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Neues Stadion: Öffentlichkeit ist gefragt

Bereich des geplanten Fußballstadions: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes Am 28. April 2009 hat der Stadtplanungsausschuss die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und in gleicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee, beschlossen. Der Bereich erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen der Franz-Josef-Strauß-Allee und der Autobahn A3 westlich des Unterislinger Weges. In der Zeit vom 12. bis zum 29. Juni 2012 legt das Stadtplanungsamt die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung öffentlich dar und gibt allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung und Erörterung. Die Entwürfe zur Änderung dieses Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung des Bebauungsplanes können in diesem Zeitraum beim Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Straße 1, Zimmer 230 während der allgemeinen Öffnungszeiten, und zwar jeweils montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 13 und 15 bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr, eingesehen werden. In besonderen Fällen können unter der Rufnummer 507-2612 auch andere Termine vereinbart werden. Informationsveranstaltung Außerdem findet am Dienstag, 26. Juni 2012, um 19 Uhr an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschule), Fakultät Maschinenbau, Hörsaal A 001, Galgenbergstraße 30 (Eingang an der Nordseite des Gebäudes), eine Informationsveranstaltung statt. Ab 18 Uhr können an diesem Tag dort ebenfalls beide Entwürfe eingesehen werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes einfließen. Dieser Entwurf wird dann dem Stadtplanungsausschuss zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss daran nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch noch einmal öffentlich ausgelegt. Während dieser erneuten öffentlichen Auslegung besteht nochmals die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Auslegungszeitraum wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Regensburg bzw. über die Medien bekannt gegeben.
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