Müller: Plagiatsverdacht „fehlt die Grundlage”
Die Universität Regensburg äußerte sich heute in einer Pressemitteilung zu den kürzlich aufgekommenen Plagiatsvorwürfen gegen den Bundesminister Dr. Gerd Müller. Dem Verdacht fehle laut dem Bericht des Ombudsmannes für wissenschaftliches Fehlverhalten die Grundlage.
Vor etwa zwei Wochen hatte der Nürnberger Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder in einer Presseerklärung den Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) „handwerklicher Fehler” bezichtigt. Daraufhin schaltete die Universität Regensburg den Ombudsmann für wissenschaftliches Fehlverhalten ein. Müller hatte hier 1988 zum Thema „Die Junge Union Bayern und ihr Beitrag zur politischen Jugend- und Erwachsenenbildung“ promoviert.
Heute präsentierte die Universität die Ergebnisse der Untersuchung in einer Presseerklärung. „Die Überprüfung durch den Ombudsmann erbrachte keine Hinweise darauf, dass die 1987 vorgelegte Dissertation von Gerhard Müller gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstößt.” Müller habe „die eigentliche intellektuelle Autorschaft an Erkenntnissen, Ideen, Argumenten oder Thesen” nicht „verschleiern” wollen.
In der Pressemitteilung bezieht sich die Universität auch auf die konkreten Passagen, in denen Müller wörtlich abgeschrieben haben soll. „Auch an den wenigen Stellen, wo Wortfolgen übernommen wurden, ohne sie durch Anführungszeichen zu markieren, wird die Herkunft durch Anmerkungsziffern und Seitennachweis belegt.” Weiter heißt es: „Dem (…) Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens fehlt insofern die Grundlage.”
Der Bericht des Ombudsmannes sei am 15. April der Kommission übermittelt worden. Diese schloss sich den Ausführungen an.
Unserer Redaktion gegenüber hatte sich bereits der emeritierte Professor Alf Mintzel ähnlich geäußert, aus dessen Forschungen sich Müllers Arbeit unter anderem speiste. Mintzel war ebenfalls nicht davon überzeugt, dass ein Plagiatsvorwurf zu halten sei -„unabhängig von der Qualität dieser Arbeit.“
Michael
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Seitenweise werden in dieser Arbeit Tabellen mit Wahlergebnisse des Landesamtes für Statistik “zitiert” (S. 38 – 46) … welchen wissenschaftlichen Mehrwert hat so etwas? Seitenweise wird in dieser Arbeit das Grundsatzprogramm der Jungen Union Bayern “zitiert” (S. 66 – 73) … welchen wissenschaftlichen Mehrwert hat so etwas? Seitenweise wird in dieser Arbeit die Satzung der Jungen Union Bayern “zitiert” (S. 63/64) … welchen wissenschaftlichen Mehrwert hat so etwas? Seitenweise werden in dieser Arbeit Tagesordnungen und Protokolle von JU-Veranstaltungen “zitiert” (S. 166 – 169 / S. 174 / S. 178) … welchen wissenschaftlichen Mehrwert hat so etwas? Was soll’s – um die Qualität dieser Arbeit ging es bei dieser Überprüfung ja auch gar nicht.