29 Apr2009
ÖDP: Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz
In Sachen Volksbegehren ist die bayerische ÖDP erfahren und erfolgreich. Der Ökopartei ist es zu verdanken, dass 2000 die Bayern ihre Senatoren in den Ruhestand schickten. Aufgrund einer von dieser Partei 1998 initiierten Abstimmung wurde der Bayerische Senat aufgelöst. Nun knöpft sich die ÖDP den löchrigen Nichtraucherschutz im Freistaat vor. Das Volksbegehren steht unter dem Motto „ Leben und leben lassen – für echten Nichtraucherschutz“. Mit der geplanten Abstimmung zielt die ÖDP auf ein sensibles Thema und zwingt die Staatsregierung dazu, Farbe zu bekennen.
Um das Volksbegehren starten zu können, benötigt die ÖDP 250.000 Unterschriften von Wahlberechtigen aus Bayern. Als ein Ziel des Volksbegehrens wurde auch die Abschaffung der Raucherklubs ausgegeben. Durch die Beibehaltung der bisherigen Regelung soll die Gesundheit von Bedienungen in den Gaststätten geschützt werden. Unterstützung erhält die Partei, die in Regensburg in Stadtrat und Kreistag vertreten ist, von diversen Verbänden. Dazu zählt beispielsweise der ärztliche Arbeitskreis Rauchen.
Dagegen! Die Wirtelobby macht mobil
Die ÖDP muss es dabei nicht nur mit der bayerischen Staatsregierung aufnehmen. Die Wirtelobby wird sich sicher in die öffentliche Diskussion um den Nichtraucherschutz einschalten und ihre Standpunkte vermitteln. Auch der Verein zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) steht auf Seiten der Raucher. 80.000 Mitglieder soll dieser Verein zählen. Mit einem einfachen juristischen Trick umgehen sie das Rauchverbot: Mittels Schild am Eingang der Gaststätte wird eine Vereinssitzung ausgerufen. Bei dieser geschlossenen Veranstaltung für Mitglieder des VEBWK darf geraucht werden. Alleine in Regensburg sind 29 gastronomische Betriebe Mitglieder dieser Vereinigung.
Unter dem Motto „Rauchen erlaubt“ machen die darin organisierten Gastronomen Front gegen den Nichtraucherschutz. Mit spektakulären Demonstrationen verschafft sich die organisierte Raucherlobby Gehör. Allein in Weiden waren am 17.11.2007 über 1.000 Teilnehmer gegen das Nichtrauchergesetz auf der Straße. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hingegen verlieh 2007 noch einen Nichtraucherpreis, setzte sich aber im April 2008 für die Aussetzung des Gesundheitsschutzgesetzes ein, solange es unterschiedliche Regelungen gibt. Bei den Wirten besteht keine einheitliche Ablehnung des Nichtraucherschutzes.
Chronologie: Wie man ein Gesetz durchlöchert!
Die Malaise begann am 23.März 2007. Vom bayerischen Kabinett erging ein Entwurf für ein Gesetz, dass die Nichtraucher besser schützen sollten. Manche Landtagsabgeordneten wollten das geplante Gesetz aufweichen. Für Bierzelte und bestimmte Gasthäuser sollten Ausnahmeregelungen her. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid blieb auf einer kompromisslosen Linie. Am 12. Dezember 2007 verabschiedete der Bayerische Landtag das Nichtraucherschutzgesetz. Von den 18 Gegenstimmen stammten 14 aus den Reihen der CSU. Ab dem Jahreswechsel galt in Bayern ein strenges Gesetz, das das Rauchen in Gaststätten verbot. Ausgenommen davon waren beispielsweise Raucherklubs. Diese wurden im Freistaat massenhaft gegründet. Bei der anstehenden Landtagswahl 2008 in Bayern zeichnete sich ein Desaster für die CSU ab. Das damalige Spitzenduo der Partei, Günther Beckstein und Erwin Huber, gingen auf Stimmenfang bei den rauchenden Wählern. Das Nichtrauchergesetz wird aufgeweicht. Seit März 2008 dürfen sich in Bier- und Festzelten wieder Glimmstengel angezündet werden. Unterstützung erhielten die Raucher aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht beschloss Ende Juli 2008, dass das Rauchverbot in Einraumkneipen verfassungswidrig sei. Flankierend dazu veröffentlicht der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 1. August 2008 zwei Entscheidungen, welche die Raucher betreffen. Die Raucherclubs sind konform mit der Verfassung, für Einraumgaststätten sollte das Rauchverbot aufrecht erhalten werden. Mit dem Verlust der absoluten Mehrheit bei den Landtagswahlen geht es auch für den Nichtraucherschutz bergab. Im Koalitionsvertrag zwischen der CSU und ihrem liberalen Partner ist ein gelockertes Rauchverbot vorgesehen. Nun darf in den Nebenräumen wieder gequalmt werden, Einraumkneipen bleiben ebenfalls Räucherstuben. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ bekommt der Freistaat Bayern am 01. August 2009 eine sehr liberale Regelung. Mit dem Volksbegehren möchte die ÖDP dem Gesetz zuvor kommen.
Jenny Vomberg
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Sehr geehrte Damen und Herren der ÖDP,
warum so spät? Die Wogen der Empörung der Nichtraucher sind längst geglättet und sie sind resigniert.
Trotzdem hoffe ich natürlich auf Erfolg. Auf ungleich besseren als bei Ihrem damaligen Versuch, die elektromagnetische Strahlung zu vermindern. Die Argumente waren leider nicht konkret und verständlich genug von Ihnen formuliert. Ich hatte mich ziemlich engagiert – leider auch mit wenig Erfolg. Die grenzenlose Ignoranz der Menschen ließ sie nicht erkennen, dass die Strahlungsstärke wenigstens zu vermindern sei. Jeder sagte, “so ein Blödsinn – als ob man die Handys wieder abschaffen könne.” Und sie klappten die Ohren wieder runter und die Sache war für sie erledigt.
Ich bin sehr froh und dankbar, dass Sie jetzt versuchen, die Lockerung des Rauchverbotes zu verhindern.
Das Zurückrudern der Gesetzgeber ist skandalös samt all seiner Begründungen. Ich fand Herrn Schmid sehr mutig und selten bewundernswert für einen Politiker, das Rauchverbot damals durchzufechten.
Ein vermeintlich starkes Argument der Pro Raucher ist, der Staat dürfe nicht in die persönliche Freiheit eingreifen und die Bürger bevormunden. Hier antworte ich immer, dass die Menschen im allgemeinen leider nicht ohne Vorschriften zusammenleben können. Nicht umsonst gibt es die 10 Gebote bei den Christen und Gebote in unterschiedlichen Formen weltweit.
Das andere unsinnige Argument: “Tradition” und “leben und leben lassen” entkräftige ich jeweils mit: “Leben und andere sterben lassen”.
Ich wünsche Ihnen die besten Werbe-Fachkräfte für absolut erfolgreiche Schlagworte und eingängige, kurze Formulierungen, die jeden ins Mark treffen. Besser noch, dass sie das Verständnis wachrütteln – auch bei den letzten Ignoranten – und zur Unterschrift für das bestehende Rauchverbot veranlassen.
Sind die Menschen zur Rücksichtnahme gegenüber anderen fähig? Wenn man ihnen einzeln erklärt, dass es nicht eine Manie ist oder eine Bevormundung oder gspinnerte Abneigung, sondern leider eine Unverträglichkeit wegen nicht belastbarer Bronchien o.ä. ernstlicher schnell spürbarer Folgen, kann manchmal Verständnis erzeugt werden.
Es gibt viele Wirte, die das Rauchverbot begrüßen. Sie sind damit der Entscheidung enthoben und können auf das Gesetz verweisen.
Vollen Erfolg
wünscht Ihnen
D.J. Vomberg
Gelten Unterschriften nur von Stadtbewohnern, oder auch vom Landkreis?
BitteJetztEintragen!!!
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Wie nah haben Sie Krebskrankheit miterlebt?
Seine eigene Lunge darf jeder mit Nikotin schwärzen. Nichtraucher aber sollten weder gesundheitlich geschädigt noch belästigt werden. Zumindest sollten die bayerischen Bürger selber über DEN Schutz abstimmen können, den die übergroße Mehrheit der Landtagsabgeordneten schon einmal zum Gesetz machten.
Die Frist wird knapp. Rappeln Sie sich auf und tragen Sie sich ein.
Bitte.
BitteBaldEintragen
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Leben und Leben lassen …
Fast alle Städte haben am Samstag für mehrere Stunden geöffnet. München und Nürnberg haben auch am Sonntag geöffnet.
Viele Kommunen haben sich kurzfristig entschlossen, die Öffnungszeiten zu erweitern. Auch in München ist das Eintragen im Rathaus jetzt bis 18.00 Uhr verlängert.
Aber wohl nicht in Regensburg.
Die Öffnungszeiten und Eintragungsräume für Alle bayerischen Städte und Gemeinden finden Sie HIER.
http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/mitmachen/eintragungszeiten-abfragen.html?view=suche
Eintragungsraum Bürgerbüro Stadtmitte
Maximilianstr. 26 93047 Regensburg Öffnungszeiten Mo- Fr 8- 16
Do 8- 18 26.11. 8-20
29.11. 10- 12 Telefon(0941) 507 44 44 E-Mailwahl@regensburg.de
Eintragungsraum 2 Straße Brennesstr. 16 93059 Regensburg EintragungsraumBürgerbüro Nord Öffnungszeiten Di- Fr 8:30- 18
Sa 9- 13 Telefon(0941) 507 44 44 E-Mailwahl@regensburg.de
Eintragungsraum 3 Friedrich-Viehbacher-Allee 3 93055 Regensburg EintragungsraumBürgerbüro Burgweinting Öffnungszeiten Di, Do, Fr 8:30- 18
Mi 8:30-14
Sa 9- 13 Telefon(0941) 507 44 44 E-Mailwahl@regensburg.de
Eintragungsraum 4 StraßeJohann-Hösl-Str. 11 93053 Regensburg EintragungsraumAmt f. öffentl. Ordnung/Straßenverkehr – Zulassungsstelle
Öffnungszeiten Mo- Fr 7:30-12 Di, Mi 13:30-15 Do 7:30- 13 u. 15- 17:30
Telefon(0941) 507 44 44 E-Mailwahl@regensburg.de
Eintragungsraum im Landkreis ist idR das Rathaus
http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/
Leben und Leben lassen …
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(Ob die Freischaltung wieder so lange dauert?) Lassen Sie uns Bürger selber entscheiden und machen Sie mit – Orte und Zeiten stehen unten.
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(Ob die Freischaltung wieder so lange dauert?) Ganz knapp wird es. Auf Ihre Stimme könnte es ankommen! – Orte und Zeiten stehen unten.