Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

NGG: Besonders Azubis in Regensburg gehen häufig leer aus

PM der Gewerkschaft NGG

Augen auf beim Weihnachtsgeld: kleines Einmaleins zum „Lohn Nr. 13“

Aufgepasst beim Weihnachtsgeld: Arbeitnehmer in Regensburg sollen prüfen, ob ihnen ein Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Besonders Azubis sollten den Weihnachtsgeld-Check machen. Denn nach Beobachtungen der NGG Oberpfalz gibt es immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung „gern mal vergessen“. Gerade in Betrieben ohne Betriebsrat versuchten manche Arbeitgeber gezielt, den Nachwuchs um die Sonderzahlung zu bringen.

WERBUNG

Dabei ist das Weihnachtsgeld kein „Almosen des Arbeitgebers“, sondern meist klar im Tarifvertrag geregelt. So steht Azubis etwa in der Milchwirtschaft, in der Ernährungsindustrie und in Brauereien ein voller „13. Lohn“ zu. Die NGG rät: Auszubildende sollen sich über die Regelung in ihrem Betrieb informieren. Und ganz genau auf die letzte Lohnabrechnung schauen.

FAQ: die häufigsten Fragen Rund Ums Weihnachtsgeld

Steht jedem Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld zu?

Nein. Das Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern meist eine tarifliche Leistung. Oder es ist gesondert im Arbeitsvertrag festgelegt. In Deutschland bekommen rund 54 Prozent der Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld, so eine Umfrage des Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei haben Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten, die deutlich besseren Karten: Im Schnitt 72 Prozent von ihnen bekommen ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden, kommen nur 42 Prozent in den Genuss der Extra-Zahlung.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Hier lohnt ein genauer Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel hängt das Weihnachtsgeld vom Monatseinkommen ab. 100 Prozent sind es zum Beispiel in der bayerischen Süßwarenindustrie, in der Milchwirtschaft und bei den Brauern. Auch in Regensburg bekommen die Beschäftigten in diesen Branchen also einen ganzen 13. Monatslohn. Ein Weihnachtsgeld ist übrigens in allen Tarifverträgen der NGG festgelegt – von der Erfrischungsgetränke-Herstellung bis zur Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie.

Was ist mit dem Mindestlohn? Wie sieht es bei Mini-Jobs aus?

Wer 8,50 Euro pro Stunde verdient und Weihnachtsgeld bekommt, bei dem darf dieses nicht vom Lohn abgezogen werden. Denn der gesetzliche Mindestlohn darf nicht mit einer jährlichen Sonderzahlung wie dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld verrechnet werden. Das hat das Arbeitsgericht Berlin klargestellt (Az. 54 Ca 14420/14). Und auch Mini-Jobber haben Anspruch auf das Weihnachtsgeld, wenn es den Vollzeit-Beschäftigten im selben Betrieb zusteht. Je nach Wochenarbeitszeit wird das Weihnachtsgeld dann anteilig berechnet.

Was tun, wenn der Chef trotzdem nicht zahlt?

Hier hilft ein Anruf bei der Rechtsberatung der zuständigen Gewerkschaft. Für die Rechtsberater der NGG Oberpfalz sind Tricksereien beim Weihnachtsgeld jedes Jahr ein Thema. Sie bringen die Fälle notfalls vor Gericht – und die gehen fast immer zugunsten der Beschäftigten aus.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

drin