MZ-Kündigungen: Anwältin spricht von “Rechtsmissbrauch”
Zweite Runde vor dem Arbeitsgericht um die Entlassungen im Druckzentrum des Mittelbayerischen Verlags. Die Vergleichsangebote von MZ-Anwalt Weberling lehnten die beiden Kläger ab. Sie bestehen auf einem Urteil. „Es ist einfach zu viel, was da in der Vergangenheit gelaufen ist“, sagt ihre Rechtsanwältin. Sie spricht von „Rechtsmissbrauch“.
So voll ist der Saal am Arbeitsgericht selten. Doch wie schon bei der ersten Verhandlung um die Kündigungen bei der „Druck Service Regensburg GmbH“, einem Unternehmen aus dem MZ-Konglomerat, sind auch dieses Mal zahlreiche Kollegen, Familienmitglieder und Gewerkschafter gekommen. Die Verhandlung dauert fast zwei Stunden und am Ende ist allenfalls eines klar: Dieser Rechtsstreit wird sich wohl bis zum Bundesarbeitsgericht ziehen und der Ausgang ist – folgt man dem Vorsitzenden Richter Thomas Holbeck – völlig offen.
Bislang zwei Vergleiche
Wie berichtet hatte der MZ-Verlag die elf betroffenen Beschäftigten im vergangenen Jahr völlig überraschend vor die Tür gesetzt. Die offizielle Begründung: Der Betrieb der „Druckservice Regensburg GmbH“ sei nicht mehr rentabel. Deshalb werde die Gesellschaft stillgelegt. Dieselbe Arbeit an denselben Maschinen wird nun von billigeren Arbeitskräften unter Ägide einer anderen MZ-Tochter erledigt. Den Entlassenen – alle jenseits der 50 Jahre alt – wurden pauschal 12.000 Euro Abfindung und die einjährige Unterbringung in einer „Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft“ angeboten.
Die Angelegenheit sorgte für öffentlichkeitswirksame Proteste, Kritik aus dem Stadtrat und überregionale Berichterstattung, die dem Image des Verlags nicht unbedingt zuträglich gewesen sein dürfte. Seit Februar laufen nun die Hauptverhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Alle Gekündigten haben auf Wiedereinstellung geklagt.
In zwei Fällen wurden bislang Vergleiche geschlossen – die Betroffenen erhielten jeweils Abfindungen um die 75.000 Euro. Das sind über 60.000 Euro mehr, als ihnen angeboten wurde, bevor die Entlassungen zum öffentlichen Thema wurden, aber doch weniger als sich die meisten von ihnen vorstellen. „Bei früheren Entlassungen im Verlag wurden 1,1 Monatsbruttogehälter pro Beschäftigungsjahr als Abfindung gezahlt“, sagt einer der beiden Kläger am Dienstag. „Darunter geht gar nichts.“
Was ist ein Betriebsübergang?
Die zentrale Frage, um die sich die Klage dreht: Handelt es sich bei dem Vorgehen des MZ-Verlags um einen Betriebsübergang – dann wären die Kündigungen unwirksam – oder eine „Funktionsnachfolge“ – ? Ein Betriebsübergang liegt etwa vor, wenn sich nur die rechtliche Identität eines Unternehmens – der Inhaber – ändert, aber nicht die dort ausgeführte Tätigkeit, der Ort, die Betriebsmittel. Von einer Funktionsnachfolge kann man zum Beispiel sprechen, wenn der Reinigungsauftrag der Universität neu vergeben wird und ein anderes Unternehmen als bisher den Zuschlag erhält.
Dossier
MZ-Verlag entlässt langjährige Mitarbeiter, 8.9.15
“Union Busting wie aus dem Lehrbuch”, 10.9.15
Alle Beschäftigten gehen vor Gericht, 19.10.15
MZ-Anwalt schießt gegen Gewerkschaft, 27.10.15
Stadträte schreiben offenen Brief an MZ-Verleger, 15.11.15
MZ-Führungskräfte schreiben offenen Brief an Stadträte, 24.11.15
“Sind wir ein Krebsgeschwür?”, 30.11.15
Kommentar: “Alle Daten und Fakten” ändern nichts an den Fakten, 7.12.15
Ein Laie mag die Konstellation, dass dieselbe Arbeit im selben Gebäude an denselben Maschinen verrichtet wird, dafür aber von anderen Beschäftigten, die um Einiges billiger bei einer anderen Tochter des MZ-Verlags arbeiten, recht rasch als als Betriebsübergang und die ausgesprochenen Kündigungen damit als unrechtmäßig empfinden.
Rechtlich ist das aber offenbar alles andere als eindeutig – insbesondere auch wegen der Aufsplittung des MZ-Verlags in zahlreiche Töchter und Einzelgesellschaften, die sich – folgt man den Ausführungen vor Gericht – untereinander Aufträge erteilen oder zum Teil von Arbeitsschritt zu Arbeitsschritt innerhalb des Druckzentrums wechseln. Zwar sieht alles wie ein Unternehmen aus, aber juristisch gesehen ist es eben nicht so. Zwar wird immer noch dasselbe in der Druckerei gemacht wie es einst von der „Druckservice Regensburg GmbH“ ausgeführt wurde, aber irgendwie doch nicht…
Richter dringt auf Vergleich
Richter Holbeck betont während seiner Erörterung der Rechtslage denn auch mehrfach, dass der Ausgang des Verfahrens völlig offen sei. Er sei da auch im Gespräch mit dem Richter anderen Kammer, bei dem ebenfalls Klagen früherer Beschäftigter anhängig sind.
Da gebe es zwar das „völlig überraschende“ sogenannte „Flughafen-Urteil“ des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2006, auf das sich die Kläger unter anderem stützen.
MZ-Stellungnahme
Allerdings sei das nur eine Einzelentscheidung und – das sagt Holbeck irgendwann gegen Ende der Verhandlung, auf einen Vergleich dringend – auf diesen Fall wohl kaum anwendbar. Das heiße aber andererseits nicht, dass es nicht dennoch ein Betriebsübergang sein könne. Aber generell sei es für die Kläger doch überlegenswert, sich auf einen Vergleich einzulassen. „Der Ausgang vor dem Bundesarbeitsgericht ist völlig offen.“ Und am Ende könne es sein, dass sie so gut wie gar nichts bekämen.
MZ lockt mit höheren Abfindungen
MZ-Anwalt Johannes Weberling versucht derweil, den beiden Klägern einen Vergleich schmackhaft zu machen. Er bietet etwa 50.000 Euro an, wenn es eine Bereitschaft zum Vergleich gebe, dann könne man da vielleicht sogar noch nach oben gehen und generell sei man auch bereit, sofern sich doch noch genügend Beschäftigte bereit erklären würden, sich an der Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft zu beteiligen, dann könne man die ja vielleicht doch machen, plus der erhöhten Abfindungszahlungen. Es ist offensichtlich: Der Verlag will das Thema möglichst geräuschlos vom Tisch bekommen. Und auch Weberling, dessen Rolle als „Dampframme der Druckbranche“ (so der Publizist Werner Rügemer) durch diesen Fall zunehmend einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist, dürfte daran ein Interesse haben.
Doch weder Weberlings Angebote, noch die Ausführungen von Richter Holbein, der eher zur Seite des MZ-Verlags tendieren zu scheint, können die Kläger überzeugen. Nach einer kurzen Verhandlungspause erklärt Rechtsanwältin Anna Hartmannsgruber für ihre beiden Mandaten, dass diese definitiv eine Entscheidung des Gerichts wollten. „Es ist einfach zu viel, was da in der Vergangenheit gelaufen ist. Meine Mandanten können jeden zweiten Tag in der Mittelbayerischen Zeitung lesen, dass ihre Stellen jetzt für Leiharbeiter ausgeschrieben sind. “ Irgendwann müsse man in diesem Zusammenhang auch einmal von „institutionellem Rechtsmissbrauch“ sprechen.
Jetzt geht’s ums Prinzip!
Weberling weist diesen Vorwurf des Rechtsmissbrauchs seinerseits „mit Nachdruck“ zurück. „Das ist propagandistisch, aber nicht zielführend.“ Was da in der Vergangenheit geschehen sei, habe alles seine Geschichte, da stecke aber kein planmäßiges Vorgehen dahinter. Dass man Beschäftigte derart gegen sich aufbringt, dass sie nicht einmal mehr ernsthaft über einen Vergleich reden wollen, dürfte sicher nie geplant gewesen sein. Den Betroffenen geht es mittlerweile, so scheint es, in erster Linie ums Prinzip.
Eine Entscheidung wird in drei Wochen erwartet. Das nächste Verfahren steht am 10. März an.
Eduardo
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In der TVWerbesendung vor ca.3 Tagen, die ein ehem. Chefredakteur moderierte, hörte sich das Geschäftsgebahren der mz etwas anders an. Man meinte an einer Kardinals-verkündigung im Petersdom mit anschl. Rosenkranz dabei zu sein.
Peter
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Kann mir das mal kurz einer erklären?
Da werden im Ernstfall 11 * 75000€ Abfindung gezahlt, plus den ganzen Geld- und Zeitaufwand, den die ganze Sache hier schon kostet, sagen wir grob mal Daumen, ca 1Mio €, aber für die Weiterbeschäftigung der MAs ist kein Geld da?
Kurze Rechnung:
11 “neue Kollegen” machen die gleiche Arbeit für -sagen wir mal- 2000€/Monat pro Nase weniger, das sind dann 22000€/Monat Ersparnis. Um die “alten MAs” loszuwerden, legt man sofort 1Mio € auf den Tisch. Für diese 1Mio€ hätte man die “alten MAs noch 5 Jahre weiterbeschäftigen können.
Dass die meisten Unternehmer nur bis zum Rand ihrer Kreditkarte rechnen können, war mir schon immer klar, aber hier trifft offensichtlich Gier auf Dummheit, die gefährlichste aller Mischungen.
blauäugig
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@Peter: Das Jahr hat 12 Monate – selbst die Million, die ja ursprünglich bei einer Abfindung von 12.000€ nicht angedacht war, ist also bei der von Ihnen genannten monatlichen Differenz auf weniger als 4 Jahre eingespart.
(Der höhere Abfindungsbetrag bei den beiden bisherigen Vergleichen scheint mir nicht mehr zu kosten, als die ursprünglich angebotene “Unterbringung in einer Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft”)
Dazu kommt wohl die Überlegung, dass die neuen Beschäftigten zumindest noch nicht so organisiert und möglicherweise streikbereit sind wie es die bisherigen waren. Die bisherigen haben sich aus meiner Sicht nichts zuschulde kommen lassen, sondern lediglich ihr gutes Recht ausgeübt.
Mir missfällt das Gebahren Essers auch, nachvollziehbar im Sinne von Kosten und Ärger ersparen ist es allemal.
Zweimal Betroffener
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Das Ganze nochmals auch für solche ,die sich um Zahlen und Daten nichts scheren.
2010 wurden ca. 40 MA entsorgt. Der damalige Sozialplan lief bis 31.DEZEMBER.2013. Im DEZEMBER
2013 wurde die M-Logistik gegründet. Am 28.JANUAR 2014 wurde bescheid gegeben das die 11 MA. ab01.FEBRUAR.2014 in die DRUCK-SERVICE-REGENSBURG ausgegliedert werden.
DER BESTANDSSCHUTZ lief bis ende FEBRUAR 2015. In der nachfolgenden Zeit nahm man pro. FORMA Haustarifverhandlungen auf,die sodann LEIDER SCHEITERTEN. Am
17.AUGUST 2015 wurde mitgeteilt,die DRUCK-SERVICE-REGENSBURG schließt zum
31.AUGUST. BASTA IHR seid ab 01.SEPTEMBER arbeitslos. Aus BASTA und wer das nicht
VERSTEHT was da abgelaufen ist, der ist des lesens nicht mächtig . Also war das alles reine VERARSCHE . Ich hoffe es werden viele neutrale Bürger am 10. MÄRZ um 10 Uhr im Arbeitsgericht Regensburg zu Unserer Unterstützung erscheinen.
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