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Stadt gibt nach

Nach Klage: Schwerkranke Obdachlose bekommt Platz in Notunterkunft

Zunächst hatte die Stadt Regensburg die Unterbringung einer schwerkranken Obdachlosen in einer Notunterkunft zum Hindernislauf gemacht. Nachdem ihr Rechtsanwalt dagegen Klage erhoben hat, lenkt die Stadt fürs erste ein.

Etappensieg für Maria M.. Nachdem ihr Rechtsanwalt Otmar Spirk am Montag beim Verwaltungsgericht Regensburg einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Unterbringung– also auf ein Schnellverfahren – gestellt hatte, lenkte die Stadt Regensburg ein und stellt ihr einen Platz in der Notunterkunft in der Aussiger Straße zur Verfügung – befristet auf zweieinhalb Monate.

Wie berichtet, muss die schwerkranke Obdachlose dringend am Schultergelenk operiert werden. Das zuständige Krankenhaus sieht eine solche Operation aber nur dann als erfolgversprechend an, wenn sich die Frau anschließend in einer eigenen Unterkunft davon erholen kann. Doch der zuständige Sachbearbeiter lehnte eine Unterbringung der Frau zunächst ab – trotz eines Arztbriefes, in der Maria M. neun Erkrankungen diagnostiziert wurden. Er forderte einen Befundbericht – eine Praxis, die laut Rechtsanwalt Spirk nichts mit der gültigen Rechtslage zu tun hat.

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Amtsärztliche Untersuchung gefordert

Eine von Spirk gesetzte Frist, der Frau die Unterbringung bis spätestens Montag zu bewilligen, ignorierte die Stadt Regensburg. Nachdem das Verwaltungsgericht eine Stellungnahme zu Spirks Antrag gefordert hatte, lenkte man nun doch noch ein. Damit kann Maria M. nun operiert werden und sich anschließend in der Aussiger Straße davon erholen.

Ungeachtet dessen bleibt die Stadt Regensburg bei ihrer Haltung, dass der Arztbrief nicht ausreichend sei und will nun eine amtsärztliche Untersuchung von Maria M. veranlassen. Der Kommentar von Anwalt Spirk: ,,Ich werde die Stadt weiterhin dabei unterstützen, einen menschenwürdigen Umgang mit Obdachlosen zu finden, der die Grundrechte der Betroffenen wahrt. Ich bitte dabei um Unterstützung.“

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Kommentare (5)

  • R.G.

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    Danke für Ihre Hartnäckigkeit!

    Wenn nichts dazukommt, sind zwei Monate eine Frist zur äußeren Wiederherstellung, ABER die Angst vor dem was auf die Kranke wartet, ist wahrlich kein Heilungsförderer.

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  • ElsE E.

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    Ich fasse es nicht, mit welcher Arroganz und Sebstverstaendlichkeit das Recht auf Unterbringung gebeugt und eingeschraenkt wird. Die Stadt braucht in der Tat breite “Unterstuetzung”, damit sie ihre Pflichten erfuellt.

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  • Kannitverstan

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    Kommentar gelöscht. Bitte entscheiden Sie sich für ein Pseudonym.

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  • Ex Regensburger

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    Man würde viel (Steuer)Gelder, Arbeitsaufwand u. Arbeitszeit sparen, wenn man in solchen Fälle etwas humaner und generöser wäre. Und es kommt gar nicht gut, wenn der Amtsschimmel immer über Bedürftige hinwegtrabt.

    Oder noch ein Verbesserungsvorschlag: Da RA Spirk anscheinend ALLE Prozesse gewinnt, könnte die Stadt/Jobcenter doch einfach immer machen was er sagt, das wäre ein enormes Sparprogramm. Oder ihn als Revisor einstellen (OK, war Ironie).

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  • Thik

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    @Ex Regensburger 14. März 2019 um 21:47
    “Man würde viel (Steuer)Gelder, Arbeitsaufwand u. Arbeitszeit sparen, wenn man in solchen Fälle etwas humaner und generöser wäre.”

    Es wäre schon geholfen, wenn das Niveau von Humanität erreicht würde, den schon der Existenzzweck des Amtes vorgibt: die Sicherung der Menschenwürde zu jeder Zeit und für jeden. Wie man so schön sagt: you had one job.

    Dass da noch Generosität erforderlich sei, kann ich aber nicht erkennen.

    “Da RA Spirk anscheinend ALLE Prozesse gewinnt, könnte die Stadt/Jobcenter doch einfach immer machen was er sagt, das wäre ein enormes Sparprogramm.”

    Reden wir doch statt über subjektives Anscheinserleben, welches bei mir nämlich ganz anders ist, über den vorliegenden Fall. Was hätte sich das Amt den da enormes gespart?

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Kommentare sind deaktiviert

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