Hermann K. und seine Lebensgefährtin sind beide schwer krank und haben offensichtlich Probleme, ihr Leben “auf die Reihe” zu kriegen. Ihr Rechtsanwalt fragt: warum mahnt das Sozialamt ab, statt sie zu unterstützen? Foto: privat
Die Stadt Regensburg will zwei Schwerbehinderte, die offenkundig Hilfe bräuchten, aus ihrer Notunterkunft werfen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es weitere Fälle. Auf Nachfrage mauert man bei der Stadtverwaltung.
„Was ist das Leben eines Mannes auf Krücken und einer Frau im Rollstuhl wert, wenn sie kein Geld haben und mit ihrem Elend der Stadtverwaltung zur Last fallen?“, fragt Otmar Spirk. Und der Rechtsanwalt ist spürbar verärgert über den Umgang der Stadt Regensburg mit seinen zwei Mandanten. „Ich frage mich: Ist für die Verantwortlichen nicht Artikel 1 Grundgesetz oberste Richtschnur? Ist die Würde des Menschen nicht unantastbar? Ich sähe hier kein Problem, das nicht mit Hilfe des Sozialamtes, der Pflegeversicherung und eines gesetzlichen Betreuers in einigermaßen menschenwürdige Bahnen gelenkt werden kann.“ Doch beim Sozialamt der Stadt Regensburg sieht man das offenbar anders.
Ein Jahr nach der Eröffnung des in Lappersdorf neu gebauten Kultur- und Begegnungszentrums AURELIUM zieht die Verwaltung des Marktes Bilanz. Da diese nicht gerade rosig ist, fordert Bürgermeister Christian Hauner die Markträte auf, „an einem Strang zu ziehen und nach vorne zu blicken“.
„…nehmen Sie doch einen Flüchtling auf, wenn Sie unbedingt helfen wollen!“ Dieser Standardsatz fällt häufig, wenn über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland diskutiert wird. In unserer neuen Serie erzählt eine Mutter davon, wie eine Familie lebt, die zwei unbegleitete Flüchtlingskinder aufnimmt. Muslime in einer christlichen Familie, arabische Jungs bei einem Hausmann, syrische Söhne in einer Beamtenfamilie, orientalische Sitten zwischen deutschen Traditionen, Damaszener in einem bayerischen Dorf. Spannungsreiches und spannendes Zusammenleben und Zusammenwachsen. Die Namen haben wir geändert. Teil XVII.
Nach knapp zwei Stunden scheiterten am Montag die Vergleichsverhandlungen zwischen dem Pflegekonzern Bayernstift und dem Politaktivisten Kurt Raster. Am 1. Juni entscheidet das Gericht, ob er die beklagten Behauptungen in einem Flugblatt weiter verbreiten darf oder nicht.
„Keine Abschiebung nach Afghanistan!“ – So lautet die Hauptforderung der Regensburger Initiative von Pädagogen „Ausbildung statt Abschiebung“, die am Samstag für Ausbildungschancen und das Bleiberecht afghanischer Jugendlicher demonstrierte. Etwa 400 Menschen folgten dem Aufruf und beteiligten sich an der Demonstration. Die Regensburger Grünen fordern unterdessen den Stadtrat zu einem Bekenntnis zum Abschiebestopp nach Afghanistan auf.
Youssouf ist 18 Jahre alt, bereits jetzt bestens integriert und könnte nun eine Ausbildung beginnen: Doch die Ausländerbehörde mauert. Das ist mittlerweile normale Absurdität, von der vor allem, aber nicht nur afghanische Flüchtlinge betroffen sind. Youssouf stammt aus dem Tschad,
„…nehmen Sie doch einen Flüchtling auf, wenn Sie unbedingt helfen wollen!“ Dieser Standardsatz fällt häufig, wenn über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland diskutiert wird. In unserer neuen Serie erzählt eine Mutter davon, wie eine Familie lebt, die zwei unbegleitete Flüchtlingskinder aufnimmt. Muslime in einer christlichen Familie, arabische Jungs bei einem Hausmann, syrische Söhne in einer Beamtenfamilie, orientalische Sitten zwischen deutschen Traditionen, Damaszener in einem bayerischen Dorf. Spannungsreiches und spannendes Zusammenleben und Zusammenwachsen. Die Namen haben wir geändert. Teil XVI.
Die Bayernstift GmbH und ein Sprecher der Initiative „Recht auf Stadt“ treffen sich am Montag vor Gericht. Kurt Raster hatte unter anderem die Zustände im Regensburger Seniorenwohnheim Candis angeprangert. Das soll er ab sofort unterlassen – bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro.
Ein Hauch von Schulz in Regensburg, eine längst fällige Podiumsdiskussion und eine wirklich bürgernahe Anregung von Herrn Janele. Ein kleiner, höchst subjektiver Aus- und Rückblick unserer Redaktion.
Bei einem Podiumsgespräch im Theater Regensburg prophezeit die Journalistin Dr. Ebba Hagenberg-Miliu: Ein gesellschaftliche Debatte zur sexuellen Gewalt bei den Domspatzen steht Regensburg erst noch bevor.
Die Stadt Regensburg hat einen Bürgerbeteiligungsprozess zur Neugestaltung des Bahnhofsareals und zu einem möglichen Neubau eines Kultur- und Kongresszentrums initiiert. Im Zuge dessen fanden flankiert von einer großen Kommunikationskampagne im März und Mai zwei dreitägige Ideenwerkstätten statt. Letzte Woche wurden erste Entwürfe und mögliche Lösungsvorschläge eines Regensburger Dauerbrenners präsentiert. Gelingt der Stadt damit endlich der große Durchbruch?
Eine städtische Personalentscheidung rund um den Schwiegersohn von Freie Wähler-Fraktionschef Ludwig Artinger hatte Ende Februar für Wirbel und einen umfassenden Fragenkatalog der CSU gesorgt. Jetzt liegen die Antworten vor – öffentliche und nichtöffentliche.
Am Samstag treffen sich die Delegierten des SPD-Unterbezirks Regensburg, um einen Nachfolger für Joachim Wolbergs als Vorsitzenden zu wählen. Viele rechnen damit, dass auch Wolbergs selbst an der Sitzung teilnehmen wird. Aus seinem Ortsverein gibt es die Forderung nach einer Absolution für die Annahme der fragwürdigen Parteispenden.
„…nehmen Sie doch einen Flüchtling auf, wenn Sie unbedingt helfen wollen!“ Dieser Standardsatz fällt häufig, wenn über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland diskutiert wird. In unserer neuen Serie erzählt eine Mutter davon, wie eine Familie lebt, die zwei unbegleitete Flüchtlingskinder aufnimmt. Muslime in einer christlichen Familie, arabische Jungs bei einem Hausmann, syrische Söhne in einer Beamtenfamilie, orientalische Sitten zwischen deutschen Traditionen, Damaszener in einem bayerischen Dorf. Spannungsreiches und spannendes Zusammenleben und Zusammenwachsen. Die Namen haben wir geändert. Teil XV.
Das Landgericht Regensburg hob an diesem Montag in einem Berufungsverfahren und unter Anführung bemerkenswerter Gründe ein Urteil des Amtsgerichts Cham gegen einen 41jährigen Physiotherapeuten auf, der im Herbst vergangenen Jahres einen 32jährigen Rodinger gestoßen und beleidigt haben soll. Dabei hatte der Angeklagte nach Überzeugung beider Gerichte unter anderem auch „Heil Hitler!“ gerufen. Verurteilt wurde er nun nur wegen Beleidigung.
Die großen Serienproduktionen von Streamingdiensten und Fernsehanstalten erleben heutzutage ihren Höhepunkt. Schon bald könnte es damit vorbei sein. Zumindest, wenn es nach Flamingo geht.
Seit dem 6. Mai 2013 tuckert er in München unbeirrt vor sich hin: der NSU-Prozeß. Nach vier Jahren sind nun die Plädoyers in Sichtweite. Doch vorher landete die Zschäpe-Verteidigung noch einen Coup: ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt Beate Zschäpe, sie sei von ihrem Freund Uwe Böhnhardt systematisch mißhandelt worden. Diagnose: pathologisch dependente Persönlichkeitsstörung. Da liegt eine verminderte Schuldfähigkeit nahe. Außer die Sache liegt doch ein bißchen anders.