Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Angebliche Investoren weiter anonym

Neuer Ansprechpartner, altes Spiel – Stadt Regensburg erhält keinen Zutritt ins Kaufhof-Gebäude

Kurzfristig und ohne nähere Begründung wurde ein für heute vereinbarter Termin zur Besichtigung des Kaufhof-Gebäudes abgesagt. Nun hat sich ein Rechtsanwalt als neuer Ansprechpartner der Verkäufer-GmbH angezeigt.

Das dubiose Spiel um die Kaufhof-Immobilie geht weiter. Foto: Archiv

Es scheint, als habe jemand abrupt die Reißleine gezogen. Nach mehreren Berichten über die zwielichtige Doppelrolle einer Steuerberatungskanzlei aus Obertshausen im Zusammenhang mit dem angeblichen Verkauf der Regensburger Galeria Kaufhof-Immobilie und den Plänen für ein islamisches Kulturzentrum hat sich nun plötzlich der Ansprechpartner für die Stadt Regensburg geändert.

WERBUNG

Am gestrigen Donnerstag trat ein Rechtsanwalt als Vertreter der Verkäuferin auf den Plan. Dies bestätigte eine städtische Sprecherin unserer Redaktion auf Nachfrage. Sämtliche Korrespondenz sei nun über ihn zu führen, hieß es. Als erste Amtshandlung verweigerte er Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Gutachterausschusses eine für heute geplante Besichtigung der Immobilie.

Kaum jemand glaubt, dass die Pläne ernst gemeint sind.

Wie berichtet, hatte bislang die erwähnte Steuerberatungskanzlei als Ansprechpartnerin der Verkäuferin fungiert – der Kaufhof Regensburg GmbH und einem dahinter stehenden undurchsichtigen Gesellschaftskonstrukt. Anschließend trat dieselbe Kanzlei auch als Ansprechpartner für die angeblichen Käufer auf, eine nach wie vor anonyme Investorengruppe.

Andere Steuerberater sehen so eine Doppelfunktion problematisch. Es bestünde, unabhängig von grundsätzlichen ethischen Fragen, die Gefahr der Befangenheit. Zumindest dieses Problem scheint nun mit dem Wechsel zu einer Anwaltskanzlei beseitigt. Doch der Versuch, Geld mit bewusst provozierter öffentlicher Aufregung zu machen, geht weiter.

Nicht nur bei der Stadt Regensburg glaubt kaum noch jemand, dass die Pläne, die ein ominöser Sprecher vor dem Dreikönigswochenende gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung kundgetan hat, tatsächlich ernst gemeint sind.

„Schrottimmobilie“ darf nicht besichtigt werden

Zu unausgegoren und wirtschaftlich unrentabel sei das angeblich geplante islamische Einkaufs- und Kulturzentrum, heißt es. Der Kaufvertrag enthalte zahlreiche unübliche Ausstiegsklauseln. Der für die Pläne zwingend erforderliche Kaufhof-Teil, für den ein Erbpachtvertrag mit einer Erbengemeinschaft besteht, sei beim Verkauf nicht berücksichtigt worden. Der kolportierte Preis von rund 30 Millionen Euro gilt als deutlich überhöht. Bei der Stadtverwaltung spricht man intern von einer „Schrottimmobilie“, die allenfalls die Hälfte wert sei.

Genaueres hätte der für heute zunächst in Aussicht gestellte Besichtigungstermin mit Experten aus Verwaltung und Gutachterausschuss bringen sollen. Die Stadt hatte massiv darauf gedrungen, um für eine neuerliche Sitzung des Ältestenrats am kommenden Dienstag weitere Informationen für die Fraktionen des Stadtrats zu sammeln. Doch der nun als Ansprechpartner fungierende Rechtsanwalt sagte diesen Termin kurzfristig und ohne nähere Begründung ab.

Spielt die Benko-Verhaftung eine Rolle?

Möglicherweise spielt dabei auch die Verhaftung des mutmaßlichen Wirtschaftskriminellen und Milliardenpleitiers René Benko eine Rolle, der am Donnerstagmorgen wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in Innsbruck festgenommen wurde.

Gegen den politisch protegierten Unternehmer, zu dessen Portfolio auch die Galeria Kaufhof-Gruppe gehörte, laufen mehrere Ermittlungsverfahren in Österreich, Italien und Deutschland. Spätestens bis Samstag wird entschieden, ob er in Untersuchungshaft bleibt.

Kaufhof ist am Donnerstag Thema im Stadtrat

So oder so bleibt die Informationslage der Stadt Regensburg damit weiter dürftig. Man weiß nicht, wer die angeblichen Käufer sind. Man erhält keinerlei konkrete Informationen zu deren angeblichen Plänen. Man weiß nicht einmal gesichert, ob es den Sprecher Hami Raddad, der die Pläne gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung öffentlich machte, wirklich gibt bzw. ob dies sein echter Name ist.

Am Donnerstag steht das Thema Galeria Kaufhof auf der Tagesordnung bei der Sitzung des Regensburger Stadtrats. Neben einem mündlichen Bericht der Oberbürgermeisterin sind sechs Anträge von ÖDP, BSW, Freien Wählern, CSU und AfD angekündigt. Ob der Wahlkampf vor dem Sitzungssaal bleibt und wer sich auf das Spiel der anonymen Investoren einlässt, bleibt abzuwarten.

Trackback von deiner Website.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (1)

  • joey

    |

    ich schlage das Betretungsrecht gem. BayBO Art.54 (2) Satz 2 und 4 vor:
    “(2) 1Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, … sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden … 4Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten”.
    Die Stadt darf jederzeit prüfen, in welchem Zustand das Gebäude ist, vor allem bei Sonderbauten.

    Nach VG Regensburg, Beschluss v. 08.07.2021 – RO 2 S 21.1138: “2. Für den Realakt des Betretens eines Grundstücks oder einer Wohnung iRd bauaufsichtlichen Befugnis ist bei Einverständnis der Betroffenen der vorherige Erlass eines Verwaltungsakts nicht erforderlich; bei fehlendem Einverständnis kann die Bauaufsichtsbehörde auf der Rechtsgrundlage des Art. 54 Abs. 2 S. 4 BayBO Duldungsanordnungen erlassen, um diese mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen.”

    0
    0

Kommentieren

Ich bestätige, dass die hier von mir eingegebenen persönlichen Daten auf regensburg-digital.de bis auf Widerruf gespeichert werden dürfen.
 
drin