Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Risiken und Nebenwirkungen einer Krankenkasse

Dauer-Camper dank AOK

„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.

Nach dem Verlust der Wohnung lieh ein Freund Wohnmobil und Geld. Nun leben Emanuel und Maria Berlinger seit Monaten auf dem Campingplatz. Fotos: as

„Wollen Sie die Kurzfassung hören? Ich hab mir die Hand gebrochen und dann bin ich obdachlos geworden.“ Dann schaut Emanuel Berlinger seine Frau an und beide lachen. Zumindest ist ihnen das nicht vergangen, das Lachen, auch wenn sie genügend Gründe dafür hätten. Wir sitzen um einen runden Campingtisch unter dem Vorzelt, das die Berlingers neben dem alten Wohnmobil aufgestellt haben. Ein Freund hat es ihnen geliehen. Der Ort: ein Campingplatz im Landkreis Regensburg. Doch Maria und Emanuel Berlinger machen hier keinen Urlaub. Sie haben sonst nichts, wo sie bleiben können. Seit Mai sind sie obdachlos.

WERBUNG

Die paar Stühle, das Tischchen und der Wäscheständer sind das einzige Mobiliar, das ihnen geblieben ist von ihrem Hausstand, seit Berlinger sich vor gut einem Jahr die Hand gebrochen und seine Krankenkasse, die AOK, ihn unter zweifelhaften Umständen rausgeworfen hat. „Die haben die Gelegenheit genutzt, um einen Versicherten, der sie vielleicht zu teuer kommen könnte, loszuwerden.“

Eine verhängnisvolle Lücke ohne eigenes Verschulden

Hintergrund ist ein Tag Lücke, der Ende 2017 bei den Krankschreibungen des 29jährigen entstanden ist – ohne Verschulden Berlingers. Es war ein Versäumnis eines behandelnden Facharztes, der diesen Fehler auch einräumt. Doch ungeachtet dessen und ungeachtet eines Urteils des Bundessozialgerichts, das genau solche Fehler thematisiert, nutzt die AOK diese Lücke als Argument, um ihm die Zahlung von Krankengeld zu verweigern. Gleichzeit warf man Berlinger Ende 2017 aus der Kasse und er stand über Monate ohne Krankenversicherung da.

Ein Sachbearbeiter der AOK gab bei einem gemeinsamen Gespräch offenbar den Rat, Berlinger solle doch die Armschiene abnehmen, so tun, als ob er arbeitsfähig wäre und Arbeitslosengeld beantragen. In einem Widerspruchsschreiben an die AOK merkt der Rechtsanwalt der Berlingers an, „dass dies den Tatbestand eines Betruges erfüllen würde, zu dem meinem Mandanten hier geraten wurde“. Die AOK antwortet auf die Frage, ob es diesen Rat gegeben habe mit einem knappen „Nein“. Der Rechtsanwalt der Berlingers allerdings war bei dem Gespräch anwesend und bestätigt, dass es diesen „Ratschlag“ gab.

Null Kulanz von der “Gesundheitskasse”

Doch alle Schreiben, Gespräche und selbst stundenlange Telefonate des Arztes mit der AOK helfen nichts: Die Kasse stellt sich stur, zeigt keinerlei Kulanz und verweigert weitere Zahlungen. Die Folgen sind drastisch: Weil Berlinger offensichtlich krank und arbeitsunfähig ist – seine rechte Hand ist gebrochen und geschient – gibt es kein Arbeitslosengeld. Auch das Jobcenter zahlt über Monate keine Leistungen. „Ohne Krankenversicherung können sie meinen Antrag nicht bearbeiten, hat es geheißen“, erzählt Berlinger, während er uns den Wust an Schriftverkehr zeigt.

Nach mehreren Monaten ohne vernünftiges Einkommen kommt, was kommen muss: Die Rücklagen sind rasch aufgebraucht. Die Berlingers verlieren Ende April ihre Wohnung. Einige Wochen kommen sie übergangsweise bei Bekannten und Verwandten unter, am Ende steht das alte Wohnmobil mit Vorzelt. Ein Freund leiht Geld für die Gebühren.

Der Anfang: eine Sportverletzung

Gerade mal ein gutes Jahr sind Maria und Emanuel Berlinger verheiratet, als die Sache ihren Anfang nimmt. Anfang Juni 2017 hatten sie eine schöne Wohnung im Stadtwesten von Regensburg gefunden. Etwas mehr als 1.000 Euro Miete zwar, aber Berlinger hatte zuvor jahrelang als Anlagenführer im Schichtdienst gearbeitet und entsprechend gut verdient. „Ich arbeite seit ich 16 bin.“ Und da reichte auch das Geld, das er während seiner gerade begonnenen Umschulung verdiente noch gut zum Leben und für die Miete. „Wir waren gerade dabei, uns unser gemeinsames Leben aufzubauen“, erzählt Maria Berlinger.

Dann, am 15. Juni 2017, passierte es: Beim Volleyballspielen an der Donau verletzt sich Emanuel Berlinger an der rechten Hand. Ein Kanbeinbruch, wie ein Facharzt ein halbes Jahr später feststellt. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Bruch dieses Knochens nicht sofort diagnostiziert wird“, erklärt der Handchirurg gegenüber unserer Redaktion. Und so war es auch bei Emanuel Berlinger. Erst im Dezember, nach mehreren Röntgenaufnahmen und einer Computertomographie, wird die Fraktur entdeckt und ein OP-Termin vereinbart.

Während dieser ganzen Zeit ist Berlinger krankgeschrieben. Seine Umschulung muss er abbrechen. Doch dank des recht guten Einkommens, das er zuvor hatte, erhält Berlinger von der AOK immerhin noch rund 1.400 Euro Krankengeld. Zusammen mit dem eher spärlichen Gehalt, das Maria Berlinger als Logopädin verdient, kommen die beiden über die Runden. „Und ich war heilfroh, als der Facharzt meine Verletzung endlich gefunden hatte.“

Doch genau bei diesem Termin am 4. Dezember 2017 gibt es ein Versäumnis, das die AOK wenig später nutzt, um die Krankengeldzahlungen einzustellen und Berlinger aus der Kasse zu werfen. Der 29jährige ist bis zum 3. Dezember krankgeschrieben. Entsprechend bittet er den Facharzt bei dem Termin am Spätnachmittag des 4. Dezember, seine Krankschreibung zu verlängern, verbunden mit der notwendigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. „Ich habe es damals für sinnvoller gehalten, wenn der Hausarzt von Herrn Berlinger diese Bescheinigung ausstellt und ihn dorthin verwiesen“, erzählt uns der Chirurg. Seinen Hausarzt sucht Berlinger am nächsten Tag denn auch auf und erhält dort auch seine Verlängerung, allerdings – und das fällt ihm nicht auf – ausgestellt ab dem 5. Dezember.

Zwei Tage vor der geplanten OP – kein Versicherungsschutz

„Knapp zwei Wochen später hab ich dann von der AOK einen Brief bekommen.“ Der Inhalt: Berlinger sei nicht lückenlos krankgeschrieben. Es fehle ein Tag. Er habe deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld mehr und derzeit auch keinen Versicherungsschutz. Berlinger beginnt zu telefonieren. Ein Sachbearbeiter verspricht ihm: „Wenn ich noch am selben Tag die richtige Krankschreibung bringe, dann ist der Brief hinfällig.“

Das Wohn- und Esszimmer der Berlingers unterm Partyzelt.

Die Berlingers eilen zu dem Chirurgen. Der stellt eine neue Krankschreibung aus, die den 4. Dezember miteinschließt. Noch am selben Tag legen sie diese neue Bescheinigung der AOK vor. „Dann haben wir nichts mehr gehört und dachten, das Thema sei erledigt.“ Erst Ende Januar, zwei Tage vor seiner Hand-OP, erfährt Berlinger: Die AOK akzeptiert die neue Krankschreibung nicht. Das bedeutet weiter: kein Krankengeld, kein Versicherungsschutz und damit auch keine Operation.

Der Facharzt räumt seinen Fehler ein, doch die AOK bleibt hart

Nun ruft der Handchirurg bei der Krankenkasse an und versucht dort das Zustandekommen der Lücke zu erläutern. Er räumt ein, dass Berlinger zwar um die Krankschreibung gebeten, er ihn aber an den Hausarzt verwiesen habe. „Ich habe lange mit der AOK hin und her telefoniert“, erzählt er uns. Immer wieder sei er mit höheren Mitarbeitern verbunden worden, doch der Tenor sei immer derselbe gewesen: Es gebe da diese Lücke und deshalb sei das Verhalten der Kasse rechtens. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, so das Fazit des Chirurgen. Die Operation muss abgesagt werden.

Die Berlingers nehmen sich einen Anwalt und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der AOK ein. Schriftsätze gehen hin und her. Es werden Gespräche geführt, doch die AOK bleibt hart: Rechtsprechung und Gesetzgebung seien in solchen Fällen eindeutig. Mittlerweile ist eine Klage vor dem Sozialgericht anhängig.

Auf Nachfrage unserer Redaktion heißt es von der AOK:

„Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass es hier eine eindeutige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gibt, wonach die Krankengeldzahlung endet – auch wenn dies nicht im alleinigen Verschulden des Patienten liegt. Mit dem Ende der Zahlung endet auch gleichzeitig die Mitgliedschaft.“

Ein Urteil des Bundessozialgerichts wird ignoriert

Tatsächlich ist die Gesetzgebung in solchen Fällen sehr restriktiv und Versicherte haben vor Gericht einen schweren Stand, wenn es zu Lücken bei Krankschreibungen kommt. Die AOK ignoriert allerdings konsequent ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2017, das der Argumentation der Krankenkasse eindeutig widerspricht.

Demnach hat ein Versicherter trotz Lücke weiter Anspruch auf Krankengeld, wenn er – wie Berlinger – „alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getan hat“ und – wie im Fall von Berlinger – „die Feststellung aber wegen der nichtmedizinisch begründeten Fehlvorstellung des Vertragsarztes unterblieben ist, die Arbeitsunfähigkeit könne krankengeldunschädlich auch noch rückwirkend im Nachhinein attestiert werden“.

Als wir bei der AOK wegen dieses Urteils nachfragen, geht man dort nicht darauf ein. Es bleibt bei dem knappen Sermon („Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass es hier eine eindeutige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gibt…“). Ähnlich geht die Krankenkasse auch in ihren Antworten auf die Schriftsätze des Berlinger-Anwalts vor. „Die wollen die Sache einfach aussitzen“, sagt der zu unserer Redaktion. „Deren Einstellung ist anscheinend: Soll doch irgendwer zahlen, aber nicht wir.“

Eine andere Krankenkasse bezahlt die OP – aus Kulanz

Diesen deutlichen Eindruck hat auch Berlinger. „Als ich nach einem gescheiterten Einigungsgespräch dann irgendwann entnervt gesagt habe, dass ich klagen werde, kam vom Sachbearbeiter nur ganz süffisant: ‘Das dauert drei bis fünf Jahre bis zu einer Entscheidung. Wir haben Zeit. Wir haben Geld. Haben Sie das auch?’“

Erst im Juni – ein Jahr nach seiner Verletzung – wurde Berlingers Hand schließlich operiert. Die Krankenkasse seiner Frau, die TK, nahm ihn in die Familienversicherung auf – aus Kulanz, wie sie erzählt. „Dort ist man nämlich auch klar der Auffassung, dass der Rauswurf durch die AOK rechtswidrig ist.“

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (33)

  • Eingeborener

    |

    Menschenverachtend ! Wer macht solche Gesetze, ohne dass es eine Härtefall-Regelung darin gibt ? Nur super-verdienende sogen. Volksvertreter, die davon nie betroffen sein werden .Und wie war das mit ,Solidarkasse’ ? …Lese eben, dass man als Vorstandsmitglied bei der AOK Bayern 213000 bis 272000 EUR Jahreseinkommen hat.

    0
    0
  • Bertl

    |

    Die Berlingers hatten wohl nicht die richtigen Beziehungen, die man offenbar als bei der AOK Versicherter braucht. Auch ein Regensburger Sumpf?

    0
    0
  • R.G.

    |

    Als einzige Besserungsmöglichkeit sähe ich:
    Ein Jahr Fernseh- und Computerverbot für die Verursacher solcher Gesetze!
    Während der Zeit geführte Ausgänge zum Kennenlernen, wie reale Menschen aussehen, leben und fühlen. Danach eine Prüfung, bei der Präzendenzfälle gleich dem hier beschriebenen gezeigt werden.
    Schaffen sie es nicht, ihn menschlicher = existenzsichernd zu lössen, erwartet sie ein weiteres Schulungsjahr!

    Liebes junges Paar Berlinger!
    Ich sehe zwei hübsche, sympathische und tapfere junge Menschen.
    Ihr könntet einen Startplatz in ein wieder einfacheres Wohnen gut brauchen. Hoffentlich kann euch jemand wenigstens vorübergehend etwas anbieten.
    Dem Freund, der euch das Wohnmobil zur Verfügung stellte, ein stellvertretendes Danke! Er nutzte sein Hirn so, wie man es von einem Menschen erwartet.

    Haben wirklich alle das Denkorgan auf die Erde mitgenommen, als wir behaart von den Bäumen runterstiegen und aufrecht gehen lernten?
    Ich bin mir nach dem Lesen mancher Geschichten nicht mehr sicher.

    0
    0
  • Hartnäckig

    |

    aus welchem Grund verdient ein Vorstand einer AOK so unendlich viel Geld ??? Welche besondere Verantwortung hat er ?
    Verliert er bei einer Falschentscheidung eigenes Geld so wie ein selbständiger Handwerker ???
    Wieso greifen hier die im Gremium sitzenden öffentlichen Vertreter nicht ein ?
    Ein Sumpf !!!

    0
    0
  • Chenkover

    |

    Leider ist die AOK Regensburg kein Einzelfall.

    Wer sich nicht wehren kann, sei es aus Altersgründen, Behinderung, oder auch wegen schweren Erkrankungen, der geht im System einfach baden. Ich habe es selbst oft genug erlebt, dass Leistungen von Gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt wurden, obwohl ein Anspruch darauf bestanden hätte.

    Eine sehr fiese Variante einiger Krankenkasse ist es, ältere Versicherte mit Schreiben oder auch durch persönliche Telefonate einzuschüchtern. Da wird dann schon mal nach einem Antrag auf Hilfsmittel telefonisch mitgeteilt, diese Leistung würde dem Rentner nicht zustehen und man wolle doch sicher nicht etwas beanspruchen, was die Allgemeinheit für ihn zahlen muss. Aber man will ja nicht so sein, die billigere Variante des Hilfsmittels könne man schon zur Verfügung stellen, selbst wenn dieses für den Versicherten aufgrund seiner Erkrankung und/oder Behinderung nicht geeignet ist.

    Es kann nur jedem angeraten werden, sich nicht einschüchtern zu lassen und entsprechende Rechtsmittel einzulegen, wenn gerechtfertigte Leistungen abgelehnt werden. Eine gute Adresse ist der VdK.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/krankenkassen-so-wehren-sie-sich-gegen-eine-abgelehnte-reha-a-1156209.html

    0
    0
  • Martina Bruckmann

    |

    Das ist unfassbar da fehlen einem doch die Worte!!!
    Aber typisch AOK, meine Mutter leidet unter Nasenkrebs und hat eine Vollamputation hinter sich die AOK weigert sich bis heute den Mann zu bezahlen der die Nase anfertigt den in ihren Augen ist der Mann zu teuer und ich sollte mit ihr zum Zahntechniker gehen… Zähne und Nase sind für mich was komplett anderes und von der Sachbearbeiterin hörte ich nur wären sie mal Flüchtling, Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger dann würden wir alle Kosten übernehmen. Dreist so werden die Leute über den Tisch gezogen ich frage mich wie die noch ruhig schlafen können auch was sie diesem jungen Paar antun geht überhaupt nicht!!!

    0
    0
  • Hauptschule Alteglofsheim.

    |

    Also ich bin schockier und einfach nur noch sauer auf die Aok. Ich zahle seit 11 jahren regelmässig selber und vorher war ich in dem Familienpaket (noch in der Schule, danach Ausbildung angefangen).
    Ich habe selber schon ein paar Rechnungen eingeschickt ob ich etwas erstattet bekomme und frage mich ernsthaft warum ich überhaupt Beiträge zahle wen ich sowieso das meiste selber zahle.. oder zusatzversicherungen nehmen muss … (brille/zahn).
    Es ist eine frechheit dem Kerl das zumuten zu müssen und das sowas in deutschland überhaupt passiert..(USA standart ist das). Die Berlingers sind eine Anständige Truppe und ich hab vollstes Verständnis dafür wen jemand einfach mal bei den Kassen aufräumt in Form von Randale …
    Es müsste für sowas Strafen an die Kassen geben oder allein dafür das die Leute am längerem Hebel sitzen und warten können ein Zeitlimmit an Verarbeitung geben… .
    Als normaler Bürger muss man auch in einer Frist von … Widerspruch einlegen innerhalb …, die Kassen nutzen dies aus und warten.

    Schrecklich und Unmenschlich… das Deutsche kranken-Kassensystem ist sowas von veraltet und schlecht… das müsste mal in der Politik angesprochen werden!!

    0
    0
  • Ute Wressig

    |

    mir ist ähnliches passiert
    hatte keine Kraft und bin jetzt arbeitslos

    0
    0
  • Markus

    |

    So ein Drecksverein!!!
    Schrecklich.. das ist usa Standpunkt … sund wir jetzt schon so weit, dann sollten wir auch weniger zahlen müssen.

    0
    0
  • anonymer Anonymiker

    |

    na ? simmer bei Facebook ? schon mal nachgedacht, was wir so gepostet haben die letzten Jahre und wie dessen Inhalt und Chronologie im Kontext zu so ´ner Entscheidung der Krankenkasse stehen könnte ?

    social scoring interessiert nämlich neben neuen Arbeitgebern auch Krankenkassen und Versicherungen..

    siehe:
    http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Datensammelei-erinnert-an-den-chinesischen-Ansatz

    “Mit der Zusammenführung von Daten lässt sich viel Geld verdienen. Woran wird gerade konkret mit Blick auf den deutschen Markt gearbeitet?
    Im Gesundheitssektor wird in erheblichem Maße in Datensammlungen investiert. Unternehmen und Krankenkassen wollen herausfinden, wie gesund ihre Kunden sind und was sie dafür bereit sind zu tun. Es geht um Sport, um Gesundheitsprävention. Das ist auch interessant für Arbeitgeber, die auf betriebliche Vorsorge setzen. ”

    bring das hier nur mal rein, weil das im Artikel noch gar nicht Anklang fand und das Grosse der Menschen diesen Zusammenhang ansonsten vielleicht gar nicht herstellen bzw. nur für so´ne Aluhutträger-Paranoia halten würde – nicht weil ich hier nachtreten möchte.

    0
    0
  • Jürgen

    |

    Liebe Berlingers,
    lasst doch euren Anwalt mal prüfen ob man gegen den Sachbearbeiter der AOK nicht eine Strafanzeige stellen kann wegen fahrlässiger Köperverletzung bei der Verschleppung der OP, das trifft den dann vielleicht persöhnlich und dauert dann auch keine 3- 5 Jahre.

    0
    0
  • Rob

    |

    Heilige Scheiße! Da kriegt man so einen Hals wenn man sowas liest. Ich habe schon vor über einem Jahrzehnt die AOK “gefeuert”!

    0
    0
  • Magno Meier

    |

    Das ist AOK. Wer sich bei diesen Verein versichern lässt ist dumm und sollte denken , dass Menschen meistens in den jungen Jahren gesund sind, jedoch sollten die Leute Geld ansparen um Klagen vor dem Sozialgericht finanzieren zu können. Nehmt Euch in Acht!!!!

    0
    0
  • R.G.

    |

    Liebe Frau Martina Bruckmann!

    Ihre Mutter braucht offenbar einen erfahrenen Epithetiker, einen Fachmann mit höchsten technischen ( und im Grunde künstlerischen/maskenbildnerischen) Fähigkeiten- sonst ist kein zufriedenstellendes und optisch zumutbares Ergebnis zu erwarten -sie befürchten aber, man schicke sie zum bloßen Prothetiker.

    Wurde das sprachlich in den Briefen klar unterschieden?
    Nicht etwa, dass vom Nasenprothese gesprochen wird, oder nur von “Ersatz”.
    Ist den Sachbearbeitern bewusst, dass bei Nasenepithesen die Anforderungen an Passform UND OPTIK höher sind?

    Wieviele Epithesen aus welchem Material ( schmerzverursachendes Hartmaterial wie bei Zahnersatz oder doch eines mit modernem und hautverträglicherem Material? ) der angebotene Fachmann bisher fertigte?
    Ist eine Form der Befestigung vorgesehen, die ihre Mutter selbst bedienen und reinigen kann?

    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter viel Entgegenkommen und ein zufriedenstellendes Ergebnis!
    https://de.wikipedia.org/wiki/Epithese

    0
    0
  • Kathi

    |

    Das ist einfach typisch AOK, wenn man Leuten im Gesundheitswesen sagt, dass man bei der AOK versichert ist, kriegen die kalten Schweiß auf die Stirn.
    Diese Krankenkasse gehört aufgelöst. Am besten eine Petition starten und möglichst viele Menschen zum wechseln bewegen.

    0
    0
  • Tanja

    |

    Hallo, wie kann ich mit Familie Kontakt aufnehmen. Möchte helfen.

    0
    0
  • Piedro

    |

    Ich erinnere mich an eine Zeit an der Bürger in einer Notlage die staatlichen Stellen in Anspruch nehmen konnten, die dann Soforthilfe leisteten. Auch damals gab es eine gewisse Bürokratie, aber eine Notlage war eine Notlage, die Bürokratie wurde nötigenfalls nachträglich geregelt, von Amt zu Amt. Das hat sich geändert. Aus einer Notlage ergibt sich noch lange kein Anspruch, und wenn, dann muss erst festgestellt werden welche Behörde diesen Anspruch erfüllen sollte.

    Inzwischen ist zweierlei geschehen: diverse Regierungen haben sich an der gesetzlichen Regelung zur Grundsicherung zu schaffen gemacht, mit nachweisbaren Verschlechterungen in allen Bereichen, von der Pflege bis zur Erstausstattung von Neugeborenen und die existentielle Versorgung der Mutter. Die verantwortlichen Behörden verfahren anhaltend rechtswidrig, die Bürokratie ist unüberschaubar ausgeufert, Gerichtsverfahren sind im Umfeld des SGB zur Normalität geworden, über die Belastungsgrenze hinaus getrieben ist inzwischen selbst die gängige Praxis an den Sozialgerichten fragwürdig geworden, Stichwort “Richter auf Probe” und deren Konditionen.

    Alles wurde inzwischen “privatisiert”, von Bahn und Post bis hin zu steuerfinanzierten Sozialwohnungen, alles wurde dem Markt übergeben, teils unter fragwürdigen Umständen, der Markt agiert – Überraschung! – nach marktwirtschaftlichen Gesetzen, und dabei wird der deregulierte rechtliche Rahmen gerne dehnt und systematisch genrochen, wenn die Folgen berechenbar sind. Vielleicht hat schon irgendwer bei der AOK ausgerechnet was ein Verfahren in der Angelegenheit kostet. Oder die Niederlassungsleiter sorgt dafür, dass von Haus aus genug Ansprüche abgewiesen werden. Wenn auch nur einer nicht klagt und auf das BSG-Urteil verweist rechnet sich das vielleicht schon. Die Krankenversicherung greift damit das Spiel des Staates und der Kommunen als Leistungsträger der Grundsicherung auf. Nicht zuletzt, weil sie in D-Land einem Konkurrenzdruck ausgesetzt ist, der selbstverständlich nicht zu einer Verbesserung der Leistung oder Beitragssenkungen führt, sondern zu kontinuierlichen Verlagerung der medizinischen Versorgung auf die Beitragszahler. Die verlieren auch an der Ärztefront. Der Kostendruck macht das Praktizieren in vielen Teilen des Landes unrentabel. Selbst rentable Praxen finden oft keinen Nachfolger. Ärzte sind überall überfordert, sie leisten unbezahlte Arbeit, die auch noch mit zunehmender Bürokratie belastet wird. Der Arzt könnte sich nicht mal mit der Krankenkasse anlegen, wenn er das wollte.

    Hier wird die Krankenkasse vor Gericht scheitern. Irgendwann. Bis dahin ließ sich vielleicht sogar die Verantwortung der Grundsicherungsträger feststellen – und die Versorgungslücken, die sich für Menschen schon durch das SGB und die anhängige Rechtsprechung ergeben. Neu wird das dann nicht sein.

    @Tanja
    Es freut mich das lesen zu dürfen.

    0
    0
  • Ex Regensburger

    |

    Üble u. sehr nachdenklich stimmende Geschichte. Die AOK wird mir durch diese Story NOCH UNSYMPATHISCHER (man hat ja schon so einiges gehört). Alles klar, zu denen auf keinen Fall gehen; könnte ja – wie man sieht – gefährlich werden u. man landet in der Obdachlosigkeit. Da bin ich mal gespannt, wie die Gerichtsurteile ausgehen.
    Jürgens Idee sollte man auch verfolgen, damit die Sachbearbeiter u. Vorgesetzten merken, dass derartiges Konsequenzen hat!

    0
    0
  • R.G.

    |

    ERSTICKEN ODER ERFRIEREN?

    Dass in dem Notwohnbehelf die enge Schlafkoje im Herbst und Winter schlecht geheizt werden kann, ohne dabei Sauerstoffmangel zu erleiden, muss beim Blick aufs Bild klar sein. Ich halte die Situation bei Kälte für gefährlich.

    Liebe Leser, habt ihr – bis sich das Leben für die zwei normalisiert – einen etwas größeren Wohnwagen oder ein Gartenhaus bis spätestens im wärmeren Frühjahr anzubieten?
    Die junge Frau hat einen verantwortungsvollen Beruf. Sie müsste daheim Unterlagen für ihre Arbeit berbeiten können.
    Eine Aufenthaltsmöglichkeit tagsüber in einem Büroraum, eventuell einer Teeküche, wäre in meinen Augen eine weitere sinnvolle Soforthilfe.

    0
    0
  • Markus Frowein

    |

    Aus eigenem Erleben:

    Eine andere Krankenkasse (leider fällt mir nicht mehr ein, welche es war) rief bei
    einer mir bekannten Person in meinem Beisein an und fragte diese, ob sie nicht
    die wegen ihrer Inkontinenz benötigten Windeln länger benutzen könnte, was
    bedeuten sollte, dass diese Person dazu genötigt werden sollte, die Windeln so
    lange anzubehalten, bis das absolute Maximum von etwa einem Liter Urin sich
    darin befindet, um auf diese Weise die Kosten der Krankenkasse zu verringern.
    Behindert können der Sachbearbeiter und der Chef desselben nicht sein, weil
    ich trotz jahrelanger Arbeit mit Behinderten niemanden kenne, der dermaßen
    menschenverachtend unterwegs ist, eine schwerkranke Person im Rollstuhl
    anzurufen und derartige Forderungen zu stellen, vielleicht ist es Faschismus?

    0
    0
  • Michael Kahlert

    |

    Ich habe deswegen die Krankenkasse gewechselte!!! Sollte viel mehr Leute machen !!!

    0
    0
  • Tobias

    |

    Meine Mutter rief die AOK nach einigen Monaten stationärer Behandlung in der Uniklinik wegen Depression an, ob sie nicht langsam wieder arbeitsfähig sei – klang in Richtung “Okay, genug gezahlt, hopp, wieder arbeiten”. Ihr Arzt ist dann halb ausgerastet und hat sich mit der AOK angelegt, dann war Ruhe. Die Rentenkasse fragte zwar dann auch, war aber weitaus objektiver.

    Trotzdem: Wir sind als Familie seit Mitte der 90er bei der AOK, ich seit 2007, und kann mich nicht beklagen. Der Shitstorm hier ist mal wieder kollektives Geifern und nicht angebracht. Der überwiegende Teil der Versicherten der AOK Regensburg ist bestimmt zufrieden oder zumindest neutral.

    0
    0
  • Markus Frowein

    |

    @ Michael Kahlert (15. August 2018 um 00:20)

    “Ich habe deswegen die Krankenkasse gewechselte!!! Sollte viel mehr Leute machen !!!”

    Welche ist denn die Krankenkasse der Glückseligen, die alle Leistungen übernimmt?

    Übrigens: Ich war mir auch mal sicher, bei solch einer Krankenkasse versichert zu
    sein (damals BKK Post), doch dann hat meine BKK mit der BKK von Volkswagen
    fusioniert, um ein paar Jahre später von der BARMER geschluckt zu werden, eine
    Krankenkasse, die, wie ich aus einigen Erzählungen herausgehört habe, auch in
    keinem besonders guten Ruf steht. Was soll ich Ihrer Meinung nach jetzt machen?

    0
    0
  • Ulla Klindt

    |

    Ja,recht haben heißt bei uns in Deutschland leider nicht auch Recht bekommen,die Menschlichkeit bleibt voll auf der Strecke

    0
    0
  • Bertl

    |

    Die Frage ist, welche Rolle die Beiräte in der AOK spielen. Ist nicht auch unsere Bürgermeisterin Frau Maltz-Schwarzfischer im Beirat? Wer vertritt die Arbietnehmer?
    Sind das nur Posten, die ein zusätzliches Einkommen sichern auf Kosten der Beitragszahler oder vertreten die “Gewählten” auch die Interessen der Versicherten?
    Mir ist übrigens ein Fall bekannt, wo die AOK sehr sehr großzügig auf Überprüfungen von angeblichen Ausgaben hinweg gesehen hat, wobei Angehörige in höherer Position eines bedeutenden Arbeitgebers im Landkreis Regensburg tätig sind.

    0
    0
  • Ex Regensburger

    |

    Zu Tobias: Klar, wenn man alle Monate mal zum Arzt geht u. alle Monate mal zum Zahnarzt, dann hat man mit keiner Kra.-kasse Probleme. Das sagt nichts. Interessant wird es, wie sich die Kr.-kasse verhält, wenn es teuerer wird bzw. die Probleme chronisch werden. Da gibt es natürlich Unterschiede bei den Kr.-kassen. Innerhalb von 1 Minute Suchmaschine bedienen ergibt folgendes (wer tiefer schürfen will sollte etwas mehr Zeit investieren u. auch auf Einzelfälle hören):
    https://disq.de/2018/20180607-Gesetzliche-Krankenversicherer.html

    0
    0
  • peter sturm

    |

    ich wäre gegen ein allzu großes AOK-bashing, da ich seit meinem 15.-lebensjahr dort versichert bin und es auch immer gerne geblieben bin.
    im vorliegenden fall wird mir aber zu einseitig gegen den versicherungsnehmer vorgegangen.
    ich hoffe herr deml hat die sache auf dem schreibtisch und wird sich ihrer annehmen.
    dass die TK für die operation einspringen mußte erschüttert mich schon.

    0
    0
  • Thik

    |

    “Auch das Jobcenter zahlt über Monate keine Leistungen. „Ohne Krankenversicherung können sie meinen Antrag nicht bearbeiten, hat es geheißen“, erzählt Berlinger, während er uns den Wust an Schriftverkehr zeigt.”

    Glatte Lügen nicht nur von der AOK. Wenn das Jobcenter der Meinung ist, es fehlen notwendige Unterlagen und weiß, dass der Betroffene sie nicht liefern kann, muss es unverzüglich ablehnen, da es sonst den Rechtsweg blockiert.

    Die Mitwirkungspflicht ist beschränkt auf das Zumutbare

    “Hierbei müssen Leistungsberechtigte nach ihren Kräften mitwirken.”

    https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51810.htm

    “Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
    2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann …”

    https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm

    Unmögliches zu leisten ist natürlich immer unzumutbar.

    Ein Verwaltungbsverfahren muss man nicht selbst führen, wenn man nicht kann.

    “(1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, hat das Gericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen … 4. für einen Beteiligten, der infolge einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, in dem Verwaltungsverfahren selbst tätig zu werden.”

    https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm

    “Ein Sachbearbeiter der AOK gab bei einem gemeinsamen Gespräch offenbar den Rat, Berlinger solle doch die Armschiene abnehmen, so tun, als ob er arbeitsfähig wäre und Arbeitslosengeld beantragen.”

    Wer lügt um durch’s Leben zu kommen, rät das halt gernmal auch anderen. Daneben ist der Rat auch noch merkwürdig, es sei dann es ist ALG I gemeint. Da die Frau arbeitet besteht Anspruch auf ALG II sowieso.

    0
    0
  • Thik

    |

    @ Hartnäckig 13. August 2018 um 18:06 | #

    “aus welchem Grund verdient ein Vorstand einer AOK so unendlich viel Geld ???”

    Die offizielle Antwort lautet: weil die Mitglieder das so wollen. Deswegen finden Sozialwahlen statt. https://www.braunschweiger-zeitung.de/mitreden/ihre-meinung/article210460089/Die-Sozialwahlen-sind-Betrug.html
    https://blog.windfluechter.net/node/1111

    Das ist alles wegen dem Frieden. Und Frieden ist doch toll, oder? https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/874561/sozialwahl-2017-regierung-kennt-kein-reformkonzept.html So findet dann auch mancher Versicherte schneller als nötig den ewigen Frieden.

    0
    0
  • omeiomei

    |

    „die Feststellung aber wegen der nichtmedizinisch begründeten Fehlvorstellung des Vertragsarztes unterblieben ist, die Arbeitsunfähigkeit könne krankengeldunschädlich auch noch rückwirkend im Nachhinein attestiert werden“.
    Das zeigt doch eigentlich recht klar, dass Berlinger keine chance hat. Denn sein Chirurg hatte keine solche Fehlvorstellung, sondern hat ihn rechtzeitig zum Hausarzt geschickt, der dann nicht wegen einer Fehlvorstellung, sondern aus Schlamperei (oder weil er eben als Datum der ersten Vorsprache Berlingers bei ihm richtigerweise den 5. eingetragen hatte) dann die Krankschreibung verfasst hat.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin