Öffentliche Auslegung von Tekturunterlagen zum Bauvorhaben Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 3
Öffentliche Auslegung von Tekturunterlagen zum Bauvorhaben
Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 3/Nürnberg – Passau zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof
Die Autobahndirektion Südbayern beabsichtigt, das Bauvorhaben „Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 3 Nürnberg – Passau zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof“ in der Stadt Regensburg durchzuführen. Dafür wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der hierfür ausgelegte Plan wurde geändert.
Die für die Planänderung erstellten Tekturunterlagen vom 30. November 2015 liegen vom 6. Juni bis einschließlich 6. Juli 2016 zur allgemeinen Einsichtnahme in der Stadt Regensburg im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer-Nr. 2.071, während der üblichen Öffnungszeiten, von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, aus.
Zudem wird der Plan auf www.regierung.oberpfalz.bayern.de (Unterpunkt: Bau und Planung) veröffentlicht, die darin enthaltenen Änderungen werden im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 30. Mai. 2016 (www.regensburg.de/rathaus/aktuelles/amtsblatt ) beschrieben. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Einwendungen gegen den Plan können bei der Stadt und der Regierung eingereicht werden
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben (bis einschließlich zum 20. Juli 2016), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Regensburg, Zimmer-Nr. 2.071 oder bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Zimmer-Nr. A 345, erheben.
Bei Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form (zum Beispiel durch E-Mail) muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Einwendungen mit einfacher
E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur wahren die Schriftform nicht.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebungen von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Bisherige erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen bleiben bestehen
Die im bisherigen Verfahren zum Bauvorhaben „6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn A 3 „Nürnberg – Passau“ zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof“ erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen bleiben im bisherigen Umfang bestehen.
Neue Einwendungen oder Stellungnahmen können nur gegen die Tekturunterlagen vom 30. November 2015 erhoben werden.