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Nebenkriegsschauplätze des Korruptionsprozesses

„Sinnbefreit“: Schlegl zeigt Tretzel-Anwälte an

Das Spin Off zum Korruptionsprozess geht weiter. Nach öffentlichen Vorwürfen und Streit um die Zeugenaussage von CSU-Stadtrat Christian Schlegl gibt es nach der Strafanzeige der Tretzel-Anwälte gegen Schlegl dessen Gegenanzeige gegen das „Team Tretzel“.

Die Anwälte von Baumagnat Volker Tretzel (li.) attackieren CSU-Stadtrat Christian Schlegl wegen seiner Aussage zu Wahlkampfspenden des Baumagnaten Thomas Dietlmeier. Der schlägt nun mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen zurück. Fotos: om/as/IZ

Der Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs und den Bauträger Volker Tretzel bekommt einen dauerhaften Nebenkriegsschauplatz. Wie CSU-Stadtrat Christian Schlegl heute über seinen Rechtsanwalt mitteilen ließ, hat er Strafanzeige wegen falscher Verdächtigungen gegen Tretzels Rechtsanwälte erstattet. Einen entsprechenden Schritt hatte der frühere Oberbürgermeisterkandidat bereits vergangene Woche in Aussicht gestellt.

Seit Schlegls Zeugenaussage geht es rund

Anlass der Auseinandersetzung war eine erste Zeugenaussage Schlegls beim Korruptionsprozess am 4. Oktober. Damals hatte er frühere Angaben gegenüber der Kripo bekräftigt, denen zufolge der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl am Rande einer Aufsichtsratssitzung des SSV Jahn Regensburg ihm gegenüber einen direkten Zusammenhang zwischen der Vergabe des städtischen Nibelungenareals an Tretzel und dessen millionenschwerem Engagement beim Fußballverein hergestellt habe.

Am Rande einer Aufsichtsratssitzung habe Hartl sinngemäß zu ihm gesagt: „Der Tretzel muss das Grundstück bekommen, weil der Jahn Geld braucht.“ Für die Staatsanwaltschaft ist diese mögliche Aussage Hartls zumindest ein wichtiges Indiz dafür, dass zwei Kapitalerhöhungen Tretzels beim SSV Jahn über 2,8 Millionen Euro eine Gegenleistung für den Zuschlag bei der Ausschreibung der Fläche gewesen sein und damit ein Korruptionsdelikt vorliegen könnte.

Allerdings ist es nicht diese Aussage Schlegls, deretwegen Tretzels Verteidigerteam kurz nach der Vernehmung Strafanzeige wegen des Verdachts der Falschaussage gegen den CSU-Stadtrat erstattet hatten. Im Verlauf der Befragung vom 4. Oktober war irgendwann auch Schlegls Kommunalwahlkampf Thema und die Frage, ob der bereits wegen Bestechung vorbestrafte Bauträger Thomas Dietlmeier bzw. dessen „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe ihn unterstützt habe. Hier erklärte Schlegl nach mehrfachen Nachfragen wörtlich: „Es gab hier keine Spenden an die CSU.“

Seitdem bekriegen sich die beiden Seiten öffentlich via Presseerklärungen.

Fortsetzung folgt…

Die Tretzel-Verteidiger wollen Schlegls Aussage so verstanden wissen, dass der sich auf die CSU im Allgemeinen bezogen habe. Zum Beleg, dass Schlegl die Unwahrheit gesagt habe, führen sie neben einer Spende Dietlmeiers für den Wahlkampf des Landtagsabgeordneten Franz Rieger, sogar eine an die CSU Obertraubling an. Schlegl hingegen bezeichnet die Behauptung, dass er sich auf andere Spenden als jene für seinen Kommunalwahlkampf bezogen haben könnte als „sinnbefreit“. In der aktuellen Pressemitteilung schreibt Schlegls Rechtsanwalt Konrad Brenninger dazu: „Unser Mandant kann keine Aussagen über andere Wahlkämpfe tätigen, erst recht nicht für andere CSU-Verbände.“

Schlegls Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung begründet Brenninger nun damit, dass die Tretzel-Anwälte ihre Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage wider besseren Wissens und allein mit dem Ziel, den Zeugen zu diskreditieren, gestellt hätten. Bei „nur durchschnittlichem Aktenstudium“ hätten Dr. Florian Ufer und dessen Kollegen erkennen müssen, dass Schlegl nichts mit dem Landtagswahlkampf zu tun hatte und die Zahlungen über ein anderes Konto liefen. „Ein Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung liegt jedenfalls vor.“

Die nächste Fortsetzung folgt spätestens am 13. November, wenn Schlegl zum zweiten Mal als zeuge im Wolbergs-Prozess geladen ist.

Wir veröffentlichen Schlegls Pressmitteilung im Originalwortlaut:

Christian Schlegl erstattet Anzeige wegen falscher Verdächtigung

Wie in den Medien berichtet, wurde unser Mandant von Seiten des Herrn Tretzel bzw. der Rechtsanwälte des Herrn Tretzel angezeigt. Es ging um die Zeugenvernehmung unseres Mandanten im sog. „Wolbergs-Prozess“. Bereits bei anderer Gelegenheit ließ der Verteidiger Dr. Florian Ufer kundtun, dass unser Mandant wegen angeblicher Falschaussage angezeigt worden sei.

Unser Mandant muss sich solcher Angriffe und taktisch durchschaubarer Manöver gegen seine Glaubwürdigkeit und Persönlichkeit erwehren, daher haben wir für ihn nun Anzeige bei der StA Regensburg wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erstattet.

Im Wesentlichen kann zusammengefasst werden: Ausgangspunkt des Vorgehens der Tretzel-Anwälte ist eine Antwort unseres Mandanten zu Spenden für seinen Wahlkampf. Sachgerechter Weise muss zu jeder Antwort auch die zugrundeliegende Frage ins zentrale Blickfeld gerückt werden. Die Frage des weiteren Verteidigers des Franz W. (RA Dr. Birkenmaier) am 04.10.2018 an Herrn Schlegl zielte eindeutig und für die dort anwesenden Prozessteilnehmer klar auf etwaige vom Immobilienzentrum Regensburg in seinem Wahlkampf erhaltene Spendenzahlungen ab. Also, ob unser Mandant, der bekanntlich als CSU-OB-Kandidat einen Wahlkampf führte, Spendenzahlungen vom IZ erhielt. Derart war die Frage des RA Birkenmaier zu verstehen. Alles andere wäre auch sinnbefreit, denn unser Mandant kann keine Aussagen über andere Wahlkämpfe tätigen, erst recht nicht für andere CSU-Verbände. Allein auf die Frage des RA Dr. Birkenmaier nach etwaigen IZ-Spenden in seinem Wahlkampf, betonte Herr Schlegl, dass die CSU keine Spende erhielt. „Die CSU hat keine Spende bekommen.“

Dazu steht unser Mandant und folgend wird auch ersichtlich, warum aus Sicht unseres Mandanten die Tretzel-Anwälte wider besseren Wissens Herrn Schlegl einer Falschaussage bezichtigen:

Laut MZ vom 20./21.10.2018 werden in dem Artikel „Tretzel-Anwälte machen ernst“ als Begründung für die Anzeige gegen unseren Mandanten im Wesentlichen zwei Aspekte genannt. Es habe eine Zahlung vom IZ-Gründer Thomas D. im Januar 2014 an die CSU Obertraubling (!) gegeben, ferner eine Zahlung von ihm im Juli 2013 an die „Regensburger CSU“. Dies wurde an die Medien geleitet und damit erstattete man wohl am 15.10.2018 Strafanzeige, obwohl die obig benannte Fragestellung nach Spenden im Wahlkampf des Herrn Schlegl seit 04.10.2018 bekannt war und die Tretzel-Anwälte, jedenfalls Herr RA Dr. Ufer, (teilweise) Akteneinsicht in die Ermittlungsakten unseres Mandanten – und somit Kenntnis – von entscheidenden Details, wie eben diese Zahlungen von Juli 2013 oder Januar 2014, hatten.

Zunächst: Die CSU Obertraubling ist nicht die die CSU Regensburg-Stadt. Unser Mandant führte nicht im Landkreis einen Landratswahlkampf, sondern in der Stadt Regensburg einen OB-Wahlkampf. Ferner: Bei nur durchschnittlichem Aktenstudium, z.B. der E-Mail vom 26.07.2013, die gerade von RA Dr. Ufer sogar gegen unseren Mandanten angeführt wurde (hier bedankt sich Herr Schlegl für die Bereitschaft einer Unterstützung, jedoch kamen dann keine Spenden ein), geht deutlich eine Kontonummer für das Kommunalwahlkampfkonto hervor. Hiervon strikt zu trennen und ebenso aus Akteninhalten ersichtlich ist das Landtagswahlkampfkonto der Regensburger CSU! Bekanntlich fand im September 2013 in ganz Bayern eine Landtagswahl statt. Hier hatte sich der Regensburger CSU-Kandidat Dr. Rieger zur Wahl gestellt. Für Spenden des Landtagswahlkampfes – somit gerade nicht für den Wahlkampf unseres Mandanten (nur hiernach wurde er gefragt) – hatte sich die Regensburger CSU aus Transparenzgründen eine andere Kontonummer organisiert. Dies ist aus diesseitiger Betrachtung auch aus Akteninhalten ersichtlich. Die Zahlung vom Juli 2013 ging daher wohl auf das Konto des Landtagswahlkampfes. Es wird zu prüfen sein, ob Herr Tretzel bzw. seine Anwälte aufgrund der Aktenkenntnis von der anderen Kontonummer des Landtagswahlkampfkontos (beginnend mit 20 … statt mit 10 ….) wussten.

Das heißt: KEINE der beiden von den Tretzel-Anwälten genannten Spenden hat auch nur irgendwas mit dem Wahlkampf unseres Mandanten zu tun. Unser Mandant geht davon aus, dass die Tretzel-Awälte dies erkannten, aus taktischen Prozessgründen aber Anzeige gegen ihn erstatteten. Auch Zeugen haben Persönlichkeitsrechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen. Ein Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung liegt jedenfalls vor.

Tag 12 im Wolbergs-Prozess

Wolbergs-Ermittler im Zwielicht

Von Kritik an den Ermittlern der Kripo war der zwölfte Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs durchzogen. „Ich habe das Fürchten vor der Polizei gelernt“, so eine Zeugin zu den Erfahrungen bei ihrer Vernehmung. Ungereimtheiten gibt es auch bei der Telefonüberwachung. Nach dem ersten Abspielen einiger Telefonate wird klar: In den Abschriften fehlen immer wieder Passagen, die man als entlastend einstufen kann. Die Staatsanwaltschaft verteidigt ungeachtet dessen ihre Anklage. Die Telefonate seien nur ein sehr kleiner Teil im Gesamtkomplex der Ermittlungen.

Tag 11 im Wolbergs-Prozess

Wie sich Joachim Wolbergs selbst ans Messer lieferte

Hätte Joachim Wolbergs ein Darlehen an seinen Ortsverein ordnungsgemäß an die SPD-Landesleitung gemeldet, wären die Ermittlungen gegen ihn wohl nie in Gang gekommen. „Anders hätte ich mir das wahrscheinlich nie angesehen“, sagt Landesschatzmeister Thomas Goger, der am Montag als Zeuge geladen war. Goger hatte Anfang 2016 Rechenschaftsberichte von Wolbergs’ Ortsverein durchgesehen und war über mehrere Auffälligkeiten gestolpert, die bei ihm „die Alarmglocken schrillen“ ließen. Nach einem Vergleich mit zwei anderen bayerischen Großstädten sagt er: „So etwas ist mir sonst nirgendwo untergekommen.“ Er hätte in jedem Fall Anzeige erstattet. “Das Regensburger Problem sollte ein Regensburger Problem bleiben.”

Auseinandersetzung um Zeugenaussage

Schlegl contra Tretzel-Verteidiger: Der öffentliche Streit geht weiter

Nachdem CSU-Stadtrat Christian Schlegl wegen seiner Zeugenaussage im Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs, den Bauträger Volker Tretzel und zwei Mitangeklagte von der Tretzel-Verteidigung massiv in seiner Glaubwürdigkeit angegriffen wurde – unter anderem wurde Strafanzeige wegen des Verdachts einer Falschaussage – schlug dieser gestern mit einer Presseerklärung zurück und sprach von einer “Schmutzkampagne gegen einen unbequemen Zeugen”. Heute wiederum reagieren Rechtsanwalt Dr. Florian Ufer und seine Kollegen auf die Vorwürfe. Wir haben die Widersprüche zwischen beiden Seiten bereits im gestrigen Artikel aufgegriffen, dokumentieren aber hier der Vollständigkeit halber die Pressemitteilung der Tretzel-Verteidigung. 

Wolbergs-Prozess: CSU-Stadtrat Schlegl schlägt zurück

„Schmutzkampagne gegen einen unbequemen Zeugen“

Nach der Ankündigung der Verteidiger des derzeit vor Gericht stehenden Baulöwen Volker Tretzel, ihn wegen des Verdachts einer Falschaussage anzuzeigen, schlägt CSU-Stadtrat Christian Schlegl zurück. Er spricht von einer „Schmutzkampagne“ und droht nun seinerseits damit, den Strafverteidiger Dr. Florian Ufer wegen falscher Verdächtigungen anzuzeigen. Die Verteidigung versuche, vom Offensichtlichen abzulenken.

Filmkritik

Eine beklemmende Helden-Reise

„Wackersdorf“ nimmt den Zuschauer mit in das Leben des Schwandorfer Landrats Schuierer und zeigt, was es ihn kostete, im Widerstand gegen die WAA zum „Volksheld“ zu werden. Der Film ist ein Lehrstück, wie nahe wir in Wirklichkeit am Polizeistaat leben, wenn die Bevölkerung den Mächtigen wichtige Pläne zu durchkreuzen droht. Sehenswert.

Vorwurf: Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

Zweite Anklage erhoben – Wolbergs bezichtigt Staatsanwaltschaft der „Lüge“

Es war nur eine Frage der Zeit: Am 4. Oktober hat die Staatsanwaltschaft ihre zweite Anklage gegen Joachim Wolbergs erhoben. Es geht um den Fall des IZ-Gründers Thomas Dietlmeier, der bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt und einen Strafbefehl akzeptiert hat. Wollte der Unternehmer – wie seine Verteidiger erklärt haben – tatsächlich nur weitere persönliche Belastungen vermeiden oder war es aus ganz anderen Gründen ein kluger Schachzug?

"Ohne die Berichterstattung wäre da nie etwas vorwärts gegangen“

Fall Berlinger: AOK zahlt das komplette Krankengeld

Das Ehepaar, das in Folge eines rechtswidrigen Bescheids der AOK Regensburg über Monate faktisch mittellos war und deshalb obdachlos geworden ist, hat nach monatelangem Ringen nun endlich eine gute Nachricht zu vermelden: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nun endlich das komplette Krankengeld, dass Emanuel Berlinger zusteht. regensburg-digital hatte den Fall seit August begleitet. Nun hat auch das BR-Magazin Quer darüber berichtet.

Tag 10 im Wolbergs-Prozess

Der Chef-Ermittler im Zeugenstand

Zweieinhalb Stunden nahmen Verteidigung und Gericht am Dienstag den leitenden Kriminalbeamten bei den Ermittlungen zum Korruptionsprozess ins Verhör. Der sprach von sehr schwierigen Ermittlungen und gehemmtem Aussageverhalten bei zahlreichen Zeugen. Die Ermittlungs- und Vernehmungsmethoden von B. konnte die Verteidigung nicht wirklich in ein schlechtes Licht rücken, doch auf den ersten Blick wirkt die Beweislage beim isoliert betrachteten Komplex SSV Jahn eher dünn.

„Bereits bestehende Gewogenheit“

Ermittlungen gegen Wochenblatt-Redakteur eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Christian Eckl, Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts, und Oberbürgermeister Joachim Wolbergs eingestellt. Ihnen war Bestechung bzw. Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Ungeachtet dessen sprach ein Kripobeamter am Donnerstag vor Gericht von einer „engen Zusammenarbeit“ zwischen Wolbergs und dem Wochenblatt und einer „gesteuerten Aktion“ gegen die Staatsanwaltschaft.

Analyse der MGH-Studie zu sexuellem Missbrauch

Wie das Bistum die Spitze des Eisbergs schönt

Mit der sogenannten MHG-Studie sollte auf breiter Basis der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker und Diakone in katholischen Diözesen sozialwissenschaftlich untersucht werden. Die Diözese Regensburg tut sich wieder einmal damit hervor, die Tatsachen kleinzureden. Einer der Hauptverantwortlichen für die jahrelange Verschleppung von Aufklärung – Kardinal Gerhard Müller – flankiert das Ganze mit homophoben Erklärungsmustern.

Tag 8 im Wolbergs-Prozess

Brisante Tretzel-Mails: Der Jahn-Mäzen als politischer Taktgeber

Vor fast leerem Sitzungssaal wurden am Donnerstag brisante E-Mails im Wolbergs-Prozess verlesen. Sie scheinen augenscheinlich zu belegen, dass das Engagement des Baulöwen Volker Tretzel beim SSV Jahn von Anfang an ein strategisches Investment mit Blick auf Bau- und Grundstücksgeschäfte war. Auch Parteispenden von Mitarbeitern und deren Rückvergütung durch das Unternehmen war demnach schon seit längerem Usus.

Tag 6 im Wolbergs-Prozess

Scharfe Rüge ohne Folgen

Die wesentlichen Teile der Telefonüberwachung werden als Beweismittel im Prozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei Mitangeklagte zugelassen – trotz deutlicher Rüge der Kammer an den Ermittlungsmethoden. Die Vernehmung der Zeugen – darunter CSU-Stadtrat Hermann Vanino und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger – am sechsten Verhandlungstag brachte allenfalls Erkenntnisse bei kleineren Details.

 
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