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Keine Notwohnung für schwer lungenkranke Obdachlose

Mit dem Beatmungsgerät in die Not-Schlafstelle

Eine Akteneinsicht bei der städtischen „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ bringt ans Licht: Das Sozialamt hat einer Reihe schwer lungenkranker Obdachloser die Unterbringung in einer Notwohnung verweigert und sie auf Schlafstellen im Übernachtungsasyl Taunusstraße verwiesen. Darunter waren Erkrankte, die ein Beatmungsgerät benötigten.

Das Obdachlosenasyl in der Taunnusstraße.

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Otmar Spirk

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COPD bedeutet chronisch-obstruktive Lungenerkrankung, auch „Raucherlunge“ genannt. Bei den Betroffenen sterben die Schleimhäute ab. COPD ist unheilbar und geht einher mit Auswurf und Husten und vor allem zunehmender Atemnot der Erkrankten, bis sie nur noch mit Beatmungsgeräten atmen können. Weltweit ist COPD die dritthäufigste Todesursache.

regensburg digital berichtete bereits über jenen Mann, der durch einen Wohnungsbrand obdachlos geworden war. Er trug durch dabei eine Rauchvergiftung davon, einhergehend mit schweren Lungenschäden. Das Sozialamt verweigerte ihm die erbetene Notwohnung – obwohl er bereits vorher anerkannter Schwerbehinderter war – und forderte ein ärztliches Attest zu den Lungenschäden.

Ein erhellender Aktenvermerk

Nachdem der Betroffene das – bestätigende – Attest vorlegte, legte der Sachbearbeiter der Obdachlosen-Fachstelle unter der Überschrift „Interne Absprache“ einen Aktenvermerk über ein Gespräch mit der stellvertretenden Sozialamtsleiterin B. (verantwortlich für das Obdachlosenwesen) an:

„Fr. B. wurde der Fall geschildert und das ärztliche Attest vorgelegt. Es wurde erklärt, dass bereits mehrere Personen mit COPD GOLD in der Obdachlosenunterkunft übernachtet haben und teilweise immer noch seit längerem übernachten, ohne das gesundheitliche Verschlechterungen aufgrund der Mehrbettsituation angezeigt wurden.

Des Weiteren wurde auf mindestens drei Fälle die durch das Gesundheitsamt begutachtet wurden und Atemwegserkrankungen hatten (COPD und andere) hingewiesen. In allen bisherigen amtsärztlichen Gutachten wurde die Mehrbettunterbringungen trotz Kenntnis der Übernachtungssituation nicht bemängelt und wurde auch nicht als gesundheitsverschlechternd attestiert. Es wurde in zwei Fällen die Nutzung eines Atemgeräts empfohlen, weswegen extra Stromanschlüsse für die Betreibung solcher Geräte in den Zimmern installiert wurden. (…)

Entscheidung: keine Notwohnung, Attest nicht ausreichend, weiterhin Übernachtung nur in Obdachlosenunterkunft gestattet.“ 

In einem weiteren Aktenvermerk bestätigt der Sachbearbeiter, dass tatsächlich „Personen (…) mit Beatmungsgeräten in der Obdachlosenunterkunft schlafen“ müssen.

Rechtslage und Praxis

Wie ist die Rechtslage? Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte besteht bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit „eine Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen“. Jede/r Obdachlose – sofern er sich nicht selbst helfen kann – ist daher „sofort“ und solange, bis eine Wohnung gefunden ist, von der jeweiligen Kommune ganztägig in einer Notwohnung unterzubringen. Notwohnungen sind Wohnungen, die „die einfachsten menschlichen Bedürfnisse befriedigen“.

Ein Stockbettzimmer in der Taunusstraße.

Dabei ist es gleichgültig, ob der Obdachlose nun krank oder nicht ist, alleinstehend oder in Familie lebend. Die Stadt hingegen antwortete auf die Anfrage von regensburg-digital zum obigen Sachverhalt:

„Einzelpersonen werden demnach in aller Regel in der Obdachlosenunterkunft untergebracht, die Notwohnungen stehen dagegen für Familien zur Verfügung. Allerdings muss natürlich immer der Einzelfall betrachtet werden. Sofern gesundheitliche Gründe für die Art der Unterbringung entscheidend sind, erfolgt dabei auch eine Beteiligung des Staatlichen Gesundheitsamtes. Je nach Einzelfall kann sich dann auch eine andere Entscheidung ergeben. Statistische Erhebungen zu Unterbringungsfällen mit diesem Krankheitsbild liegen nicht vor.“

Kommentar:  Grundrechtswidrige Obdachlosenpolitik

Was ich hier in der Behördenakte gelesen habe, lässt mich grausen. Selbst schwer- bis schwerstkranken Obdachlosen wurde eine Notwohnung verweigert. Sie wurden auf Mehrbett-Schlafstellen verwiesen, in denen sie dann zusammen nachts zum Leid ihrer Mitinsassen vor sich hin röcheln, husten und ausspeien müssen, bis sie dann morgens wieder auf die Straße geschickt werden. Das ist eine unmenschliche Missachtung von Grundrechten, für deren Rechtfertigung sich anscheinend auch noch ein Arzt oder Ärztin des Gesundheitsamts hergegeben hat.

Man muss kein Arzt sein , um zu wissen, dass ein entwurzeltes Leben auf der Straße definitiv Krankheiten verschlimmert und auslöst, und die Lebenserwartung drastisch verkürzt. Von Ärzten wäre zumindest zu erwarten, dass sie sich jedenfalls aus vorhandenen Studien der gesundheitlichen Folgen von Obdachlosigkeit kundig machen würden, ehe sie eine solche Praxis auch noch abnicken.

Der Sachbearbeiter der Obdachlosen-Fachstelle und die stellvertretende Sozialamtsleiterin sind die ausführenden Organe dieser grundrechtswidrigen Obdachlosenpolitik. Die politische Verantwortung dafür aber liegt bei Sozialbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

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Kommentare (16)

  • Olaf

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    Extrem menschenverachtend, dabei spielt sich die Stadt Regensburg immer sao auf, sie seih besonders sozial.

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  • R.G.

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    ES ist eine wunderbare Erfahrung, wenn man mit Bronchitis morgens raus in die kalte Luft darf und den ganzen Tag dort zu bleiben hat. Wie sich da das Atmen erschwert, befreiend!

    Jawoll, liebe Stadträte und Bürgermeister, so sollt ihr es für eure Partner, Kinder und Eltern bei Atemwegserkrankungen beschließen! Bei Kälte RAUS, bei Hitze RAUS!!!

    Schlimmer noch ist es, wenn man mit COPD rausmuss!
    Apropos Raucherlunge, in einigen Branchen kann man sich COPD einfach so am Arbeitsplatz holen, als Nichtraucher und durch bloße unterbezahlte Arbeit.

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  • Piedro

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    @Otmar Spirk
    “Politische Verantwortung” gibt es nur theoretisch. Aber eine fachliche/sachliche und strafrechtliche Verantwortung müsste doch feststellbar sein. Hier fallen Vokabeln wie “Gefahr für Leib und Leben”. Wenn ich als Bürger bei einer solchen Gefahr die Hilfe verweigere mache ich mich strafbar. Wie ist das bei Amtsträgern? Die Gefahr für Leib und Leben ist im Gesetz ebenso definiert wie das Recht auf Unterbringung. Also muss hier doch irgendein Tatbestand vorliegen, unterlassene Hilfeleistung, Amtsmissbrauch, Befangenheit wegen fachlicher Nichteignung – irgendwas, wo man die handelnden Personen auch mal zur Rechenschaft ziehen kann. Es kann doch nicht sein, dass die rechtswidrige Praxis einer Behörde, nicht nur eines einzelnen Sachbearbeiters, Jahr für Jahr für Jahr unbeanstandet bleibt. Es kann doch nicht sein, dass ein existentieller Anspruch auf Hilfe nach Belieben und völlig folgenlos negiert werden kann. Klar, ich weiß schon, das kann sein, ist schließlich so, das ist so, aber WIE kann das sein? Ist die Gleichgültigkeit gegenüber den Ärmsten, den Hilflosen tatsächlich schon so groß, dass ein Bericht nach dem anderen öffentlich wird (dank Ihnen, allgemein ist das eh die Ausnahme) und NICHTS ändert sich? Nicht mal im Wahlkampf ist das für irgendwen ein Thema. Würde Wolbergs im Leeren Beutel furzen erregte das mehr Aufmerksamkeit als dieses Elend. Und hier hätte das ein Mehrfaches an Kommentaren.

    Wie gehen Sie jetzt weiter vor? Werden Sie die Unterbringung einklagen? Die Erfolgsaussicht müsse bei 100% liegen, Eilbedürftigkeit ist wohl gegeben. Sehen Sie eine Handhabe diese rechtswidrige Praxis zu beenden? Bräuchten Sie dazu Unterstützung? Finanziell, personell, organisatorisch, medial, vielleicht sogar politisch – lässt sich machen.

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  • Daniel

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    Lassen wir mal Gesetzte und Vorschriften beiseite! Jeder Mensch hat ein ihm gegebenes Unrechtsbewusstsein, man könnte es auch Anstand nennen! Wie Betriebsblind muss ich als Sozialamtsmitarbeiter/in oder auch Leiter/in nicht zu vergessen den Amtsarzt/in sein um einen schwerkranken Menschen eine Notwohnung zu verweigern ! Und mich dann noch hinter Atesten zu verstecken und zu sagen ja wenn’s der Amtsarzt so atestiert wird’s schon passen ! Liebes Sozialamt könnt ihr alle die ihr da drinnen arbeitet noch ruhigen Gewissens schlafen? Ihr geht da jeden Tag mit Menschen bzw. Schicksalen um und nicht mit Nummern! Ich selbst habe meine Mutter mit COPD zehn lange Jahre gepflegt und musste zusehen wie Sie daran elendig krepiert ist ! Aber wenn Ihr das alles mit eurem Anstand, Gewissen oder auch Rechtsempfinden vereinbaren könnt ns dann Prost Mahlzeit dann könnt Ihr das sozial aus Sozialamt gleich streichen !

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  • R.G.

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    @Daniel
    Hätte Ihre Mutter trotz COPD Atemnot jeweils von morgens bis abends, ohne sich bei Schwäche sofort hinlegen zu können, mit dem Beatmungsgerät umherwandernd, nur zeitweise in einer Wärmestube in einem andern Stadtteil gnädig sitzen dürfend, aushalten können?

    Wie soll man denn bei den täglichen Ortswecheln das Gerät sauberhalten können?
    Glauben die Entscheider, in Kenntnis der Not Betroffener, die persönlichen Sachen und medizinisches Gerät seien in einer Schlafstelle neben fremden anderen Hilfesuchenden vor Diebstahl und Verunreinigung geschützt?
    Können sie behaupten, das sei nur ein nächtliches, durch Beatmung locker zu linderndes Gebrechen, das tagsüber keine großen Schwierigkeiten macht?

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  • R.G.

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    Meine Bitte an
    @Otmar Spirk
    @die Leser von regensburg-digital
    @Whistleblower aus dem medizinischen Bereich
    @die Redaktion

    Könnte bitte jemand das Beatmungsgerät und die benötigten Geräte sowie Medikamente plus eine Wasserflasche und Plastikbecher (ev. Blutdruckgerät und noch anderes, was tasächlich wichtig ist) eines COPD Kranken fotografieren, um zu zeigen, wieviel Platz das braucht?

    Kann man das Fotob bitte hier enstellen, mit cirka Maßangaben im Gesamten?

    Falls einer der Obdachlosen aus einer Schlafstelle berichten mag, wie groß ein Viertel der dortigen kleinen Tischfläche zwischen den Betten im Schlafraum das ausmacht(drei Viertel stehen den anderen drei im Raum zu), wäre das sehr hilfreich.
    Man muss kein Maßband haben, mit einem Schreibmaschinenblatt sollte es auch klappen (z.B. eineinhalb, zwei, drei Schreibmaschinenblätter groß)
    Danke jedem, der da mithilft.
    Den Ärzten möchte ich sagen, im Krankenhaus kann der Platz am Nachtschrank, hinter und neben dem Bett genutz werden für Sauerstofflaschen, Infusionsbaum usw., die Gehfläche zwischen den Stockbetten einer Notunterkunft wird jedoch zum Gehen, und zum Auf- /Absteigen in die/von den Stockbetten benötigt.
    Bitte berücksichtigen Sie das.

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  • Ex Regensburger

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    Wird echt Zeit, dass man da mal was unternimmt (Klagen, Dienstaufsichtsbeschwerden etc.). Der Spruch “Würde Wolbergs im Leeren Beutel furzen erregte das mehr Aufmerksamkeit als dieses Elend” ist leider wahr. Vielleicht ist er politisch klug, liest mit und hängt das an die große Glocke…

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  • Piedro

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    @Günther Herzig
    Die Stellungnahmen der Stadt untermauern immer wieder, dass geltendes Recht hier untergeordnet ist, eine Option, bestenfalls. Und die finden das ganz “normal”, weil es die Normalität ist.

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  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

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    @Piedro, wer mit sehr viel Glück den Weg zu mir findet, den klage ich in eine Notwohnung hinein, das ist nicht das Problem. Das ,finden’ und dranbleiben an ihren Grundrechten ist das Problem für idR kranke Menschen im Dauer -Überlebenskampf (die durchschnittliche Lebenserwartung von Obdachlosen ohne Notwohnung liegt unter 48.). Ansonsten gibt es eher theoretisch die Möglichkeit auf Klage auf Schmerzensgeld wegen grob rechtswidriger Unterlassung der Unterbringung von Obdachlosen durch Amtsträger. Die Amtshaftungsklage hat aber sehr viele Hürden, der Staat schützt die Seinen.
    Ansonsten gilt : Bürokraten möchten gerne im Verborgenen tun, was sie als ihre Amtspflicht ansehen . Ich nehme sie nach Möglichkeit in die öffentliche Verantwortung .

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  • Lothgaßler

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    COPD GOLD ist etwas ungenau: GOLD steht für eine Klassifizierung/einen Schweregrad/ ein Stadium der Erkrankung und reicht von I bis IV. Bei Nutzung eines Sauerstoffgeräts liegt doch eine schwere Form der COPD vor.
    Schön, dass es Steckdosen für die medizinischen Hilfsmittel gibt, hoffentlich wird nicht auch der Stom (wie das Licht) irgendwann abgeschaltet!
    Entscheidender erscheint mir, dass eine unheilbare und in der Regel fortschreitende Lungenerkrankung/ Lungenschädigung zwangsläufig als Grunderkrankung in Verbindung mit der Medikation die Immunabwehr einschränkt. Wenn diese Personen in engsten räumlichen Verhältnissen mit anderen Erkrankten (Erkältung, Grippe, Tuberkulose) untergebracht werden, dann besteht schon ein erhöhtes Risiko. Der Erkrankte kann nur noch bedingt das umsetzen, was ihm seine Ärzte geraten haben (lebe gesund, meide Risiken).
    Was auch immer die Amtsärzte attestiert haben, die gingen von kurzer Unterbringung aus, oder sie verglichen das mit Mehrbettzimmern in geriatrischen Einrichtungen.
    Es ist kein schönes Bild unseres Sozialsystems: ein Kostenträger hilft bei der medizinischen Versorgung (Arzt, Medikamente, Hilfsmittel), ein anderer hilft eher nicht bei der Findung einer dauerhaften Wohnsituation. Im Ergebnis scheint es so, als arbeiteten Sie gegeneinander, zumindest arbeiten sie nicht zusammen. Was sagen die Sozialgesetzbücher?

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  • Mr. T.

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    Lothgaßler, so konträr ist das Handeln gar nicht. Der eine Kostenträger sorgt ja irgendwie für ein sozialverträgliches Frühableben, was wiederum den anderen Kostenträger (und den eigenen) entlastet.

    Widerlich, so sarkastisch sein zu müssen, aber anders kann man das gar nicht mehr ausdrücken …

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  • Piedro

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    @Otmar Spirk
    Ja, Amtshaftung ist, trotz diverser Grundsatzurteile (letztes Jahr gab es wieder eins, wenn ich recht erinnere), nicht einfach. Da wird so einiges aufgeboten um das Verfahren zumindest zu verzögern. Ich hatte jedoch andere Wege im Sinn, die diesen natürlich nicht ausschließen.
    1. Die Stellungnahme der Stadt zeigt, ebenso wie der zitierte Akteneintrag, eine fachliche Nichteignung von SB und Vorgesetztem. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit
    – einer Fachaufsichtsbeschwerde, die vom jeweils nächst höheren Vorgesetzten, in letzer Instand vom Bürgermeister/Sozialreferent zu bearbeiten und zu beantworten ist.
    – eines Befangenheitsantrags wegen fachlicher Nichteignung, gepaar mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die zumindest diesen Betroffenen von dem willfährigen SB befreit und seinen Nachfolger vielleicht veranlasst, etwas rechtskonformer zu arbeiten.
    – strafrechtliche Schritte, etwa unterlassene Hilfeleistung (im Amt), Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung. Bestimmt ließe sich ein Kollege aus dem Strafrecht finden, der sich der Sache kompetent annimmt.

    Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, die Sache mit etwas Nachdruck vor den Stadtrat zu bringen, in Wahlkampfzeiten vielleicht nicht uninteressant. Immerhin bildet die Linke in Regensburg eine Fraktion.
    Ich habe mit Fraktionskontakten gemischte Erfahrungen gemacht, die SPD hüllt sich in der Regel in Schweigen, die Grünen reagieren, tun aber nichts, die Linken versuchen’s hin und wieder etwas zu bewegen. SPD und Grüne sind anhand ihrer vermeintlichen Verantwortung wohl eher ungeeignet sich des Themas anzunehmen. Bei CSU u.a. könnte ich nur mutmaßen. Vielleicht lässt es sich ja vermeiden, dass Sie uns bald wieder vom Ableben eines im Stich gelassenen Menschen berichten müssen.

    Zur Amtshaftung der BGH in 2018 in anderer Causa:
    “Haftung des Staates für Amts­pflicht­verletzung bei Noteinsätzen zur Gefahrenabwehr nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.”
    https://mobil.kostenlose-urteile.de/BGH_III-ZR-5417_BGH-Haftung-des-Staates-fuer-Amtspflichtverletzung-bei-Noteinsaetzen-zur-Gefahrenabwehr-nicht-auf-grobe-Fahrlaessigkeit-und-Vorsatz-beschraenkt.news27825.htm
    Aber vielleicht interpretiere ich das ja auch falsch.

    Was würde den ein Pensionszimmer für den Betroffenen kosten? Da könnte man zivil in Vorleistung gehen (wir sind schließlich viele) und die Erstattung einklagen. Oder nicht?

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  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

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    Der im Artikel genannte ehem. Obdachlose möchte folgendes mitteilen:
    ,,Die Bürgermeisterin missbraucht obdachlose Menschen für ihren Wahlkampf, wenn sie im Kolpinghaus ,gefilmt von tva, Essen an Obdachlose austeilt,. Und wenn sie wieder gewählt wird, lässt sie alleinstehende unfreiwillig Obdachlose auf der Strasse zu Grunde gehen, oder ?”

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  • Piedro

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    Ehemalig? Herzlichen Glückwunsch!

    Der Mann hat recht. Periodisch schmückt man sich schamlos mit dem Anschein der Mildtätigkeit, um dann tatkräftig das Elend zu erhalten. Pfui Deibel!

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  • Ex Regensburger

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    Das Ganze muß in den Stadrat. Normalerweise stellt irgendjemand im Stadtrat einen Antrag. Dann würde auch die Mittelbayerische etc. aufspringen. Grüne und SPD halten sich leider bedeckt (!!!), also Linke, ÖDP etc. anhauen. Die könnten politisch punkten, wenn sie das machen.

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  • Jakob Friedl

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine ständigen Wahlkampf-Links.

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