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Boot auf Donau losgemacht

Mit der Titanic in den Arrest

Zwei Nachtschwärmerinnen machen im Vollrausch ein Boot auf der Donau los, um nach Mexiko zu fahren – heute mussten sich die jungen Frauen vor der Richterin verantworten.

Die Freudenau wurde von dem Boot, das die beiden Frauen losgemacht hatten, leicht beschädigt. Foto: L.Kenzel / Wikimedia Commons.

Die Freudenau hielt das Boot, das die beiden Frauen losgemacht hatten, auf. Foto: L.Kenzel / Wikimedia Commons.

Der Bericht war im Mai für viele ein Lacher: Zwei junge Frauen hatten nach einem Diskobesuch ein unterhalb der Wurstkuchl anliegendes Boot losgemacht, weil sie mit ihm nach Mexiko fahren wollten. Dabei kamen sie nicht weit: Nach wenigen Metern trieb das Boot ab und verfing sich am Museumsschiff, der „Freudenau“. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 700 Euro. Die beiden gescheiterten Schifffahrerinnen stellten sich der Polizei.

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Am Donnerstag mussten sie – eine zum Tatzeitpunkt 19-jährige Auszubildende und eine 23-jährige Hotelfachfrau – sich vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Beide zeigten sich geständig und reuig: Nach einem wilden Mix aus Longdrinks, Prosecco und Bier seien sie so betrunken gewesen, dass sie sich über die Folgen ihres Handelns gar nicht im Klaren gewesen seien.

Eine echte Schnapsidee

Die Anklage gegen die beiden lautet auf Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr. Vor Gericht begründen die beiden Frauen, die in einem Hotel in Regensburg arbeiten, ihre Schnapsidee damit, sie hätten „Titanic nachspielen” wollen.

Dass nichts Schlimmeres passiert ist, sei nur einem Zufall zu verdanken, meint die Richterin. Sie redet den jungen Frauen ins Gewissen. Dennoch findet sie, der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr sei „nicht zu halten“. Dafür bräuchte es nämlich eine Schädigungsabsicht, die sie bei dem „dummen Streich“ der beiden Angeklagten nicht erkennen kann.

Ein fahrlässiger Vollrausch mit Folgen

Da die beiden zum Tatzeitpunkt außerdem ungefähr drei Promille Alkohol im Blut hatten – das rechnet die Richterin auf Basis der Angaben aus, wie viel die Frauen an dem Abend getrunken hatten – wird der Tatvorwurf kurzerhand auf „fahrlässigen Vollrausch“ abgeändert.

Dass die beiden Frauen sturzbetrunken gewesen seien, bestätigt im Gerichtssaal deren Chefin aus dem Hotel. Sie hatte beide am Tatabend noch gesehen. Da hätten sie nur noch gekichert und vollkommen neben sich gestanden.

Chefin stellt sich hinter ihre Angestellten

Überhaupt stellt sich die Chefin voll hinter ihre Angestellte und insbesondere die 19-jährige Auszubildende. Die ist nämlich kein unbeschriebenes Blatt – und leidet neben schwierigen Familienverhältnissen, einer psychisch kranken Mutter und einem „manchmal überforderten“ Vater vor allem unter einem Alkoholproblem. Das sei in der Vergangenheit „immer mal wieder Thema gewesen“, meint die anwesende Jugendgerichtshilfe.

Trotz der angeklagten Straftat will die Hotelchefin, dass die 19-Jährige ihre Ausbildung im Hotel beendet. „Sie ist eine gute Mitarbeiterin, kann sehr freundlich sein“, sagt sie. Sie bräuchte eben nur „straffe Zügel“.

Dauerarrest, Suchtberatung und Geldstrafe

Am Ende wird die Auszubildende nach dem Jugendstrafrecht zu einer Woche Dauerarrest verurteilt. Sie muss außerdem eine Suchtberatung besuchen. Für die 23-jährige Mitangeklagte gibt es eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

„Die Titanic ist damals aber untergegangen“

Die beiden Angeklagten haben den Gerichtssaal schon verlassen, da reden Richterin und Staatsanwältin noch immer über den kuriosen Fall. So oft passiere das ja nicht, dass jemand ein Schiff losmacht, weil er Titanic spielen oder nach Mexiko fahren will, meint die Richterin. „Die Titanic ist damals aber untergegangen“, entgegnet die Staatsanwältin trocken.

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Kommentare (5)

  • o_wie_schön_ist_Panama

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    made my day . thx !

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  • Anwohner

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    Wie kommt eine Staatswältin bei einem solchen Blödsinn auf “gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr” ?
    Fehlt da komplett der Realitätssinn?

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  • Neptun

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    Zu Anwohner deshalb,
    § 315 StGB
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

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  • lizard

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    Ach Gottle, ist das schöööön!

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Kommentare sind deaktiviert

drin