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Eigentlich ist es ein Fall, wie er so oder so ähnlich fast täglich am Amtsgericht Regensburg verhandelt wird. Körperverletzung und Beleidigung. Deswegen musste ein 47jähriger sich verantworten. Dilan H. (Name geändert) soll im Streit einen anderen Mann getreten und als „Arschloch“ tituliert haben. Der hatte ihn angezeigt, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und am 6. September sollte verhandelt werden – Alltag eben am Amtsgericht.
Weniger alltäglich gestaltete sich die Verhandlung. Sie zog sich eine Stunde länger hin als geplant und glich einer wenig amüsanten Episode aus der Reihe königlich-bayerisches Amtsgericht. Das sagen Prozessbeobachter übereinstimmend.
Dass am Ende statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gefängnisstrafe von sechs Monaten lediglich eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu fünf Euro stand, war dabei die geringste Überraschung.
Eine geheimnisvolle Geldforderung
Bereits mit Beginn der Gerichtsverhandlung zeichnete sich ab, dass der Beklagte überhaupt nicht wusste, was da vor sich ging. Schnurstracks schritt der aus dem Irak stammende Mann – er war allein, ohne Rechtsanwalt gekommen – zum Tisch von Richterin Andrea Hausladen, legte ihr ein Schriftstück vor und erklärte in gebrochenem Deutsch, dass er endlich seine 400 Dollar haben wolle. Dieser Vorgang sollte sich im Verlauf des Prozesses noch mehrere Male wiederholen.
400 Dollar? Um welches Geld es sich dabei handelt, ob die Forderung von Dilan H. berechtigt ist oder nicht, konnte das Gericht nicht aufklären. Warum auch – es hatte mit den dort verhandelten Vorwürfen nicht das Geringste zu tun.
Ein Angeklagter ohne Rechtsanwalt
Unklarheit herrschte auch bei dem Angeklagten – er schien zu keinem Zeitpunkt der Verhandlung zu wissen, warum er überhaupt vor Gericht stand. Zwar hatte man ihm einen Dolmetscher aus dem Libanon zur Seite gestellt, aber auch der könnte Dilan H. nicht klar machen, was ihm vorgeworfen wurde. Dilan H. erklärte lediglich mehrfach: „Kein Geld, keine Arbeit, elf Jahre in Deutschland.“ Dazwischen versuchte er immer wieder am Richtertisch seine Geldforderung zu bekräftigen.
Diagnose: Paranoide Schizophrenie
Dieses seltsame Verhalten kann an zwei Dingen gelegen haben: Entweder an schlichten Sprachschwierigkeiten – den unterschiedlichen arabischen Dialekten von Dolmetscher und Angeklagtem. Oder aber am Gesundheitszustand von Dilan H..
Der Mann ist psychisch schwer krank. Bereits vor Jahren wurde bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert.
Bis vor kurzem war Dilan H. in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Er hat einen gesetzlichen Betreuer mit umfassenden Befugnissen. Der Betreuer ist für alle Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten von Dilan H. zuständig, für dessen Gesundheitsfürsorge und eben auch dafür, ihn vor Ämtern und Behörden – mithin Gerichten – zu vertreten.
Der Betreuer wurde nicht informiert
Das Problem: Der Betreuer von Dilan H., der Regensburger Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer, wusste von nichts. Das Gericht hatte ihn nicht informiert.
Marion Puhle, Vertreterin des Regensburger Flüchtlingsforums, war eher zufällig bei Gericht. Sie hatte einen der Zeugen begleitet. Auf Nachfrage von Richterin Andrea Hausladen klärte sie diese über den Gesundheitszustand des Angeklagten auf. Ein Grund, die Verhandlung abzubrechen oder wenigstens zu vertagen, um den Betreuer zu informieren, war dies für das Gericht nicht.
Am Ende ließ Richterin Hausladen den Vorwurf der Körperverletzung fallen und verurteilte Dilan H. wegen Beleidigung zu einer erstaunlich niedrigen Geldstrafe: zehn Tagessätze zu fünf Euro.
Dilan H.s Betreuer, Rechtsanwalt Frohnauer, hat erst durch Puhle von der Verhandlung erfahren. Er bestätigt unserer Redaktion, dass er bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Ansonsten will Frohnauer sich erst äußern, wenn ihm die Akten des Gerichts vorliegen.
Interessant dürfte dabei werden, ob die Berufung angenommen wird. Bei einer Strafe von bis zu 15 20 Tagessätzen kann das Berufungsgericht das verweigern.
Richterin: „… vom Asylhilfeverein vertreten“
Als wir beim Amtsgericht nachfragen, weshalb gegen Dilan H. verhandelt und ein Urteil gesprochen wurde, ohne dass ihm sein Betreuer oder ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt wurden, lässt Richterin Hausladen über den Pressesprecher mitteilen: „Der Angeklagte wurde durch jemanden vom Asylhilfeverein vertreten.“
Damit dürfte die zufällig dort anwesende Marion Puhle gemeint sein. Sie ist besagte Sprecherin des “Asylhilfevereins” Regensburger Flüchtlingsforum, und sagt: „Ich war weder als offizielle Vertreterin dort, noch wurde ich von der Richterin als solche bestellt. Nach dem Urteil hat mir Frau Hausladen lediglich die Rechtsmittelbelehrung in die Hand gedrückt und gesagt, ich solle sie Dilan erklären. Sie könne ihm das nicht verständlich machen.“
Weicht ein Fall vom Schema F ab, sind manche bayerische Richter(-innen) scheinbar völlig überfordert. Werden sie ja in ihrer Ausbildung vorrangig darauf getrimmt wurden, wie ein Uhrwerk zu funktionieren und schnellstmöglich Akten abzuarbeiten. Wer das gut kann, kriegt die notwendig guten Noten, ist aber noch nicht zwangsläufig ein guter Jurist oder gar Richter.
Hier gab es ja eine ganz Problemkaskade:
War der Mann a) verhandlungsfähig, b) über seine Rechte ordentlich aufgeklärt worden, c) richtig vertreten und d) zum Zeitpunkt der Tat überhaupt schuldfähig (das muss dann ggf. gutachterlich festgestellt werden)?
Zu viel Fragen auf einmal, das lernt man entweder nicht im Studium und im Referendariat oder macht zu viel Arbeit. Hier einfach die Verhandlung durchzuprügeln und ein Urteil zu sprechen, das lässt den Beobachter in der Tat am Rechtsstaat (ver-)zweifeln. Eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld ohne Auflage hätte im Übrigen die Sache auch schnell zu Ende gebracht. Da hätte das Gericht auch kein Urteil schreiben müssen.
Menschliches Versagen oder latentes Misstrauen gegen Ausländer. Traurig.
Meines Erachtens hätte die Richterin hier zwingend aussetzen und einen Pflichtverteidiger und Sachverständigen bestellen müssen.
So gings halt schneller ;-)
Ein Pflichtverteidiger war nach §§ 140, 141 StPO hier nicht notwendig, da es sich nicht um ein Verbrechen handelt. Der Betreuer hätte aber dennoch informiert werden müssen.
und die Kosten für Gutachter und Pflichtverteidiger zahlt er dann auch. Das käme ihm viel teurer als der “kurze Prozess”
Alternativ § 63 und BKH – das ist doch bloedsinn
So, jetzt hebt jeder, der Rechtsanwalt, oder zumindest Volljurist ist die Hand *Hand heb*. Sonst noch jemand? Nein, dachte ich mir. Wenn man keine Ahnung hat, öfter mal ….
Ein bisschen weniger Selbstgefälligkeit, lieber IchChefDuNix,
erstens sind wir hier nicht bei JuraBlog oder RechtsanwaltsForum, sondern bei Regensburg Digital, wo sich auch kluge Leute ohne schwarze Pinguinjacken äußern dürfen.
Zweitens gilt bekanntermaßen: Drei Rechtsanwälte, fünf Meinungen.
Und drittens gefällt mir der Artikel. Er zeigt nämlich wunderbar, wie willkürlich es vor Gericht bisweilen zugeht – selbst wenn alles formal korrekt gewesen sein sollte (was ich nicht glauben kann).
Und viertens: welchen INHALT hat Dein Kommentar eigentlich, abgesehen davon vielleicht, dass er Deine arrogante (ansonsten aber völlig unerhebliche) Ansicht, schlauer zu sein als andere, offenbar macht? Themaverfehlung, würde ich sagen.
Der Artikel ist gut und wichtig, denn er zeigt leider, wie ungenügend die Arbeit der Regensburger Rechtsbehörden oftmals ist, dass sie mitunter Unrecht zu Recht machen. Dieser Fall ist ja traurigerweise nicht der erste seiner Art…
Hi Steffi,
natürlich schreiben hier AUCH Volljuristen. Aber müssen andere deswegen ihren Mund halten? Ich darf mich ja auch selbst vor Gericht verteidigen, wenn ich mag (und mir das zutraue). Und Stefan Aigner und andere Journalisten dürfen ja auch über Rechtsprechung schreiben, ohne ein Jurastudium absolviert zu haben.
das ist klar, aber das urteil ist pragmatisch und kostengünstig. bin strafverteidigerin und gerade die richterin ist sehr angeklagtenfreundlich. Eine Begutachtung waere hier mit kanonen auf spatzen geschossen und kostet tausende. Das kostenrisiko hätte der angeklagte getragen. das verfahren hätte natürlich eingestellt werden können, aber da hätte die sta mitmachen müssen. mich ärgert es nur, wenn sofort auf die ausländerfeindlich-Karte gezogen wird. man muss der Justiz auch mal zugestehen, dass sie bei der entscheidungsfindung faktoren mitberücksichtigt, die laien nicht sehen…
Liebe Steffi,
“Eine Begutachtung waere hier mit kanonen auf spatzen geschossen und kostet tausende. Das kostenrisiko hätte der angeklagte getragen. das verfahren hätte natürlich eingestellt werden können, aber da hätte die sta mitmachen müssen.”
— Nana… Ist das wirklich so – selbst wenn der Angeklagte, wie dargestellt, paranoid schizophren samt gerichtlich bestelltem Betreuer ist? Zahlt die wegen-was-auch-immer aufgelaufenen Kosten in derlei unplanmäßig schiefgelaufenen Gerichtsverhandlungen am Ende nicht die Öffentlichkeit – sprich: der Staat (was ja auch richtig so wäre – wer soll’s denn sonst zahlen? Der unrechtmäßig Angeklagte? Dann schon eher die schlampige Richterin!)?
Mir ging beim Lesen des Artikels übrigens überhaupt nicht das Schlagwort “ausländerfeindlich” im Kopf herum. Sondern der traurige Gedanke, dass die Richterin schlicht versäumt hat, sich ein komplettes Bild der Gegebenheiten zu machen (eben u.a. weil versäumt wurde, sich darüber klar zu werden, dass der Angeklagte eben nicht bzw. vermindert schuldfähig ist).
Btw: Liebe Steffi, wenn Sie/Du hier lediglich Paragrafen postest, ist das nicht zielführend. Ein erläuterndes Schlagwort (z.B. § 63: “Gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus”) wäre wesentlich sinnvoller als uns hier nur “§63” hinzuklatschen. Letzteres suggeriert Arroganz gegenüber Nichtjuristen – und ich habe nicht den Eindruck, dass das Deine Absicht ist.
Bei der Regensburger Justiz scheint es nur noch darum zu gehen, die Staatsanwaltschaft nicht zu desavouieren. Deshalb gibt es auch keine Verfahrenseinstellung .
Das sollte nicht so rüber kommen…sorry. Allerdings fallen im Falle einer Verurteilung die Verfahrenskosten immer dem Angeklagten zur Last ( ausser evtl. bei Jugendlichen) und eine Schuldunfähigkeit diagnostiziert zu bekommen ist die absolute Ausnahme. Und da fallen erhebliche Summen an, die nicht der Staat bzw. die Öffentlichkeit tragen.Auch im Falle einer Pflichtverteidigung regressiert der Staat wieder. Ich habe mich etwas am Kommentar von Herrn Kaspar gestossen, vor allem weil ich hier weder ein menschliches Versagen, noch Misstrauen gegenüber Ausländern sehe. Die Argumentation vom weltfremden Juristen find ich so billig. Da gibt es zwar viele, aber der Fall ist jetzt nicht symptomatisch.
Ich bin auch Rechtsanwalt, kenne zwar das Verfahren nicht, aber die Strafrichterin. Und dieser hier ausländerfeindliche Tendenzen oder menschliches Versagen zu unterstellen, ist gelinde gesagt Unsinn (<- höflich ausgedrückt). Schade, ich lese ReDi eigentlich sehr gerne und mag es, wie Aigner oft seinen Finger in die Wunde legt. Aber dieser völlig unsubstantieerte Artikel (Anfangs war sogar der Vorname der Richterin ein anderer) ohne jedes Hintergrundwissen, gefolgt von den (mittlerweile leider) üblichen Kommentaren, die ohne jeden Sinn und Verstand erst einmal drauf hauen (Hauptsache gegen Obrigkeit, Staat, Kapital und Erwerbstätige) verdient es imho nicht hier verewigt zu werden. Klassischer Schnellschuss?
Was ich nicht verstehe, warum so ein Verfahren nicht bereits im Vorfeld eingestellt worden ist? Die Kritik dürfte hier eher in Richtung StA gehen. Obwohl das wohl auch unfair sein dürfte. Ich kenne weder die Akte, noch die Voreintragungen, daher winke ich lediglich mit dem Zaunpfahl in diese Richtung und erlaube mir aber kein abschließendes Urteil.
Und der Kollegin Steffi hier "Arroganz gegenüber Nichtjuristen" zu unterstellen, kann man sich komplett sparen. Klar kann/darf/soll man hier auch als Nichtjurist mitreden, dann aber unter Anbetracht der Tatsache, dass man eben offensichtlich wissenstechnisch noch Raum nach oben hat, eher zurückhaltender. Das wirkt oft kompetenter, als mit juristischen Begriffen um sich zu werfen, bei denen man ggf. nicht alle Aspekte bedacht hat.
Dass bei einer Verurteilung die Verfahrenskosten immer dem Angeklagten zur Last fallen, ist klar. Aber – ist es wirklich so unwahrscheinlich, dass in dem geschilderten Fall der Angeklagte letzt(!)instanzlich wirklich verurteilt wird? Ich mag das einfach nicht glauben – weil ich sonst an unserem Rechtssystem insgesamt (ver)zweifeln müsste.
übernimmt mal eine/r der damen und herren advokaten die fürsprache für den verurteilten. nur spaßeshalber. damit wir “laienrichter” sehen wie das ginge. für die richterin haben ja schon einige gesprochen.
Lieber Advokat,
“draufhauen”, das machen hier zuallerst mal Sie. Lesen Sie doch bitte sämtliche Kommentare, speziell das, was ich zum Thema “Ausländerfeindlichkeit” und “Diskussion mit Steffi” und “vermeintliche(!) Arroganz von Juristen” geschrieben habe
(bitte lesen Sie komplett, nicht nur auszugsweise),
dann überschlafen Sie das Ganze und schreiben bitte anschließend etwas Substanzielleres zum Thema. Speziell wenn Sie wirklich Advokat sind (zumindest suggeriert Ihr Pseudonym das), sollten Sie möglichst alle hier geäußerten Punkte berücksichtigen und nicht nur die, die Ihnen in den Kram passen.
Danke.
“gegen Obrigkeit, Staat, Kapital und Erwerbstätige”
Was Sie hier für Kommentare lesen…ich finde da allenfalls einen…
Juristen scheinen es gewohnt zu sein, dass Rechtssprechung immer wieder – vielleicht aus Überlastung – “pragmatisch”, aber nicht unbedingt unter Beachtung aller rechtsstaatlichen Bedingungen erfolgt. Ich bin kein Volljurist und erlaube mir deshalb ein paar naive Fragen.
Darf gegen jemanden verhandelt werden, der sich offenbar selbst nicht verteidigen kann?
Wie ist das mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör?
Kann man nur, weil es billiger und weniger aufwändig ist, mal Fünfe grade sein lassen?
Warum behauptet die Richterin, dass der Angeklagte durch jemanden vertreten wurde, wenn das anscheinend nicht stimmt? Warum kommt da keine andere, “substantiierte” Antwort?
Selbst wenn die Richterin mit besten Absichten so gehandelt hat – Geld und Zeit sparen, weil, wie sie meint, so oder so wahrscheinlich nichts anderes raus kommt – und als “angeklagtenfreundlich” etc. bekannt zu sein scheint, finde ich es schon bedenklich, dass das Gros der hier kommentierenden Juristen es für ganz ok hält, wenn man es vor Gericht nicht so genau mit dem Rechtsstaat nimmt.
Das Verhalten der Richterin (deren Vorname im Artikel zunächst falsch war) zu beurteilen, überlasse ich anderen. Dass aber die bloße Schilderung des Verfahrens – mit Schwerpunkt auf dem Zustand des Beklagten – schon als Vorwurf/ Kritik etc. aufgefasst wird, halte ich für bemerkenswert.
Wir werden weiter über die Sache berichten, sobald uns der Betreuer nähere Auskunft über den Fall geben kann.
Das ist nicht richtig. Wir sitzen fast jeden Tag neben einem Mandanten auf der Anklagebank und kämpfen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Oft für wenig Geld, mit viel Herzblut und oft ohne ein Dankeschön. Oft rennen wir gegen Wände.
Aber ich glaube man kann es uns als “Profis” zugestehen, dass wir einschätzen können, was wirklich skandalträchtig ist und was – vielleicht auch unter Zuhilfenahme einer Abkürzung – ein zweckmässiges Urteil.
ich bezweifle nicht, dass Sie und andere Rechtsanwälte sich für Ihre Mandanten einsetzen, aber: Nur weil “Profis” eine “Abkürzung” hinnehmen, weil sie noch viel Schlimmeres gewohnt sind, heißt das nicht, dass jemand der mit dem Rechtssystem lediglich als Betroffener konfrontiert ist, das genau so sehen muss. Nur weil Juristen etwas, mit dem sie tagtäglich konfrontiert sind, nicht als skandalös ansehen, heißt das nicht, dass es in Ordnung ist.
Liebe Leserinnen und Leser,
bedauerlicher Weise ist die Vorgehensweise der Justiz was Flüchtlinge anbelangt, kein Einzelfall. Erst heute habe wurde mir ein Urteil vom 02.09.2011 in die Hand gedrückt. Der Flüchtling, stammend aus Palästina wurde ohne Dolmetscher und Pflichtverteidiger veruteilt. “Er sagte, ich habe den RichterIn nicht verstanden”, konnte mich selbst nicht verteidigen und ein Pflichtverteidiger wurde mir auch nicht zur Seite gestellt. Er wurde zu 1. Monat Freiheitsstrafe, welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Hinzu kommen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, die er, sobald das Urteil rechtskräftig ist, innerhalb von 6 Monate ableisten muss.
Vorausgegangen war, das dem Flüchtling das Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro gestrichen wurde.Er wandte sich deshalb sowohl an die Ausländerbehörde, als auch an das Sozialamt . Keine Chance auch nur 1 Cent zu bekommen.
Ihm platzte in der Ausländerbehörde der Kragen. Er nannte 1. Mitarbeiter der Ausländerbehörde “Faschist”. Ein Entschuldigungsschreiben an den Mitarbeiter bzw. an das Gericht nutzte ihm nichts.
Als er mich heute fragte, was in dem Urteil steht, musste ich mehrmals dafür ansetzen um ihm das verständlich zu machen. Zumindest weiß er jetzt, dass er sich in der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen darf. Sollte er nur einmal beim Schwarzfahren mangels Geld erwischt werden, kann die Bewährung widerrufen werden und er sitzt im Gefängis seine Freiheitsstrafe ab.
Marion Puhle
Das ist weder weder gerecht noch Recht. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes JustizVERWALTUNG. Menschen und Schicksale werden verwaltet, abgearbeitet, weggelegt. Das geht oft nicht anders. Aber die Verantwortlichen sollten eigentlich ein bisschen Sensibilität dafür entwickeln, wann eine intensivere Beschäftigung angezeigt sind. Eine Staatsanwaltschaft, die mit sechs Monaten Freiheitsstrafe ins Rennen geht und auch nicht für eine Einstellung zu haben ist, ist ebenfalls auf dem falschen Dampfer unterwegs. Oder hat es die Richterin gar nicht versucht?
Richter und Beamten trauen sich zumeist nicht, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Doch dafür hat man das Berufsbeamtentum eigentlich erfunden. Der Beamte sollte keine Angst vor seinem König haben, wenn er Recht und Gesetz befolgte. Doch die Angst, “etwas falsch” zu machen, ist enorm. Es droht nie die Entlassung, aber die Hierarchie kann gnadenlos sein. Wer vom Mainstream abweicht, erfährt Liebesentzug und findet sich gar schnell im völlig überlasteten Ressort für Landwirtschaft- und Schifffahrtsrecht wieder und darf dann noch nächtelang Berichte an den Amtsgerichtsdirektor schreiben, warum er seine Fallzahlen nicht erfüllt. So mancher Richter sucht dann sein Heil als Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Referendarausbildung, andere warten, bis sie nichts mehr zu verlieren haben und gerieren sich dann als kleine absolutistische Könige in ihrem Gerichtssaal.
Wenn es dann heißt, das ist Recht, weil so die Realität ist, und das ist auch recht so, dann unterliegen wir jenem naturalistischen Fehlschluss, mit dem sich der Papst in seiner Rede vor dem Bundestag eingehend befasst hat.
Aber: Der von Stefan Aigner geschilderte Fall ist nicht der Normalfall.
Es geht auch anders. Zitat aus einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg, bei der die Verlesung des Vorstrafenregisters des Angeklagten länger gedauert hat, als die Beweisaufnahme.
Richterin: “Herr Angeklagter, eigentlich kann ich Ihnen bei Ihren Vorstrafen für den versuchten Diebstahl keine Bewährung mehr geben, weil ich keinen Anhaltspunkt finde, dass Sie sich die drei Monate Freiheitsstrafe zur Warnung gereichen lassen und zukünftig ein straffreies Leben führen werden. Würde ich Sie jedoch zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteile, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, dann werden die anderen noch laufenden Bewährungen widerrufen und Sie müssten zwei oder drei Jahre ins Gefängnis. Das halte ich bei dem geringen Wert der Europalette, die Sie mitnehmen wollten, nicht für angemessen. Und Sie hatten, 2,3 Promille, haben gestanden, alle Schuld auf sich genommen und sind heute einmal halbwegs nüchtern, das will ich mal als gutes Zeichen sehen.
Weil ich aber die Bewährungsstrafe nicht wirklich begründen kann, hilft Ihnen das Urteil nur, wenn der Staatsanwalt keine Rechtsmittel einlegt. Er müsste darauf verzichten und Sie auch, erst dann ist das Urteil rechtskräftig.”
Staatsanwalt: “Seufz. Ihrem Charme, Hohes Gericht, kann ich mich heute nicht entziehen. Ich verzichte, wenn der Angeklagte auch auf Rechtsmittel verzichtet.”
Der Angeklagte verzichtet und verlässt erleichtert den Saal. Der Staatsanwalt nüchtern zur Richterin: “Jetzt hat er noch mal zwei Jahre Bewährung. Das hält er sicher nicht durch. Aber warum sollen wir ihm die Chance nicht geben?”
[…] in Serie) aufgedeckt. Regelmäßig beschäftigen wir uns mit dem Verhalten der Regensburger Justiz (Beispiel: Kurzer Prozess mit psychisch Krankem), der rechten Szene in der Region, der Situation von Flüchtlingen und geben intensive Einblicke in […]
Randolph Kaspar
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“Akte auf Akte, Paragraph auf Paragraph…”
Weicht ein Fall vom Schema F ab, sind manche bayerische Richter(-innen) scheinbar völlig überfordert. Werden sie ja in ihrer Ausbildung vorrangig darauf getrimmt wurden, wie ein Uhrwerk zu funktionieren und schnellstmöglich Akten abzuarbeiten. Wer das gut kann, kriegt die notwendig guten Noten, ist aber noch nicht zwangsläufig ein guter Jurist oder gar Richter.
Hier gab es ja eine ganz Problemkaskade:
War der Mann a) verhandlungsfähig, b) über seine Rechte ordentlich aufgeklärt worden, c) richtig vertreten und d) zum Zeitpunkt der Tat überhaupt schuldfähig (das muss dann ggf. gutachterlich festgestellt werden)?
Zu viel Fragen auf einmal, das lernt man entweder nicht im Studium und im Referendariat oder macht zu viel Arbeit. Hier einfach die Verhandlung durchzuprügeln und ein Urteil zu sprechen, das lässt den Beobachter in der Tat am Rechtsstaat (ver-)zweifeln. Eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld ohne Auflage hätte im Übrigen die Sache auch schnell zu Ende gebracht. Da hätte das Gericht auch kein Urteil schreiben müssen.
Menschliches Versagen oder latentes Misstrauen gegen Ausländer. Traurig.
Staufenschenk Henning
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Meines Erachtens hätte die Richterin hier zwingend aussetzen und einen Pflichtverteidiger und Sachverständigen bestellen müssen.
So gings halt schneller ;-)
Alexander Gruber
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Ein Pflichtverteidiger war nach §§ 140, 141 StPO hier nicht notwendig, da es sich nicht um ein Verbrechen handelt. Der Betreuer hätte aber dennoch informiert werden müssen.
Steffi
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und die Kosten für Gutachter und Pflichtverteidiger zahlt er dann auch. Das käme ihm viel teurer als der “kurze Prozess”
Alternativ § 63 und BKH – das ist doch bloedsinn
IchChefDuNix
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So, jetzt hebt jeder, der Rechtsanwalt, oder zumindest Volljurist ist die Hand *Hand heb*. Sonst noch jemand? Nein, dachte ich mir. Wenn man keine Ahnung hat, öfter mal ….
Pragmatiker
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Ein bisschen weniger Selbstgefälligkeit, lieber IchChefDuNix,
erstens sind wir hier nicht bei JuraBlog oder RechtsanwaltsForum, sondern bei Regensburg Digital, wo sich auch kluge Leute ohne schwarze Pinguinjacken äußern dürfen.
Zweitens gilt bekanntermaßen: Drei Rechtsanwälte, fünf Meinungen.
Und drittens gefällt mir der Artikel. Er zeigt nämlich wunderbar, wie willkürlich es vor Gericht bisweilen zugeht – selbst wenn alles formal korrekt gewesen sein sollte (was ich nicht glauben kann).
Student
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Und viertens: welchen INHALT hat Dein Kommentar eigentlich, abgesehen davon vielleicht, dass er Deine arrogante (ansonsten aber völlig unerhebliche) Ansicht, schlauer zu sein als andere, offenbar macht? Themaverfehlung, würde ich sagen.
Der Artikel ist gut und wichtig, denn er zeigt leider, wie ungenügend die Arbeit der Regensburger Rechtsbehörden oftmals ist, dass sie mitunter Unrecht zu Recht machen. Dieser Fall ist ja traurigerweise nicht der erste seiner Art…
Steffi
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na ja, hier schreiben schon volljuristen…
Pragmatiker
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Hi Steffi,
natürlich schreiben hier AUCH Volljuristen. Aber müssen andere deswegen ihren Mund halten? Ich darf mich ja auch selbst vor Gericht verteidigen, wenn ich mag (und mir das zutraue). Und Stefan Aigner und andere Journalisten dürfen ja auch über Rechtsprechung schreiben, ohne ein Jurastudium absolviert zu haben.
Steffi
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das ist klar, aber das urteil ist pragmatisch und kostengünstig. bin strafverteidigerin und gerade die richterin ist sehr angeklagtenfreundlich. Eine Begutachtung waere hier mit kanonen auf spatzen geschossen und kostet tausende. Das kostenrisiko hätte der angeklagte getragen. das verfahren hätte natürlich eingestellt werden können, aber da hätte die sta mitmachen müssen. mich ärgert es nur, wenn sofort auf die ausländerfeindlich-Karte gezogen wird. man muss der Justiz auch mal zugestehen, dass sie bei der entscheidungsfindung faktoren mitberücksichtigt, die laien nicht sehen…
Pragmatiker
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Liebe Steffi,
“Eine Begutachtung waere hier mit kanonen auf spatzen geschossen und kostet tausende. Das kostenrisiko hätte der angeklagte getragen. das verfahren hätte natürlich eingestellt werden können, aber da hätte die sta mitmachen müssen.”
— Nana… Ist das wirklich so – selbst wenn der Angeklagte, wie dargestellt, paranoid schizophren samt gerichtlich bestelltem Betreuer ist? Zahlt die wegen-was-auch-immer aufgelaufenen Kosten in derlei unplanmäßig schiefgelaufenen Gerichtsverhandlungen am Ende nicht die Öffentlichkeit – sprich: der Staat (was ja auch richtig so wäre – wer soll’s denn sonst zahlen? Der unrechtmäßig Angeklagte? Dann schon eher die schlampige Richterin!)?
Mir ging beim Lesen des Artikels übrigens überhaupt nicht das Schlagwort “ausländerfeindlich” im Kopf herum. Sondern der traurige Gedanke, dass die Richterin schlicht versäumt hat, sich ein komplettes Bild der Gegebenheiten zu machen (eben u.a. weil versäumt wurde, sich darüber klar zu werden, dass der Angeklagte eben nicht bzw. vermindert schuldfähig ist).
Btw: Liebe Steffi, wenn Sie/Du hier lediglich Paragrafen postest, ist das nicht zielführend. Ein erläuterndes Schlagwort (z.B. § 63: “Gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus”) wäre wesentlich sinnvoller als uns hier nur “§63” hinzuklatschen. Letzteres suggeriert Arroganz gegenüber Nichtjuristen – und ich habe nicht den Eindruck, dass das Deine Absicht ist.
Georg Heim
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Bei der Regensburger Justiz scheint es nur noch darum zu gehen, die Staatsanwaltschaft nicht zu desavouieren. Deshalb gibt es auch keine Verfahrenseinstellung .
Steffi
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Das sollte nicht so rüber kommen…sorry. Allerdings fallen im Falle einer Verurteilung die Verfahrenskosten immer dem Angeklagten zur Last ( ausser evtl. bei Jugendlichen) und eine Schuldunfähigkeit diagnostiziert zu bekommen ist die absolute Ausnahme. Und da fallen erhebliche Summen an, die nicht der Staat bzw. die Öffentlichkeit tragen.Auch im Falle einer Pflichtverteidigung regressiert der Staat wieder. Ich habe mich etwas am Kommentar von Herrn Kaspar gestossen, vor allem weil ich hier weder ein menschliches Versagen, noch Misstrauen gegenüber Ausländern sehe. Die Argumentation vom weltfremden Juristen find ich so billig. Da gibt es zwar viele, aber der Fall ist jetzt nicht symptomatisch.
Advokat
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Ich bin auch Rechtsanwalt, kenne zwar das Verfahren nicht, aber die Strafrichterin. Und dieser hier ausländerfeindliche Tendenzen oder menschliches Versagen zu unterstellen, ist gelinde gesagt Unsinn (<- höflich ausgedrückt). Schade, ich lese ReDi eigentlich sehr gerne und mag es, wie Aigner oft seinen Finger in die Wunde legt. Aber dieser völlig unsubstantieerte Artikel (Anfangs war sogar der Vorname der Richterin ein anderer) ohne jedes Hintergrundwissen, gefolgt von den (mittlerweile leider) üblichen Kommentaren, die ohne jeden Sinn und Verstand erst einmal drauf hauen (Hauptsache gegen Obrigkeit, Staat, Kapital und Erwerbstätige) verdient es imho nicht hier verewigt zu werden. Klassischer Schnellschuss?
Was ich nicht verstehe, warum so ein Verfahren nicht bereits im Vorfeld eingestellt worden ist? Die Kritik dürfte hier eher in Richtung StA gehen. Obwohl das wohl auch unfair sein dürfte. Ich kenne weder die Akte, noch die Voreintragungen, daher winke ich lediglich mit dem Zaunpfahl in diese Richtung und erlaube mir aber kein abschließendes Urteil.
Und der Kollegin Steffi hier "Arroganz gegenüber Nichtjuristen" zu unterstellen, kann man sich komplett sparen. Klar kann/darf/soll man hier auch als Nichtjurist mitreden, dann aber unter Anbetracht der Tatsache, dass man eben offensichtlich wissenstechnisch noch Raum nach oben hat, eher zurückhaltender. Das wirkt oft kompetenter, als mit juristischen Begriffen um sich zu werfen, bei denen man ggf. nicht alle Aspekte bedacht hat.
just my two cents…
Pragmatiker
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Danke für die Klarstellung.
Dass bei einer Verurteilung die Verfahrenskosten immer dem Angeklagten zur Last fallen, ist klar. Aber – ist es wirklich so unwahrscheinlich, dass in dem geschilderten Fall der Angeklagte letzt(!)instanzlich wirklich verurteilt wird? Ich mag das einfach nicht glauben – weil ich sonst an unserem Rechtssystem insgesamt (ver)zweifeln müsste.
peter sturm
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übernimmt mal eine/r der damen und herren advokaten die fürsprache für den verurteilten. nur spaßeshalber. damit wir “laienrichter” sehen wie das ginge. für die richterin haben ja schon einige gesprochen.
Pragmatiker
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Lieber Advokat,
“draufhauen”, das machen hier zuallerst mal Sie. Lesen Sie doch bitte sämtliche Kommentare, speziell das, was ich zum Thema “Ausländerfeindlichkeit” und “Diskussion mit Steffi” und “vermeintliche(!) Arroganz von Juristen” geschrieben habe
(bitte lesen Sie komplett, nicht nur auszugsweise),
dann überschlafen Sie das Ganze und schreiben bitte anschließend etwas Substanzielleres zum Thema. Speziell wenn Sie wirklich Advokat sind (zumindest suggeriert Ihr Pseudonym das), sollten Sie möglichst alle hier geäußerten Punkte berücksichtigen und nicht nur die, die Ihnen in den Kram passen.
Danke.
Heribert
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“gegen Obrigkeit, Staat, Kapital und Erwerbstätige”
Was Sie hier für Kommentare lesen…ich finde da allenfalls einen…
Juristen scheinen es gewohnt zu sein, dass Rechtssprechung immer wieder – vielleicht aus Überlastung – “pragmatisch”, aber nicht unbedingt unter Beachtung aller rechtsstaatlichen Bedingungen erfolgt. Ich bin kein Volljurist und erlaube mir deshalb ein paar naive Fragen.
Darf gegen jemanden verhandelt werden, der sich offenbar selbst nicht verteidigen kann?
Wie ist das mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör?
Kann man nur, weil es billiger und weniger aufwändig ist, mal Fünfe grade sein lassen?
Warum behauptet die Richterin, dass der Angeklagte durch jemanden vertreten wurde, wenn das anscheinend nicht stimmt? Warum kommt da keine andere, “substantiierte” Antwort?
Selbst wenn die Richterin mit besten Absichten so gehandelt hat – Geld und Zeit sparen, weil, wie sie meint, so oder so wahrscheinlich nichts anderes raus kommt – und als “angeklagtenfreundlich” etc. bekannt zu sein scheint, finde ich es schon bedenklich, dass das Gros der hier kommentierenden Juristen es für ganz ok hält, wenn man es vor Gericht nicht so genau mit dem Rechtsstaat nimmt.
Stefan Aigner
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Das Verhalten der Richterin (deren Vorname im Artikel zunächst falsch war) zu beurteilen, überlasse ich anderen. Dass aber die bloße Schilderung des Verfahrens – mit Schwerpunkt auf dem Zustand des Beklagten – schon als Vorwurf/ Kritik etc. aufgefasst wird, halte ich für bemerkenswert.
Wir werden weiter über die Sache berichten, sobald uns der Betreuer nähere Auskunft über den Fall geben kann.
Steffi
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bei einer geldstrafe von 10 TS ist erstinstanzlich wohl schon letztinstanzlich…
Steffi
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Das ist nicht richtig. Wir sitzen fast jeden Tag neben einem Mandanten auf der Anklagebank und kämpfen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Oft für wenig Geld, mit viel Herzblut und oft ohne ein Dankeschön. Oft rennen wir gegen Wände.
Aber ich glaube man kann es uns als “Profis” zugestehen, dass wir einschätzen können, was wirklich skandalträchtig ist und was – vielleicht auch unter Zuhilfenahme einer Abkürzung – ein zweckmässiges Urteil.
Heribert
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Liebe Steffi,
ich bezweifle nicht, dass Sie und andere Rechtsanwälte sich für Ihre Mandanten einsetzen, aber: Nur weil “Profis” eine “Abkürzung” hinnehmen, weil sie noch viel Schlimmeres gewohnt sind, heißt das nicht, dass jemand der mit dem Rechtssystem lediglich als Betroffener konfrontiert ist, das genau so sehen muss. Nur weil Juristen etwas, mit dem sie tagtäglich konfrontiert sind, nicht als skandalös ansehen, heißt das nicht, dass es in Ordnung ist.
Marion Puhle
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Liebe Leserinnen und Leser,
bedauerlicher Weise ist die Vorgehensweise der Justiz was Flüchtlinge anbelangt, kein Einzelfall. Erst heute habe wurde mir ein Urteil vom 02.09.2011 in die Hand gedrückt. Der Flüchtling, stammend aus Palästina wurde ohne Dolmetscher und Pflichtverteidiger veruteilt. “Er sagte, ich habe den RichterIn nicht verstanden”, konnte mich selbst nicht verteidigen und ein Pflichtverteidiger wurde mir auch nicht zur Seite gestellt. Er wurde zu 1. Monat Freiheitsstrafe, welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Hinzu kommen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, die er, sobald das Urteil rechtskräftig ist, innerhalb von 6 Monate ableisten muss.
Vorausgegangen war, das dem Flüchtling das Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro gestrichen wurde.Er wandte sich deshalb sowohl an die Ausländerbehörde, als auch an das Sozialamt . Keine Chance auch nur 1 Cent zu bekommen.
Ihm platzte in der Ausländerbehörde der Kragen. Er nannte 1. Mitarbeiter der Ausländerbehörde “Faschist”. Ein Entschuldigungsschreiben an den Mitarbeiter bzw. an das Gericht nutzte ihm nichts.
Als er mich heute fragte, was in dem Urteil steht, musste ich mehrmals dafür ansetzen um ihm das verständlich zu machen. Zumindest weiß er jetzt, dass er sich in der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen darf. Sollte er nur einmal beim Schwarzfahren mangels Geld erwischt werden, kann die Bewährung widerrufen werden und er sitzt im Gefängis seine Freiheitsstrafe ab.
Marion Puhle
Pragmatiker
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Au weia. Das stimmt wohl… trotzdem, mal mit ausschließlich gesundem Menschenverstand gesehen: Ist das richtig? Oder bloß Recht?
Randolph Kaspar
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Das ist weder weder gerecht noch Recht. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes JustizVERWALTUNG. Menschen und Schicksale werden verwaltet, abgearbeitet, weggelegt. Das geht oft nicht anders. Aber die Verantwortlichen sollten eigentlich ein bisschen Sensibilität dafür entwickeln, wann eine intensivere Beschäftigung angezeigt sind. Eine Staatsanwaltschaft, die mit sechs Monaten Freiheitsstrafe ins Rennen geht und auch nicht für eine Einstellung zu haben ist, ist ebenfalls auf dem falschen Dampfer unterwegs. Oder hat es die Richterin gar nicht versucht?
Richter und Beamten trauen sich zumeist nicht, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Doch dafür hat man das Berufsbeamtentum eigentlich erfunden. Der Beamte sollte keine Angst vor seinem König haben, wenn er Recht und Gesetz befolgte. Doch die Angst, “etwas falsch” zu machen, ist enorm. Es droht nie die Entlassung, aber die Hierarchie kann gnadenlos sein. Wer vom Mainstream abweicht, erfährt Liebesentzug und findet sich gar schnell im völlig überlasteten Ressort für Landwirtschaft- und Schifffahrtsrecht wieder und darf dann noch nächtelang Berichte an den Amtsgerichtsdirektor schreiben, warum er seine Fallzahlen nicht erfüllt. So mancher Richter sucht dann sein Heil als Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Referendarausbildung, andere warten, bis sie nichts mehr zu verlieren haben und gerieren sich dann als kleine absolutistische Könige in ihrem Gerichtssaal.
Wenn es dann heißt, das ist Recht, weil so die Realität ist, und das ist auch recht so, dann unterliegen wir jenem naturalistischen Fehlschluss, mit dem sich der Papst in seiner Rede vor dem Bundestag eingehend befasst hat.
Aber: Der von Stefan Aigner geschilderte Fall ist nicht der Normalfall.
Es geht auch anders. Zitat aus einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg, bei der die Verlesung des Vorstrafenregisters des Angeklagten länger gedauert hat, als die Beweisaufnahme.
Richterin: “Herr Angeklagter, eigentlich kann ich Ihnen bei Ihren Vorstrafen für den versuchten Diebstahl keine Bewährung mehr geben, weil ich keinen Anhaltspunkt finde, dass Sie sich die drei Monate Freiheitsstrafe zur Warnung gereichen lassen und zukünftig ein straffreies Leben führen werden. Würde ich Sie jedoch zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteile, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, dann werden die anderen noch laufenden Bewährungen widerrufen und Sie müssten zwei oder drei Jahre ins Gefängnis. Das halte ich bei dem geringen Wert der Europalette, die Sie mitnehmen wollten, nicht für angemessen. Und Sie hatten, 2,3 Promille, haben gestanden, alle Schuld auf sich genommen und sind heute einmal halbwegs nüchtern, das will ich mal als gutes Zeichen sehen.
Weil ich aber die Bewährungsstrafe nicht wirklich begründen kann, hilft Ihnen das Urteil nur, wenn der Staatsanwalt keine Rechtsmittel einlegt. Er müsste darauf verzichten und Sie auch, erst dann ist das Urteil rechtskräftig.”
Staatsanwalt: “Seufz. Ihrem Charme, Hohes Gericht, kann ich mich heute nicht entziehen. Ich verzichte, wenn der Angeklagte auch auf Rechtsmittel verzichtet.”
Der Angeklagte verzichtet und verlässt erleichtert den Saal. Der Staatsanwalt nüchtern zur Richterin: “Jetzt hat er noch mal zwei Jahre Bewährung. Das hält er sicher nicht durch. Aber warum sollen wir ihm die Chance nicht geben?”
grace
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Googelt doch mal:
rosenheim polizei überfall
Stefan Aigner
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Der Betreuer meldet sich hier zu Wort:
http://www.regensburg-digital.de/%e2%80%9efair-trial-%e2%80%93-fehlanzeige%e2%80%9c-betreuer-kritisiert-urteil-gegen-psychisch-kranken/20102011/
„Wahrheit ist grundsätzlich nicht rechtswidrig“, kostet aber Geld… | Regensburg Digital
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[…] in Serie) aufgedeckt. Regelmäßig beschäftigen wir uns mit dem Verhalten der Regensburger Justiz (Beispiel: Kurzer Prozess mit psychisch Krankem), der rechten Szene in der Region, der Situation von Flüchtlingen und geben intensive Einblicke in […]