Mollath: Freispruch mit Höchststrafe
Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei, ist aber davon überzeugt, dass er seine Frau geschlagen, getreten, gewürgt und gebissen hat. (Alle Prozess-Berichte gibt es hier.)
Ein verhaltenes „Buh!“ kommt dann doch noch von einem Zuschauer, nachdem Richterin Elke Escher die Verhandlung geschlossen und das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beendet hat. Dass der 57jährige freigesprochen werden würde, war von vorneherein klar. Das Verschlechterungsverbot im Wiederaufnahmeverfahren verbietet, dass das Urteil aus dem ersten Prozess zu Ungunsten des Angeklagten verändert wird. Und in dem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 2006 stand am Ende zwar Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie, allerdings war er als schuldunfähig, weil wahnkrank freigesprochen worden.
Insofern war es am Donnerstag spannend wie Richterin Elke Escher den Urteilsspruch begründen würde. Der „Freispruch I. Klasse“, den Mollath sich gewünscht hätte, ist es nicht geworden. Im Gegenteil.
Mollath: Kein völlig unschuldiges Justizopfer
Zwar wurde er in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen, ebenso hat ihm das Gericht für die komplette Zeit seiner zwangsweisen Unterbringung in der Psychiatrie eine Entschädigung zuerkannt, über deren Höhe erst noch entschieden wird. Allerdings ist die Begründung im Einzelnen genau das, was Mollath nicht wollte. Als völlig unschuldiges Justizopfer geht er aus dieser Verhandlung nämlich nicht hervor.
Zum einen ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass Gustl Mollath seine damalige Frau am 12. August 2001 so misshandelt haben soll, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft: Er habe sie mit Fäusten geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung sprach das Gericht lediglich deshalb nicht aus, weil es gemäß dem Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten „nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden“ könne, dass Mollath zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, also psychisch krank, gewesen sei. „Die Kammer weiß es nicht, aber es liegt auch nicht fern“, so Escher.
Beweise gegen Mollath: Zeugen, Attest, Gutachten und Mollath selbst
In seiner Begründung folgte das Gericht im Punkt Körperverletzung weitgehend dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl. Mollaths damalige Frau habe die Tat bereits kurz danach der Arzthelferin Petra S. und dem Arzt Markus R. geschildert. Beide Zeugen hätten auch Verletzungen bei Petra Mollath wahrgenommen. Dies alles sei zu einem Zeitpunkt geschehen, als Gustl und Petra Mollath noch zusammenlebten. „Es gab also kein Motiv für Falschbeschuldigungen.“ Das Attest, das Markus R. ausgestellt habe, sei zwar ungenau. Die darin dokumentierten Verletzungen deckten sich aber mit Petra Mollaths Schilderungen. Das belege auch das Gutachten des medizinischen Sachverständigen Professor Wolfgang Eisenmenger, der die dokumentierten Verletzungen als Folge stumpfer Gewalteinwirkung beschrieb.
Auch später habe Petra Mollath bei verschiedenen Gelegenheiten – Aussagen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – in sich stimmige Schilderungen abgegeben. „Einzelne Abweichungen führen nicht dazu, die Glaubwürdigkeit generell infrage zu stellen“, so Escher. Dass Petra M. ihrem Ex-Mann später gedroht habe, etwa als sie ihm das Attest kommentarlos zufaxte oder im Rahmen eines Telefonats, dass der gemeinsame Bekannte Edward Braun mit ihr geführt haben will, spreche nicht dafür, dass die Misshandlungen nicht stattgefunden hätten.
Gustl Mollath selbst habe die Vorwürfe „nur pauschal und unpräzise“ bestritten. Gegen Mollath spreche auch, dass er zwei Verteidigungsstrategien in den Raum gestellt habe: Zum einen sagte Mollath aus, er habe sich nur gewehrt um auf weitere Nachfragen des Gerichts zu schweigen. Zum anderen brachte er ins Spiel, seine Ex-Frau habe sich die Verletzungen bei einem Sprung aus dem fahrenden Auto zugezogen. „Das stimmt nicht zusammen.“ Entsprechend sein man zu der Überzeugung gelangt, dass die Tatvorwürfe zutreffen.
Im Zweifel für Schuldunfähigkeit
Bei der Frage nach der Schuldfähigkeit bezieht sich das Gericht auf die Stellungnahme des psychiatrischen Sachverständigen Professor Norbert Nedopil. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass zum Tatzeitpunkt eine wahnhafte Störung bei Mollath vorgelegen sein könnte. Dafür sprächen die Aussagen verschiedener Zeugen, etwa seines früheren Pflichtverteidigers Thomas Dolmany, ebenso mehrere Briefe aus Mollaths Feder, in denen er zu Selbstüberschätzung und überhöhtem Selbstanspruch neige, aber auch sein Verhalten bei der Gerichtsverhandlung 2006. Damals hatte Mollath Literatur und Unterlagen zu den Nürnberger Prozessen vor sich ausgebreitet und wollte vor allem zu den Schwarzgeld-Vorwürfen gegen seine Frau, aber nicht den Vorwürfen gegen ihn aussagen. Jedes einzelne Verhalten für sich sei noch kein zwingendes Zeichen für eine wahnhafte Störung, so Escher. Aber wenn man alles zusammen nehme könne man diese Einschätzung nicht ausschließen. „Es ist nur eine Erklärungsmöglichkeit.“ Aber die Rechtslage sei hier eindeutig: Im Zweifel habe das Gericht zugunsten des Angeklagten von dessen Schuldunfähigkeit auszugehen.
Kein Tatnachweis für Reifenstechereien
Als nicht erwiesen sah das Gericht den Vorwurf an, dass Mollath seine Frau am 31. Mai 2002 in der gemeinsamen Wohnung festgehalten und mit Faustschlägen traktiert habe. Aussagen bei früheren Vernehmungen seien zu schwammig und ungenau. Und da sich weder die Hauptbelastungszeugin noch der Angeklagte dazu äußerten, komme das Gericht zu dem Schluss: Freispruch mangels Tatnachweis.
Ähnlich sieht es bei den Vorwurf zu Reifenstechereien aus. „Die Beweisaufnahme hat keinen gesicherten Tatnachweis erbracht.“ Zwar hätten mehrere, aber nicht alle der geschädigten Personen etwas mit Mollaths Scheidung zu tun, ebenso werden einige von ihnen in einem Schreiben Mollaths erwähnt, aber: „Das ist ein Indiz, für einen gesicherten Nachweis reicht das nicht aus.“ Die Beweislage sei bei einigen Fällen „zu dürftig“, bei anderen sei der Vorwurf gegen Mollath „von vorneherein fernliegend“.
Keine Gefahr für die Allgemeinheit
Eindeutig äußert sich das Gericht zur Frage der psychiatrischen Unterbringung. Die Frage, ob Mollath zur Tatzeit schuldfähig war oder nicht, sein nicht vollständig geklärt. Entsprechend komme auch keine Unterbringung in Betracht. Nichts spreche für eine Gefährlichkeit Mollaths für die Allgemeinheit.
Bereits unmittelbar nach dem Prozess bekundete Mollath seine Unzufriedenheit mit dem Urteil. Er werde jetzt prüfen, ob und wie man noch dagegen vorgehen könne. Ein Ansinnen, das angesichts des Freispruchs wohl erfolglos bleiben dürfte. Eine persönliche Verantwortung, etwa durch sein eigenes Aussageverhalten vor Gericht, sieht Mollath bei sich nicht.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg zum Urteil
heinz
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Ein paar Ungenauigkeiten im Text: wenn Schuldunfähigkeit angenommen wird, kann man nicht gleichzeitig schuldig sein.
Und bei diesem “Trick” mit der (punktuellen) Schuldunfähigkeit wird auf 2001 und nicht wie von Nedopil auf 2006 Bezug genommen.
Ansonsten ist es wie immer eine Frage des halbvollen oder halbleeren Glases: 2x Freispruch ohne Wenn und Aber und 1x Freispruch mit Wenn und Aber. Ob das wirklich eine Höchststrafe ist ? Naja… Schlagzeilen regieren halt die Welt.
Nico
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..es gab kein Motiv zur Falschbeschuldigung , daher kam das Gericht zur Überzeugung…und das ist dann der Beweis…???der medizinische Gutachter hat , wenn ich mich nicht irre , dem widersprochen…..ob sich die Richterin das nicht zu leicht macht……aber gehe davon aus, was anderes war da nicht zu erwarten…..obwohl wir es nicht wissen , ausser diese beiden , was da im Streit wirklich vor sich ging…..
Veronika
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Besten Dank an RD für die jeweils ausführlichste und objektivste Berichterstattung die man dazu lesen konnte!
Höchsten Respekt für Herrn Mollath. An dessen Stelle wäre heute wohl jede/r andere Mensch doch noch in Rage geraten.
Danke an die bayerische Justiz und das Staatswesen, welche hier in Gesamtschau der immer noch nicht vollständig geklärten NSU-Fälle, der Affäre “Haderthauer”, der Verwandten-Spezl-Beschäftigungsaffäre, der von Herrn Schlötterer in dessen Büchern genannten Dinge dem gesamten europäischen und aussereuropäischem Ausland gezeigt haben, dass in Bayern die Uhren anders gehen, und dass mindestens in Bayern bestimmte Dinge – die wer auch immer verhindern möge – jederzeit wieder geschehen könnten.
Monika Koch
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Nicht zu vergessen: Es ist auch ein Schlag ins Gesicht aller WIRKLICH mißhandelter Frauern.
Wir müssern uns von der BRD-Justiz tiefste Erniedrigung bieten lassen und wir erhalten keine Genugtuung, selbst wenn wir beste Beweise haben.
Dagegen bei derart windigen Hinweisen und einer sich vor der Aussage drückenden Person, da genügt es plötzlich für einen Schuldspruch.
So geht die Justiz mit Gewalt an Frauen typischerweise um: http://www.emma.de/artikel/ich-habe-kein-vertrauen-mehr-die-justiz-265837 “Dann wirft er sie auf den Boden und vergewaltigt sie. Es ist Katharinas erster Geschlechtsverkehr. Sie menstruiert und trägt einen Tampon. (…) Zwar sprächen die Tatumstände – (..) ihr Tampon so tief in ihre Scheide gerammt worden war, dass er mit einer OP-Zange entfernt werden musste – „gegen ein einvernehmliches Geschehen“. (…) Diese seien „nicht in dem Sinne zwingend, dass auf ein fehlendes Einverständnis geschlossen werden kann.“ Auch die handtellergroßen Hämatome, die an Katharinas Oberschenkeln dokumentiert wurden, ließen „nicht zwingend auf eine Gewaltanwendung durch den Angeklagten schließen“. Der Angeklagte wird freigesprochen.”
Aber dieses tatsächliche Gewaltopfer hatte halt nicht das Glück bester Beziehungen zu Steuerhinterziehern.
Mit ihrem ach so tollen, bewundernswerten Rechtsstaat gehen die Deutschen überall hausieren, preisen ihn an, hochheiligen ihn – meine Verachtung, gerade auch gegenüber diesem Volk, das mit überwältigender Mehrheit all das Unrecht akzeptiert und unterstützt.
Chenkover
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Natürlich gibt es in dieser Angelegenheit nur Verlierer.
Auch wenn Herr Mollath letztendlich schon aus formaljuristischen Gründen freigesprochen worden ist, hat er doch verloren. Die bayerische Justiz hat hingegen gewaltig an Ansehen verloren, trotz des Freispruches, der aber schon im Vorfeld klar war.
Egal in welcher Höhe Herr Mollath eine staatliche Entschädigung erhalten wird, seine verlorere Zeit und die Qualen, die er in Unterbringung erleben musste, kann niemand in Geldzahlungen messen , wobei die Entschädigungszahlungen durch den Staat bekanntlich ein Hohn sind. Hier sollte man sich ein Beispiel an die USA nehmen , diese entschädigen nun wirklich in einer angemessenen Form, wenn auch manche Gesetze dort noch schlechter zu verstehen sind, als anderswo. Aber auch Österreich geht hier anders vor, warum ist Deutschland so gesehen ein Entwicklungsland?
http://www.taz.de/!37346
Es wird sicher geprüft werden, inwieweit nun nach Rechtskraft des Urteils auch an die Verursacher der Unterbringung herangetreten wird, um zivilrechtliche Entschädigungszahlungen einklagen zu können, da diese nicht verjährt sind. Strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen zu wollen, wird zum Teil auch schon aufgrund der Verjährungsfristen scheitern.
Abert auch hier wurden schon vor dem Freispruch die entsprechenden Strafanzeigen abgeschmettert und Ermittlungsverfahren abgelehnt.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Sachverständige schadensersatzpflichtig sein können und diese auch nicht so einfach mit falschen Diagnosen und Gutachten davonkommen. Hier sei an den Fall des jahrelang zu Unrecht inhaftierten D.S. und den Gutachter erinnert, der aufgrund eines krassen Fehlgutachtens wegen vermeintlichen Bankraubes des Angeklagten in einem Musterprozess zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 150.000 Euro verurteilt worden ist, hier wurde erstmalig ein Sachverständiger in nicht geringer Höhe verurteilt, den Schaden den er verursacht hat abzugelten.
Herrn Mollath muss man es hoch anrechnen, dass er trotz der Freiheitsentziehung nie aufgegeben hat und seinen Mut behalten hat. Man kann ihm nur wünschen, dass die Zeit Wunden heilt, Narben sind aber nicht vergänglich, diese werden bleiben.
Was damals wirklich passiert ist, wird sich nie herausfinden lassen. Hat er die ihm vorgeworfenen Taten begangen, oder auch nicht. Die Zeitspanne die Wahrheit ergründen zu können, ist einfach zu lange, wobei genau dies ihm meines Erachtens aber auch nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden kann, um so mehr überrascht das Urteil. Es gab viel zu viele Ungereimtheiten und Zweifel.Ich habe den Fortgang des Verfahrens lange von der Seitenlinie aus betrachtet, immer das Für und Wieder gegenüber gestellt. Deshalb bin ich der Meinung es wäre nur ein “kompletter” Freispruch in Frage gekommen, im Zweifel für den Angeklagten, ohne den Mankel eines Schuldigseins. Sollte man es einem Angeklagten wirklich anlasten, wenn vor Jahren schlampig ermittelt worden ist und aus Zeitgründen eine Aufklärung nicht mehr möglich sein wird?
Man kann aber dem Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Escher nun wirklich nicht den Vorwurf machen, es hätte sich nicht bemüht den Sachverhalt aufklären zu wollen. Zum Teil wurde hier mit einer Engelsgedult auf das schwere Schicksaal von Herrn Mollath eingegangen.
Was eigentlich in dieser ganzen Angelegenheit untergeht, ist der Verteidiger Dr. Strate, er hat Mollath von Anfang an unterstützt, ihn pro bono vertreten, wobei natürlich nach dem Wiederaufnahmeverfahren eine gesetzliche Verteidigerentschädigung zugesprochen wird, die aber bei weitem nicht an die üblichen Sätze eines Topjuristen herankommt. Man kann es nur bedauern, dass es zum Bruch zwischen dem Verteidiger Dr. Strate und Herrn Mollath gekommen ist. Auf der anderen Seite sollte man aber auch hier Verständis zeigen, wenn die Verhaltensweisen eines zu Unrecht jahrelang Untergebrachten von der üblichen Norm abweichen. Die Hoffnungslosigkeit und auch Angst kann wahrscheinlich nur jemand nachvollziehen, der dieses Schicksaal auch erlitten hat.
Schlussendlich kann man nur hoffen, dass ein Sinneswandel in Deutschland, aber vor allem in Bayern eintritt und Standesdünkel abgelegt werden.
Erschreckend ist jedoch, dass dem Freigesprochenen Mollath jahrelang das rechtliche Gehör von verschiedenen Stellen verweigert worden ist, obwohl dies ein Grundrecht eines jeden ist.
Was bleibt, ist ein ungutes Gefühl, denn auch wenn die Öffentlichkeit und auch die Presse zusammen mit dem hervorragenden Anwalt Dr. Strate es geschafft haben, dass überhaupt ein Wiederaufnahmeverfahren zustande gekommen ist, was machen die Leute, die keine Lobby haben? Wo wäre Herr Mollath jetzt, wenn die öffentliche Meinung nicht auf seiner Seite gewesen wäre?
Ullmann Wolfgang
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Typisch Bayerische Justiz, vor allem die in Nürnberg- Fürth sperren erst Leute weg, danach wird Verhandelt und wenn nötig Urteile gefällt zum Nachteil der Angeklagten. Möchte nicht wissen wie fiele Unschuldige noch in Straftat sitzen die sich keinen guten Anwalt leisten können. Die Frauen lässt man laufen weil man ihnen eine Falschaussage nicht nachweisen kann. Arme Männerwelt wird Zeit das die Männer wieder Gleichberechtigung bekommen.
Dickkopf
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Ich habe den Eindruck, das Gericht hat ordentlich “herumgewurschtelt”, um seinen Kopf (den des Gerichtes) aus der Schlinge zu ziehen.
Das Entscheidende ist, abgesehen von deer Beschuldigung der Angriffe auf die Frau: Die Unterbringung Mollaths folgte nicht aus der Beschuldigung der angeblichen Angriffe auf seine Frau. Nein, dafür waren die unbewiesenen REIFENSTECHEREIEN der ausschlaggebende Grund, um ihm eine “Gemeingefährlichkeit” zu unterstellen. Außerdem wurden die nachgewiesenen Bankgeschäfte (siehe interne Untersuchung der Hypovereinsbank), derer er seine Frau und andere beschuldigte, ihm als Wahn ausgelegt.
Die Punkte, die zu seiner Unterbringung führten, wurden also nicht nachgewiesen, jedoch das Unrecht, das ihm geschah. Somit ist er sehr wohl ein Justizopfer, auch wenn das Gericht das ganz gut beiseite fallen lässt.
Angenommen, die Angriffe auf die Frau hätten stattgefunden (was man bezweifeln kann) und er wäre zugleich aufgrund seines damaligen Zustandes für schuldunfähig erklärt worden: Dann hätte das immer noch keine Unterbringung in die Psychiatrie gerechtfertigt. Dafür muss die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nachgewiesen sein.
Und dazu diente eben das Andichten der Reifenstechereien, mit dem er ja mehrere Menschen, wie aus dem Nichts, gefährdet hätte, wenn es so stattgefunden hätte, wie es sich damals die Polizei und das Gericht zurechtreimten. Es war die perfekte “Wahngeschichte”. Das, nicht der Ehestreit! Es ist die typische Beschuldigung: Ein Wahnhafter greift völlig Unschuldige an, weil er nicht Herr seiner Sinne ist, die sie auf ihn zusammenreimten. Ein Gutachter, der den Unsinn der Reifenstechereien (z. B. die Beschuldigung des gezielten Anstechens, damit die Luft während der Fahrt entweiche, was nicht möglich ist) offenbarte, wurde erst bei der aktuellen Verhandlung zurate gezogen, nicht jedoch bei der Verhandlung, die zu seiner Verurteilung führte.
Das gesamte Gerüst des Wahnes ist in dieser Verhandlung in sich zusammengebrochen! Es wurde nur nicht so gesagt, sondern versucht, aufgrund anderer Beschuldigungen und seiner “Art” irgendwie eine Relativierung des Unrechtes gegen ihn zu erreichen.
Wäre keine Gefährlichkeit nachgewiesen worden, hätte man ihm beispielsweise auch eine ambulante Therapie verordnen können. Diejenigen, die sagen, dass wäre zu wenig für die Tatvorwürfe gegenüber seiner Frau gewesen: Ja, das ist eine verständliche Auffassung, aber hier verschwimmen zwei Dinge: Wenn jemand schuldunfähig erklärt wird, bedeutet das, er trägt für die Tat keine Schuld. Und daraus kann eben nicht automatisch gefolgert werden, dass der Verdacht weiterer Taten vorliege.
Dass man jemanden, dem eine Tat nachgewiesen wurde, nicht so leicht von seiner Schuld entbinden sollte, dem stimme ich zu. Dann würden wir uns auf der Ebene des Rechtsstaats bewegen, was zu begrüßen wäre. Durch Begutachtungen wie die der Schuldunfähigkeit geht es in Richtung Wahrsagerei: Wenige Täter profitieren davon, indem sie von einer Verurteilung befreit sind, den meisten, wenn ihnen Gefährlichkeit unterstellt wird, droht hingegen Willkür und das Ausgeliefert sein an Ärzte, mit evtl. vielen schlimmen Folgen.
Sehr wichtig wäre, dass Journalisten genau nachfragen, worauf die Unterbringung beruhte, was für die Gefährlichkeit sprach, und ob er ohne den Verdacht der Gefährlichkeit auch in der Forensik gelandet wäre, weil er als “schuldunfähig” eingeschätzt wurde. Das wäre als Begründung ein Skandal und es ist schade, dass es nirgends genau herausgestellt wird.
Wenn jemand “wegen Schuldunfähigkeit” in die Klappse käme, würde das bedeuten, dass z. B. jemand super harmloses, dessen schlimmste Tat es ist, in einem Ausnahmezustand sein Gegenüber einmalig mit “Arschloch” zu beschimpfen und der daraufhin wegen Beleidigung angezeigt, aber aufgrund seines Zustandes für schuldunfähig erklärt würde, deshalb automatisch in die forensische Psychiatrie gesperrt würde. Kann dem jemand folgen? So ist das nicht rechtens, aber man kann es sich notfalls zurechtbiegen, wenn man jemanden los werden will, vor allem, wenn niemand das hinterfragt.
Es geht um die Differenzierung zwischen Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, und ich habe den Eindruck, dass sie absichtlich von den Gerichten/Gutachtern etwas schwammig gehalten werden, damit sie im Zweifelsfall so schalten und walten können, wie sie wollen. Deshalb ist es wichtig, dass man diesem Unterschied nachgeht und die Bürger darüber informiert sind. Auch ich würde gerne detaillierter darüber informiert sein, anstatt mich mit durchaus schwammigen und Dinge vermengenden Plädoyers oder richterlichen Begründungen zufrieden zu geben.
Dickkopf
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Korrektur:
“nicht jedoch bei der Verhandlung, die zu seiner Verurteilung führte.”
Ich meinte natürlich die Verhandlung, die zu seiner Einweisung führte, verurteilt wurde er damals ja nicht. Ja, man kommt leicht durcheinander mit den Begriffen, aber wichtiger ist, dass man den Unterschied überhaupt kennt, vor allem zwischen Schuldunfähigkeit und “Gefährlichkeit”.
Dickkopf
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Wichtig wäre auch zu differenzieren, zu welchem Anteil das angedichtete “Wahngebilde”, und zu welchem Anteil eine Tatbeschuldigung (z. B. Reifenstechereien) zu der Einschätzung der Allgemeingefährlichkeit führten.
Dem wird nie ausreichend auf den Grund gegangen.
Es ist eine Kombination aus beidem, was zu solch einem Begutachtungsergebnis führt, richtig. Aber das ist gerade gefährich. Es ist nicht besonders schwer sich vorzustellen, wie beliebig Dinge als Wahn ausgelegt werden können (z. B. jede Geschichte, die nicht alltäglich ist), und diese in Kombination mit einer harmlosen Tat zu einer Einschätzung als gefährlich heranziehen kann. Umgekehrt kann auch eine etwas schwerwiegendere Tat mit ein paar Symptomen gewürzt werden, um so das gewünschte Ergebnis zu erzielen, und über einen eindeutigen Tatnachweis “großzügig hinwegzusehen”. Die Diagnose hilft, den Beschuldigten nicht mehr ernst zu nehmen und keine ausreichenden Beweise mehr zu liefern. Deshalb wurden auch fälschlicherweise die Reifenstechereien Mollath angedichtet, für die sich keine ausreichenden Beweise finden ließen, keine Fotos, nichts. Obwohl genau das die Polizei normalerweise liefern würde.
Es müssen in so einem Fall klare Fragen gestellt werden, wie: Warum genau ist der Mensch gefährlich. Eine Diagnose oder eine nicht ausreichend nachgewiesene Tat liefern darauf keine Antwort. Besonders entbindet eine Diagnose nicht, für einen Tatvorwurf ausreichende Beweise vorzubringen. Aber genauso läuft es offensichtlich. Man lässt Diagnose und unbewiesene Tat miteinander “verschwimmen”, und keiner fragt mehr genau nach.
» Gustl Mollath: Freispruch mit Beigschmack Meinungsverbrechen.de
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[…] regesburg-digital: Mollath – Freispruch mit Höchststrafe […]
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[…] regesburg-digital: Mollath – Freispruch mit Höchststrafe […]
Wahrheitssucher
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Freigesprochen und gleichzeitig schuldig gesprochen.
Ein weiteres Fehlurteil im Fall Mollath. Es musste bei Herrn Mollath im Rahmen der Staatsräson nachwievor etwas hängenbleiben!
Die Vorlage, wie zu urteilen ist, hat der Vertreter des Staates, der weisungsgebundene Oberstaatsanwalt Meindl in seinem Plädoyer geliefert.
In seiner Machtfülle als graue Eminenz der Regensburger Justiz hat der Oberstaatsanwalt, Herr Meindl in seinem Plädoyer von vier Stunden und 25 Minuten folgende “rätselhafte” Aussage getroffen,:
“Die Angaben der Petra M. sind g l a u b haft. Ich g l a u b e ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese g l a u b e n darf und kann.”
Diese geradezu mysteriöse Aussage hat u.a. das “D e n k v e r b o t” bewirkt, das die Berufsrichter und insbesondere die Schöffen nicht in der Urteilsfindung darüber reflektiert haben, ob Herr Mollath die angebliche Körperverletzung tatsächlich begangen hat.
Tatsächlich wurde in der Urteilsbegründung mit keinem Wort die Möglichkeit trotz schwerwiegender Verdachts-
momente einbezogen, dass die Körperverletzung manipuliert war und die Ex-frau mit Helfershelfern planmäßig und intrigant vorgegangen sein könnte und m.E.
ist. Soweit ich mich erinnern kann, sprach die Vorsitzende Richterin davon, das die Ex-Frau kein Motiv hätte eine Falschbeschuldigung zu begehen.
Wie 2006 wurde in diesem Plädoyer und in der Urteilsbegründung der Urgrund des Falles Mollaths, die Gründe des Ehekonfliktes, die ehrbare Motivation von Herrn Mollath, die Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau zu beenden und destruktiven Motive und Handlungen der Frau dies zu verhindern nicht reflektiert und bewußt ausgeklammert. Diese Verdrängungsleistung und damit einhergehende Realitätsverlust hat wiederum ursächlich zu diesem weiteren Fehlurteil maßgeblich beigetragen.
Dieses Ausklammern des Konfliktes in der Ehe im und der realen Schwarzgeldverschiebungen haben bereits alle im Fall Mollath befassten Seelenärzte praktiziert und setzt der sich unfehlbar fühlende Psychiatriepapst Prof. Nedopil fort.
Es wurde in den verschiedenen Verhandlungstagen zwar die Möglichkeit der Unglaubwürdigkeit des Opfers punktuell in Erwägung gezogen, jedoch m.E. nicht ernsthaft und nicht konsquent die einzelnen destruktiven Handlungsschritte der Ex-Frau tiefergehend behandelt und abschließend in einer notwendigen “Gesamtschau” bei der Urteilsfindung ausreichend und lebensnah zu bewerten. Bewertet und verurteilt wurde nur das Verhalten von Herrn Mollath und paradoxerweise nicht der eindeutige Belastungseifer der Ex-Frau und Ihrer Freundin, Arzthelferin und Schwägerin!
Beispielsweise unterblieben die graphologische Bewertungen der verdächtigen Atteste mit sehr auffälligen Schreibfehlern.
Wenn das Gericht mit der gleichen Akribie und richterlichen Intelligenz das systematisch-planvolle, vorausschauende Vorgehen der Ex-Frau in den einzelnen Handlungen und dann in einer Gesamtschau bereit gewesen w a h r – zunehmen, hätte m.E.Herr Mollath von der Körperverletzung eindeutig freigesprochen werden müssen.
Das Wiederaufnahmeverfahren hat deshalb nicht zu einer tieferen Wahrheitsfindung geführt und es davon auszugehen, dass man die
Wahrheit auch nicht finden wollte.
Die Tatsache, das Herr Mollath siebeneinhalb Jahre in die Forensik weggeräumt wurde, kann nur durch die dafür vorbereitende Handlungen der Ex-Frau erklärt werden. Ohne das Einholen der äußerst fragwürdigen Reichel-Atteste und des erschlichenen Attest von Dr. Krach und weiterer Aktivitäten, wäre es nie zu einer Unterbringung gekommen. Diese Meinung vertreten die Mehrzahl der Menschen in der Gesamtbevölkerung, die durch die Medien gut informiert sind. Erschreckend, warum akademisch vorgebildete Staatsanwälte und Richter nicht für diese lebensnahe Bewertung offen und nicht dazu in der Lage sind.
Ein integrer Bürger wird durch existenziell schwer gefährdende Handlungen von einer straffällig gewordenen Frau in die Forensik gebracht . Einem Ehemann der lebensnah über die Geschäfte seiner Ehefrau informiert war und Beweise hatte, wird ein Wahn angedichtet, das er sich die Geldgeschäfte einbildet.Diese Verantwortungs- und Skrupellosikeit der Exfrau und ihren Belastungseifer will das Gericht nicht zur Kenntnis nehmen.
Der Belastungseifer der Ehefrau, Herrn Mollath mit einer Freiheitsberaubung und gleichzeitiger (zweiten) Körperverletzung zu belasten wird sogar im Urteil aufgeführt, in dem diese Beschuldigung als nicht glaubhaft
zurückgewiesen werden.Ein weiterer Beweis für die offensichtliche Unglaubwürdigkeit der Ex-Frau.
Herr Dr. Strate hat in seinem Plädoyer das manipulative Erschleichen des Attestes von Dr. Krach durch falsche Informationen der ExFrau nachgewiesen. Diese in sich schlüssigen, realen Zusammenhange, die durch die Aussagen der Ärztin bewiesen werden irgnoriert das Gericht im Urteil gänzlich.
Die Tatsachen, das Frau Dr. Krach sich als eine Ärztin in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus sich durch das Ausstellen eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat, sich der Dienstherr von diesem Vorgehen distanziert und Frau Dr. Krach eine Fern, -beurteilung abgegeben hat, ignorieren die Richter in ihrer Urteilsfindung und belasten Herrn Mollath schwerwiegend mit den
Aussagen in diesem nicht statthaften Attest aufgrund einer Fernbegutachtung!
Das Versagen der Justiz besteht auch darin, sich nicht zumindest und spätestens dem Wiederaufnahme-verfahrenmit der Persönlichkeit von Herrn Mollath
adäquat und mit einem Mindestmaß an Einfühlung auseinanderzusetzen, ist anhand von zwei oberflächlichen Bewertungen des Staatsanwaltes und auch der Richter deutlich zu
erkennen:
Herrn Mollath wird im Urteil angelastet, dass er die Körperverletzung nicht dementiert hat, die ihm durch das per Fax übersandte Attest von der Frau mitgeteilt wurde. Warum sollte Herr Mollath dies dementieren, wenn er die Körperverletzung nicht begangen hat und die ExFrau dies auch weiß. Das er dies als Erpressung auffasst ist auch eine Dementi. Sein Nichdementi zeigt, das Herr Mollath sich unzureichend geschützt und Vorsorge getroffen hat. Desweiteren wird Herrn Mollath im Urteil angelastet, das sich Herr Mollath sich nicht zu der angeblichen Körperverletzung äußert und nur die Aussage macht, er hätte sich gewehrt. Er antwortet der Richterin mit den
Worten, lassen sie es damit “gut ” sein. Diese Aussage macht Sinn,auch wenn es unklug war sich nicht zu erklären.
Ein einfach strukturierter Mann das
Verhalten von Herrn Mollath: Wer will als Mann zu geben, das er von seiner Frau geschlagen wird. Wer will in aller Öffenlichkeit peinliche Details über einen Streit zwischen Eheleute ausbreiten?
Dieses Verhalten von Herrn Mollath zeigt m.E., dass Herr Mollath konsequent menschliche Werte vertritt und er vielfach nicht realisiert sich dabei selbst zu schaden.
Das der Aktivitäten der Ehefrau die ursächlich zum Wegräumen in die Forensik geführt haben im WA-Verfahren nicht deutlich und überzeugend vor Gericht zur Sprache kamen, ist m.E. auch darauf zurückzuführen, dass Herr Mollath auch gegenwärtig noch Hemmungen hat seine Ex-Frau schwerwiegend zu belasten.
Beispielsweise hat er bei der Verhandlung vor den Plädoyers positiv von seiner Ex-Frau als sehr fähige und erfolgreiche Vermögensberaterin gesprochen und es nicht fertig gebracht in seiner Abschlusserklärung seine Ex-Frau adäquat anzuklagen.Diese falsche Rücksichtnahme, Hemmung zu konstruktiven Aggressionen und das “Fremdschämen” ist gerade bei Menschen mit einer ausgebildeten ethischen Lebenseinstellung sehr verbreitet.
Wenn Psychologen, Psychiater in Strafverfahren einbezogen werden, sollten sie im humanen Sinn versuchen Angeklagte emphathisch zu verstehen und zwischen Richtern und Angeklagten für eine konstruktive Kommunikation und Wahrheitsfindung beitragen.
Der Psychiaterpapst unternahme ohne Exploration das Gegenteil: Prof. Nedopil begründet die Möglichkeit eines 2001 vorhandenen Wahns u.a. völlig kleinkariert und elitär mit den ungewöhnlichen Briefen und Appellen an die Abgeordneten,Kofi Anan und den Papst und das Richterkollegium übernimmt diese dumme Bewertung im Urteil. Auch dies beweist, dass das Gericht die Persönlichkeitsstruktur von Gustl Mollath mit seiner ausgeprägt ausgebildeten ethischen und christlich geprägten Lebenshaltung, gesellschaftlicher Verantwortungsbereitschaft Gustl Mollaths nicht verstanden hat und nicht verstehen will.
Wie wir alle wissen, hat Gustl Mollath durch sein konsequentes mutiges Eintreten gegen Schwarzgeld-geschäfte, seinen Widerstand in der Forensik, sein Redebeiträge in den Medien direkt die unmenschliche Zustande in der Forensik, der Psychiatrie aufgedeckt, indirekt die Reformen angeschoben und dadurch mehr erreicht als die angepassten, opportunistischen Nedopils und vieler Entscheidungsträger in den Parlamenten, Ministerien und der Presse.
Die großen Verdienste von Herrn Mollath würdigt Heribert Prantl in der SZ.
Der Schuldspruch bezüglich der Körperverletzung ist beschämend und sollte Herrn Gustl Mollath nicht hindern einen guten Neuanfang für sein Leben zu machen.
Es gibt keine irdische Gerechtigkeit!
Rosco Runners
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Souveränes Urteil einer souveränen Kammer!
Dubh
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@ Rosco Runners
Diese souveräne Kammer hätte Kachelmann dann ganz souverän schuldig sprechen müssen!
Die Beweislage lt. Gutachten zur Fremdgewalteinwirkung war praktisch identisch: Hätte sein können oder auch nicht.
Komisch, nicht wahr?!
Wie zwei souveräne Kammern zu völlig gegenteiligen souveränen Urteilen kommen.
Ich lasse mir zukünftig vorsorglich auch Gutachten über alle möglichen Leute geben, (Hämatome hat man ja immer mal) dass die gemeingefährlich sein/werden könnten – man weiß ja nie, wozu man die mal brauchen kann…………..damit dass ich jemand aus dem Weg haben möchte, hat das selbstverständlich nichts zu tun – man muss einfach auf alle Eventualitäten vorbereitet sein!
Rosco Runners
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@Dubh: Sie vergleichen hier zwei Verfahren, die nichts miteinander zu tun haben. Das ist in meinen Augen sehr unseriös, das bin ich aber von vielen Ihrer Kommentare hier leider gewöhnt.
Dubh
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@ Rosco Runners
Genau! Recht hat im (gleichen) Rechtsstaat in jedem Verfahren ohnehin eine völlig beliebige/andere Bedeutung.
Dann kann man die Justiz ja eigentlich ganz abschaffen und zukünftig würfeln, oder das Faustrecht wieder einführen………..
Sie kennen sich ja echt aus, so mit Staat, Rechtsstaat und so……..
wahon
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Das Gericht hat Mollath zwar aus formaljuristischen Gründen freigesprochen, hält ihn aber gleichwohl für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben, weil er ihre diesbezüglichen Behauptungen nicht widerlegen konnte. Das Gericht ist also davon ausgegangen, dass Mollath hätte beweisen müssen, dass er seine Ex-Frau nicht misshandelt hat. Erst dann wäre ein Freispruch wegen “erwiesener Unschuld” möglich gewesen. Im Kern entspricht diese Auffassung des Gerichts einer “Beweislast-Umkehr”, die in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen ist. Im Strafverfahren muss der Staat die Schuld des Angeklagten beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. M.E. ist das ein Revisionsgrund.
Mollath II
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Herr Mollath ist nicht freigesprochen er ist schuldig gesprochen lassen wir das Wort Schuldunfähigkeit mal weg.
Wenn ein normaler also nicht psychisch Kranker die Tat begangen hat kann man von Strafe absehen § 60 STGB das ist eben die gleiche Rechtslage wie bei Schuldunfähigkeit. Es gibt ja keine solche Feststellung wenn die Tat nicht begangen wurde.
Also weil bei Drogen oder psychischer Krankheit von Schulunfähigkeit gesprochen wird ist die Sache mit dem Absehen von Strafe im Vergleich zu sehen. Es gibt ja keine Strafe in diesem Fällen sondern Therapie oder Zwangstherapie in einer Klinik. Nur das ist eben hier im 2. Prozess nicht angordnet worden.
Die Petition auf bayern-grundrechte.de die auf openpetition ist fordert eine II Instanz weil der Tatvorwurf immer noch steht und dies wie bei § 60 STGB Absehen von Strafe bei einm schulfähigen Angeklgaten auch eine II.Instanz möglich ist.
Sie wollen das aber alle nicht so genau wissen vor allem die Juristen in den letzten Tagen gab es eine solche fanatische Diskussion mit Juristen wegen dieser paar Zeilen hier man glaubt es kaum
Chenkover
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@ wahon
Meines Erachtens wäre eine Revison nicht statthaft, denn bei einem Urteil eines Freispruches ist der Angeklagte nicht beschwert, er wird ja freigesprochen. Und gegen die Begründung des Urteils, die einem nicht passt, kann eine Revison wahrscheinlich nicht eingelegt werden.
Eugen G
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***Souveränes Urteil einer souveränen Kammer!***
und zudem absolut nachvollziehbar……..
wahon
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@Chenkover
Zwischen einem Freispruch “aus Mangel an Beweisen” und einem Freispruch “wegen erwiesener Unschuld” gibt es einen wesentlichen Unterschied: Bei “erwiesener Unschuld” liegt eine “falsche Beschuldigung” vor und der Ex-Angeklagte hat z.B. die Möglichkeit, die Person, die ihn falsch beschuldigt hat, auf Schadenersatz zu verklagen. Bei einem “Mangel an Beweisen” gibt es keine “falsche Beschuldigung”. Der “Freispruch 2. Klasse” ist eben nicht nur eine Redensart, sondern hat rechtliche Folgen, die das Gericht berücksichtigen muss, wenn es keinen Revisionsgrund liefern will.
Nico
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Herr Mollath hat nun über einen Münchner RA tatsächlich Revision eingelegt……ob der VfGH das akzeptiert , wird erst geprüft…….ob nun ein Freispruch aus Mangel an Beweisen oder erwiesener Unschuld erfolgen soll , mir scheint , da gibt es ein noch etwas anderes. Obwohl Herr Martin M. nachweislich den Richter Brixner vor der Verhandlung aufsuchte , wird keine Ermittlung gegen diese beiden geführt….ich finde das, als den eigentlichen Skandal…..
Mollath geht in Revision | Regensburg Digital
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[…] Schon kurz nach der Urteilsverkündung machte Gustl Mollath deutlich, dass er mit dem Ergebnis des W… Jetzt hat Mollath über den Münchner Anwalt Adam Ahmed, der unter anderem auch die kürzlich entlassene Psychiatrie-Insassin Ilona Haslbauer vertritt, Revision einlegen lassen. […]
Mollath will in Revision | Regensburg Digital
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[…] Schon kurz nach der Urteilsverkündung machte Gustl Mollath deutlich, dass er mit dem Ergebnis des W… Jetzt hat Mollath über den Münchner Anwalt Adam Ahmed, der unter anderem auch die kürzlich entlassene Psychiatrie-Insassin Ilona Haslbauer vertritt, Revision einlegen lassen. […]
Galileo
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@ wahon
Es ist völlig richtig, daß es in unserem “Rechts”system keine Beweislast-Umkehr gibt. Da schlüssige Beweise dafür fehlen, daß Herr M. seine Ehefrau tatsächlich geschlagen hat, ist die Revision der einzig wahre Weg.