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Unterstützer befeuerten Zerwürfnis mit Verteidiger

Mollath-Prozess: Zwischen Freund und Feind unterscheiden

Ein spektakuläres Zerwürfnis zwischen Gustl Mollath und seinen Verteidigern bleibt für den Prozess folgenlos. Für das öffentliche Bild von Mollath ist es fatal. Und manche Unterstützer sollten sich fragen, ob sie tatsächlich in seinem Sinn agieren. (Alle Prozessberichte gibt es hier.)

Vom Wahl- zum Pflichtverteidiger: Gerhard Strate und sein Mandant Gustl Mollath. Foto: ld

Vom Wahl- zum Pflichtverteidiger: Gerhard Strate und sein Mandant Gustl Mollath. Foto: ld

“Wir befinden uns auf der Siegerstraße”, hatte Mollaths Verteidiger noch vor wenigen Tagen erklärt. Und tatsächlich sieht es nach dem derzeitigen Prozessverlauf auch so aus.

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Die Misshandlungsvorwürfe seiner Frau sind nicht nachzuweisen. „Es kann so gewesen sein, beweisen lässt es sich keinesfalls“, so der medizinische Sachverständige Wolfgang Eisenmenger vergangene Woche.

Ebenfalls wird immer klarer, dass der Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, der 2006 zu Mollaths Einweisung führte, gelinde gesagt schlampig ablief. Zahlreiche Fehler im Urteil. Ein Richter, der die Verhandlung lautstark binnen kürzester Zeit durchgezogen hat. Ein Richter, der den einhelligen Wunsch von Staatsanwaltschaft, Mollath und Pflichtverteidiger nach der Entbindung von seinem Mandat schlicht ignoriert hat.

Reifenstechereien: “Keine gefährliche Situation”

Ähnlich positiv für Mollath fiel am Mittwoch auch der Bericht des technischen Sachverständigen Hubert Rauscher zu den Reifenstechereien aus. Insbesondere damit war 2006 Mollaths Gemeingefährlichkeit begründet worden.

Zum einen gebe es aus seiner Sicht keinen Beweis für Mollaths Täterschaft, so Rauscher. Zum anderen habe sich bei keinem der geschilderten Fälle eine gefährliche Situation ergeben. Meist seien die Reifenschäden am geparkten Fahrzeug bemerkt worden. Und einen Fall, demnach jemand mit 200 auf der Autobahn gefahren sei, während der Reifen kaputt ging – wie im Urteil von 2006 geschildert – habe es nicht gegeben.

Den ebenfalls vom damaligen Gericht gezogene Schluss, dass jemand einen Reifen so anstechen könne, dass dieser erst bei der Fahrt kaputt gehe, hält der Sachverständige nach zahlreichen Versuchen für „sehr theoretisch“, eigentlich unmöglich.

Modellautos, Tatortbesichtigungen und Versuche mit 500 Reifen standen auf dem Programm von Gutachter Rauscher. Foto: as

Modellautos, Tatortbesichtigungen und Versuche mit 500 Reifen standen auf dem Programm von Gutachter Rauscher. Foto: as

Ein lesenswertes Gutachten

Auch ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 2010, dessen Verfasser ebenfalls am Mittwoch vernommen wurde, spricht eher für Mollath. Auch wenn er darin erneut als krank und gemeingefährlich eingestuft wurde.

Der Psychiater Friedemann P. hatte mit Mollath am 30. November 2010 im Rahmen der alljährlichen Anhörung acht Stunden lang gesprochen. Er habe es nicht als seine Aufgabe gesehen, eventuelle Fehler im Urteil zu hinterfragen, so P. am Mittwoch. Auch habe er Mollaths Schilderungen über die Zustände in der Forensik Bayreuth und Straubing nicht für glaubwürdig gehalten. Aus diesen Gründen habe er Mollath erneut eine Wahnerkrankung attestiert. Dass er die Frage nach seiner Gefährlichkeit bei der damaligen Anhörung vor Gericht nochmal mündlich bejahen musste, sei aber „atmosphärisch blöd“ gewesen. „Diese Frage des Richters war unangemessen. Das wäre ja seine Aufgabe gewesen.“

Aus heutiger Sicht indes lesen sich Mollaths Schilderungen in dem Gutachten zwar weitschweifig, aber auch weitgehend plausibel und nachvollziehbar. Jedenfalls nicht wie die Verschwörungstheorien eines gemeingefährlichen Wahnkranken. (Das Gutachten ist hier im kompletten Wortlaut abrufbar.)

Selbst die Vorsitzende Richterin Elke Escher räumte am Mittwoch ein, dass man es mit einer „schwierigen Beweissituation“ zu tun habe. Auch das hört sich also eher positiv für Mollath an – aus juristischer Sicht.

Verteidiger legen Mandat nieder

Das Zerwürfnis mit seinen Verteidigern am selben Tag aber war – auch wenn es für den Prozess selbst folgenlos bleibt – ein Schuss ins Knie. Verfestigt es doch in der öffentlichen Wahrnehmung genau jenes Bild eines besessenen Verschwörungstheoretikers.

Unmittelbar nach der mittäglichen Verhandlungspause hatte Rechtsanwalt Gerhard Strate erklärt, dass er sein Mandat niederlegen werde. Strates Kollege Johannes Rauwald schloss sich dem an. Mollath habe kein Vertrauen mehr in seine Verteidiger, so Strate. Für ihn, Mollath, sei es „angesichts der belastenden Situation manchmal nicht mehr ganz einfach zwischen Freund und Feind zu unterscheiden“.

Anlass war eine Erklärung, die Mollath unmittelbar vor der Mittagspause abgegeben und in der er Gericht und Staatsanwaltschaft scharf kritisiert hatte. Er sei „nicht nur befremdet, sondern entsetzt über die Auswahl der Zeugen in diesem Verfahren“. Auch habe er mehr als 30 Beweisanträge gestellt, die von seinen Verteidigern nicht eingebracht worden seien. Dabei seien dies alles Zeugen, die in enger Beziehung zu seiner Ex-Frau stünden und die ein anderes Bild der damaligen Situation zeichnen könnten. Es gehe doch darum, zu erklären, welches Motiv diese gehabt haben könne, ihn derart zu belasten und in die Psychiatrie zu bringen, so Mollath gegenüber Medienvertretern.

Die Schwarzgeldvorwürfe und die Strafprozessordnung

Richterin Escher hatte im Gegenzug erklärt, dass Mollaths Wunsch nach der Aufklärung der Schwarzgeldvorwürfe nicht in Einklang mit der Strafprozessordnung stehe. „Dies ist ein Strafverfahren und kein Ort, wo alles aufgeklärt werden kann, was vielleicht aufzuarbeiten ist.“

In der Verhandlungspause gingen Mollath und seine Verteidiger nach einem kurzen Wortwechsel getrennte Wege. Es folgte die Niederlegung des Mandats.

Er teile die Kritik seines „bisherigen Mandanten“ am Landgericht Regensburg nicht, so Strate. In seinen 35 Jahren als Rechtsanwalt habe er selten ein Gericht erlebt, dass so sorgfältig vorgehe. Einen mangelnden Aufklärungswillen könne man hier keinesfalls unterstellen, „auch wenn es sicherlich noch viel mehr aufzuklären gäbe“. Mollath zeigte sich „am Boden zerstört“, als Strate sein Mandat niedergelegt hatte und bekundete, dass er nach wie vor Vertrauen zu seinen Verteidigern habe.

Vielleicht ging es Strate bei der Mandatsniederlegung vor allem um seinen Ruf. Er weiß, dass es in dem Wiederaufnahmeverfahren darum geht, die gegen Mollath erhobenen Vorwürfe – Misshandlung seiner Ex-Frau und Reifenstechereien – aufzuklären, auszuräumen und einen Freispruch für seinen Mandanten herauszuholen.

Die Schwarzgeldvorwürfe gegen Mollaths Ex-Frau können hier – wenn überhaupt – allenfalls am Rande eine Rolle spielen. Dann nämlich, wenn das Gericht die Misshandlungsvorwürfe als plausibel ansähe, es um die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau gehen würde und deren Motive für eventuelle Falschbehauptungen ins Spiel kämen.

Diese Einschätzung teilt neben dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Strate auch der Regensburger Strafrechtler Professor Henning Müller. Entsprechend zurückhaltend agierte Strate denn auch in der Vergangenheit, wenn es darum ging, dieses Thema in den Prozess einzuführen.

Mollath-Unterstützer: „Ich habe diese Auseinandersetzung mit Strate befeuert.“

Für Mollath hingegen sind es die Schwarzgeldvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die er selbst als Anfang aller Auseinandersetzungen mit ihr sieht und die er vom Gericht aufgeklärt wissen will. Darin bestärken ihn – das wird am Rande des Prozesses immer wieder klar – auch einige seiner Unterstützer. Es geht um die CSU, um Rüstungskonzerne, um irgendwelche Verflechtungen, die Mollath selbst so nie erwähnt, die aber vielfach in sein Verfahren hineininterpretiert werden.

„Ich habe diese Auseinandersetzung mit Strate via Twitter etwas befeuert“, räumte etwa ein Vertrauter Mollaths am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion ein. „Das hätte eine richtig große Nummer werden können, aber der Strate zieht einfach nicht so richtig mit.“ Ein Anwalt habe aber auch die Wünsche seines Mandanten zu berücksichtigen.

Mit diesem Wunsch nach einem Schauprozess hat er Mollath einen Bärendienst erwiesen. Denn während juristisch alles danach aussieht, als könnte am Ende ein Freispruch für Mollath stehen, hat sein Bild in der Öffentlichkeit durch dieses Zerwürfnis einige Schrammen erlitten.

P.S.: Strate und Rauwald werden Mollath auch weiterhin verteidigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestellte das Gericht sie zu Pflichtverteidigern. Er werde die Verhandlung „ohne Abstriche fortführen“.

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Kommentare (10)

  • Ernst Seler

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    Bereits am ersten Verhandlungstag war es mir möglich, Herrn Mollath zu erleben, wie er Interviews außerhalb des Gerichtssaales gab. Auch heute konnte ich das Interview des Bayerischen Fernsehens mit Herrn Mollath mithören, auch die Frage von Frau Lakotta an Herrn Mollath, ob er zwischenzeitlich mit einem anderen Strafverteidiger Kontakt aufgenommen hätte, so ein richtiges Störfeuer, diese Frage. Herr Mollath antwortete souverän auf die Fragen, lobte die Arbeit des Anwaltes Herrn Strate und gab sich zuversichtlich, sie beide würden im Gerichtsprozeß sich weiterhin gut verstehen. Insofern machte Herr Mollath einen sehr guten Eindruck, wenn er nach sieben Jahren Psychiatrie, dem zermürbenden Prozeß in dieser für ihn unerwarteten Situation so besonnen reagierte. Natürlich wird jeder Prozeßbeobachter seine Schlüsse ziehen, je nachdem welches Bild von Herrn Mollath entstehen soll?! Immerhin erschien bei Focus dieser Beitrag: “Wurde Mollaths Verteidiger-Hick-Hack inszeniert, damit der Staat bezahlt?”

    Die, welche Herrn Mollath schlecht aussehen lassen wollen, werden dementsprechend schreiben, wie sie bisher geschrieben haben. Während des Prozesses lernte ich viele Menschen kennen, auch aus dem näheren Umkreis von Herrn Mollath. Es ist doch beschämend, zu erfahren, ein “Journalistenkollege” erschlich sich noch während des Psychiatrieaufenthaltes von Herrn Mollath dessen vertrauen, um dann das Wissen umzudrehen, gegen Herrn Mollath zu schreiben.

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  • Remission

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    Herr Strate, der ein hervorragender Strafverteidiger ist, hat Herrn Mollath “pro bono” verteidigt. Dazu hat er sich bereit erklärt, als Mollath noch in der Psychiatrie saß. Sein Ziel ist es, die Praxis der Unterbringung in der Forensik (§ 63 StGB) zu verändern. Deshalb will er vor allem das zugrunde liegende Urteil des Nürnberger Gerichts zerlegen. Das ist bisher gut gelungen.

    Nun bekommt Anwalt Strate die Gebührensätze, die einem Pflichtverteidiger zustehen. Für einen Strafverteidiger, der sonst in der Stunde 400 Euro verlangen kann, sind die lächerlich. Das ist sicher nicht der Grund für die Niederlegung des Mandats gewesen.

    Der Grund war sicher Herr Mollath, der die Person ist, die er ist. Es steht mir nicht an, hier Ferndiagnosen zu stellen. Aber er wird seinen Verteidiger ganz schön genervt haben. Der ist wohl eh schon genervt genug, dass er hier Verhandlungstag um Verhandlungstag mit einem nicht sehr schwierigen Fall verbringt, der ihm weder Reputation noch Verdienst einbringt.

    Das Gericht ist anscheinend willens und kompetent genug, hier objektiv aufzuklären. Ich vermute, es gab auch entsprechende Signale aus München. Ein Strate ist da eigentlich nicht mehr notwendig.

    Denn eines ist klar: Mollath war nicht gefährlich, ist nicht gefährlich und er saß zu Unrecht sieben Jahre in der Psychiatrie. Die Vorwürfe waren unbewiesen, die angeblichen Wahnvorstellungen entweder die Wahrheit oder Übertreibungen derselben. Er landete dort, weil er vielleicht ein oller Rechthaber ist. Oder ein starrsinniger Querulant. Jemand, der nicht automatisch vor staatlichen Autoritäten kuscht, sondern laut und theatralisch sein Unrecht beklagt.

    Das Urteil von 2006 und die alljährlichen Bestätigungen durch Gutachter und Gerichte bis 2013 sind ein erschreckender Skandal. Und es wird noch eine Menge anderer Fälle geben. Denn nicht jeder psychisch Kranke ist gefährlich. Aber der Schluss ist anscheinend sehr schnell gezogen… Auch kein Ruhmesblatt für die Psychiatrie, die jedoch wieder davon ausging, die unbewiesenen Straftaten seien tatsächlich geschehen und dies wieder zur Grundlage ihrer Gefährlichkeitsprognose machte (weil der Patient leugnete). “Einer flog über´s Kuckucksnest”….

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  • Chris

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    Schön, daß sich der Gesamteindruck von Herrn Mollath einerseits und davon, was so ein Prozeß leisten kann und soll andererseits so langsam relativiert und normalisiert.

    Daß Herr Strate wegen des staatlichen Geldes für Pflichtverteidiger den Streit inszeniert habe, ist eine so absurde Idee, daß sie nur von jeglicher Praxisferne zeugt, siehe oben “Remissions” Kommentar.

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  • Nico

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    ..die Richterin hat ohnehin mit der Differenzierung Strafprozessordnung und Schwarzgeldvorwürfe das gesagt , was auch Her RA Dr. Strate meint…….wer http://www.strate.net und seine dokumentation studiert hat , sieht, was er alles unternommen hat , um gegen die Gegenseite vorgehen zu können…was jedoch vom OLG München als auch STA abgelehnt wurde…..Herr Mollath scheint mir beratungs-resistent zu sein , wenn er in der Politik wäre, würde er ebenso seine Berater und Coaches verlieren……

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  • Beobachter

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    Ich freue mich wenn Gustl Mollath Gerechtigkeit wiederfährt. Das kann aber nur passieren wenn ihm Ungerechtigkeit wiederfahren ist. Alle Prozessbeteiligten versuchen das sehr recdlich zu klären!

    Da mich diese gesamte Angelegenheit bisher eigentlich nicht interessiert hat, insbesondere da es um eine einzelne Person und einzelne Gutachten über einzelne Situationen und letztendlich um eine Einzelfallentscheidung geht, habe ich bei dem Rauschen im Medienwald immer eher gelangweilt weggesehen. Bei Verschwörungstheorien macht mein inneres Ohr daher auch grundsätzlich ZU! Ganz vorsichtig stelle ich aber dennoch diese Fragen:

    Was wäre wenn die Entscheidungen alle richtig waren? Was wenn er doch gefährlich war?

    Geht es in den Berichten um eine himmelschreinende Ungerechtigkeit oder um die angebliche Möglichkeit einer Verschwörung von HVB, CSU, “dem Staat”, der Justiz usw. ?

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  • Tobias Mann

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    @Nico, es wird immer spannender.
    ‘Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Verteidiger von Gustl Mollath, den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Strafverteidiger wird ein Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) vorgeworfen.’

    http://www.kanzlei-hoenig.de/2013/ermittlungen-gegen-rechtsanwalt-gerhard-strate/

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  • Thik

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    “Er landete dort, weil er vielleicht ein oller Rechthaber ist. Oder ein starrsinniger Querulant. Jemand, der nicht automatisch vor staatlichen Autoritäten kuscht, sondern laut und theatralisch sein Unrecht beklagt.”

    Das ist er nach wie vor, wie er ja gerade vorführt und sowas reicht eben der vox populi schon mal. Ein Kini wär eben schöner und ein Prozess mit schönem schwarz/weiß-Kontrast auch. Damit verliert der Fall zwar an Schlagzeilenwert, für eine ernsthafte Betrachtung des Systems Justiz wird er dadurch aber eher wichtiger, denn die soll sich ja gerade nicht von Äußerlichkeiten bewegen lassen, die soll den x-ten Antrag des bekannten Querulanten genauso sachgerecht und unvoreingenommen prüfen wie den ersten des angesehenen Honoratioren.

    Man wird keine Justiz voller Teufel und Verschwörer vorfinden, aber eine voller allzumenschlicher Menschen. Das ist aber ein großes Problem, denn die Gesetze und Verfahrensregeln berücksichtigen menschliches Fehlverhalten nicht hinreichend. Es gibt z.B. wie schon der ganze Aufwand um Wiederaufnahmeverfahren zeigt, keine Möglichkeit Fehlentscheidungen einfach deswegen zu korrigieren, weil sie falsch sind. Die Justiz ist zu einer Perfektion verurteilt, die sie nicht leisten kann. Es ist der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit und die Unfähigkeit der Justiz dies offen zuzugeben, der sie zur Bestie macht, die Unschuldige frisst.

    “No institution can possibly survive if it needs geniuses or supermen to manage it. It must be organized in such a way as to be able to get along under a leadership composed of average human beings.” – Peter F. Drucker

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  • Dr. Angela Tucek

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    Ja, wie bereits in einem anderen Kommentar bemerkt, erweckt RA Dr. h.c. Strate den Eindruck, seine ganz eigene Strategie zu verfolgen, der sein Mandant folgen muss, ohne dass explizit offengelegt wird, was die Veränderungen, die Herr Doktor Strate herbeiführen will an Verbesserungen bringen – außer dass er damit in die Geschichte eingeht. In Zeiten, in denen die französische Justiz die UBS verklagt, ist es doch reichlich komisch, dass darauf in der BRD mit Psychiatrisierung reagiert wird ohne dass ein Staranwalt das zu verhindern weiss.

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  • Sam Hawkens

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    Herr Mollath ist sicherlich z.Z. kein vermögender Mann um dieses Gerichtsverfahren bezahlen zu können. Warum sollte man nicht ein bisschen den Steuerzahler beteiligen?
    Tolle Gerichtskomödie, wenn ich mich nicht irre, hihihihi
    ;-)

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  • Freispruch wider Willen: Mollath will doch aussagen | Regensburg Digital

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    […] Namen fallen nicht. Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass Strate unter anderem den „Macht und Missbrauch“-Autor Wilhelm Schlötterer als Spiritus Rector hinter Mollaths eigenwilliger Verteidigungsstrategie wittert. Auf dem Blog der Juristin Gabriele Wolff hat Strate sich erst vor kurzem über „die kleine Gruppe der Maulhelden, die sich lautstark über Twitter und anderweitig verbreiten“ mockiert. Ein Unterstützer Mollaths hatte bereits vergangene Woche gegenüber unserer Redaktion erklärt, dass er die Auseinandersetzung zwischen Mollath und Strate „via Twitter etwas befeuert“ habe. […]

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