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"Höllenfahrt" endet vor Gericht

Mit 260 Sachen auf der Flucht

Mit 260 km/h über die Autobahn. Schüsse der Polizei. Und ein Fels, der den Weg versperrte. Dass bei einer wilden Verfolgungsjagd rund um Regensburg im März 2021 niemand zu Schaden kam, hatte vor allem mit reichlich Glück zu tun.

Das Urteil für den 23-jährigen Angeklagten fiel glimpflich aus. Foto: Bothner

Die Geschichte, die diesen Donnerstag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde, nahm am 2. März 2021 in Passau ihren Anfang. Dort holt der 23-jährige Angeklagte damals seinen Bruder ab, um gemeinsam nach Hause nach Rotterdam zu fahren.

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Auto war im Visier der Polizei

Das Auto, ein weißer Mercedes AMG mit 400 PS unter der Haube, hatte ihnen ein Freund zur Verfügung gestellt. Was der Angeklagte aber nicht weiß: Das Auto ist bei der Polizei unter anderem wegen des Verdachts der Schleusung und Drogenkurierfahrten bereits im System hinterlegt.

Schon kurz nach Passau kommt es deshalb zu einer ersten Polizeikontrolle, wie der Angeklagte und sein Bruder vor Gericht erklären. Mehrere Stunden nehmen die Beamten den Erzählungen der Männer nach das Auto auseinander und vernehmen die Brüder auf einer Wache.

Gab es überhaupt eine Kontrolle?

Dass Verkehrskontrollen selbst in so einem Fall nicht dokumentiert werden und sich dazu keinerlei Belege finden lassen, sei nicht ungewöhnlich, meinte der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Regensburg am Donnerstag. Eine Kontrolle habe es also durchaus geben können. Die Angaben der Brüder hinterlassen dennoch Zweifel.

Zum einen wurde beim Angeklagten nach seiner Festnahme einige Stunden später THC im Blut nachgewiesen. Warum bei einer umfangreichen Kontrolle kein Drogentest durchgeführt wurde, blieb vor Gericht unbeantwortet. Zudem fand die Regensburger Kripo im Auto nach der Festnahme eine Folie mit Kokainresten sowie tausende Euro Bargeld unter dem Rücksitz – womöglich vom eigentlichen Eigentümer des Autos. Dass das in Passau den Beamten nicht schon aufgefallen sein soll, wirkt wenig glaubhaft.

Warum kam es zur „Höllenfahrt“?

Doch das tatsächliche Motiv für die „Höllenfahrt“ (Richterin Andrea Costa) spielte für die Verhandlung nur eine untergeordnete Rolle. Ob also der Angeklagte tatsächlich Panik bekommen hat, als ihn wenig später auf der Autobahn A3 zwischen den Regensburger Anschlussstellen Burgweinting und Universität zwei Streifenwagen in Empfang nahmen, ließ sich nicht aufklären. 

Kurz zuvor ist der Pkw vom automatischen Kennzeichenerkennungssystem bei Hengersberg erfasst worden. Als der weiße Mercedes gegen 1.30 Uhr im Rückspiegel auftaucht, nehmen die zwei Streifen den Angeklagten zwischen sich. Per Signalleuchte gibt ihm der vorausfahrende Wagen zu verstehen, dass er folgen solle. 

Flucht vor Polizeikontrolle mit 260 Sachen

Auf den Parkplatz will der junge Mann aber nicht mit abbiegen. Beschleunigt stattdessen und braust bald mit mehr als 260 Sachen über die A3. „Ich habe zuerst nur ein lautes Motorheulen gehört und im Augenwinkel ein weißes Fahrzeug gesehen“, sagt einer der Beamten.

Mit ihrem BMW X3 nehmen sie umgehend die Verfolgung auf. „Wir sind da auch viel zu schnell gefahren“, so der Beamte. Bei ihnen habe aber „ein gewisser Jagdtrieb“ eingesetzt. Den Flüchtigen einfach entkommen lassen, das wollten sie nicht.

Verbotenes Autorennen

Per Funk kommt dann der Befehl, das Auto maximal bis zur Abfahrt Laaber zu verfolgen – aus Sicherheitsgründen. Denn der Mercedes nimmt wenig Rücksicht auf den übrigen Verkehr. Ein Kleintransporter wird rechts überholt. Mit quietschenden Reifen rauscht der Angeklagte dann bei Laaber in die Ausfahrt.

Die Beamten fürchten kurzeitig das Schlimmste und staunen nicht schlecht, als der Mercedes unbeschadet durch die Kurve kommt. Auf der Landstraße geht es weiter mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit Richtung Brunn. 

Angeklagter macht Panik geltend

Die Flucht vor der Polizei wird seit einem Beschluss des BGH unter dem § 315d mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen gleichgesetzt. Am Donnerstag räumt der Angeklagte diesen Vorwurf auch selbst ein. Er spricht von Panik und macht die vorherige Kontrolle in Passau geltend. Da habe er einfach überreagiert. „In meinem Kopf war alles durcheinander.“

In Brunn findet die Flucht vorübergehend ein Ende, als der Mann auf ein Firmengelände einbiegt und nicht mehr weiter kommt. Der Streifenwagen hält ebenfalls an und einer der Beamten steigt aus.

Direkt auf den Polizisten zugefahren?

Das Geschehen auf dem Firmengelände ist der eigentlich strittige und zugleich schwerwiegendste Vorwurf. Laut dem Beamten soll das Fluchtfahrzeug umgedreht und dann auf ihn zugehalten haben. „Ich konnte gerade noch zur Seite springen.“ 

Doch die Aussage des Polizeibeamten ist von einigen Unklarheiten gezeichnet. Zudem widersprechen er und sein Kollege sich bei ihren Einlassungen. Der Angeklagte selbst gibt an, er habe den Polizisten in der Dunkelheit überhaupt nicht gesehen. Eine absichtliche Gefährdung habe nicht bestanden. Dem folgt am Donnerstag auch das Schöffengericht und sieht für den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Körperverletzung keine ausreichenden Beweise. 

Schüsse fallen

„Wir unterstellen dem Beamten aber nicht, hier gelogen zu haben“, erklärte Costa. Subjektiv habe es sich für ihn wohl so dargestellt. Zumal die gesamte Situation nur wenige Augenblicke dauerte und die vorangegangene Verfolgungsjagd für alle Beteiligten eine enorme Stresssituation dargestellt haben dürfte. In dieser will der Beamte auch gesehen haben, wie ihm aus dem Auto eine Pistole vorgehalten wird. 

Er zieht reflexartig seine Dienstwaffe und feuert auf das davon rauschende Fahrzeug zwei Schüsse ab – ohne zu zielen. In der Dunkelheit trifft der Beamte aber nicht wie beabsichtigt den rechten hinteren Reifen. Eine Kugel geht stattdessen durch den Tankdeckel. Eine weitere trifft die Beifahrertür. Es ist reines Glück, dass auch hier niemand verletzt wird.

Mit 160 auf der Ladstraße – ohne Licht

Die Schüsse lösen beim Angeklagten zusätzlich Panik aus. Ohne Licht fährt er mit teils 160 km/h weiter. Achtet weder auf Kreuzungen, noch, ob er andere gefährden könnte. Nach insgesamt über 17 Kilometern endet seine Flucht dann aber abrupt. Er biegt noch nach einer Tankstelle auf eine Straße zu einem Parkplatz ein und bleibt dort an einem Felsen hängen. Das Auto wird stark beschädigt. Die Insassen bleiben aber – wieder mit viel Glück – unverletzt. 

Der Bruder ergibt sich sofort der eintreffenden Streife. Der Angeklagte aber flieht in den Wald. Ein Beamter hinterher. Im Dunkeln nun allein mit dem Beifahrer zu sein, das sei „das Schlimmste in der Situation gewesen“, so der bereits erwähnte Beamte vor Gericht. Dann hört er einen Schuss im Wald. 

Fahrer wird erst am nächsten Tag gefasst

„Ich wusste ja nicht, wer da geschossen hat.“ Kurz darauf kommt sein Kollege zurück. Vom Flüchtigen fehlt zunächst jede Spur. Er wird erst im Morgengrauen von weiteren Einsatzkräften ein Stück weiter im Wald aufgegriffen und landet für drei Wochen in Untersuchungshaft.

Bereitschaftspolizisten durchkämen nach der Festnahme noch den Wald. Eine Schusswaffe kann aber nicht gefunden werden. Auch hier geht das Gericht davon aus, dass der Beamte sicher nicht gelogen, in der konkreten Situation aber eben etwas anderes wahrgenommen hat.

Ein Jahr Haft – zur Bewährung

Den Angeklagten verurteilte das Gericht zu einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem wurde eine 15-monatige Sperrfrist für den erneuten Erwerb einer Fahrerlaubnis verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (14)

  • Dugout

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    Achgottchen, hat er sich so erschrocken vor dem Polizeiwagen, bis: In seinem Kopf alles durcheinander war.
    Ja da kann man schonmal durchdrücken bis zur Gesichtslähmung.
    Vielleicht wäre Busfahren besser für das Mimöschen.
    Solang kein Fahrkartenkontrolleur ihn wieder so erschreckt….

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  • Mr. B.

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    Einfach der Wahnsinn, was bei uns alles rumfährt!!!
    Man kann nur froh sein, dass nichts passiert ist, wenn der Angeklagte mindestens 2 x Panik bekommen hat!

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  • Robert Fischer ÖDP

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    Wenn man mit dem Maschinengewehr durch die Altstadt läuft, knapp an Polizisten vorbeischießen würde und nur durch Glück niemand verletzt worden wäre, würde man dann auch nur ein Jahr auf Bewährung bekommen und 15-monatiges Waffenverbot?

    Im Auto hat man Narrenfreiheit, wie auch das Urteil hier zeigt (Video anschauen bitte):
    https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/autofahrer-radfahrer-prozess-siegen-100.html

    Zur Polizei: Da wären Bodycams doch relativ gut gewesen, um die Geschichte zu verifizieren oder? ;)

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  • Spartacus

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    Unfassbar, ich kann Robert Fischer nur zustimmen! Für mich ist das auch ein versuchter Tötungsdelikt! Da hatten die Berliner Richter*innen mehr Mut als die Innenstadt Raser wegen Mordes verurteilt haben. Aber im Autoland Bayern braucht man da noch ein paar Jahrzehnte und hunderte tot geraste mehr. Aber wen wundert es in einem Bundesland wo ein Generalsekretär der CSU, Otto Wiesheu, jemanden besoffen tot fährt und danach weiter munter in der Partei mit christlich- sozialen Werten weiter beschäftigt wird.
    Die Krönung ist dass so jemand sogar wieder Auto fahren darf. Das sollte wirklich das mindeste sein das so jemand nie wieder fahren darf!

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  • Leser7

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    Dieses Urteil ist ein Skandal. Der Fahrer gehört aus dem Verkehr gezogen und schwer bestraft. In der Schweiz würde dem Raser ein Verfahren wegen versuchten Mordes drohen, dazu die Beschlagnahme des Autos.

    Der vielleicht nicht bewiesene, aber ganz offensichtliche Bezug zum organisierten Drogenhandel setzt dem Urteil noch ein Sahnehäubchen mit Kirsche auf.

    Für Schwarzfahren kann man ins Gefängnis gehen (und es werden regelmäßig Menschen dafür eingesperrt), wenn ein Raser so rücksichtslos Menschenleben gefährdet, hat es keine schwerwiegenden Konsequenzen? Weiß das Gericht, welche Wirkung ein solches Urteil bei Menschen mit einem “normalen” Empfinden für Gerechtigkeit hat? Eine Schande!

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  • naja

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    “Eine erstklassige Richterin, …”, “Enttäuschende Kommentare”

    Was bekommt der Spaßvogel bei der nächsten Amokfahrt; das Bundesverdiestkreuz?

    Ein Spaßvogel ballert mit 160 km/h = 44,4 m/s ohne Licht auf einer Landstrasse umher? und es gibt doch tatsächlich jemanden, der mit Streßsituation argumentiert?!

    Für das Geschwafel, muss man wirklich Rechtsanwalt sein, bzw. eher ein Anwalt, dem Recht völig egal ist, weil den armen Täter darf doch nicht die Unbill des Gesetzes treffen.

    Früher, wurde so etwas, als erbärmlich bezeichnet.

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  • Zaungast

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    Der Täter ist damals nachts auf der Flucht beim Umdrehen rückwärts in meinen Zaun gefahren! Die Polizei wollte dann von mir die Angabe über die Schadengröße. Ich warte bis heut noch auf die Entschädigung durch den Raser!

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  • naja

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    @GH
    Die Defizite sehe ich eher in Ihren Auslassungen. Dass Sie dies nicht besser können oder einfach nicht wollen, sehe ich Ihnen nach.

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  • Daniela

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    Unfassbar, aber im Ergebnis bestätigend, wie weit das Rechtsempfinden des nicht juristisch ausgebildeten Bürgers mit der gängigen Rechtssprechung auseinander gehen kann.

    Alleine die Tatsache, dass sich jemand auf der Autobahn einer Verkehrskontrolle mit einer erhöhten Gefährdung der sonstigen Verkehrsteilnehmer, so wenig gestraft, entziehen könnte, ist schon bezeichnend.

    Die Justiz sollte schon gelegentlich darüber, zumindest, nachdenken und berücksichtigen, wie diese Rechtssprechung auf den Rest der Bürger wirken könnte.

    Welche Strafe steht doch gleich auf rechts auf der Autobahn überholen? Oder ohne Licht in der Dunkelheit mit 160 km/h auf einer Landstraße? Ganz zu schweigen von dem Verweigern einer Polizeikontrolle!

    Einfach einmal darüber nachgedacht, warum es uns als Bürger aufregt, dass die Strafe ‘ so gering ‘ ausfiel!

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  • Spartacus

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich und nicht persönlich.

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  • Daniela

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    @G.H.

    ‘Der Vater, der allein mit seiner kleinen Tochter zuhause erlebt, dass sie plötzlich kollabiert (lebensgefährlich, was später festgestellt wurde). Er versucht mit seinem bewusstlosen Kind ohne Rücksicht auf Beschränkungen das Krankenhaus zu erreichen, wird dabei von einer Polizeistreife aufgehalten. Die Beamten erkennen den Notfall und geleiten ihn selbst mit Blaulicht und hoher Geschwindigkeit ins Krankenhaus. Eine Richterin verurteilt ihn zu einer Geldstrafe und entzieht ihm die Fahrerlaubnis,…’

    Sie vergaßen zu erwähnen, das besagter Vater nicht ausreichend Deutsch verstehen oder sprechen konnte, er aus diesem Grund auch wohl nicht versuchte, den Rettungsdienst zu holen.

    Aber welche rechtfertigende Gründe bringen die oben Genannten an? Sie gerieten in Panik! Wegen einer Kontrolle auf der Autobahn, sie folgten der Aufforderung nicht! Stattdessen Vollgas! Liefern sich eine Verfolgungsjagd mit 260 km/h, gefährden andere dadurch. Und dann so weiter!…

    Also bitte, haben Sie Verständnis, dass mir das Verständnis für dieses Urteil fehlt!

    Man darf wirklich hoffen, dass die Staatsanwaltschaft weiter macht.

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  • Daniela

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    @ G.H.

    Eben wir beide hatten sicher keine Einsicht in die Akte und verlassen uns auf das Berichtete.

    Ich eifere, eben weil ich das Urteil GG. den Vater der kollabierte Kleinen kenne. Wenn dieser Vater Panik für sich in Anspruch nimmt, ist dies nach vollziehbar.

    Bei den hier beschriebenen Vorfall entzieht sich mir, warum man bei einer Routinekontrolle in Panik geraten sollte.
    Wenn jemand schon nur bei dem Hinweis, ‘Bitte folgen Polizei’ in Panik gerät, sollte dieser nie wieder Auto fahren. Das kann nämlich immer wieder passieren, dass eine Kontrolle stattfindet.

    Und wie bereits vor her beschrieben, das Rechtsempfinden von Otto Normalokann schon beeinträchtigt werden, wenn er beide Fälle zur Kenntnis nahm.

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  • Mr. T.

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    Die gefühlt geringe Strafe ist hier wohl hauptsächlich den widersprüchlichen Aussagen der Polizisten und deren fehlende Dokumentation anzulasten. Ein Grund mehr, dass Polizisten bei der Arbeit eine Kamera mitlaufen lassen müssten. Wenn sie ordentlich Arbeit machen, belastet sie das auch nicht.
    Interessant wäre, ob nach den 15 Monaten Fahrverbot eine MPU zur Wiedererlangung gefordert ist oder nicht. Ohne ist das Urteil sicherlich zu milde. Da sind viele mit weit weniger schlimmen Übertretungen schon viel mehr bestraft worden. Genauso darf diese “Panik” auch nicht als strafmildernd gewertet werden. Wenn er sagt, er hat nen Kofferraum voller Drogen und ne Leiche auf dem Rücksitz, wäre so eine Panik nachvollziehbar. Aber so? Wenn das Rad in diese Richtung weitergedreht wird, kommt irgendwann ein Straftäter, der auf der Flucht einen bewaffneten Polizisten erschießt, mit Notwehr durch.

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  • Daniela

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    @ G.H.

    Im ganzen Text findet sich nicht einmal vermindert schuldfähig, es finden sich nur die Worte Panik und ganz durcheinander.

    Ich bin schon der Überzeugung, dass der Hinweis hier ergangen wäre, wäre es so in der Urteilsbegründung gefallen.

    Was jedoch eine Rolle gespielt haben könnte, ist der Hinweis auf THC.

    Bedenke man jetzt, dass der Nachweis von THC auch erbracht werden kann, wenn man nur die legal zu erwerbenden Cannabis-Öle oder ähnliches konsumiert, ist mir dies alles zu schwach.

    Und ich gebe Mr. T. Recht, hätten die Drogen im Auto gehabt…, dann wäre die Flucht vor der Polizei verständlich…, Aber so gibt sich nur der Hinweis auf Panik. Ich möchte nicht wissen, was der Fahrer durch die Flucht bezweckte, bzw. Was er in der Zeit des Verschwinden alles verloren hat im Wald?!

    Und noch eines, wenn die Justiz schon ein subjektives Empfinden bei Polizeibeamten mutmaßlich annimmt, deren Aussage damit indirekt in Zweifel zieht. Gute Nacht!

    Bei dieser Form der Rechtssprechung, weiß ich nicht, wie man dies sonst bewerten sollte.

    Eines stimmt jedoch, unsere Meinungen gehen schon auseinander. Und wir beide weder Sie noch ich werden feststellen können, was wirklich hinter der Panik der Fahrer stand. Also stell ich meine Meinungsfreiheit jetzt hinten an und lasse offiziell nur noch ihre Meinung gelten. Sonst heißt es gleich weiter, man würde grundlos geifern, nur weil man sich nicht automatisch Ihrer Meinung anschließen möchte. Und mit Verlaub, da eifern Sie mehr als ich. Ich habe von Anfang an festgestellt, dass hier durchaus das Rechtsempfinden des Otto Normalo gestört werden könnte. Und dabei bleib ich auch.

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