Mit der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger
Als Mittel, um die Mieten in Zaum zu halten, erweist sich die Mietpreisbremse zunehmend als wirkungslos. Dafür wird sie nun zur Schikane für wohnungssuchende Hartz IV-Empfänger – auf Weisung der Stadt Regensburg.
„Die Mietpreisbremse will nicht einen Umzug verhindern, sondern sie will, dass die Mieten bei Neuvermietungen nur noch jeweils 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.“
So steht es in der etwas kryptische Antwort, die unsere Redaktion von der Stadt Regensburg auf mehrere Fragen erhält, die sich mit dem Gebaren des Jobcenters in Zusammenhang mit der Mietpreisbremse beschäftigen. Die Verordnung – eigentlich dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen – wird darin zum eigenverantwortlichen Akteur und Willensträger erklärt. Dass die Stadt als Weisungsträger des Jobcenters, in Person von Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, direkt verantwortlich ist für ein Verhalten, das zwar nicht die Mietpreisentwicklung dämpft, aber Hartz IV-Empfängern das Leben schwer macht, wird darin verschwiegen. Doch von Anfang an.
Wie berichtet, verweigert das städtische Jobcenter aktuell einem Hartz IV-Empfänger, Hartmut R., die Kostenübernahme für den Umzug in eine neue Wohnung und die Bezahlung der für Regensburg zumindest marktüblichen Miete. Lapidare Begründung auf dem vorgedruckten Standardformular: „Nachdem der uns nachgewiesene Mietpreis von 330 Euro inklusive Heizung und Nebenkosten gegen die seit 01.08.2015 gültige Mietpreisbremse verstößt, wird dem Umzug in diese Wohnung nicht zugestimmt.“
Die Mietpreisbremse wurde vor zwei Jahren eingeführt, um die rasante Mietpreisentwicklung in Regensburg zu bremsen. Bestandsmieten sollen – so sieht es § 556 d BGB seitdem vor – bei einem Mieterwechsel nur maximal zehn Prozent über die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“ steigen dürfen.
Was hat die Mietpreisbremse gebracht? “Nichts.”
Hintergrund
Was die neue Verordnung seitdem für Wohnungssuchende in Regensburg bewirkt hat, beschreibt Werner Hinreiner vom Mieterbund mit einem Wort: „Nichts.“ Auf dem Wohnungsmarkt herrsche das Gesetz von Angebot und Nachfrage, so Hinreiner. „In Regensburg ist die Nachfrage hoch und das Angebot zu niedrig. Vor diesem Hintergrund kann bei Verhandlungen um einen Mietvertrag auch nicht von gleichberechtigten Partnern die Rede sein. Wenn der Wohnungssuchende einwendet, dass die Miete zu hoch, sei, dann wird er vom Vermieter hören, er soll sich eben etwas anderes suchen. In der Praxis werden die Allermeisten den Vertrag unterschreiben, wenn sie sich die Miete irgendwie noch leisten können.“
Das Jobcenter macht es sich da einfacher – es verweist auf die Mietpreisbremse, gegen die der besagte Mietvertrag angeblich verstoße, verweigert damit die Übernahme von Umzugskosten, Darlehen für Kaution und Miete. Der Wohnungssuchende kann zusehen, wo er bleibt.
Gericht: “Mietpreisbremse lässt keinen Rückschluss auf den Wohnungsmarkt zu.”
Hartmut R. hat sich zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt genommen. Der, Otmar Spirk, bezeichnet das Vorgehen der Behörde als „kafkaesk“. Er hat Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt. „Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat bereits mehrmals entschieden und den Klägern gegen das Jobcenter durchweg recht gegeben.“ Begründung: Die Mietpreisbremse lasse keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt zu. Spirk ist sich sicher das Verfahren zu gewinnen.
Die Geschäftsführerin des Jobcenters, Birgitt Ehrl, sieht ihr Verhalten als korrekt und in Einklang mit Recht und Gesetz an. Sie kann dabei insbesondere auf die Stadt Regensburg verweisen. Diese sei „fachaufsichtlicher Weisungsträger für die kommunalen Leistungen, also insbesondere auch die Kosten der Unterkunft“. Die Stadt habe die Verordnung zur Mietpreisbremse erlassen und als öffentliche Verwaltungsbehörde sei das Jobcenter gehalten, solche Verordnungen ihres Weisungsträgers zu beachten. Der Weisungsträger, also die Stadt Regensburg, wiederum verschließt die Augen vor den tatsächlichen Folgen und lässt ihre eigene Verantwortung unerwähnt, wie obige Antwort zeigt. Nochmals zur Erinnerung:
„Die Mietpreisbremse will nicht einen Umzug verhindern, sondern sie will, dass die Mieten bei Neuvermietungen nur noch jeweils 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.“
Was ist eine ortsübliche Vergleichsmiete?
Doch wie stellt man sie nun fest – diese „ortsübliche Vergleichsmiete“? Werner Hinreiner verweist dazu vor allem auf den Mietspiegel. „Entsprechend der dort vorgegebenen Punkte muss man die Wohnung einordnen, dann zehn Prozent draufschlagen und mit der tatsächlichen Miete vergleichen.“
Der Preis pro Quadratmeter Warmmiete für die erwähnte Wohnung – 22 Quadratmeter, 330 Euro warm – liegt bei 15 Euro. Eine überschlägige Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des städtischen Mietspiegels und des Betriebskostenspiegels des Mieterbunds ergibt 14,23 Euro. Damit läge die Wohnung innerhalb des Rahmens der Mietpreisbremse – oberflächlich betrachtet. Und recht viel mehr kann auch ein (potentieller) Mieter im Grunde nicht leisten. Werner Hinreiner: „Viele Daten, die man zur Berechnung der Vergleichsmiete benötigt, weiß der Mieter oft nicht, schon gar nicht vor Abschluss des Mietvertrags.“ Hinreiner nennt unter anderem das Alter der Wohnung oder den Zeitpunkt der letzten Renovierung.
Auch sei selbst bei einer genauen Berechnung nicht gesagt, dass man mit dem Einwand, die Miete verstoße gegen die Mietpreisbremse bei einer eventuellen Gerichtsentscheidung zwingend recht bekäme. Hinreiner: „Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit.“ Ein Vermieter kann auch zum Beispiel durch eigene Gutachten belegen, dass seine Miete gerechtfertigt ist. „Eine tatsächliche Obergrenze, mit der man vor Gericht wirklich erfolgreich sein würde, ist Wucher.“ Dafür müsste die Miete 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung kenne ich in Regensburg nur einen Fall, wo das Gericht eine Wuchermiete erkannt hat.“
Vertrag unterschreiben und mit ungewissem Ausgang klagen?
All diesen Widrigkeiten zum Trotz gäbe es Hinreiner zufolge einen zumindest theoretisch gangbaren Weg, um einen neuen Mietvertrag im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse überprüfen zu lassen. „Dafür müsste man zunächst den Vertrag unterschreiben, dann Einwände erheben und am Ende ein Gericht entscheiden lassen, ob eine niedrigere Miete und die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge gerechtfertigt wäre.“ Der Ausgang eines solchen Verfahrens: ungewiss.
Das Jobcenter muss sich – auf Weisung der Stadt Regensburg – mit alledem nicht beschäftigen. Es liefert keinerlei Begründung, warum der Preis für die besagte Wohnung gegen die Mietpreisbremse verstoßen und die durchaus fließende Höhe der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ um mehr als zehn Prozent überschreiten soll. In dem ablehnenden Bescheid findet sich abgesehen von der blanken Behauptung kein weiteres Wort.
Werner Hinreiner ist sichtlich beeindruckt von diesem Vorgehen. „Das Ziel, den Markt zu beeinflussen, hat die Mietpreisbremse nicht erreicht. Dass sie jetzt zu etwas verwendet wird, wofür sie nie gedacht war, nämlich Empfänger von Transferleistungen zu triezen, ist bizarr.“
“Jahrzehntelange Versäumnisse werden abgewälzt.”
Tatsächlich befinden sich Stadt und Jobcenter in einem gewissen Dilemma. In der Vergangenheit gab es gewerbliche Vermieter, die es sich zum Geschäftsmodell erkoren hatten, heruntergekommene Buden aufzukaufen oder anzumieten und diese dann zum Höchstpreis, der vom Jobcenter übernommen wurde, an Hartz IV-Empfänger zu vermieten. Rechtsanwalt Spirk schildert gegenüber unserer Redaktion mehrere solcher Fälle – Hartmut R. gehört nicht dazu.
Dieses Geschäftsmodell wäre mit dem jetzigen Vorgehen des Jobcenters so wohl nicht mehr möglich, allerdings auf dem Rücken der Wohnungssuchenden, denen der Umzug in solche Wohnung verwehrt wird und die auf dem angespannten Regensburger Markt nichts anderes finden.
Theoretisch wäre Folgendes möglich: Der betroffene Hartz IV-Empfänger müsste auf eigenes Risiko die Wohnung mieten, das Geld für Umzug, Kaution und Miete oberhalb des gewährten Arbeitslosengeldes II selbst aufbringen, dann Einwände erheben, gegebenenfalls klagen und dürfte sich anschließend – sofern er tatsächlich gewinnen würde – mit dem Jobcenter darüber streiten, ob ihm die Kosten für den Umzug rückwirkend erstattet werden.
Rechtsanwalt Otmar Spirk ist angesichts dieses Szenarios unter Verantwortung der Stadtspitze sichtlich erzürnt: „Man wälzt die jahrzehntelangen, selbstverschuldeten Versäumnisse ihrer Wohnungspolitik auf die Schwachen in der Stadtgesellschaft ab. Wie traurig und zynisch.“ Das hätte die Mietpreisbremse sicher nicht gewollt.
jurist
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Das ist asoziale , offen rechtswidrige Politik gegen die einkommensschwachen Bürger.
Das hätte ich Frau Maltz-Schwarzfischer nicht zugetraut.
Ich bitte um Veröffentlichung der genannten Antwort-Schreiben von Jobcenter und Stadt
Stefan Aigner
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@jurist
Die Antworten haben wir in den wesentlichen Teilen veröffentlicht.
Brenner
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So fragwürdig wie das Vorgehen im konkreten Fall auch sein mag, aber wenn das Jobcenter ungeprüft überhöhte Mieten bezahlt, dann heißt es, das JC fördert den Gesetzesbruch und damit die kapitalistischen Ausbeuter (=Vermieter). So gesehen müßte das JC die Miete erstmal übernehmen und dann den Vermieter verklagen. Das machen die dreimal und dann vermietet keiner mehr an einen “Kunden” von denen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Das Problem ist das Gesetz über die Mietpreisbremse. Dafür haben sich zwar ein paar große Sozialisten selber über den Klee gelobt, aber in der Praxis funktioniert das halt nicht. Was irgendwie vorhersehbar war.
Das einzige was hülfe wäre mehr staatlicher sozialer Wohnungsbau. Aber solange in Regensburg die Stadtentwicklung von immer den gleichen Bauträgern bestimmt wird, wird sich da nichts ändern. Aber die haben ja auch die tlw. universitären Studien. Die Stadtführung hat dagegen anscheinend gar nichts. Vor allem keinen Mut und Willen, an der Misere wirklich was zu ändern.
xy
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Man kann vom Jobcenter doch bitteschön nicht erwarten, dass es lt. Mietpreisbremse überhöhte Mieten akzeptiert! Das Jobcenter muß Recht und Gesetz beachten (Art. 20 Abs. 3 GG), und dazu gehört eben auch die Mietpreisbremse. Das ist nicht “kafkaesk” und dazu gibt es nichts zu diskutieren. Und das ewige Gejammere hilft auch nichts. Soweit man sich auf angeblich mehrfache gegensätzliche Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen beruft, sollte man das nicht nur behaupten, sondern Fundstellen zitieren. So schwer ist das doch nicht…
jurist
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@ xy, machen wir uns den Spaß:
-Sozialgesetzbuch Band 2 (SGB II) : Mietpreisbremse kommt nicht darin vor
– Sogen. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Kosten der Unterkunft: Mietpreisbremse kommt nicht darin vor
– § 556 d BGB Mietpreisbremse : SGB II/Jobcenter kommt nicht darin vor -Landessozialgericht NRW Az. L 19 AS 1457/16: “Der Senat folgt nicht der Argumentation, die Höchstbeträge bildeten die angemessene Miete ab weil auf ihrem Gebiet die sog. Mietpreisbremse greift…Ein Rückschluss aus der Rechtsfolge auf die tatsächliche Beschaffenheit des örtlichen Wohnungsmarktes scheidet aus…”
Ich glaube ,Ihr Problem ist, dass Sie kein Anhänger des Rechtsstaates sind, der übrigens, so Artikel 28 Grundgesetz “ein sozialer Rechtsstaat” ist.
Sie sind eher ein Anhänger eines Rechts-Staates . Und stinkefaul auch noch dazu, wenn Sie nicht mal selber nach Fundstellen googeln, sondern das mich erledigen lassen.
xy
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Das von Ihnen zitierte Urteil des LSG NRW – L 19 AS 1457/16 – besagt zu dem speziellen hier gegenständlichen Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse überhaupt nichts! Es handelt sich um ein offenkundiges Fehlzitat in der Hoffnung, dass schon niemand sich die Mühe machen und nachlesen werde. Ich bin also nicht “stinkefaul” (vielen Dank übrigens für die Blumen!), nur bin ich leider nicht in der Lage, Schimären zu ergoogeln.
Helmut
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Komisch das hier geprüft wird, oder doch einfach die simple billige Ausrede für den Unwillen.
Gegen 2004 wurden in Haslbach Wohnungen über einen Mitarbeiter, angeblich “offiziel” vermittelt. Das Jobcenter hat diese sofort übernommen.
Irgendwann kam raus das diese Wohnungen nur schnellst und billigst dazu umgebaut wurden, in der Anlage noch eine Firma war und als Gewerbegebiet keiner dort vermieten durfte. Sämtliche Anwohner wurden dann einfach kurzerhand gekündigt.
Also soviel zur Überprüfung der Mietverträge und deren Korrektheit usw.
El
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Irgendwie wirken die beiden Damen da oben auf dem Bild
mit ihrem von Herzen kommenden Lächeln und den annähernd identischen Perlenketten
auf mich wie zwei Synchronschwimmerinnen
in Sachen “Hau den Lukas”
sorry für das relativ sinnbefreite Statement – aber dieses Foto fasziniert mich irgendwie – ähnlich ging es mir immer mit “Heinz Schenk und seiner Wirtin” im Blauen Bock beim Äppelwoi.
Ich finde einer sollte der Frau Maltz-Schwarzfischer noch so eine Brille spendieren, wie die Frau Ehrl eine hat
Mathilde Vietze
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Zu “El” – Sie brauchen der Frau Bürgermeisterin k e i n e
Brille zu kaufen, sie hat – fast – dieselbe Brille wie Frau Ehrl.
Joachim Datko
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Zitat: “Rechtsanwalt Otmar Spirk ist angesichts dieses Szenarios unter Verantwortung der Stadtspitze sichtlich erzürnt: „Man wälzt die jahrzehntelangen, selbstverschuldeten Versäumnisse ihrer Wohnungspolitik auf die Schwachen in der Stadtgesellschaft ab.”
Es wird ja in Regensburg seit Jahren viel gebaut. Es sind weit über 1.000 Wohnungen pro Jahr, die zusätzlich entstehen. Der Zuzug ist allerdings auch sehr hoch, weit über 3.000 Menschen pro Jahr.
RA Veits
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Fördern schaut anders aus – Stoppt die Diskriminierung! – Es ist Zeit für eine öffentliche Veranstaltung vor dem Alten Rathaus, bei der sich die Bevölkerung solidarisch mit den Transfer-Beziehern zeigt und eine andere Politik fordert, eine Politik, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entspricht.
Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (WiStrG 1954)
Nach § 5 Absatz 1 WiStrG 1954 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Es handelt sich um ein sogenanntes Verbotsgesetz gemäß § 134 BGB, sodass die Erfüllung des Ordnungswidrigkeitstatbestandes durch
den Vermieter im Sinne eines umfassenden Mieterschutzes zugleich zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche des Mieters begründen kann.
“Fordern und Fördern” (Altkanzler Schröder im BTag)
Artikel 20 und 28 GG: Deutschland als Sozialstaat
Gesetzeszweck der Mietpreisbremse: Schutz(!) der Mieter
Wie definiert man Diskriminierung?
“Das Risiko eines verfrühten Todes – für bestimmte Teile der Bevölkerung” (Ruth Gilmore)
“Diese Definition gilt ebenso für Homophobie, für männliche Vorherrschaft, Transphobie, Herrschaft einer Klasse über eine andere, also für alle Phänomene sozialer oder politischer Unterdrückung. Begreift man Politik als die Regierung von Lebewesen über andere Lebewesen, und gehören die Individuen jeweils Gemeinschaften an, denen sie zugewiesen wurden, dann besteht Politik in der Abgrenzung von Bevölkerunsteilen, die ein komfortables, geschütztes, begünstigtes Leben genießen, von solchen, die Verfolgung, Tod, Mord ausgesetzt sind.”
Édouard Louis
(Aus dem Französischen von Hinrich Schmidt-Henkel)
in: “Wer hat meinen Vater umgebracht?”
FAS vom 15.10.2017, Nr. 41, Seite 45
WAS IST ZU TUN?
1. Die “Multiple-Choice-Bescheide der Behörde (banales Ankreuzen) widersprechen jeder rechtsstaatlichen Notwendigkeit, diese nachvollziehbar zu begründen. Allein formell sind sie also aus Gründen des Rechts zurückzuweisen.
2. Nach dem Gesetzeszweck müssen die Transfer-Bezieher durch verfassungskonforme Auslegung der Norm “gefördert” (nicht bestraft) werden: Der Schutz der Mieter ist der Zweck des Gesetzes.
Der einzelne Transfer-Empfänger tritt seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen seinen Vermieter an das JOB-CENTER (Stadt R.) ab; die Stadt setzt diese Ansprüche dann aus abgetretenem Recht ggf. gerichtlich gegenüber dem Vermieter durch (mit dem Ziel Rückzahlung der zu hohen Mietteile).
Die Stadt übernimmt zunächst vollständig die fraglichen Mietkosten; die Rückzahlung der zuviel gezahlten Mietanteile durch den Vermieter behält die Stadt ein. Ggf. nach einem Urteil wird der Mietvertrag inhaltlich auf das zulässige Maß angepasst.
Fazit: Die Stadt in Gestalt ihres JOB-CENTERS wird ihren gesetzlichen Aufgaben nur eingeschränkt gerecht. Ihr Handeln erscheint diskriminiernd im obig zitierten Sinne.
Dazu:
Prokokoll des Bundesrats
Der Vermieter muss eine gesetzeswidrig überhöhte Miete jedenfalls nach heutigem Recht (nur dann) zurückzahlen, wenn der Mieter einen Verstoß gegen die Regelungen der §§ 556d ff. BGB gerügt hat und die zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig geworden ist. (§ 556g Absatz 2 Satz 1 BGB)
Der BRat fordert den Gesetzgeber auf (Grüße nach Jamaika!) zum Schutz der Mieter aktiv zu werden.
Nachzulesen
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0079-15B.pdf
Gesetzesmaterialien u.a. zum Gesetzeszweck
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/625/62527.html
RECHTSANWALT OTMAR SPIRK
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@Datko: Für wen wurde gebaut ? Laut Statistik Mieterbund stieg die Zahl der klassischen Sozialwohnungen nicht, vielmehr sank die Zahl der klassischen Sozialwohnungen in Regensburg von 4572 in 2007 auf 3737 in 2016.
Ernst Seler
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Danke für das Zitat von Édouard Louis.
Die klaren Worte zeigen, wie die Parteien-Demokratur gezielt das gegenwärtige Machtgefüge benutzt, um lediglich den eigenen Vorteil der Handelnden zu sichern, hier die hohen Diäten der Abgeordneten, die hohen Einkünfte der Bundesrichter. Die politisch Handelnden sehen auf das „dumme“ Volk herab, die Sklaven der Arbeit, die vermehrt als Zeit-Arbeiter und Empfänger von Mindest-Löhnen unter der Fuchtel der Job-Center zu leiden haben. Nicht die MitarbeiterInnen sind Schuld, sondern die politische Klasse, welche diese sozialen Verhältnisse formten. Die gegenwärtigen Wahlen dienen nur dazu, den Macht-Erhalt zu sichern, weil mit dem Wahl-Kreuz bereits die Selbstentmündigung eintritt. Der Bürger hat nicht wirklich etwas zu sagen, er wird nicht gehört. Es darf eine Gesellschaft sich nicht so entwickeln: es gibt immer mehr Millionäre und auf der anderen Seite immer mehr Arme. Die Klasse der Priester gibt nur wohlfeile Worte, welche dazu dienen, Armut als das höchste christliche Gut anzusehen. Auch so wirkt kollektive Gehirnwäsche durch Jahrhunderte, hat sich in den Genen festgesetzt. Die von RA Veits hereingestellten rechtlichen Aspekte machen Mut, den verlorenen Respekt vor dem Rechtsstaat wieder zu finden, da mir persönlich in dem von regensburg-digital dargestellten Fall es auffiel, natürlich darf die Stadt Regensburg nicht einfach „Mietpreisbremse“ ankreuzen, um die Übernahme der Miete zu verweigern. Wenn, darf nur eine konkrete Höhe der Miete als Hinderungsgrund gelten. Es ist die Stadt Regensburg, hier Bürgermeisterin Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, welche nun die politische Verantwortung trägt. Sie kann den Fall als Anlaß nehmen, die Regierung der Oberpfalz einzuschalten, es kann eine Bewegung entstehen. Ich hatte am Sozialgericht Regensburg den Eindruck, das Jobcenter Schwandorf behandelt den Bürger nur als Untertan. Die Vertreterin der Behörde jammerte nur um die Steuergelder, welche der Bürger widerrechtlich sich aneignen möchte. Es wird ein Szenario aufgebaut, damit der Bürger klein beigibt. „Nein, wir werden Ihr Heizungsgeld als Nebenkosten der Miete nicht berücksichtigen“. Der Richter: gehen Sie doch zum Landratsamt, wenn die sich weigern, kommen Sie wieder zum Sozialgericht. – Können sich die Vertreter der Behörden, können sich die Politiker vorstellen, wie mit der Zeit sich Zorn und Wut im Bürger anstaut, weil der Bürger zurecht die Empfindung hat, gerade das „C“ bei den Parteien, bewirkt letztlich, den Bürger als unmündig zu betrachten, der stets der „Führung“ bedarf, ob religiös, oder politisch. Positiv gesehen, der Beitrag von RA Veits lässt hoffen, es gibt noch Bürger, welche sich der Entmündigungsstrategie der Bundesregierung widersetzen…. . Das richterliche Sprichwort „Shit happens“ (Richter Teuschl) kann sich zu „Scheiße zu Gold“ entwickeln. Es bedarf der Mitwirkung freier, mutiger Bürger.
Lothgaßler
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Der Sachverhalt ist deshalb kritikwürdig, weil der sozial schwache Bürger einen Antrag stellen muss, welchen dann die genehmigende Behörde (Jobcenter) auf Anweisung eines “Weisungsträgers” (die Stadt) ablehnt. Das Jobcenter ist allerdings keine alleinige Einrichtung der Stadt!
RA Veits hat schon darauf hingewiesen, dass die Mietpreisbremse ein Gesetz zum Schutz der Mieter ist. Dieses Gesetz wurde nicht verabschiedet um eine Sozialauswahl zu unterstützen. Insofern frage ich mich, ob diese Auslegung des Gesetzes diskriminierend ist.
Zudem wendet sich die Entscheidung allein gegen den Antragsteller, und der gegen die Mietpreisbremse verstoßende Vermieter bleibt völlig ohne Tadel und Folgen. Keine Frage, dass ein Wohnungssuchender ohne Jobcenter-Betreuung diese Wohnung anmieten würde. Dem “Jobcenter-Kunden” wird also nicht geholfen und dem Mietpreisbremsen-Verstoßer wird keine gelbe Karte gezeigt. Noch sinnfreier geht es kaum.
Ziel der Hilfestellungen des Jobcenters muss es sein, dem Antragsteller dabei zu helfen seine Ausgangslage zur Erlangung einer auskömmlichen bezahlten Arbeitsstelle zu verbessern, damit dieser seinen Lebensunterhalt wieder selber verdienen kann. Wenn der Umzug in die Stadt dazu beiträgt, dann soll es so sein. Wenn die jetzige Wohnung ausreicht und stattdessen die Finanzierung eines Kfz besser geeignet erscheint, dann soll es so sein. Ich kenne den Fall nicht, aber die Ablehnung wird ja nicht mit mangelnden Chancen oder günstigeren Alternativen begründet, sondern schlicht wegen einer (zu) hohen Miete.
Die Verantwortlichen in der Boomtown und Hochschul-Stadt Regensburg wissen nur zu gut, dass Kleinwohnungen heiß begehrt sind und in der oben beschriebenen Preislage jederzeit von Studenten angenommen würden. Wie also sieht die alternative Hilfestellung des Jobcenters aus?
Eine Ablehnung um der Ablehnung willen hilft niemanden, Was also steckt dahinter? Ich vermute mal die Stadt will keinen zuziehenden Transferleistungsempfänger aus dem Landkreis.
erich
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das war ja auch das Ziel der Agenda2010 bzw. Hartz-Reformen den Hilfesuchenden das Leben so schwer wie möglich zu machen und natürlich finanzielle Mittel einzusparen, die für andere Zwecke Verwendung finden, wie zB. eine Summe von 1,5 Milliarden Euro, die die Jobcenter in den letzten drei Jahren aus dem Hartz IV Fördertopf umgeschichtet haben um damit ihre eigenen Verwaltungskosten und Tariferhöhungen ihrer eigenen Mitarbeiter zu finanzieren.
kürzlich war zu lesen:
„Ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland – und damit rund 16,1 Millionen Menschen – waren einer Statistik zufolge im vergangenen Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert.“
“Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.” siehe: Abendzeitung München Ein Tag im Jobcenter
Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report.
Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3,1 – 4,9 Millionen Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut.
Joachim Datko
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Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.
Mathilde Vietze
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Warum eigentlich will der Mann nach Regensburg ziehen? Hat er hier Arbeit gefunden,
die er unverzüglich antreten muß?
Karl Martell
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Reichlich dreist, was sich die “Damen” da herausnehmen?
Mal eben höchstrichterliche Urteile übergehen, das hat was!
Habe ich mich schon über den niedrigen Preis gewundert, bei uns sind mittlerweile in einer mittelfränkischen Stadt 500 Euro fällig, sollte sich der Betreffende eine Wohnung mit mehr Quadratmetern zu wesentlich höherem Preis zulegen. (Wobei für mich ein Hindernis in der geringen Quadratmeterzahl besteht, weil, auch lt. Rechtsprechung eher 35 m² angemessen sind. Ich zitiere: (BSG v. 07.11.2006 – B 7b AS 18/06). Hiernach setzen sich die jeweiligen angemessenen Unterkunftskosten aus der Quadratmeterzahl * Quadratmeterpreis zusammen. Demnach sind die KdU angemessen, wenn das Produkt aus Wohngröße und Wohnungs-standard (in erster Linie der Preis) angemessen sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Es ist nur relevant was eine Wohnung kostet und nicht, wie sich die Kosten zusam-mensetzen. (BSG v. 07.1.2006 – B 7b 18/06 R) Auch die Größe der Wohnung ist unerheblich entscheidend ist eben nur dass die Kosten „angemessen“ sind.
Grob und überspitzt: 500 Euro, Scheune mit 120 m² oder Luxusbleibe mit 10 m²…
Im Grunde wird der Betroffene das Gericht bemühen, gewinnen und die Kosten tragen nicht die “Damen” sondern der Steuerzahler!
Nachdem solches Gebaren überhand zu nehmen scheint, ist es an der Zeit mehr an die Amtshaftung zu denken.
R.G.
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Dieser Beitrag zeigte mir, welche Denkhindernisse in meinem Gehirn durch die Politik bereits aufgebaut wurden.
Die Logik der Mietpreisbremse wollte nicht in meinem Kopf, ich schlussfolgerte daher falsch, sie könne ob ihrer Kompliziertheit ohnehin nur von Juristen verstanden werden, ich sei zu dumm.
Heute machte ich mir die Mühe, selbst zu denken. Bitte korrigiert mich, wo ich falsch liege.
Wenn ich das richtig verstehe ist es so, es gibt in Regensburg eine schon länger dauernde Verknappung eines eigentlich lebensnotwendigen Gutes, der Wohnmöglichkeiten. Gleichzeitig bringt die Globalisierung in ganz Europa eine Ausdünnung (der Arbeitsangebote) des ländlichen Raums und stärkeren Zuzug in die Städte.
Der Flüchtlingsstrom erzeugt noch weiteren Wohnbedarf.
Regensburg hat weiters derzeit Ambitionen, einen Teil der Wohngebiete für den Fremdenverkehr zu nutzen, und in neu gebaute Siedlungen kapitalkräftige Kunden von auswärts anzulocken.
Deshalb überhitzen die Preise völlig, noch künstlich durch die Ideen von der Kongresstadt aufgestachelt.
Vorher unattraktive, und des halb den schwächer verdienenden oder von Hartz IV abhängigen Bürgern zur Verfügung gestanden habende Wohnungen werden schon vom Mittelstand aus den Händen gerissen.
Nun führt die Politik eine Maßnahme ein, die gegen die Verknappung des Lebensnotwendigen und damit Verteuerung genau gar nichts ausrichtet, die Mietpreisbremse.
Die offiziellen Kosten senkt man damit vielleicht vereinzelt, ein Schwarzmarkt und illegale Angebote an Vermieter werden damit befeuert, weil immer weniger des von immer mehr Menschen Benötigten hergestellt wird.
Am Ende dieser Überlegungen fiel mir auf, dass ich das schon erlebte.
Ich zog vor jahren in eine europäische Großstadt, wo ähnliche Bedingungen herrschten. Jede Wohnungsbesichtigung geriet zum Alptraum, schlussendlich bot man mir mit viel Glück eine einzige Bleibe zu angemessenem (im Mitpreis-gebremstem) Zins an, aber mit einer illegalen Ablöse von Währung 200 000 – inflationsbereinigt – etwa €180 000,- !
Das war von ehrlichen Menschen nicht zu bezahlen. Verlorenes Geld für angebliche Möbelabfindung! Was man dafür erhielt war Sperrmüll. aber so ist das eben in einem verknappten Wohnungsmarkt.
Das Viertel veränderte unter den Bedingungen in einer Dekade das Gesicht komplett. Beinahe nur mehr Ausländer brachten den Preis auf, indem ganze Sippen die Summe zusammenlegten, oft mittels Krediten borgten, und dann musste, egal wie, zu Geld gekommen werden. Die Kriminalität stieg stark. In jede frei werdende Erdgeschoß-Wohnung zog ein Bordell ein.
Mittlerweile waren die Stadtteile NO GO Areas, man musste und muss viel investieren, um die Probleme wieder in den Griff zu bekommen.
Zurück nach Regensburg. Es gelang einem Hartz IV Empfänger, trotz dieser Bedingungen von einem Vermieter akzeptiert zu werden.
Und nun bestraft ihn das Amt, indem es ihm die Kosten nicht bewilligt.
Das kommt drauf raus, dass Transferleistungsbezieher keine Chance mehr erhalten könnten, in solchen Städten zu wohnen.
Mit der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger | HARTZ IV Betroffene e.V.
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[…] http://www.regensburg-digital.de/mit-der-mietpreisbremse-gegen-hartz-iv-empfaenger/20102017/ […]
RA Veits
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Im Anschluss an @ Herrn Martell sei an die beiden Beschlüsse der 3. Kammer des SG Mainz erinnert. Dieses Sozialgericht hat zur Frage der “Angemessenheit” der Kosten der Unterkunft (KdU) das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es bezweifelt, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB II mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der RECHTSKLARHEIT steht im Raum, denn was ist schon “angemessen”? Der Gesetzgeber hat es versäumt, hierfür klare Kriterien, Wertentscheidungen im Gesetz zu formulieren. Behörden und Gericht seien nicht legitimiert, diesen Spielraum selbst auszufüllen. Denn es ist verpflichtende Aufgabe des Parlaments (!) selbst, das Existenzminimum zu sichern, dazu gehöre auch das Grundbedürfnis „Wohnen“.
Fundstelle:
Sozialgericht Mainz vom 12.12.2014
S 3 AS 130/14, S 3 AS 370/14
03.03.2015
Pressemeldung 1/2015 Sozialgericht Mainz
https://sgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemeldung-12015-sozialgericht-mainz/
Meines Wissens hat das BVerfG noch für diesen Herbst mündliche Verhandlung anberaumt, diverse Hartz-IV-Normen betreffend. Als es um den EURO-Rettungs-Schirm ging, war das Verfassungsgericht deutlich schneller; hier geht es ja “nur” um die Frage des würdevollen Lebens von Millionen von Bürgern. Man lese Artikel 1 GG mal vollständig(!) durch.
jurist
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@ RG : Sie haben die Situation in Regensburg trefflich zusammen gefasst.
Mein Verdacht hier ist, dass diese Wohn-Situation von der jeweiligen Stadtspitze OB Schaidinger, dann Wolbergs bewusst gefördert worden ist durch kungelei mit den Immobiliengrossen , gleichzeitigem Runterfahren des Sozialwohnungsbaus direkt auch durch die Stadtbau GmbH, sowie maximaler mieterhoehung bei ausgelaufenen Sozialwohnungen.
Und jetzt fährt Maltz Schwarzfischer auf dieser Schiene weiter.
Zum K.
Ernst Seler
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“Auf Anweisung der Stadt Regensburg”
Mir fiel gestern erst dieser so klein geschriebene, aber rot markierte Satz auf. Welche Rechtsgrundlage liegt für diese “Anweisung” der Stadt Regensburg vor?!
Heute morgen fiel diese Nachricht auf:
“Nach den Beobachtungen von Verbraucherzentralen und Sozialbehörden reagieren Betroffene oft zu spät auf die drohende Zahlungsunfähigkeit. Teil des Problems sind auch die stark gestiegenen Strompreise: Seit dem Jahr 2000 haben sie sich für Haushaltskunden auch durch die Zusatzlasten der Energiewende von 15 Cent pro Kilowattstunde auf um die 30 Cent verdoppelt. Die durchschnittlichen Realeinkommen legten im selben Zeitraum nicht annähernd so stark zu. Der Energieanteil in den Hartz-IV-Regelsätzen deckt nach Meinung von Sozialverbänden den Strombedarf eines Einpersonenhaushaltes bei Weitem nicht ab.”
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/versorger-schalten-330-000-haushalten-den-strom-ab-a-1174089.html
Stromkosten sind Nebenkosten der Miete. Offensichtlich reagieren verantwortliche Politiker nicht, obwohl sie zum Wohle der Gemeinschaft verpflichtet sind. Der lebensnahe Beitrag von R.G. veranschaulicht, wie der Einzelne hilflos den mafiösen Strukturen ausgeliefert ist, welche sich offensichtlich in Großstädten ausbreiten. Hunderttausende Mitbürger verdienen so wenig, sie müssen sich an die Arbeitsagentur wenden, werden damit automatisch massiv gegängelt, dürfen einen Wohnungswechsel nur vornehmen, den die (allmächtige) Behörde “genehmigt”. Bereits dieser Schritt ist demütigend, obwohl voll in Arbeit stehend, mutiert der Bürger zum Bittsteller, der noch dankbar sein soll.
Indem RA Veits diesen Satz hereinstellt: “Ein Verstoß gegen den Grundsatz der RECHTSKLARHEIT steht im Raum,… “.
wird mir nachträglich bewußt, wie mich/uns das Sozialgericht auf deutsch “verarscht” hat. Offensichtlich schaffen es auch Gerichte nicht, für Rechtsklarheit zu sorgen. Zugegeben, ich habe vier Briefe aus dem Büro des Präsidenten des Bundessozialgerichtes nicht geöffnet, die mich kurz hintereinander erreichten, doch auch ein Richter am Sozialgericht Regensburg ist erst einmal unabhängig, er wird sich auch durch einen Brief des Bundessozialgerichtes nicht beeindrucken lassen. Immerhin hat die Vorlage des Briefes an die Ehefrau, in welchem die grundlegende Frage vom Bundessozialgericht aufgegriffen wurde, ob das Jobcenter die Rente unterhalb der Grundsicherung kürzen darf, doch dürfe das Bundessozialgericht nicht außerhalb eines Verfahrens sich äußern, um unabhängig später entscheiden zu können, dazu geführt, mit Änderung des Geschäftsplans wurde die bis dahin befasste Richterin abgezogen.
Das Wort “RECHTSKLARHEIT” verstehe ich als einklagbares Recht, welche sich für den kundigen Verfassungsrechtler logisch aus dem Grundgesetz ablesen lässt. Es ist regensburg-digital zu danken, sich so eingehend-fortlaufend mit dem Fall der Mietpreisbremse zu befassen. Nebenher sei erwähnt, wie mir vor etwa 30 Jahren ein Anwalt vor Ort – wurde wegen einer Verkehrsangelegenheit aufgesucht – mitteilte, nachdem ich ihm meine persönliche Situation schilderte (Verfolgung durch Behörden und Gerichte): “Sie werden in ganz Bayern keinen Anwalt finden, der Ihre Sache vertreten wird.” Dieser Satz zeigt die wahren Verhältnisse mit der Justiz?! Wer über den ehemaligen Richter Herrn Fahsel googelt, wird seine Aussage finden, wie er den Rechtsstaat erlebte.
Bei der Recherche zu dem Hinweis “Fahsel” finde ich erstmals eine Äußerung von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz: “Justiz-Sumpf Deutschland”.
http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html
Es ist zu ergründen, wer konkret hinter der “Anweisung der Stadt Regensburg” steht und ob diese rechtsstaatlich zustande kam. Politisch verantwortlich ist die amtierende Bürgermeisterin.
RA Veits
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#Rechtsklarheit, Normenklarheit, Rechtssicherheit#
@ Herrn Seler
Der Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Wenn diese verletzt ist, kann das Gesetz, der darauf gründenden Bescheid etc. nicht Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung sein und Art. 2 Abs. 1 GG könnte verletzt sein.
Eine wesentliche Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips stellt
nach ganz allgemeiner Auffassung das Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dar.
BVerfGE 2, 380 (403)
BVerfGE 7, 89 (92)
Dazu:
“Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit […] soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können. Die Bestimmtheitsanforderungen dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck (!!) und Ausmaß zu begrenzen sowie, soweit sie zum Schutz anderer tätig wird, den Schutzauftrag näher zu konkretisieren. Zu den Anforderungen gehört es, dass hinreichend klare Maßstäbe für Abwägungsentscheidungen bereitgestellt werden.”
Quelle:
Urteil vom 26. Juli 2005 – 1 BvR 782/94
Randziffer 184 f
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20050726_1bvr078294.html#abs184
R.G.
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@jurist
Rein gefühlsmäßig kann ich mir eine interne Sprachregelung der Art in der Stadtverwaltung bzw. auf Politikebene vorstellen, man müsse den Zuzug neuer Transferleistungsbezieher in ein Wohngebiet oder in die Stadt überhaupt, unbedingt verhindern.
Eine solche Vorgabe könnte den Eifer vieler Stellen entfachen, “das Problem” um jeden Preis nicht mehr anwachsen zu lassen, und maximale Härte gegenüber Bedürftigen zu zeigen.
Mir kommt vor, man meint, sich durch die neuen Planungen für eine Existenz als Großstadt fit zu machen. Sozialfälle sollten vor den Toren der Stadt bleiben, wo es auch billiger zu wohnen sei. Wirklich günstiger Wohnraum ist aber, wenn überhaupt, höchstens in infrastrukturell benachteiligten und weiter entfernten Lagen zu finden, da wo es ohne Auto kaum mehr Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf gibt.
Mir erscheint der Ton, den man in Regensburg pflegt, auf jeden Fall befremdlich, er stellt die Verlierer unseres Systems wie reine Schmarotzer hin.
Ein Punkt erschütterte mich ganz besonders, der Immobilienmann informierte über den Bau von Seniorenwohnungen, als Gegenwert für die im LERAG nicht erbauten Sozialwohnungen, und weil man dort keine weiteren Transferleistungsbezieher brauche.
Heißt das, dass man bereits in der sprachlichen Stufe 2 gelandet ist, wo nun auch schon Senioren, also Rentenbezieher, intern als Transferleistungsbezieher verstanden und benannt werden? Das wäre dann ein bedenkliches Zündeln mit Worten.
Die Frage ist natürlich nicht an den Immobilienmann gerichtet, sondern an das Gewissen der Politiker.
mkv
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Ich verlinke mit einem Essay; das Zitat stellt das Thema des Berichts in einen größeren Zusammenhang, der belegt: Deutschland, als spätkapitalistisches Land, kan nicht mal mehr “die bloße Existenzsicherung durch Arbeit garantieren.”
Zitat:
Die hinter dem Slogan „Fördern und Fordern“ stehende „Hauptsache Arbeit“-Ideologie mit ihren rigiden Zumutbarkeitsregeln und den Sanktionsdrohungen setzt die Menschen unter Druck und zwingt sie, nahezu jede (auch unqualifizierte und schlecht entlohnte) Arbeit anzunehmen. Wenn Erwerbssuchende auf diese Weise in prekäre Beschäftigung geschickt werden, so wandeln sich arbeitslose arme Haushalte zu erwerbstätigen armen Haushalten. Mit Würde und Existenzsicherung hat solche Arbeitsvermittlung nichts mehr am Hut.”
Markus Krüsemann, Soziologe
Quelle: Nachdenkseiten vom 23.10.2017
“In Lohn ohne Brot ‒ Wenn Arbeit nicht vor Armut schützt”
Ernst Seler
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@R.G.
Danke für die rechtlichen Hinweise.
Richter Teuschl vom Sozialgericht Regensburg gab zu, es könne verfassungswidrig sein, wenn ich als Rentner zum Landratsamt gehen soll, um dort den Heinzungstanteil der “Grundsicherung” zu erhalten.
Er fügte beim Abschied an, wenn das Landratsamt den Antrag auf Grundsicherung (obwohl meine Rente darüber liegt, wird aber vom Jobcenter kassiert, mit Ehefrau verrechnet) nicht genehmigt, solle ich wieder zum Sozialgericht kommen- Dies bedeutet, er signalisierte, er wird dann das Landratsamt verurteilen, den Heizungsanteil zu übernehmen.
Ihr Hinweis auf “RECHTSKLARHEIT” öffnete mir die Augen. Hätte ich diesen Begriff und diese Rechtsnorm während des Rechtsgespräches gekannt, wäre er angewandt worden. Wir hätten tatsächlich einen Anwalt gebraucht, entsprechend des Hinweises von Richter Teuschl den er erst gab, nachdem wir die Klagen zurückzogen (Richter und die Vertreterin des Jobcenters waren der Rechtsauffassung ich persönlich hätte kein Klagerecht): “ein Anwalt hätte noch mehr aus dem Fall herausgeholt.”
Im Nachhinein fühle ich mich vom Sozialgericht an der Nase herumgeführt.
Sicherlilch würde ein Anwalt aus den Inhalten der immer noch verschlossenen Briefe des Ministeriums in Berlin, des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und den Briefen aus dem Büro des Präsidenten des Bundessozialgerichtes mehr herauslesen, als ich dies als Laie tun kann. Zu erwähnen ist, die gesamte Angelegenheit hatte ich intuitiv dem Bundesverfassungsgericht als Verfassungsbeschwerde vorgelegt, da ich eben kein Klagerecht habe. Kann dies durch das Schreiben des Jobcenters belegen und nun durch die Aussage des Richters. Mehr als dem Bundesverfassungsgericht dies vorzulegen geht nicht. Wie in der Kindergeldangelegenheit, die von mir angeschriebenen Medien haben die Rechtsproblematik nicht aufgegriffen. Es ging mir nicht darum, meinen Namen in der Presse zu lesen, sondern die rechtliche Problematik hätte von den Medien zum Wohle der Allgemeinheit dargestellt werden sollen, spätestens nachdem das Ministerium in Berlin “einknickte”, wie die Richterin des Finanzgerichts in ihrem Beschluß später schriftlich feststellte, im Rahmen des Kostenentscheids.
Ernst Seler
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Mein Dank für die rechtlichen Hinweise richtet sich an RA Veits.
Will bei der Gelegenheit eine kleine Anekdote anbringen, die so sehr verdeutlicht, wie der Bürger sich im Einzelfall von den Vertretern des Rechtsstaates verschaukelt fühlen muß:
der damalige Verwaltungsrichter Herr Dr. Czermakt hatte sich ob eines Nachrichtenblattes an meine Person gewandt und einen Anwalt vermittelt, da die Behörden und Gerichte meine Person unter “amtliche Kuratel” stellen wollten, wie der Journalist Herr Karl-Heinz Weigel von der Mittelbayerischen Zeitung Jan. 1994 öffentlich schrieb.
Wohl aufgrund des anwaltlichen Handelns hörte ich erst einmal nichts mehr vom Amtsgericht Schwandorf. Intuitiv beauftragte ich sechs Monate später einen anderen Anwalt, mir Kopien über die Gerichtsakten zu erstellen. So entdeckte ich zwei geheim erstellte Ferngutachten. Da mir aus Studium der Betreuungsgesetze bewußt war, als Betroffener habe ich während des Verfahrens keine Verfahrensrechte, also weder Beschwerde usw. und der im Geheimen dritte zuständige Richter dem Anwalt meiner Ehefrau schrieb, aufgrund der Ferngutachten könne das Verfahren nicht eingestellt werden, habe ich sofort Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die sollte zuerst nicht angenommen werden. Nach Vorlage der richterlichen Verfügung zu Erstellung der Ferngutachten wurde ein offizielles Annahmeverfahren eröffnet, welches dann das Betreuungsverfahren vorerst stilllegte. Nach drei Jahren bequemte sich das BVerfG die Verfassungsbeschwerde abzulehnen, obwohl in der Begründung alle Rechtsfragen aufgelistet wurden, doch können diese Rechtsfragen von einem unteren Gericht im Rahmen einer Beschwerde aufgegriffen werden (alles recht, recht merkwürdig). Nun, es wurde wie angewiesen Beschwerde gestellt und diese wurde wie erwartet abgeschmettert, da ich ja wußte, das Gesetz sieht keine Beschwerdemöglichkeit vor, wenn, wie geschehen, die Betreuung nach drei Jahren Verfahrensdauer abgelehnt wurde. Das BVerfG hatte extra auch die Ferngutachten und die lange Verfahrensdauer etc. erwähnt. Am Landgericht Amberg entschied Richter Dr. Laaths die Beschwerde als unzulässig. Dr. Laaths war aber drei Jahre zuvor als Richter am Amtsgericht Schwandorf für das Betreuungsverfahren zuständig (der verfahrenseröffnende Richter war nach zwei Zeitungsartikeln versetzt worden). Mir liegt der Ablehnungsbeschluß von Dr. Laaths noch vor. In seiner Begründung schreibt er: “Sie haben doch Glück gehabt”.
Ich soll mich also zufrieden geben, das Landgericht stellt fest, ich hätte doch Glück gehabt, nicht unter amtliche Betreuung (wegen der Schulkreuzangelegenheit) gestellt zu werden.
Irgendwie passt zu dem Ganzen die Erlebnisgeschichte von Pfarrer Christoph Seidl heute Morgen im Deutschlandfunk, wie er von seinem Hubschrauberflug über Regensburg philosophiert:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/10/23/morgenandacht_23102017_dlf_20171023_0635_6774faf4.mp3
jurist
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@Datko: man sollte Zitate nicht aus dem Zusammenhang reissen. Teilen Sie also bitte mit , in welchem Gesetz usw. steht, dass die Mietpreisbremse das Jobcenter berechtigt, deswegen die miete nicht zu übernehmen ? Zitate bitte, keine Behauptung!
Im übrigen gibt es eine Aufklärungspflicht der Behörden gegenüber Leistungsantragsstellern.Die steht sogar im Gesetz.
Ich nehme an ,Ihre intuitive Ahnung , dass der Staat im Recht ist, entspringt der AfD -Gesinnung, die Sie immer wieder propagieren ,und dem dazu passenden Untertanengeist
mkv
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Ein Blick nach Frankreich, nach Europa
Im DLF-Interview spricht Eribon von sozialen Strukturen, sozialem Gewebe, die Gewalt bedeuten. Und was dagegen zu tun wäre.
In welcher Welt, in welcher Gesellschaft wollen wir leben?
http://www.deutschlandfunk.de/zwei-intellektuelle-ueber-fankreich-in-was-fuer-einer-welt.700.de.html?dram:article_id=398915
auch_ein_regensburger
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@ Datko
Fällt Ihnen nicht selber auf, was Sie hier für einen Unsinn von sich geben? Wo bitte soll da der Widerspruch liegen?
Ernst Seler
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Die Arbeit von regensburg-digital hat sich gelohnt.
Nun überregionale Berichterstattung
“26. Oktober 2017, 18:49 Uhr
Mietpreisbremse
Jobcenter lehnt Umzug ab – wegen Mietpreisbremse”
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/regensburg-jobcenter-entdeckt-die-mietpreisbremse-1.3725385
BER
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kleveblog, mittlerweile wohl eine art Presseorgan von Frau Dr. Hendricks (Wohnort: Kleve), läßt Frau Dr. Hendricks über die Mietpreisbremse jubeln:
„Ich freue mich über den Entschluss der Landesregierung NRW, die Mietpreisbremse in meiner Heimatstadt Kleve einzuführen. Durch die Gründung der Hochschule Rhein-Waal ist Kleve in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Dadurch ist auch die Nachfrage nach Wohnraum stark gestiegen. Das hat einige wenige Vermieter dazu verleitet, enorme Mieten zu verlangen. Dem wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben……
…………………………………………………
Damit hat die SPD eine ihrer Kernforderungen durchgesetzt und entlastet insbesondere einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger.“
http://www.kleveblog.de/landesregierung-beschliesst-mietpreisbremse-fuer-kleve/
BER
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Auszug aus einem Gerichtsprozess vor einem deutschen Sozialgericht:
Kläger: Schwerbehinderter, vertreten durch sich selbst
Beklagte: Kommune, vertreten durch die Rechtsabteilung der übergeordneten Behörde
Streitwert: unter 50 Euro. In Worten: unter fünfzig Euro
Dauer der Verhandlung: ca. 90 Minuten
Unterbrechungen: vier
Urteil: Urteil zugunsten der Beklagten
Urteilsbegründung: keine Urteilsbegründung und keine Ausstellung einer Urteilsurkunde. Stattdessen wird das Urteil gut versteckt in einem Satz mitten im Gerichtsprotokoll.
Schuldanerkenntnis: Schuldanerkenntnis der Beklagten aufgrund von drei Formfehlern in dem betreffenden Bescheid. Ausstellung einer gerichtlichen Schuldanerkenntnisurkunde.
Danach wird dem Schwerbehinderten von den Sozialbehörden zunächst das strittige Geld überwiesen.
Wenig später stellen die Sozialbehörden fest, dass der Schwerbehinderte nun im Besitz von Geld ist, das ihm per Gerichtsurteil nicht zustehen würde; und es wird mit einem Verwaltungsverfahren gedroht, falls der schwerbehinderte Kläger nicht binnen vier Wochen in der Lage ist, das Gerichtsurteil zu erklären. Für die Rückzahlung des Betrages (unter 50 Euro) werden dem schwerbehinderten Kläger drei Möglichkeiten angeboten: Rückzahlung in einem Betrag, monatlich ratenweise Rückzahlungsvereinbarung oder Einzug durch den Gerichtsvollzieher.
Von irgendwelchen Formfehlern ist dabei übrigens keine Rede ; geschweige denn, dass irgend ein Versuch unternommen wird, die Formfehler zu beseitigen.
Ernst Seler
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Finde erst dieser Tage Hinweise auf den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes:
“Am Donnerstag erscheint sein Buch “Das Ende der Gerechtigkeit – Ein Richter schlägt Alarm”. Ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes.”
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/jens-gnisa-buch-ende-der-gerechtigkeit-interview-kritik-politik-rechtsstaat/
Der von “BER” dargestellte Rechtsstreit lässt erahnen, wie immer mehr Bürger sich innerlich von diesem Rechtsstaat verabschieden. Wenn nun der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes das Ende der Gerechtigkeit sieht, zerfällt am Ende die Demokratie?!
BER
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Der obige Bescheid des Jobcenters Regensburg ist formal rechtswidrig.
Die einfache Behauptung, dass die 330 Euro Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, ist zumindestens zu unbestimmt.
Ich komme allerdings aus einer anderen Region,und die Bescheide der Sozialbehörden, die ich kenne, sind fast alle formal rechtswidrig, weil zu zumindestens zu unbestimmt.
Das fängt damit an, dass Postionen zusammengefasst werden, ohne dass das näher erläutert wird.
Es werden Beträge verrechnet, ohne dass eine entsprechende bestandskräftige Forderung existiert.
Die Zahlen aus den Bescheiden werden teilweise nivelliert, indem im nachhinein Jahreswerte verrechnet werden. Da Positionen zusammengefasst werden und die entsprechenden Abrechnungszeiträume nicht genau ausgewiesen werden, ist dem Aussenstehenden nicht klar ersichtlich, was genau verrechnet wurde. Die genaue Verrechnung ist nur mittels der internen EDV Protokolle ersichtlich. Diese internen EDV Protokolle brauchen bei Rechtsstreitigkeiten, zumindestens nach meiner Erfahrung, nicht offen gelegt werden.
Das sind nur einige der formalen Fehler mit denen man ständig zu tun hat.
Wenn man mal das Glück hat, einem Prozess beizuwohnen, wo ein versierter Sozialrichter einen solchen Bescheid nach allen Regeln der juristischen Kunst in seine formal falschen Bestandteile zerlegt, spätestens dann ahnt man, dass sich die Sozialbehörden nicht die geringste Mühe geben, ihre Bescheide formal richtig zu verfassen.
BER
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Die Geschäftsführerin des Jobcenters Regensburg ist verantwortlich für den Bescheid. Und dieser Bescheid ist formal rechtswidrig, weil zu unbestimmt.
Wenn das Jobcenter zu dem Ergebnis kommt, dass die Miete in Höhe von 330 Euro zu hoch ist, weil sie gegen die Mietpreisbremse verstosse, so muss das Jobcenter doch zumindestens intern eine entsprechende Rechnung durchgeführt haben, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Und diese Rechnung muss das Jobcenter offenlegen, damit der Bescheid zumindestens formal richtig ist.
Wie schon gesagt, meines Erachtens ist es in Deutschland ein flächendeckendes System, dass solche Sozialbescheide voller Formfehler sind. Und dass die Geschäftsführerin des Jobcenters nicht freiwillig zugibt, dass ihre Bescheide schon grundlegende, schwere formale Fehler haben, kann man durchaus nachvollziehen.
Piedro
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Die Mietpreisbremse wird im SGB nicht erwähnt. Die Wohnung muss angemessen sein im Sinne des Gesetzes, alles andere hat das Jobcenter nicht zu interessieren. Hier liegt eine rechtswidrige Ermessensüberschreitung vor.
BER
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Meinem beschränkten Wissenstand zufolge greift die Mietpreisbremse u.a. nicht bei Neubauten, umfangreichen Sanierungen und möblierten Wohnungen.
Zur Not stellt der Vermieter zwei Stühle rein, und schon ist die Mietpreisbremse mehr oder weniger legal ausgebremst.
Desweiteren greift die Mietpreisbremse nicht bei Wohnungen, die vorher schon überteuert gewesen sind.
Da hätten die Jobcenter aber viel zu tun, wenn sie jedesmal die ganzen Tücken dieses komplizierten Gesetzes entzaubern wollen. Wahrscheinlich ist der Bescheid des Jobcenters Regensburg nicht ohne Grund formal falsch, weil zu unbestimmt. Welcher Mitarbeiter macht sich denn im Ernstfall auf den Weg, um nachzuprüfen, ob in der betreffenden Mietwohnung tatsächlich zwei Stühle des Vermieters aufgestellt sind ?
Die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sind im BGB Vertragsrecht untergebracht worden. Dass heisst, im Ernstfall muss der Mieter bzw. potentielle Mieter nachweisen, dass die geforderte Miete zu hoch ist. Aufgrund der Kompliziertheit des Gesetzes wird der Mieter dazu wohl regelmässig einen Anwalt benötigen.
Laut zeit online hat in Berlin eine Frau gegen ihren Mieter geklagt, und wollte aufgrund der neuen Mietpreisbremse einen Teil der geleisteten Miete zurück haben. In zweiter Instanz ist dieser Frau dann nur ein geringer Teil des geforderten Betrages zugesprochen worden. Geht man davon, dass die Klägerin in beiden Instanzen einen RA benötigt hat, so hat sie im Endeffekt eventuell noch draufgezahlt, Dank Mietpreisbremse, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Zur Erinnerung: Das Gesetz soll die Mieter schützen.
Dieses Gesetz ist schon in der ersten praktischen Erprobungsphase eine einzige Katastrophe. Anstatt die Mieter zu schützen, wird eine Sturm in die entgegengesetzte Richtung geblasen.
Die Mieter unterliegen einem hohen finanziellen und zeitlichen Risiko, ihre Ansprüche durchzusetzen; so dass aus grundsätzlichen Erwägungen solche Klagen eher nicht eingereicht werden sollten. Zu allem Unglück wird zusätzlich noch die Mietpreisbremse von den Jobcentern missbraucht, um die (potentiellen) Mieter zu sanktionieren. Zu Erinnerung: Die Mietpreisbremse soll die Mieter schützen .
Im Asylbewerberleistungsgesetz sind vor gut zwei Jahren die entsprechenden Regelungen zur angemessenen, ortsüblichen Miete von den Landesbehörden kurzerhand völlig unbürokratisch außer Kraft gesetzt worden; mit der Begründung, dass die Nachfrage an entsprechendem Wohnraum das Angebot bei weitem übersteige.
Folgerichtig boomt derzeit das Geschäft mit Wuchermieten in Flüchtlingsunterkünften; schliesslich werden die von den Behörden vor Ort gezahlten Wuchermieten im nachhinein vom Land oder vom Bund völlig unbürokratisch erstattet .
Nutzniesser dieser Goldgräberstimmung in Flüchtlingsunterkünften sollen in erster Linie Personen und Unternehmen sein, die mit den betreffenden Behörden vor Ort eng verflochten sind.
BER
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Ich zitiere Heiko Maas:
“Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze.”
Heiko Maas hat dabei offensichtlich übersehen, dass auf dem Wohnungsmarkt zunächst einmal der Mietpreis durch Angebot und Nachfrage zustande kommt; und demnach zwei Parteien an der Bestimmung des Mietpreises beteiligt sind: Mieter und Vermieter
Durch Einführung der Mietpreisbremse sind nun offensichtlich vier verschiedene Parteien an der Festlegung des Mietpreises beteiligt:
Mieter, Vermieter, der Staat und die Jobcenter.
Dass die Angelegenheit dadurch enorm verkompliziert wird , leuchtet unmittelbar ein. Zum Glück hat Heiko Maas die Mietpreisbremse aber ins BGB Privatrecht verlegt, ist doch der in Regel sozial schwächelnde Mieter somit in der Beweispflicht; währenddessen Vermieter durch legale Tricks ihren Auskunftspflichten nur bedingt nachkommen müssen; und gleichzeitig Rechtsanwälte neue Betätigungsfelder zugewiesen bekommen. Die Berufsgruppe der Rechtsanwälte soll übrigens weit überproportional vertreten sein in Stadträten, Landtagen, Bundestag oder Bundesrat.
Nicht zu vergessen die Jobcenter, die dank der Mietpreisbremse nun sogar ortsübliche Mieten ablehnen können.
Man stelle sich nun mal vor, ein Jobcenter in Deutschland käme auf die Idee, formal richtige Bescheide zu erlassen. Die Folge wäre eine Eu weite Völkerwanderung in das Einzugsgebiet dieses Jobcenters; in der Hoffnung staatliche Transferleistungen ohne größere Hürden ergattern zu können.
Insofern kann man die Regensburger Jobcenter Geschäftsführerin durchaus verstehen, wenn sie formal falsche Bescheide versendet; andernfalls wäre Regensburg übermorgen pleite.
Was das ganze allerdings noch mit einem Rechtsstaat zu tun haben soll, ich kann es nicht erklären.
BER
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Dieser Bescheid ist nicht nur formal restlos unter aller Kanone, dieser Bescheid beinhaltet zusätzlich eine ganz besondere Heimtücke: Es wird auf einen Umstand hingewiesen, den es im Sozialrecht nicht gibt und der keinerlei Bezug zum Sozialrecht hat.
So muss der Betroffene zunächst versuchen zu erahnen, wodrum es geht. Ahnt der Betroffene wodrum es geht, kann er keine Logik herstellen, egal wie er die §§ dreht und wendet. Und dem Rechtsanwalt geht es genau so.
Somit entlastet sich das Sozialamt von einem Grossteil der Bürokratie; gleichzeitig belastet es die Gegenseite mit einer Bürokratie, die weder mit dem gesunden Menschenverstand , noch mit Fachwissen zu meistern ist.
Nun wird der Laie mit einem gesunden Menschenverstand vielleicht auf die Idee kommen: Dann klagt man halt gegen den formal falschen Bescheid, und verlangt eine korrekten Bescheid.
Nur funktioniert das eben in den meisten Fällen nicht so , weil das System von ganz oben vorgegeben wird. Wenn das so einfach wäre gegen im Sozialrecht formal falsche Bescheide zu klagen und Recht zu bekommen, dann würden sich die Sozialbehörden es doch nicht mehr leisten können formal falsche Bescheide zu versenden.
Genau das Gegenteil ist meiner Erfahrung nach der Fall. Schon die normale Abrechnungssoftware wimmelt in meinem Kreis hier voller formaler Fehler; und das funktioniert eben nur, wenn das System auf höchster politischer so vorgegeben wird oder so geduldet wird.
mkv
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Zivilcourage
Beispielhaft vorangegangen ist Jana Grebe und lieferte so eine Steilvorlage dafür, was es bedeutet, die “Verpflichtung aller staatlichen Gewalt” im Sinne des Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ernst zu nehmen.
Mit dem Satz
„Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“
stellte sie sich “schützend und achtend” vor die Transferempfänger. Zur Nachahmung empfohlen.
“Jobcenter Rebellin“ mit dem „Preis für Zivilcourage“ ausgezeichnet
http://inge-hannemann.de/jobcenter-rebellin-mit-dem-preis-fuer-zivilcourage-ausgezeichnet/
jurist
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Tageszeitung junge Welt schreibt dazu:
https://www.jungewelt.de/m/Artikel/320536.mietpreisbremse-gerettet.html
mkv
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Zur Verrohung des Staates gegenüber den Armen
Das Mitglied der Community, “Bürgerbegehren …” schrieb gestern
“dass über 18000 Menschen in Regensburg arm sind . Da gäbe es sozialpolitisch viel zu tun ….. ”
Diesen Appell u.a. an die SPD aufgreifend, verlinke ich auf die Webseite von Prof. Dr. Stefan Sell, ein Informationsportal zur Sozialpolitik.
Dort ist dargelegt, dass es eine Lücke gibt zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle. Und dass diese Lücke anwachsen wird. Das hat zwei Gründe:
1. Die Regelbedarfe an sich sind zu niedrig taxiert.
2. Die als “angemessen” zuerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigen nicht Preisverschärfung und eklatanten Angebotsmangel in vielen Regionen für bezahlbaren Wohnraum.
Der Sozialwissenschaftler berechnet, dass “Hartz IV-Empfänger in diesem Jahr auf 594 Mio. Euro Wohnkosten sitzenbleiben”, nachdem sie ihre tatsächliche Miete von der eh schon mehr als knapp bemessenen Regelleistung, die nur für den täglichen Lebensunterhalt vorgesehen sind, bezahlen müssen.
Quelle: https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/11/von-regelbedarfen-und-armutsschwellen.html
Was folgt daraus?
Die jüngst von der SPD aufgestellten Kandidatinnen für den Landtag haben in Ziffer 1 ein großes Feld, um gemeinsam mit ihrer Fraktion tätig zu werden –> Richtung Erhöhung des Regelbedarfs. Ich stelle mir vor, dass aus der Mitte des Landtags, im Jahr der Landtagswahl, ein “Appel”, ein Gesetzentwurf etc. an die noch zu gründende Bundesregierung/an die Jamaikaner gerichtet wird, mit entsprechender medialer Begleitung, schlicht in Erfüllung des Sozialsstaatsprinzips aus Artikel 20 und 28 GG.
Die Mitglieder des Rates der Stadt sind zu Ziffer 2 berufen, das JOB-CENTER, eine Einrichtung der Stadt Regensburg, auf die derzeitige lebensfremde “Angemessenheit” der gewährten “Kosten der Unterkunft und Heizung” hinzuweisen und für eine Anpassung oder /und praxistauglichen Schlüssel der Neubestimmung Sorge (!) zu tragen.
Oder wollen unsere Vertreter sich sehenden Auges an der seit Jahren herrschenden Verrohung des Staates gegenüber unseren Mitbürgern weiterhin durch Nichtstun beteiligen bzw. an die TAFEL verweisen? Eine Stadt, die nun schon seit Jahren “im Geld schwimmt” und derart klein-krämerisch und marktfremd mit ihren Bürgern umgeht, wird der Aufgabe der Sozialstaatlichkeit nur bedingt gerecht.
Dass der geschilderte Vollzug der Mietbremse eine rechtsstaatliche Bodenlosigkeit ist, wurde oben bereits von vielen abgehandelt.
xy
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Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, wie heute bekannt wurde, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, “dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat”. Es ist zulässig, dass die Fachgerichte davon ausgehen, “dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen” (BVerfG, B. v. 10.10.2017 – 1 BvR 617/14, vgl. https://goo.gl/No8u33)
Ernst Seler
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Vielleicht liest Spiegel ja bei regensburg-digital mit, aktuell:
“In der Bundesagentur für Arbeit (BA) herrscht ein schlechtes Betriebsklima. Das hat eine Umfrage unter 2000 Führungskräften ergeben, deren zentrale Ergebnisse dem SPIEGEL vorliegen. Immer wieder benoteten Mitarbeiter demnach die aktuelle Lage im Haus mit der Note vier oder schlechter.”
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesagentur-fuer-arbeit-mitarbeiterumfrage-offenbart-miese-stimmung-a-1179709.html
Mietpreisbremse ist auch für Regensburg nichtig » Regensburg Digital
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[…] Mit der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger, 20.10.17 […]
Vom Puff zum Wohnklo » Regensburg Digital
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[…] sie unerschwinglich. Es bezahlt – der Staat, in erster Linie das Jobcenter. Wie kann das sein, wo das Jobcenter Regensburg doch erst kürzlich Negativschlagzeilen machte, weil es einem jungen Man… Es scheint ein lukratives Geschäftsmodell dahinter zu […]
Warum geht das Jobcenter nicht gegen Miethaie vor? » Regensburg Digital
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[…] unserer Redaktion bestätigt, dass er Klage gegen das Jobcenter Regensburg Stadt eingereicht hat. Wie berichtet hatte die Behörde einem Betroffenen, Hartmut R., den Umzug nach Regensburg verweigert – Begründung: Die Warmmiete von 330 Euro für 22 Quadratmeter verstoße gegen die […]
Überhöhte Mieten in Regensburg? Nie davon gehört! » Regensburg Digital
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[…] Regensburg ist das bundesweit derzeit einzig bekannte Jobcenter, das ein für Mieter gedachtes Schut…Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel das Jobcenter Hamburg, wo nicht gegen Wohnungssuchende, sondern gegen Miethaie vorgegangen wird. 2016 hat das dortige Jobcenter in einem entsprechenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg 52.500 Euro Schadenersatz erstritten (AZ 316 S 81/15999). […]