mitschüler, zu den er sich sehr „hingezogen gefühlt“ habe. „Es ist halt passiert“. Viele der knapp fünfzig Zuhörer quittierten diese Erklärung mit Zischeln und Unverständnis.

Eigenes Filmmaterial wurde F. zum Verhängnis

Überführt werden konnte der Angeklagte F. wegen einer Vielzahl von Filmaufnahmen, die er selber vornahm und so seine Übergriffe und Praktiken dokumentierten. Allerdings war er als Täter darin nicht zu sehen. Eine spezielle Narbe zwischen Finger und Daumen, die die Kamera aufgenommen hatte, verriet ihn.

Die Ermittler hatten hierbei Glück und erkannten in Fotos und Filmen das Missbrauchsopfer wieder: den damaligen Domspatzenschüler U. Dieser wurde 2013 als Zeuge in den immer noch andauernden Ermittlungen zum Tod von Maria Baumer, der 2012 spurlos verschwunden Verlobten von Christian F., vernommen und war somit polizeibekannt. U.s Angaben identifizierten den Angeklagten als Missbrauchstäter. Dessen Festplatten mit dem Filmmaterial wurden im Zuge der Ermittlung Todesfall Baumer sozusagen als Beifang sichergestellt.

Im Zeugenstand erklärte U. am Dienstag, er habe überhaupt nichts von den Filmaufnahmen gewusst und befürchte, dass diese irgendwann im Internet auftauchen könnten. Die Zeit und die Geschehnisse mit Christian F. habe er verdrängt. Er, und im Anschluss daran seine Freundin besonders, seien schockiert gewesen, als die Polizei ihn damit konfrontiert habe. In Regensburg fühle er sich seitdem nicht mehr wohl, meide die Stadt. Er versuche mit dem Geschehenen umzugehen, vergessen könne er nicht. Wie schon bei der ersten Zeugin entschuldigte sich Christian F. auch bei seinem ehemaligen Missbrauchsopfer persönlich und versicherte ihm, dass er die Fotos und Videos nicht weitergegeben oder verbreitet habe.

Missbrauchstäter und Totschläger?

Da das Verschwinden und der Tod von F.s Verlobter im derzeitigen Missbrauchsprozess eine gewisse Rolle spielt, beobachteten auch mehrere Ermittler der Soko „Maria Baumer“ den Prozess der Jugendkammer.

Christian F. gilt seit dem Auffinden der Leiche von Baumer im September 2013 als dringend tatverdächtig, seine damalige Verlobte im Mai 2012 getötet zu haben. Im Herbst 2013 saß er wegen Totschlagsverdacht mehrere Wochen in Untersuchungshaft. In der Zusammenschau der Abläufe ergeben sich einige Irritationen, die den an sich schon schauerlichen Vorgängen noch eine besonders abstoßende Note erteilen.

Missbrauch auch in der gemeinsamen Wohnung von F. und Baumer

Nach seinem Abitur bei den Domspatzen 2004 begann Christian F. im Regensburger BKH eine Ausbildung als Krankenpfleger, die er 2008 abschloss. Im selben Jahr bezog er mit seiner Freundin Maria Baumer eine gemeinsame Wohnung in Regensburg und begann ein Medizinstudium. Nebenbei jobbte er weiter im BKH. Das Interesse an der sexuellen Beziehung mit dem von ihm offenbar emotional abhängigen Domschüler U. verlor er nicht.

In den Jahren 2010 und 2011 übernachtete U. in der gemeinsamen Wohnung des Paars F.-Baumer und wurde dort nachts vom Angeklagten im Gästezimmer aufgesucht. Laut Anklage filmte F. den damals etwa 18-jährigen und fest schlafenden U., als er ihn mit der Hand bis zum Samenerguss masturbierte. Samenerguss durch Fremdmasturbation bei festem Schlaf? Klingt rätselhaft, eher dürften auch hier Drogen (Tavor?) oder Schutzbehauptungen im Spiel gewesen sein.

Missbrauchstäter als verlobter Biedermann

Als Maria Baumer im Mai 2012 spurlos verschwand, freundete sich Christian F. an seinem Arbeitsplatz, im Regensburger BKH, mit der eingangs erwähnten Patientin S. an. Frau S. wurde von Februar bis August 2012 wegen den Folgen einer Vergewaltigung behandelt und von ihm als Krankenpfleger massiv umworben. Zeitgleich lief die Suche nach seiner vermissten Verlobten auf allen Kanälen. Sogar in Aktenzeichen XY-ungelöst hatte F. einen rührenden Auftritt mit seinem Klarnamen. 

Während F. in der XY-Sendung von November 2012 neben Maria Baumers Schwester und einem Regensburger Kripobeamten als leidender und betender Verlobter auftritt, möchte er etwa zeitgleich, so die Einlassungen seiner Anwälte von dieser Woche, eine Liebesbeziehung zu der ehemaligen Patientin S. aufbauen und stellt ihr regelrecht nach. Zugleich weint F. in der teils sehr kitschigen Sendung der eigentlich für September 2012 geplanten aber geplatzten Hochzeit mit Baumer nach.

Leidensmiene für alle Fälle

Im April 2014 verabreicht er Frau S. Tavor, das er aus dem BKH entwendete. Vorgeblich, um ihr die Ängste im Umgang mit Männern zu nehmen. Vermutlich eher, um, entgegen ihren Willen, einen „schönen Abend“ mit ihr verbringen zu können. Auch wenn das Gericht keinen Beweis für einen sexuellen Übergriff gegen Frau S. antreten konnte, scheint ein solcher das eigentliche Ziel gewesen zu sein.

Die Schutzbehauptung, er habe die Ängste der Betroffenen spontan und ohne Hintergedanken lindern wollen, spricht eher für einen Übergriff als dagegen. Aus dem Mund eines Krankenpflegers, der kurz darauf einen mehrfachen und langjährigen Kindsmissbrauch und pornografische Filmaufnahmen eingestehen wird, zeugt auch diese Einlassung von einem ungeheuer respektlosen Missbrauchsverhalten. Mit ihr wird eine übergriffige Grundeinstellung deutlich. All seine „Bekenntnisse“ trägt der Missbrauchstäter F. im Übrigen mit der gleichen Leidensmine vor wie ehedem bei Aktenzeichen XY-ungelöst, als es um das mysteriöse Verschwinden seiner Verlobten ging.

„Domspatzen“ als Lernort für Missbrauchstäter?

Da Christian F. nach bestätigter Anklage bereits im Schuljahr 2003/4, als er als Tagesschüler die letzte Klasse des Domspatzen-Gymnasiums besuchte, den sexuellen Kontakt zu einem 11-jährigen Internatsschüler suchte und gegen diesen 2004 übergriffig wurde, stellen sich diverse Fragen: Wurde er bereits vor 2004 übergriffig, wie ist seine Motivlage? Wo wurde Christian F. als Missbrauchstäter sozialisiert?

Es wäre plausibel, dass er ein solches zielgerichtetes Täterverhalten in den Einrichtungen der Domspatzen „erlernt“ hat. Ins Bild würde passen, wenn er zuvor selber Opfer von Pädosexuellen geworden wäre.

Der Zwischenbericht von Rechtsanwalt Ulrich Weber, der im Auftrag des Bistums die sexuellen und körperverletzenden Übergriffe aufklären soll, deutet Taten in den 1990er und 2000er Jahren an. Nach Informationen von regensburg-digital gab es in der Schulzeit von Christian F. (1994 bis 2004) mehrere bei den Domspatzen tätige Personen, die in Verdacht stehen, sexuellen Missbrauch begangen und/ oder geduldet.

Kein Interesse an der genauen Motivlage

Die Institution Domspatzen und ihre sozialen Bedingungen für sexuellen Missbrauch blieben im ganzen Prozess unerörtert und unhinterfragt. Weder die Staatsanwältin Christine Müller noch die drei Anwälte der Nebenklage versuchten eine mögliche Motivlage genauer zu ergründen. Als der Verteidiger des Angeklagten in strafmildernder Absicht von „sexuell aufgeheiztem Klima“ bei den Domspatzen sprach, dementierte die Staatsanwältin sofort. Ob es möglicherweise weitere Opfer von Christian F. bei den Domspatzen gibt, wurde jedoch nicht thematisiert.

Dies erscheint befremdlich, da in dieser Hinsicht ein enormes öffentliches Interesse besteht und die Aufklärung und Aufarbeitung der körperlichen Misshandlungen und sexuellen Übergriffe in den Einrichtungen der Domspatzen auf diversen Wegen gerade angelaufen sind. Auch wenn man annimmt, dass die Staatsanwaltschaft Christian F. vorrangig wegen dem Tod seiner Verlobten weiter ins Visier nehmen will, befremdet ihr Desinteresse an den Übergriffen in den Domspatzen-Einrichtungen.

Ein solches Desinteresse war ebenso deutlich wahrzunehmen, wie die Unlust der Staatsanwältin Christine Müller, das Mikrofon der Verstärkeranlage im Sitzungssaal einzuschalten, um die Öffentlichkeit an ihren Ermittlungsergebnissen teilhaben zu lassen. Nach Bitten aus der Zuhörerschaft, die Mikrofone zu nutzen, rügte der Vorsitzende die Zwischenrufenden. „Vorsorglich“, wie er sich ausdrückte – ohne das Mikrofon zu benutzen.

Muster der systematischen Grenzüberschreitung

Ins Auge sticht bei Christian F. das Muster der systematischen Grenzüberschreitung zu emotional von ihm abhängigen oder mit ihm verbundenen Menschen und ein damit verbundenes sexuelles Interesse, das offenbar auf beiderlei Geschlecht und diverse Alter zielt. Dass Christian F. als Krankenpfleger mit labilen, schutz- und hilfsbedürftigen Menschen arbeitet, wirft nach seinem Geständnis Folgefragen auf. Gab es weitere Übergriffe im Umfeld des BKHs? Kann ein Mensch mit diesem Muster in einem so verantwortungsvollen und Übergriffe erleichternden Bereich weiter tätig bleiben?

Verurteilung wegen Angriff auf Asylsuchenden

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Die städtische Tochtergesellschaft löste den Vertrag mit einem Berliner Immobilienfonds vorzeitig auf, überwies einen Millionenbetrag und wurde nun verklagt. Die Entschädigung sei zu gering, so die Kläger. Oberbürgermeister Wolbergs sagt, er sei über alles bestens informiert – und hüllt sich ansonsten in Schweigen.

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