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Klare Rechtslage, aber...

Vom Recht auf ein Dach überm Kopf…

Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auf Artikel 1 Absatz 1 stützen die Gerichte das Recht von Obdachlosen auf Unterbringung. Foto:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auf Artikel 1 Absatz 1 stützen die Gerichte das Recht von Obdachlosen auf Unterbringung. Foto: Wikimedia Commons

Vor mir sitzt eine Frau. Sie ist, ziemlich offensichtlich, angeschlagen. In ein paar Tagen wird sie aus ihrer Wohnung in Schierling geräumt. Und mit ihr ihre beiden minderjährigen Kinder. Und dann? Sie hat keine neue Wohnung gefunden. Als sie das der Gemeinde mitgeteilt hat, habe man ihr gesagt: Tut uns leid, unsere Notunterkünfte sind alle belegt. Sozusagen Pech gehabt.

Analyse

Anmerkungen zum Domspatzen-Abschlussbericht

Über zwei Jahren nachdem Rechtsanwalt Ulrich Weber in ein Becken sprang, dessen Tiefe er nicht kannte, ist er mit einem herausragenden Abschlussbericht aufgetaucht. Seine Bedeutung ist umso höher zu bewerten, da seine diözesanen Auftraggeber mit ihren zeitlichen, örtlichen und personellen Einschränkungen bezogen auf die Domspatzen-Einrichtungen offenbar keine umfassende Aufklärung angestrebt, sondern eher einen Befreiungsschlag und wohl eine taktische Befriedung der öffentlich aufgetretenen Betroffenen angestrebt haben. Eine kritische Auseinandersetzung.

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