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Es könnte bis Ende März dauern, bis das Hochhaus am Ernst-Reuter-Platz endgültig leer steht. Der Grund sind fehlerhafte Kündigungen durch die Diakonie. Doch bereits im Januar soll die Übergabe des Areals an die Stadt erfolgen, die dort ein Kultur- und Kongresszentrum plant.

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Eigentlich sollte das Hochhaus am Ernst-Reuter-Platz komplett leerstehen. Der Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Regensburg und der evangelischen Pfründestiftung ist bereits unterzeichnet. Im Januar 2019 soll die offizielle Übergabe des Areals an die Stadt erfolgen, auf dem zuvor noch alle Gebäude abgebrochen werden müssen, ehe dann – so die bisherige Planung – dort ein Kultur- und Kongresszentrum (RKK) errichtet wird. Doch nun könnte sich der Rückbau der Gebäude, der ab Januar 2018 geplant war um einige Monate verzögern. Grund sind fehlerhafte Kündigungen, die von der Diakonie, die die beiden Wohnheime Lutherhaus und Keplerhaus vermietet, an die 49 verbliebenen Bewohner verschickt wurden.

SPD-Wahlkampfauftritt in Regensburg

“Der Martin, einer von uns!”

Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz kam diesen Freitag für einen Wahlkampfauftritt nach Regensburg. Im voll besetzten Glöckl-Festzelt auf der Dult versuchte er die Unterschiede zwischen ihm und Bundeskanzlerin Merkel deutlich zu machen und forderte mehr Gerechtigkeit. Am Schluss bekam er für seinen Auftritt ein Trikot des SSV Jahn Regensburg.

RKK: Befragung und Entmietung

Keplerhochhaus: Diakonie kündigt “Rückbau ab Januar 2018” an, aber…

Ende Oktober sollen die Fragebögen für die Neugestaltung des Areals zwischen Bahnhof und Ernst-Reuter-Platz verschickt werden. Ein zentrales Projekt: das Kultur- und Kongresszentrum. Im Vorfeld wird bereits mit der Entmietung des Luther- und Kepler-Wohnheims begonnen. Die Diakonie kündigt Bewohnern den Abbruch des Gebäudes ab Januar 2018 an. Doch so einfach geht das nicht.

Klare Rechtslage, aber...

Vom Recht auf ein Dach überm Kopf…

Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.

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