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In eigener Sache: Noch keine Entscheidung im Rechtsstreit mit Diözese Regensburg

+++Update am 12. Januar, 19 Uhr: Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk hat die Mutter des Missbrauchsopfers heute die Einschätzung unserer Redaktion zu den Geldzahlungen der Diözese bestätigt.++++

Darf man ungestraft anderer Meinung sein als die katholische Kirche? Der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hamburg am Dienstag brachte noch keine Klärung in dieser Frage. Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und unserer Redaktion haben wir nun noch einmal vier Wochen Zeit, um die uns derzeit untersagte Einschätzung eines Stillschweigeabkommens der Diözese mit einem Opfer des pädophilen Priesters Peter K. (Viechtach/ Riekofen) nochmals darzulegen. Am 25. Februar will das Gericht eine Entscheidung verkünden.

Peter K. hatte 1999 in Viechtach einen Jungen sexuell missbraucht. Damals wurden zwischen der Familie und der Diözese Stillschweigen und Geldzahlungen vereinbart. Der Pfarrer kam trotz Vorstrafe bereits 2001 wieder bei Ministrantenausflügen zum Einsatz. Öffentlich bekannt wurde der Fall erst 2007, nachdem heraus kam, dass K. auch an seinem neuen Wirkungsort in Riekofen mindestens einen Ministranten in über 20 Fällen sexuell missbraucht hatte. Seit die Diözese Regensburg eine einstweiligen Verfügung gegen unsere Redaktion erwirkt hat, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, sollten wir unsere Einschätzung in Zusammenhang mit diesem Fall und dem Vertrag zwischen Familie und Diözese wiederholen.

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Kommentare (24)

  • domiNO

    |

    Es ist zwar zum Jubeln zu früh, aber immerhin schon ein Teilerfolg, dass auch das LG Hamburg die Sache noch nicht so sieht wie das die Diözese gerne hätte. Viel Durchhaltevermögen, Glück und Erfolg!

  • Veits M.

    |

    Wer die SZ vom 11.Jänner (Bayernteil) zum Prozess gelesen hat, mag darüber gestolpert sein, dass es nicht nur SCHWARZ und WEISS gibt. Also nicht nur “Tatsachenbehauptung” und “Meinungsäußerung”.

    Es gibt auch Mischformen, In diesem Fall ist mit dem BVerfG zunächst der KERN der Erklärung herauszuarbeiten.

    Wie sich dann die richterliche ABWÄGUNG zu vollziehen hat. ist gut geschildert in dem nachfolgend verlinkten Urteil, dort Randziffer 7

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20000426_1bvr129395.html

    Mein Tipp ist daher:
    Die gewährte Schriftsatz-Frist nützen, um aus der Denke des BVerfG heraus die eigene Position verfassungsfest zu machen.

  • evidentist

    |

    Ich wünsche Euch viel Erfolg!
    Ich glaube, dass es bei Euch inzwischen einige Rechtsexperten in dieser Sache gibt. Mich würde folgendes interessieren:
    Darf man sagen: “Peter K. hatte 1999 in Viechtach einen Jungen sexuell missbraucht.”?
    Darf man sagen: “Damals wurden zwischen der Familie und der Diözese Stillschweigen und Geldzahlungen vereinbart.”?
    Sind das unstrittige Fakten? Darf man das so sagen? Wenn Ihr sicher seid, dass man das alles so sagen darf, dann würde ich vorschlagen: Sagen wir es doch! Vielleicht noch mit dem Zusatz: “Die Diözese bestreitet, dass die Geldzahlungen und das Stillschweigen miteinander in Zusammenhang stehen.” (Damit man uns nicht vorwerfen kann, wir würden sie nicht zu Wort kommen lassen.)
    Sagen wir es überall und nutzen wir den Streisand-Effekt (der in dieser Sache ja sowieso schon mächtig für Euch wirkt :)

  • Thomas Bauernfeind

    |

    Hallo Stefan, lasst dich nicht unterkriegen „von der all von der mach der Kirche.“
    Kämpfe weiter, so wie auch ich gegen die noch immer Klage.Du weist ja,.was sie mit ihren Nahmen ,den Kinder schon alles angetan haben.Wer sich nicht wehrt ,lebt verkehrt
    Servus
    Thomas Bauernfeind

  • Stefan Aigner

    |

    @evidentist

    Natürlich darf man das!

  • hilde

    |

    schaut euch mal den film der vatikan an. sie leben gut und im geiste. unser staat zahlt die gehälter der deutschen bischöfe.

    macht eure augen und ohren zum klarblick auf, und kämpft. jeder in seinem kleinen bereich.

    ich bin mit meinen guten gedanken bei dir lieber stefan und wünsche weiterhin viel mut, kraft und durchhaltevermögen.

  • sven

    |

    -modern life is rubbish-
    ich versteh beim besten willen nicht, wie der satz aus dem fettgedruckten,
    ,
    mit dem kurz drunter stehenden satz

    zusammengeht,
    sowas können vermutlich nur juristen,,,

  • sven

    |

    hoppla , layoutfehler–
    wie der fettgeducktte
    Leider dürfen wir angesichts der Einstweiligen Verfügung nicht zitieren.
    und der 2te
    Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und unserer Redaktion haben wir nun noch einmal vier Wochen Zeit, um die uns derzeit untersagte Einschätzung eines Stillschweigeabkommens der Diözese mit einem Opfer des pädophilen Priesters Peter K. (Viechtach/ Riekofen) nochmals darzulegen

  • Dolittle

    |

    Himmelherrgott! Hallo, LG Hamburg! Ist das denn so schwer?

    (Unbestrittene) Tatsachen – geschildert vom “Spiegel” – sind wohl die Taten des Priesters und die Existenz einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Familie des Opfers. – [Obwohl mich schon interessieren würde, was das Bistum gegenüber dem LG Hamburg diesbezüglich zugestanden hat.]

    Jedenfalls wurde lt. “Spiegel” 1) Stillschweigen vereinbart (“im Interesse des Kindes und der Familie”) und 2) vom Pfarrer eine Geldsumme an die Opfer bezahlt (“als Schmerzensgeld”).

    Unbestrittene Tatsache ist auch, dass der “Spiegel” dies als “Schweigeabkommen” und die Zahlung als “Schweigen gegen Geld” bezeichnet. Hierin liegt eine Auslegung/Wertung der Vereinbarung durch den Autor, die jedenfalls auch ein kleines bisschen Wertung enthält: Schmerzensgeld und Schweigen stehen seiner Ansicht nach dergestalt in einer Beziehung, dass das eine zwingende Voraussetzung für das andere ist.

    Formaljuristisch ist das aber nicht der Vertragsinhalt. 1) und 2) scheinen nicht in einer sich ausschließenden Beziehung zu stehen – sondern nur “zufällig” in einer Vereinbarung. Die Familie wird vermutlich lt. Vertrag das Geld nicht zurückzahlen müssen, weil das Schweigen evtl. “gebrochen” wurde. Es ist ja “Schmerzensgeld” an die Kinder, nicht “Schweigegeld”. Ergo ist die Verknüpfung von Geld und Schweigen als “Schweigegeld” eine Meinungsäußerung. Formaljuristisch. Mich würde eine solche Vertragsauslegung unabhängig vom Fall überhaupt nicht überzeugen.

    Jedenfalls ist ein Bericht über den “Spiegel”-Artikel ein Tatsachenbericht. So ist es gang und gäbe im Nachrichtengeschäft, zu schreiben: “Wie “Bild” gestern berichtet, sei Westerwelle schwul und Merkel habe heimlich Kinderpornos unter dem Bett lieben.

    Die Redaktion von “regensburg digital” hat sich jedoch die Meinungsteile des “Spiegel” selbst zu eigen gemacht und nicht nur darüber berichtet. Der Vertrag dürfte ihr nicht vorgelegen haben. Und somit kommen wir erst jetzt zu einer Abwägung im Sinne des BVerfG: Durfte “regensburg digital” die vorliegenden Tatsachen (=”Spiegel”-Bericht) bewerten, sprich: hierzu eine Meinung äußern? Hierzu zählt auch, sich dezidiert der “Spiegel”-Bewertung anzuschließen. Da es sich weder um Schmähkritik, noch um falsche Tatsachenbehauptungen handelt (sondern um die Bewertung von Tatsachen – dazu noch eindeutig gekennzeichnet), kann eine Abwägung nicht gegen “regensburg digital” ausfallen, da es die Meinungs- und Pressefreiheit gibt. Die Einschätzung des “Spiegel” ist nicht weit hergeholt, sondern drängt sich nicht nur “regensburg digital” auf.

    Prozessual fehlt meiner Ansicht nach dem Bistum das Rechtsschutzinteresse, da es ja noch immer den “Spiegel”-Artikel gibt (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52985276.html). Schon deswegen ist mir unverständlich, wie das Gericht zu einer einstweiligen Verfügung kommen konnte.

    Soweit die Theorie. Die Praxis vor dem LG Hamburg wird anders aussehen, da uns hier auch nicht alle Schriftstücke bekannt sind. Ich hoffe aber, dass es dem LG mit dem weiteren Termin darum geht, die Sache “berufungsfest” zu machen, d.h. eine Entscheidung so hieb- und stichfest zu machen, dass den Beteiligten eine Berufung vergeht. Daher der Hinweis an die Parteien.

    Noch glaube ich an den Sachverstand eines deutschen Gerichts…

  • Mathilde Vietze

    |

    Lieber Stefan, laß’ Dich nicht einschüchtern und sorge dafür, daß dieser Fall bundesweit für
    Aufsehen sorgt.

  • Jochen Schweizer

    |

    Im Streit zwischen der katholischen Kirche und Herrn Aigner, der über die die Missbrauchsfälle von Riekofen berichtet hatte, meldete sich erneut die Mutter eines der Opfer zu Wort. Sie habe eine Zahlung der katholischen Kirche eindeutig als Schweigegeld empfunden berichtete die Mutter dem BR.
    Warum sieht das Bistum Regensburg dies anders? Was war dieser Gelkdbetrag sonnst, Gebühren für sexuelle Dienste? Doch wohl nicht!

  • Bernd

    |

    Die katholische Kirche hat anscheind viel Geld übrig das sie für Klagen gegen die Pressefreiheit verwenden kann.

    Meine Konsequenz: Kirchenaustritt und Verwendung der Gelder als Spende für wirklich soziale Zwecke (z.B. Hilfe für Missbrauchsopfer).

  • grenzenlos2

    |

    @ Stefan Aigner

    Blos nicht einschüchtern lassen. Wenn die kath. Kirche glaubt, sich durch Druck aus der Affäre lavieren zu können, dann denke ich, hat sie sich, zumindest in diesem Fall, getäuscht.. NOCH glaube ich an die Gerechtigkeit in diesem unseren Land.

    @ hilde

    Richtig! Aber nicht nur die Bischöfe werden vom Staat und damit von uns bezahlt.

    Was vielen nicht bewußt ist:

    die Städte und Gemeinden bezahlen das Gehalt eines jeden einzelnen Pfarrers nach den Tarifen für den öffentlichen Dienst. Die Angestellten z. B. des Pfarramtes, werden ebenfall von der öffentlichen Hand und nicht von der Kirche bezahlt. Das Gehalt der Haushälterin wird zu 50 bis 75 % aus den Kirchensteuermitteln bezahlt. Den Rest trägt der Pfarrer.

    Eingestuft wird ein Pfarrer als kirchlicher Beamter zunächst als A 13/14 was z. B. der Besoldung eines Riegierungsrats/Oberregierungsrats/Oberarztes entspricht.. Etwa mit Erreichung des 40. Lebensjahres steigt der Verdienst auf die Vergütungsgruppe 14a, entspricht z. B. dem Gehalt eines Regierungsdirektors oder Chefarztes, an.

    Ein Bischof (ebenfalls kirchl. Beamter) wird nach B 6 (entspricht z. B. dem Gehalt des Präsidenten einer mittleren Bundesbehörde, eines Generalstaatsanwaltes oder eines Oberbürgermeisters einer Stadt mit zwischen 60.000 und 100.000 Einw.) bezahlt. Ein Erzbischof wird nach B 10 (entspricht z. B. dem Gehalt des Direktors des deutschen Bundestages oder dem eines Oberbürgermeisters von Städten mit über 500.000 Einw.) bezahlt.

    Dazu kommen noch die Kirchensteuer, das oftmals fragwürdig eingeforderte “freiwillige” Kirchengeld, die Gebühren für Taufe, Hochzeit und Beerdigung und die Spenden.

    Und das alles dafür, dass die Kirche IHREN Glauben verkünden kann.

    Und wer bezahlt den baulichen Unterhalt der Kirchen? Haben sie es erraten?

  • Helmut Matias

    |

    Hallo!
    Ich habe nichts gegen die kath. Kirche. Jedoch wie die kath. Kirche in Regensburg mit uns ,mit den Misshandelten umgeht und auch heute noch verschleiern möchte ist im 21.Jh. nicht mehr haltbar, gottseidank!.
    Ihr Katholiken in Regensburg wacht endlich auf. Was ist euer Chef Bischof M., vielleicht ein geschickter Ungeschickter?
    Stefan bleibe hart in der Sache, aber streite nicht des Streitens willen, das geht in die Hosen. MfG

  • W.Müller

    |

    Verehrte Diskussionsteilnehmer der Causa Missbrauch
    Nahezu alle Diskussionsteilnehmer haben sich auf die Seite von Herrn Aigner und gegen die Praktiken von Bischof Müller gestellt.
    Zu dem in der Diskussion aufgeworfenem Thema Geld in der Diözese Regensburg habe ich Einiges recherchiert.
    Violettbuch Kirchenfinanzen von Karsten Frerk. Auszug:
    Wie die Kirche sich von den Heiden finanzieren lässt
    Unter Hinweis auf Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen war in der FAZ zu lesen, die deutschen Bischöfe hätten eine „Task Force“ eingerichtet, dieses Buch scheint große Sprengkraft für die Kirche zu haben.
    Die Kirchen leben längst nicht nur von der Kirchensteuer. Das meiste Geld, das Bischöfe und Pfarrer ausgeben, kommt vom säkularen Staat. Vieles fließt aber nicht unmittelbar an die Kirchen als Körperschaften, sondern an Hilfswerke, Bildungseinrichtungen und Stipendienprogramme.

    Es ist einiges los in der Zentrale der Katholischen Bischofskonferenz an der Bonner Kaiserstraße. Eine “Task Force” haben die Bischöfe eingerichtet. Mitarbeiter aller Ressorts wurden zusammengezogen, um an einer Kommunikationsstrategie zu feilen: Das Ergebnis ist eine Liste mit gut 30 Fragen und Antworten, die sich nur um Geld drehen: “Wer finanziert die katholische Kirche?” “Wohin fließt das Geld?” Und: “Ist die Kirche reich?”
    Mit dem Frage-Antwort-Katalog sucht die Bischofskonferenz die Verteidigung im Angriff. Denn unbequeme Fragen wird man sicher an sie richten in den nächsten Wochen. Soeben ist ein “Violettbuch Kirchenfinanzen” erschienen, eine Streitschrift des Kirchengegners Carsten Frerk. Darin hat der Autor versucht, so viele Informationen wie möglich zusammenzuklauben über die Frage, wie viel Geld katholische und evangelische Kirche den Staat kosten.
    Alles haltlos, lächerlich, unseriös – mehr wollen die Kirchen zu den Rechnereien am liebsten gar nicht sagen. Frerk sei Mitglied der Humanistischen Union, dieser linken, antiklerikalen Organisation, was könne man von ihm anderes erwarten als Propaganda? Ignorieren können die Kirchen den Störenfried trotzdem nicht.
    Der beteuert, er habe nichts dagegen, dass der Staat die Kirchen bezahlt. Nur sollten die Bürger das wissen. “Wo Kirche drauf steht, ist meistens der Steuerzahler drin.” Krankenhäuser hießen Sankt Marien, aber den Löwenanteil der Kosten brächten die Kassen auf. Kindergärten in katholischer oder evangelischer Trägerschaft fördere der Staat mit 3,9 Milliarden Euro im Jahr. Gerade haben der Autor und seine Frau 622 Exemplare seines Buchs in Pakete gepackt: Ein Buch für jeden Bundestagsabgeordneten. Auch ihnen wolle er die Augen für den “Etikettenschwindel” der Kirchen öffnen, sagt der Politologe. “Sie sagen, dass die Kirchensteuer es ihnen erlaubt, ohne staatlichen Einfluss Gutes zu tun”, sagt Frerk. “Tatsächlich werden diese Wohltaten nur zu einem Bruchteil von der Kirchensteuer finanziert und vor allem von der Allgemeinheit. Für das Bischöfliche Hilfswerk Misereor bringe die katholische Kirche nur 5 Prozent der Kosten auf, sagt Frerk.

    Gerhard Ludwig Müller: Bischof von Regensburg
    Interview: „Der Staat tut seine Pflicht“
    Der Bischof von Regensburg beruft sich auf 200 Jahre alte Verträge

    Exzellenz, sind Sie Beamter?
    Ich bin ein geweihter Bischof der katholischen Kirche.
    Der Freistaat Bayern bezahlt Sie.

    Das ist richtig, in der Tat entsteht so ein etwas schiefes Bild von meiner Rolle und Aufgabe. Es wäre besser, wenn dies innerkirchlich geregelt wäre. Aber ich habe mir dieses System nicht ausgesucht.

    Schickt der Freistaat Ihnen jeden Monat einen Gehaltszettel?

    Ich erhalte wie jeder Bürger eine Gehaltsabrechnung, auf der ich auch alle steuerlichen und versicherungsrechtlichen Abzüge erkennen kann, auch die Kirchensteuer.

    Wie kommt es, dass die Kirche sich Ihr Gehalt spart und der Steuerzahler dafür aufkommt?

    Der Staat verteilt damit keine Wohltaten, er erfüllt eine Rechtspflicht. Die hat historische Gründe. Große Teile des Kirchenvermögens wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einem Gewaltakt eingezogen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Fürsten in Konkordatsverträgen mit der katholischen Kirche, die Baulast für kirchliche Gebäude zu übernehmen und einzelnen Klerikern den Lebensunterhalt zu sichern.

    Frage von mir: Wie kam die Kirche an diese ungeheueren Vermögen,für deren Ablösung ein ganzes Volk seit über 200 Jahren zahlt. Die Kirche hat doch niemals Leistungen zum Erwerb dieses ungeheueren Vermögens erbracht.
    (Ich glaube sie hat sich vor Allem durch Erbschaften und Schenkungen ihrer durch Höllenandrohungen verängstigten Schäflein bereichert.)

    Diese Regel ist 200 Jahre alt.
    Manche Verträge gelten unverändert bis heute, andere wurden durch neue Absprachen ersetzt. Grundsätzlich gilt: Pacta sunt servanda.

    Wann ist die Schuld der Steuerzahler-Fürsten abgestottert?

    Die Verträge haben keine zeitliche Begrenzung. Das heißt natürlich nicht, dass sie ewig gelten müssen.
    Aber in einem Rechtsstaat können sie nicht über Nacht aufgekündigt werden. Die Kirche wird eine gesetzliche Ablösung des Staates aus seinen Pflichten nur gegen Entschädigung akzeptieren können. Wir sind bereit, darüber mit den Verantwortlichen zu verhandeln. Ende des Interviews.

    Diese Verträge werden mit Zähnen und Klauen verteidigt und wir alle auch die Ausgetretenen zahlen ohne Ende weiter.
    Fragen sie ihren Abgeordneten, was er tun will um die unendlichen Zahlungen aller Steuerzahler an die Kirchen zu stoppen.
    Danke fürs Lesen, ist wegen der Fülle etwas länger geworden
    Kein Pardon mit den Kinderfickern
    W.Müller

  • W.Müller

    |

    Hallo regensburg-Digital
    Bitte nur den zuletzt übermittelten Text veröffenlichen

    besten Dank
    W.Müller

  • Nordmann

    |

    Hallo,

    das mit dem Mißbrauch ist mehr als schrecklich und muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates ohne Ansehen der Institution verfolgt werden.
    Die Kath. Kirche ist eine Firma, die schon eine sehr lange Zeit weltweit vertreten ist, ja man könnte sagen, die waren einer der ersten Global Player, zu einer Zeit da war der Begriff noch lange nicht bekannt.
    Bei dieser Firma habe ich schon vor langer Zeit gekündigt, die Verbindung war ja sowieso traditionell aufgezwungen.
    Jetzt bin konfessionslos, aber ich war und werde nie gottlos sein.
    Die Kath. Kirche hat mit glauben an Gott nichts zu tun.
    Diese Kirche lehne ich ab, aber an Gott glaube ich und würde Ihn nie verleugnen.
    Die Menschheit benötigt Glauben, egal in welcher Form und Gestalt.
    Gott benötigt keine Steuergelder oder Prunkbauten, Gott wohnt und lebt in den Herzen der Gläubigen, mietfrei, ohne Kaution und nährt sich von den Gedanken an Ihn.

    Ich hoffe für euch auf einen Sieg vor Gericht, Gott wird euch helfen, ich kann mir nicht vorstellen das er mit den Machenschaften der Kath. Kirche einverstanden ist.

    Konfessionslose Grüße
    Nordmann

  • RP

    |

    Hallo Herr Aigner,

    ist Ihnen denn auch untersagt worden, den Kommentar der Mutter aus Riekhofen, den der BR im Netz stehen hat, zu verlinken? Er ist hier zu finden:
    http://www.br-online.de/bayern1/mittags-in-niederbayern-und-der-oberpfalz/ostbayern-missbrauch-audio-ID1294828823348.xml
    Die Mutter ist da recht eindeutig. Und es kommt heraus, dass sie allem Anschein nach manipuliert wurde in die Verschwiegenheit.

    Ich wünsche Ihnen (und der Pressefreiheit!) alles Gute. – Viele Print-Medien sind traditionell in konservativer Hand (Herausgeber/Eigentümer). Dann muss es doch möglich sein, wenigstens im Internet auch eine andere Sicht zum Ausdruck zu bringen.

    Mit besten Grüßen RP

  • hilde

    |

    schön!!! es bewegt sich was.

    möchte auf eine seite hinweisen.

    die bischöfe und ihr hofstaat.

    johannes 4.1

    ihr lieben, glaubet nicht einem jeglichen geist, sondern prüfet die geister, ob sie von gott sind.
    denn es sind viel falsche propheten ausgegangen in der welt.

    in diesem sinne wünsche ich euch
    ein gottgesegnetes wochenende
    und ich werde für meinen glauben an gott kämpfen

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