Nach vier Jahren „systematischer Zermürbung“: Schwerkranker weist AOK in ihre Schranken
Nach einer Niederlage vor dem Bundessozialgericht in einem über vier Jahre währenden Streit mit einem Schwerkranken spricht die AOK Bayern von einem „bedauerlichen Einzelfall“. Man werde sich entschuldigen. Der Betroffene nennt die Art und Weise, wie man in der Direktion Regensburg vorgegangen ist, „systematische Zermürbungstaktik“ und „Betrug am Versicherten“. Es fällt schwer, ihm nicht zuzustimmen.
Wieder hat sich die AOK Regensburg Zeit gelassen. Über viereinhalb Jahre ist es her, seit man Bernhard Steinbeißer die Zahlung von Krankengeld verweigert hat. Über vier Jahre, während derer man zahlreiche Schreiben von ihm unzureichend beantwortet, nicht bearbeitet oder schlicht ignoriert hat. Vier Jahre, in deren Verlauf man rechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um ihm – das steht auch schon geraume Zeit fest – zu Unrecht Leistungen zu verweigern.
Denn immerhin mehr als ein Jahr ist es her, seit das Bundessozialgericht rechtskräftig festgestellt hat, dass dieses Vorgehen der AOK rechtswidrig war. Und zum Zeitpunkt, als wir mit unserer Recherche beginnen, hat die AOK Regensburg noch immer nicht alle Außenstände gegenüber ihrem Versicherten – einem Schwerkranken – beglichen.
AOK unterliegt vor Gericht – und hat 15 Monate später immer noch nicht alles bezahlt
Bereits am 7. April 2022 – also vor mehr als 15 Monaten – gab das Bundessozialgericht dem 59-Jährigen vollumfänglich recht (nachdem ein Jahr zuvor schon das Landessozialgericht zu seinen Gunsten entschieden hatte). Über 5.500 Euro plus Zinsen stehen Bernhard Steinbeißer demnach zu. Zusätzlich die Erstattung von Versicherungsbeiträgen, die zu Unrecht eingezogen wurden.
Doch erst nach mehreren Schreiben Steinbeißers, auch direkt ans Bundessozialgericht, sah sich die AOK Regensburg bemüßigt, zumindest einen Teil des Geldes zu überweisen. Als wir aktuell bei der Krankenkasse um Stellungnahme zu dem Sachverhalt bitten, wird – ein schier unglaublicher Zufall – schnell eine weitere Zahlung veranlasst.
Ein Sprecher der AOK Regensburg bedauert. Das Urteil vom April 2022 sei erst im September 2022 zugestellt worden – und dann habe es wegen der Klärung von „Auswirkungen auf weitere versicherungs- und leistungsrechtliche Folgen“ eben noch etwas gedauert, bis etwas überwiesen wurde. Ein gutes dreiviertel Jahr nämlich – bis zum 6. Juni 2023. Erst da floss ein Teil des Geldes, das Steinbeißer zusteht.
Viereinhalb Jahre „systematische Zermürbungstaktik“
Doch fügt sich dieses Vorgehen der AOK nahtlos ein in ein erschreckendes Bild, das die Krankenkasse in den zurückliegenden viereinhalb Jahren gegenüber Steinbeißer abgegeben hat. Er spricht von „systematischer Zermürbungstaktik“. Es fällt schwer, ihm nicht zuzustimmen.
Eine zentrales Beispiel dafür: Selbst den Bescheid, in dem die AOK die rechtswidrige Einstellung der Krankengeldzahlungen festhielt, musste sich Steinbeißer gerichtlich erstreiten, um anschließend – nach abgelehntem Widerspruch – überhaupt erst dagegen klagen zu können. Der Betroffene selbst sagt: „Das hat System.“
Wir haben bereits 2021 über Steinbeißers Fall berichtet (hier nachzulesen). 2009 wurde bei dem Sozialpädagogen eine exogen allergische Alveolistis diagnostiziert – eine Entzündung, die mit einer stetigen Verschlechterung der Lungenleistung einhergeht. Das belegen mehrere Gutachten seines Hausarztes und eines Lungenfacharztes. Seit Januar 2019 war er zwei Jahre lang nahtlos krankgeschrieben. Und seitdem gab es auch regelmäßig Probleme mit der AOK.
AOK reizt Fristen aus, stellt Phantasieforderungen und zahlt nur schleppend
Als wir vor zwei Jahren berichtet haben, hatte Steinbeißer gerade – im Juni 2021 – seine Forderungen gegenüber der AOK Regensburg vor dem Landessozialgericht durchgesetzt. Diesen Erfolg erstritt er sich übrigens ohne Anwalt. Die Rechtslage scheint ziemlich klar zu sein.
Die Krankenkasse legte Revision beim Bundessozialgericht ein und reizte sämtliche Fristen zur Begründung aus. Als man jetzt höchstrichterlich die nächste Klatsche einfuhr, ließ man sich erneut über ein Jahr Zeit, um dann nur einen Teil der rechtskräftig festgestellten Ansprüche zu begleichen.
Es ist erstaunlich, dass der 59-Jährige überhaupt so lange durchgehalten hat. Neben den ausbleibenden Zahlungen wurden ihm zu Unrecht Pflichtbeiträge abgebucht – in fiktiver Höhe, ungefragt und ohne Überprüfung seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. „Das wurde einfach eingefordert und sofort mit Mahngebühren in Rechnung gestellt“, erzählt Steinbeißer. Kurzzeitig verlor er – weil das Geld ausging – seinen Versicherungsschutz.
Rund 500 Tage krankgeschrieben, nur 72 Tage Krankengeld
Eine Auflistung, die Steinbeißer uns vorlegt, zeigt: Mit Beginn seiner Krankschreibung 2019 wurde in knapp eineinhalb Jahren, also rund 500 Tage, nur an 72 Tagen Krankengeld gezahlt. Zum Großteil sprang die Agentur für Arbeit mit ALG I ein, trotz nahtloser Krankmeldungen. Mehrfach musste er Anträge und Klagen beim Sozialgericht einreichen oder einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um zumindest kurzzeitig wieder Geld zu erhalten. „Vor Gericht behauptete die AOK dann wahrheitswidrig, man zahle regelmäßig.“
Nachdem die ausbleibenden Zahlungen mehrfach damit begründet wurden, dass er Krankmeldungen zu spät abgegeben habe oder Unterlagen nicht angekommen seien, gab Steinbeißer sämtliche Schreiben seitdem persönlich ab und ließ sich deren Eingang quittieren. Irgendwann habe man sich am Empfang geweigert, seine Briefe anzunehmen.
AOK-Direktor verspricht viel, hält nichts
Abseits vom Klageweg versucht Steinbeißer es über andere, dafür vorgesehenen Instanzen. Beschwerdeschreiben, Widersprüche oder Überprüfungsanträge an die AOK-Direktion vor Ort, offizielle Dienstaufsichtsbeschwerden. Ergebnislos. Ein langes Gespräch 2019, in dem sich der damalige AOK-Direktor wortreich bei Steinbeißer entschuldigt, Besserung gelobt und ein Abstellen der Fehler verspricht, bleibt folgenlos. Es fließt weiter kein Krankengeld. „Hinhaltetaktik“ nennt Steinbeißer das heute.
Eine E-Mail, in der er später „aufgrund zahlreicher Verstöße“ um den Wechsel seines persönlichen Beraters bittet, wird vom aktuellen AOK-Direktor damit beschieden, dass dieser Mitarbeiter allseits gelobt werde. Er sehe deshalb „keinen Anlass an Veränderung“, lässt er wissen. Steinbeißer werde deshalb derselbe Berater „weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung“ stehen. Eine andere „persönliche Beraterin, die individuell berät“ habe vier Jahre lang keine E-Mails beantwortet, sagt Steinbeißer.
Fragwürdiger Umgang mit Beschwerden und Eingaben
Inhaltliche Antworten auf die zahlreichen Beschwerden scheint es generell nicht zu geben, bestenfalls wird ein „durchgängig rechtskonformes Vorgehen“ festgestellt. Dabei seien völlig offensichtlich Gesetze gebrochen worden, kritisiert Steinbeißer. Auf eine detaillierte Anfrage unserer Redaktion zu dem Thema teilt ein AOK-Sprecher lediglich mit: „Nach unserem Kenntnisstand sind alle Anfragen von Hr. Steinbeißer umfassend geprüft und beantwortet worden.“
Akteneinsicht zu Gesprächen mit Verantwortlichen wird Steinbeißer von der AOK Regensburg verweigert. Mal heißt es, dass es keine Aufzeichnungen gäbe, mal, dass diese nicht für ihn bestimmt seien.
„Kürzlich schrieb mir die AOK München, dass alle meine Beschwerden 2019 in einem Gespräch mit dem damaligen AOK-Direktor bearbeitet und beantwortet worden seien.“ Bemerkenswert: Ein Großteil der Beschwerden, die Steinbeißer unserer Redaktion vorlegt, stammt aus den Jahren 2020 bis 22, kann also 2019 nicht besprochen worden sein. Auch das fügt sich ins Bild.
Der AOK-Verwaltungsrat bleibt tatenlos und nimmt keine Stellung
Steinbeißer belässt es nicht dabei. Er informiert die AOK-Vorstandschaft in München, wendet sich an den AOK-Verwaltungsrat, dem wiederum die Überwachung des Vorstands obliegt – ergebnislos.
Von den 15 Verwaltungsräten der AOK Bayern, die sich aus Sozialverbänden und Gewerkschaften rekrutieren und die erst kürzlich wieder bei der Sozialwahl mit vielen Versprechen um die Stimmen der Versicherten geworben haben, reagieren gerade einmal drei. Tenor: Ins operative Geschäft mische man sich nicht ein.
Als unsere Redaktion mehrere Verwaltungsräte aktuell mit Steinbeißers Fall und der Bitte um Stellungnahme zu ihrem Verhalten konfrontiert (inklusive Schweigepflichtentbindung), ruft einer an, stellt eine Stellungnahme in Aussicht. Zwei Tage später folgt die E-Mail eines Pressesprechers der AOK Bayern, der mitteilt, dass sich die Verwaltungsräte „aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu Einzelheiten des Falles äußern“ könnten.
Außerdem wird uns erklärt, dass dem Verwaltungsrat, dem eigentlich eine Überwachungsfunktion gegenüber dem AOK-Vorstand zukäme, „ein direktes Eingreifen nur bedingt möglich“ sei. „Individuelle Anliegen von Versicherten“ gebe der Verwaltungsrat deshalb weiter – an die von ihm zu überwachende AOK. Anders ausgedrückt: Auf den Verwaltungsrat der AOK Bayern brauchen Versicherte mit ihren Anliegen wohl nicht zu zählen.
AOK Bayern: „Bedauerlicher Einzelfall“
Eine Beschwerde Steinbeißers bei der Aufsichtsbehörde, angesiedelt beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, wird nicht beantwortet. Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften Regensburg, München und Nürnberg, die er in seiner Verzweiflung stellt, verlaufen im Sande – es gebe keine Verdachtsmomente.
Die ihm zustehenden Leistungen erhält Steinbeißer nur, weil er über vier Jahre lang hartnäckig geblieben ist – und weil ihm Gerichte recht gegeben haben, nachdem sämtliche Kontrollmechanismen innerhalb der AOK versagt und rechtlich vorgesehene Mittel wie Dienstaufsichtsbeschwerden oder Widersprüche sich als stumpfes Schwert erwiesen haben.
Ein Pressesprecher der AOK Bayern versucht, die Situation zu beruhigen. Er teilt mit, dass man nach unserer Anfrage „das ganze Verfahren einer zentralen Prüfung (…) unterziehen“ wolle. Und die Geschwindigkeit dieser Prüfung unterscheidet sich deutlich von jener, mit der man gegenüber Bernhard Steinbeißer vorgegangen ist. Denn bereits eine gute Woche nach unserer ersten Anfrage teilt der Sprecher mit: „Bislang zeichnet sich ab, dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt.“
„Die zuständige Direktion wird sich bei unserem Versicherten explizit entschuldigen“, wird versprochen. Und schließlich legt man für uns einen Transparenzbericht bei, der belegen soll, dass man im Durchschnitt doch gar nicht so langsam arbeite.
„Verantwortliche sollten ihre Posten räumen.“
Für Bernhard Steinbeißer sind das alles leere Phrasen. Dass jetzt nach viereinhalb Jahren, Dutzenden Schreiben und hunderten E-Mails irgendetwas geprüft werde, werde mit ziemlicher Sicherheit zu gar nichts führen. „Von Anfang an wurde systematisch und auch mit hohem Aufwand daran gearbeitet, mir Leistungen nicht zu zahlen und Beratung vorzuenthalten. Das lässt sich chronologisch schön aufschlüsseln und das weiß die AOK auch.“ Das System komme „von oben, sprich: von der Direktion in München“, so Steinbeißer. „Die wurde seit Jahren von mir in vollem Umfang informiert und unternahm nichts.“
Die vorenthaltenen Leistungen wirkten sich direkt auf Steinbeißers ALG I-Anspruch aus, „vom darüber hinaus gehenden finanziellen Schaden, psychischem Stress und Zeitaufwand ganz zu schweigen“. „Da kann ich auf eine explizite Entschuldigung getrost verzichten. Besser sollten die Verantwortlichen ihre Posten räumen. Der systematische Betrug am Versicherten sollte von außen geprüft werden.“
St. Schrödinger
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Da müßten doch eigentlich an den entsprechenden Stellen direkt Köpfe rollen. Wenn alle (ad nauseam ausgehandelten Kompromiß- ) Kontrollmechanismen versagen, in allen Bereichen. Aber ich vergaß:
An dieser Sauerei sind bestimmt auch wieder diese Grünen Lastenradfetischisten schuld.
Spartacus
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Unfassbar… ich glaube es wird Zeit die Krankenkasse zu wechseln!
Rega
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Keine Krankenkasse zählt gerne und leicht Krankengeld. Die Menschen werden dann in eine Reha gedrängt, wenn’s schief läuft dort misshandelt, denn die Ärzte sind unqualifiziert, sprechen fast kein deutsch, lesen sich die mitgebrachten Befunde gar nicht durch. Und werden dann als gesund und arbeitsfähig entlassen. So bringt man die Menschen um die Krankengeldzahlung und auch um das Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld! Das hat System!
Bertold ohne H(aar)
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“Von den 15 Verwaltungsräten der AOK Bayern, die sich aus Sozialverbänden und Gewerkschaften rekrutieren und die erst kürzlich wieder bei der Sozialwahl mit vielen Versprechen um die Stimmen der Versicherten geworben haben, reagieren gerade einmal drei. Tenor: Ins operative Geschäft mische man sich nicht ein.”
Leider wundert mich das nach meiner Erfahrung (Partnerin leidet an degenerativer Nervenkrankheit) mit den ach so tollen “Sozial”verbänden überhaupt nicht mehr. Auf einen fähigen und engagierten Menschen trifft man dort unzählige, die letztlich nur zum selbstzweck (stabiles Einkommen, etc.) dort sind und auch nur entsprechend halbherzig bis unfähig ihren Dienst verrichten. Manchen Verbänden unterstelle ich mittlerweile gar reine Existenz des Selbstunterhalts wegen.
Wenn man ernsthaft Unterstützung und keine Satzbaukasten-Beratung braucht: Am Besten die ganzen Mitgliedsbeiträge sparen und sofort in einen fähigen Anwalt für Sozialrecht investieren (bzw. zunächst in eine Rechtsschutzversicherung). Das spart am Ende mehr Lebenszeit und Geld, als der vermeintlich “günstige” Mitgliedsbeitrag.
Manu Färber
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Hier bestätigt sich wieder: Wer nicht vermögend oder irgendwie “prominent” ist, sollte nicht krank werden. Egal ob Krankenkasse oder Krankenhaus oder Arzt, alle Wartezeiten und Verhandlungen sind für Schwerkranke nicht auszuhalten. Das ist unmenschlich und unmoralisch. Es sind immer einzelne Menschen die konkret leiden. Ein Verweis auf Prüfungen, interne Abläufe und Entschuldigungen ist sinnlos für den Bettoffenen. Unser Ziel schein zu sein: Sklaven arbeiten so lange wie möglich und fallen dann bitte ruhig tot um. Wie wollen Direktoren und Aufsichtskremien schließlich keine Arbeit machen!
Günther Herzig
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@Spartacus
Glauben Sie ernsthaft, dass andere Krankenkassen anders handeln? Trotzdem sollten Sie wechseln, damit das wenigstens als das beabsichtigte Zeichen erkannt wird.
Karl Straube
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Die bisherigen Kommentatoren scheinen der Meinung zu sein, dass die AOK ihr Geld für ihre kranken Mitglieder auszugeben hat? Dafür gibt es wichtigere Anliegen:
“Unser Event wurde vom Veranstaltungsteam im Jahnstation hochprofessionell organisiert und durchgeführt. Wir fühlten uns dort bestens aufgehoben.
Auch das Feedback unserer Gäste zum Catering war durchweg positiv.
Gerne kommen wir wieder.
AOK Bayern
http://www.aok.de/pk/bayern/“
Dany
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Ich bin beinamputiert und habe leider die gleiche Erfahrung machen müssen.
Trotz meines Alters (zum Zeitpunkt der Amputation 42) und meiner Arbeit in einer heilpädagogischen Tagesstätte, in die ich schon 1,5 Jahre später zurück kehrte, wollten sie mir nur einen in ihren Worten “ausreichenden” Prothesenfuß bezahlen. Ich ging in Vorkasse, ging vor Gericht und ein Gutachter bestätigte nun, dass der teuerere, hochwertigere Fuß doch von Nöten ist. Noch immer kämpfe ich um mein Recht, was die Badeprothese betrifft. Das Ganze nun auch schon knapp 4 Jahre.
Was ich wegen dieser im wahrsten Sinne “Zermürbungstaktik” geweint und gelitten habe, war schlimmer, als der Schicksalsschlag an sich.
Und nein, ein bedauerlicher Einzelfall ist dies definitiv NICHT!
Ich
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Kommentar gelöscht. Ohne Belege können wir solche ggf. juristisch relevanten Aussagen nicht veröffentlichen.
Spartacus
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@Günther Herzig
Nein das glaube ich selbstverständlich nicht, ich bin mir schon bewusst dass nur im Sozialismus der Mensch im Mittelpunkt steht.
Dennoch kann man auch in der ausschließlich Profit orientierten Marktwirtschaft ein Zeichen setzen.
Ich wünsche dem Betroffenen eine gute Erholung und hoffe er hat ein Umfeld dass ihm halt gibt und nach dieser schreienden Ungerechtigkeit die ihm widerfahren ist, aufbaut!
Alexandra Hube
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Ich kann nur bestätigen, dass die AOK Regensburg so handelt. Ich war 2010 schwer erkrankt, lange krankgeschrieben und Reha. Immer wieder in regelmäßigen Abständen kamen Telefonanrufe, wie lange es den noch dauern würde, ob ich nicht wieder arbeiten gehen will. Ich empfand es als Nötigung ,fast schon Telefonterror. Krankengeld wurde zwischendurch einfach eingestellt.
Nachdem ich nach fast einem Jahr wieder genesen bin, habe ich sofort die Kasse gewechselt! Und ja, bei der AOK Regensburg hatte das auch damals schon System!
Bei meiner jetzigen Kasse hatte ich diese Probleme nicht, obwohl ich nochmal länger im Krankengeldbezug war. Selbiges wurde auch viel zügiger ausgezahlt als bei der AOK.
Ich kann nur dazu raten, zu wechseln, denn ganz offensichtlich hat sich beim Umgang mit den Versicherten, wohlgemerkt Beitragszahler, keine Bittsteller, auch über die Jahre nichts geändert. Ein Skandal!
Maria E.
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Ich hatte dieses Jahr ähnliches mit der AOK Regensburg erlebt. Trotz Krankschreibung und entsprechender Atteste (Depressionen) wurde mir das Krankengeld nicht bezahlt. Ich dachte, dass es bestimmt ein Missverständnis ist und sich klären lässt. Zu Beginn war der Fokus auf das Finanzielle bei mir gerichtet, doch was einem da psychisch widerfährt und was damit bürokratisch mit verschiedenen Ämtern in Bewegung gesetzt wird, kostet einem Menschen, den es gerade eh nicht gut geht eine ganz andere Währung.
Mr. T.
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Ist natürlich auch blöd gelaufen für die AOK wenn sich ein Patient so lange wehrt und nicht vorher zerbricht oder stirbt.
Petra
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Mein Mann musste das vor über 20 Jahren mit der AOK Regensburg auch schon erleben.
Er hat die Krankenkasse auch schon gewechselt und ein Krankengeldbezug ging reibungslos vonstatten.
Die AOK ist ein Institut der Versicherten. Diese Zahlen einen Beitrag, damit diese KK existieren und arbeiten kann. Die AOK-Versicherten sind die Arbeitgeber der Angestellten. Das vergessen diese angestellten Sachbearbeiter!!!!!
Ich würde mir wünschen, dass noch viel mehr Versicherte diese KK verlassen.
Langhans
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Von wegen bedauerlicher Einzelfall. Ablehnungen haben bei der AOK Regensburg System. Vermutlich lassen es viele Versicherte nicht auf eine Klage ankommen, so dass sich eine systematische Ablehnung für die AOK durchaus rechnet. Im schlimmsten Fall müssen sie bei einem Urteil das ursprünglich beantragte bezahlen. Dabei schreckt die AOK auch nicht davor zurück ihre Versicherten anzulügen und wissentlich gegen Verordnungen zu verstoßen.
Folgend zwei Fälle aus meiner eigenen jüngsten Erfahrung. Als Hinweis: ich habe SMA Typ 2 (schwere Art von Muskelschwund).
Fall 1:
Für eine spezielle Therapie am Klinikum der Technischen Universität München (TUM) habe ich vor 2 Jahren die Erstattung der Fahrkosten beantragt. Vor Beginn der Therapie hatte ich mich an der Uniklinik Regensburg informier, ob diese Behandlung dort ebenfalls angeboten wird. Nachdem dies verneint wurde, erhielt ich vom DGM e.V. eine Liste von Kliniken für diese Therapie. Die AOK Regensburg verweigerte mir die Erstattung der Fahrkosten mit der Begründung, dass die Uniklinik Regensburg diese Behandlung ebenfalls anbieten würde. Trotz gegenteiliger Stellungnahme der TUM und Vorlage einer aktuellen und der damaligen Liste an Therapeuten beharrte die AOK Regensburg auf ihrer Aussage und behauptete, man hätte von der Uniklinik Regensburg eine entsprechende Aussage. Darüber hinaus wollte man mir die Beweislast für das Gegenteil auferlegen, in dem ich eine entsprechende Bescheinigung von der Uniklinik Regensburg hätte vorlegen sollen. Natürlich ist dies unzulässig.
Letztendlich musste ich Klage einreichen und das Gericht holte eine entsprechende Stellungnahme der Uniklinik Regensburg ein. Diese bestätigte natürlich meine Aussage. Eine Entschuldigung seitens der AOK gab es selbstredend nicht.
Fall 2:
Nach fast 17 Jahren benötige ich einen neuen Elektrorollstuhl. Aufgrund der fortschreitenden Behinderungen sollte dieser u.a. über einen Sitzlift und ein elektrisch schwenkbares Bedienteil verfügen. Eine entsprechende Verordnung vom Facharzt der TUM hatte ich bei der Beantragung natürlich beigefügt.
Im ersten Schritt verlangte die AOK Regensburg einen ärztlichen Befundbericht mit zusätzlichen Begründung für die verschiedenen Ausstattungsmerkmale. Daraufhin hat der Facharzt der TUM eine 1 ½ seitige ausführliche Begründung verfasst, die ich nachgereicht habe. Anschließend erfolgte die Ablehnung durch die AOK mit der lapidaren Begründung, dass mit den aktuell vorliegenden Unterlagen eine Kostenübernahme nicht möglich sei. Warum es nicht schon bei der Anforderung des Befundberichts gezielte Fragen gab und was im Einzelnen unklar war, bleibt das Geheimnis der AOK Regensburg.
Gleichzeitig kündigte die AOK in diesem Schreiben an, man werde den Bedarf bei einem Hausbesuch ermitteln. Die beiden Herren, die zu diesem Termin erschienen hatten keineswegs medizinische Kenntnisse oder Erfahrungen mit der vorliegenden Erkrankung, sondern waren Techniker. Auf meine Nachfrage, in welchen Fällen die Krankenkasse denn dann überhaupt die Kosten für einen Sitzlift übernehmen würde, erhielt ich die trockene Antwort „überhaupt nicht“. Dies entspricht natürlich auch wieder nicht der Wahrheit.
Drei Wochen später erfolgte lediglich eine teilweise Bewilligung, jedoch ohne die verordneten und medizinisch notwendigen Ausstattungen. Obwohl ich bereits im ersten Widerspruch um eine medizinische Begründung zu den einzelnen Ablehnungen gebeten hatte, fehlte eine solche auch in diesem Bescheid. Auch dieses Vorgehen ist unzulässig, denn die Ablehnung von notwendigen Hilfsmitteln und Ausstattungen muss medizinisch begründet werden.
Erwähnt sei noch, dass zumindest im zweiten Fall meine Sachbearbeiterin in den Telefonaten durchaus Verständnis zeigt und einer Kostenübernahme wohl nicht abgeneigt scheint, jedoch ganz eindeutig von oben eine Ablehnung angeordnet ist.
Wahrsager
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So ist die AOK!
Wir haben uns um einen Mann gekümmert, (60, Pflegestufe 5). 45 Jahre AOK versichert. Die waren nicht mal bereit Ihn zum Physiotherapeuten zu fahren. “Soll er selber zahlen”. Duch die fehlende Behandlung (Bobac CNS) die nur ein Physiotherapeut 10 Kilometer weiter anbot, wurde Ihm die Fahrt nicht bezahlt und durch diese fehlende Behandlung starb er in kürzester Zeit. Da hätte man klagen müssen; aber die Wissen ganz genau, dass des nur ganz wenige machen und man bis zur Verhandlung (hoffentlich) tot ist.
Mein Kommentar zur AOK: ERBARMUNGSLOS!
Giovanni Bavarese
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Ich kenne dieses Gebahren von der BG Etem. Mit der AOK hatte ich zum Glück noch nie zu tun. Glückwunsch hier für den Durchhaltewillen und den Sieg vor Gericht!
Was ich wissen will: Welchen Lohn erhalten die Verwaltungsrate? Oder nennt man das dort „Aufwandsentschädigung“? Wie oft müssen die Räte pro Jahr tagen damit sie diese Zahlung erhalten? Reicht zweimal oder müssen sie gar viermal kommen? Was ist wenn sie verhindert oder gar krank sind? Müssen sie bei der AOK versichert sein?