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"Zu Ihren Gunsten spricht nichts."

Nach Pfarrer-Steckbrief: Sechs Monate Knast für Volksverhetzer

Nachspiel zu der Debatte um eine Flüchtlingsunterkunft in Königswiesen: Wegen Beleidigung und Volksverhetzung wurde am Mittwoch ein Kelheimer Neonazi zu einer Haftstrafe verurteilt.

Bekennender Rassist: Peter Brunner. Screenshot: Archiv/ Facebook

Bekennender Rassist: Peter Brunner. Screenshot: Archiv/ Facebook

Nimmt man den Auszug aus dem Bundeszentralregister, dann sitzt auf der Anklagebank ein notorischer Krimineller: Zahlreiche Diebstähle und Betrugsdelikte, Urkundenfälschung und Nötigung und immer wieder Beleidigung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Insgesamt 14 Vorstrafen hat Peter Brunner auf dem Kerbholz, mehrere davon einschlägig.

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Am Mittwoch fand sich der 50jährige erneut vor Gericht wieder. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Beleidigung und Volksverhetzung. Anfang des Jahres hatte sich Brunner auf seine ganz eigene Art in die Debatte um eine damals geplante Flüchtlingsunterkunft in Regensburg Königswiesen eingemischt.

Steckbrief und Antisemitismus

Wie damals berichtet, hatte eine Gruppe von Aussiedlern seinerzeit mit einem von Falschinformationen gespickten Flugblatt Stimmung gegen die Unterkunft im Speziellen und Flüchtlinge im Allgemeinen gemacht und Unterschriften dagegen gesammelt. Der Königswiesener Pfarrer Horst Wagner wandte sich daraufhin in einem offenen Brief mit deutlichen Worten an die Initiatoren der Unterschriftensammlung. Unter anderem schrieb er:

„Seien Sie doch wenigstens so ehrlich und geben Sie zu, dass Sie gegen Flüchtlinge Stimmung machen wollen und die Ängste mancher Bürgerinnen und Bürger dazu benutzen! Ich habe Ihre Namen bisher im Zusammenhang mit sozialem Einsatz für andere Menschen noch nicht gehört oder gelesen. Nein, Sie ’sind nicht das Volk‘, Sie sind keine Patrioten (sonst würden Sie sich für eine Heimat für alle Menschen einsetzen), Sie vertreten auch nicht die Meinung einer Mehrheit der Menschen hier in Königswiesen!“

Für den in Kelheim lebenden, bekennenden Rassisten Brunner, der auf seiner Facebookseite von der NPD über die Identitäre Bewegung bis hin zu verschiedensten Neonazi-Gruppe mit allem möglichen sympathisiert, was sich gegen Flüchtlinge, Migranten und Nicht-Deutsche richtet, war das offenbar zu viel. Auf einer Facebookseite, die nach Recherchen von regensburg-digital von dem 50jährigen verantwortet wird und wo auch Kelheimer Mandatsträger in schöner Regelmäßigkeit mit Texten unter der Gürtellinie attackiert werden, veröffentlichte er einen steckbriefartigen Text nebst Foto von Wagner und garnierte das ganze mit einem antisemitischen Gedicht. 

Nach unserem Bericht schaltete sich die Kripo ein. Im Mai erhob die Staatsanwaltschaft Kelheim Anklage.

Ein ungewöhnlich schweigsamer Angeklagter

Vor dem Amtsgericht Kelheim machte Brunner, der ohne Rechtsbeistand erschien, am Mittwoch keinerlei Angaben. Wortlos ließ er Anklage und Zeugenaussagen über sich ergehen. Weder gab es von ihm ein letztes Wort noch Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Diese Zurückhaltung steht im krassen Gegensatz zu Texten, die im Vorfeld des Verfahrens auf Seiten erschienen, die ihm zuzurechnen sind und auf denen Brunner sich als Opfer inszeniert, der wegen „Kritik“ zu Unrecht vor Gericht gezerrt werde. Ebenfalls erschienen auf diesen Seiten erneut Hasstexte gegen den Königswiesener Pfarrer, aber auch den Verfasser dieser Zeilen, verfasst in wirrem Deutsch und erneut gespickt mit Beleidigungen und Unwahrheiten.

Kein Bruch in den vielen Vorstrafen

Auch diese Veröffentlichungen waren es, welche die Vorsitzende Richterin am Ende dazu bewogen, keine Bewährungsstrafe zu verhängen, sondern der Forderung der Staatsanwaltschaft zu folgen und Brunner zu einer Haftstrafe von sechs Monaten zu verurteilen. Der Angeklagte habe sich mit seiner Hetze gegen Juden und Geistliche der Beleidigung und Volksverhetzung schuldig gemacht. Dass er Verfasser des inkriminierten Steckbriefs war, habe die Beweisaufnahme, bei der auch Recherchen von regensburg-digital herangezogen wurden, zweifelsfrei ergeben.

Um eine Bewährungsstrafe zu verhängen, brauche es eine günstige Sozialprognose, so die Richterin. Allerdings sei bei Brunner keinerlei Bruch in seinen vielen Vorstrafen zu erkennen. „Zu Ihren Gunsten spricht nichts. Ihre letzte Verurteilung stammt vom Frühjahr 2015 und Sie haben sich nicht einmal durch das laufende Strafverfahren davon abschrecken lassen, erneut beleidigende Texte zu veröffentlichen.“ Ebenso wortlos wie die Verhandlung nahm Brunner auch das Urteil zur Kenntnis und verließ den Gerichtssaal. Sein neuerlicher Hetztext wurde unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung von den ihm zuzurechnenden Seiten gelöscht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (6)

  • Bertl

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    So sehr mich dieses Urteil auch freut, mir graut vor der rechten Heiligsprechung dieses Mannes.

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  • Lothgaßler

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    Eine “Deutsche Stimme” muss einsitzen, ein Drama! Es wäre mir lieber er müsste ein halbes Jahr Sozialdienst ableisten. Irgendwann muss es mit Warnschüssen gut sein, das war wohl jetzt der Fall. Möge er die Zeit sinnvoll nutzen, aber bitte keinen neuen “Mein Kampf” zusammendichten.

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  • Mathilde Vietze

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    Herr Pfarrer Wagner ist ein seriöser und
    integerer Kirchenmann. Er setzt das Jesus-
    wort “was ihr dem Geringsten meiner Brüder
    getan habt…..” in die Tat um. Und der bescheu-
    erte Nazi-Fuzzi sollte ein Jahr lang Stall ausmisten
    und Jauche fahren, dann wüßte er wenigstens,wie
    sich Arbeit anfühlt.

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  • (Ex-)Student

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    Bedauerlich daran nur: nachdem er die paar Monate abgesessen haben wird, wird er um keinen Deut besser oder klüger geworden sein, sein Weltbild wird sich eher noch verfestigt haben und er wird lediglich ein paar weitere kriminelle Bekanntschaften geschlossen haben…

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  • Hofnarr

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    “kein Bruch in den Vorstrafen” ich glaube nicht, dass der sich bessern wird oder etwas aus seiner Strafe lernt. Solche Typen sollten gleich in Sicherungsverwahrung gesteckt werden. Sonst beschäftigen sie die Justiz immer wieder und kosten uns Steuerzahler unnötig Geld, das dann an anderer Stelle fehlt.

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  • me

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    @Bertl: Bei 14 (!) Vorstrafen glaube/hoffe ich doch ich nicht, dass es da noch eine Heiligsprechung gibt… Hat der einen Job oder viel zu viel Zeit?
    Das ist wohl offensichtlich: NPD geht gar nicht, viel zu radikal! Extremismus braucht niemand. Nein, danke!

    Frage: Was heißt “einschlägig” (ist es schon mal gemacht)?

    Sorry, Frage2: Wann wird das Urteil eigentlich rechtskräftig (hat mich schon immer interessiert, da immer da steht, dass es noch nicht rechtskräftig ist)?

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Kommentare sind deaktiviert

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