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Domspatzen-Vorschule

Millionenklage wegen Gewalt und Missbrauch: Bistum Regensburg setzt auf Verjährung

Verjährung, Ablehnen der juristischen Verantwortung und Bezweifeln der Vorwürfe: So lautet die Strategie des Bistums Regensburg gegen die Millionenklage von Ex-Domspatz Matthias Podszus.

Die Anwälte des Bistums Regensburg berufen sich unter anderem auf Verjährung. Foto: Archiv/Staudinger

Das Bistum Regensburg hat auf die Klage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus reagiert. Dies bestätigte der 42-Jährige auf Nachfrage. Wie mehrfach berichtet, verklagt er die Regensburger Diözese auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für das, was ihm in den 1990er Jahren an der Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen widerfahren ist.

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Körperliche, psychische und seelische Gewalt. Dem langjährigen Leiter von Schule und Vorschulinternat, dem Geistlichen Johann Meier, wirft Podszus mehrfache Vergewaltigung vor. Der zentrale Punkt der Klage: Die Kirche hat ihre „Garantenpflicht“ verletzt. „Trotz eindeutiger Hinweise“ habe das Bistum seine Pflicht, die Vorschüler zu schützen, nicht wahrgenommen, heißt es in der von Rechtsanwalt Sven Markuske verfassten Klageschrift. Stattdessen seien „Vorfälle wie beim Kläger jahrzehntelang bewusst verschwiegen und verschleiert“ worden.

Bistumsanwälte: Annerkennungszahlung war „Vergleichsangebot“

In einem ähnlich gelagerten Fall in Köln hatte das dortige Bistum darauf verzichtet, sich auf Verjährung zu berufen. Dieses Entgegenkommen gibt es beim Bistum Regensburg nicht. Dort vertritt eine Nürnberger Anwaltskanzlei die Beklagte und argumentiert, dass sämtliche Ansprüche verjährt seien, wie uns Podszus berichtet.

Demnach stellt sich das Bistum neben der Einrede der Verjährung auf den Standpunkt, dass die Anerkennungsleistungen, die Betroffene von Gewalt und Missbrauch erhalten, ein Vergleichsangebot seien. Im Fall von Podszus waren es insgesamt 50.000 Euro.

Da er nun klagt, nehme er dieses „Vergleichsangebot“ nicht an, so das Bistum. Deshalb wehre man sich nun gegen die Klage. Einen außergerichtlichen Vergleich lehnt das Bistum dezidiert ab und beantragt, die Klage abzuweisen.

„Die versuchen, mich als Trittbrettfahrer und Lügner darzustellen.“

„Auch wenn es nicht ausdrücklich so formuliert wird, versucht die Kirche, mich als Trittbrettfahrer und Lügner darzustellen“, sagt Podszus. „Außerdem bestreiten sie, für die Domspatzen-Vorschule juristisch verantwortlich zu sein. “ Die Argumentation lautet kurzgefasst so: Träger der Vorschule sei nicht das Bistum, sondern die „Stiftung Regensburger Domspatzen“, deren Träger wiederum das Domkapitel und der Verein „Freunde des Regensburger Domchores“ sind.

Weil Johann Meier die ihm vorgeworfenen Taten als Schuldirektor und nicht in seiner Eigenschaft als Geistlicher begangen habe, sei das Bistum bzw. die Diözese überhaupt nicht dafür verantwortlich. Man habe schließlich keinerlei Weisungsrecht. Das habe nur die Stiftung.

Bemerkenswert hierbei: Dass das Bistum durchaus Durchgriffsmöglichkeiten auf die Stiftung gehabt hätte, zeigt der Umstand, dass der Vorgänger von Bischof Rudolf Voderholzer, Gerhard Ludwig Müller, 2012 dafür sorgte, dass die Stiftungen von Grundschule und Gymnasium zusammengelegt wurden, um für mehr Kontrolle zu sorgen. Doch das Bistum erwähnt das laut Podszus nicht und fordert stattdessen: Klageabweisung.

Bistum will von nichts gewusst haben

Weiteres Argument: Das Bistum habe überhaupt nichts von den Taten von Meier gewusst, also allein schon deshalb nichts unternehmen können.

Das ist insofern bemerkenswert, weil es aus dem Jahr 1966 ein Schreiben gibt, in dem ein Domspatzen-Präfekt den damaligen Bischof Rudolf Graber ausdrücklich zwar nicht über die sexuelle, aber doch die körperliche, psychische und seelische Gewalt informiert, die Meier ausübte und auch bei dem übrigen Personal an der Schule nicht nur billigte, sondern regelrecht einforderte. Dieses Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Ebenso eine Empfangsbestätigung durch Bischof Graber bzw. den damaligen Generalvikar.

Meier forderte demnach, dass man gegenüber den Kindern „Ordnungshüter, Aufseher und Eindriller“ sein müsse. Der Präfekt berichtet merklich schockiert von regelmäßigen Schlägen, auch mit Gegenständen, erzwungenem Stillschweigen, Beschimpfungen („Du Dreckschwein“) und der Verweigerung von ärztlicher Hilfe trotz schwerer Verletzungen. Das Bistum stellt sich aber dennoch auf den Standpunkt, von nichts gewusst zu haben. Deshalb: Klageabweisung.

Bistum hält Forderung für überhöht

„Die Anwälte verzerren in ihrem Schreiben meine Schilderungen“, berichtet Podszus. Es würden Dinge weggelassen oder in einen falschen Zusammenhang gestellt. „Mehr oder weniger unterstellt man mir, dass das gar nicht passiert wäre und ich mir das nur aus dem Abschlussbericht von Herrn Weber (Rechtsanwalt Ulrich Weber, der die Aufklärung der Taten bei den Domspatzen übernommen hatte, Anm. d. Red.) zusammengesucht hätte. “

Insgesamt hält das Bistum die Forderungen von Matthias Podszus für überhöht. „Die zählen als Beleg mehrere Urteile auf, bei denen das Schmerzensgeld niedriger war. “ Allerdings seien diese Urteile zum Teil älter als 20 Jahre.

Entmutigen lässt sich Podszus von dem Anwaltsschreiben nicht. „Ich habe damit gerechnet, dass es keine leichte Auseinandersetzung werden wird“, sagt er. Führen werde er sie trotzdem.

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Kommentare (14)

  • Günther Herzig

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    Die Verjährung dient dem Rechtsfrieden und der Herstellung von Rechtssicherheit.

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  • Manfred van Hove

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    Meine Klage in ählicher Sache steht kurz davor. Wie armselig die Begründung des Bistums ist, müsste selbst dem Papst peinlich sein. Zu der Zeit, als die Taten statt fanden, hat sich niemand um die Opfer gekümmert. Was hat der Bischof erwartet ? Hätte ich als Zwölfjähriger das Bistum verklagen sollen ? War Verjährung nicht bewusst von der Kirche herbeigeführt durch vertuschen und verleugnen ? Auch jetzt noch verweigert mir die Heimleitung die Herausgabe interner Akten des Täters Dr. Zeitler.
    Die Folgen des Missbrauchs verjähren nicht, sie wirken fort bis zum Lebensende.
    Gewissenlos, verantwortunglos – so ist das Verhalten des Bistums zu bezeichnen. Das wird nicht folgenlos bleiben.

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  • aucheinehemaliger

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    Saubande, dreggade.

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  • Manfred van Hove

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    @Günther Herzig
    Die Verjährung für Mord wurde aufgehoben, ohne dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit verletzt wurden. Es liegt am Gesetzgeber, dies auf alle schwere Verbrechen auszuweiten.
    Alle Gesetze sind von Menschen gemacht und können deshalb von Menschen geändert werden. Ihr Prinzip schützt die Täter zu Lasten der Opfer.

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  • Christian Huber

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    Kämpfen und durchhalten. Ich wünsch den Klägern viel Kraft und viel Ausdauer 👌👌👌

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  • Ulrich Mors

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    Das Thema Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Angehörige der Katholischen Kirche wurde bei RD in einmaliger Ausführlichkeit und Genauigkeit mehrfach aufgegriffen, behandelt und in vielfältigster Weise diskutiert, auch bei Herrn Podszus. Die erneute Behandlung in der hier erfolgten Form erscheint bezogen auf die Macht der Medien und des in sie existierenden Glaubens sowie ihrer Verpflichtungen in unserem demokratischen Staat als übergriffig und gleichwertig zu einem Missbrauch der Kirche. Ein Einzeiler hätte gereicht und wird ebenso später reichen für den Ausgang des Prozesses.

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  • Bert

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    Ulrich Mors

    Ihr Kommentar ist einfach nur schäbig. Zum Glück sind Zeiten, in denen Leute, wie Sie bestimmt haben, was geschrieben werden darf, vorbei.

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  • Stefan Aigner

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    Vielen Dank für Ihren Kommentar, Herr Mors. Ich halte Ihre Sichtweise für mehr als bizarr und argumentativ dünn. Selbstverständlich werden wir hier weiter berichten und zwar in dem Umfang, den wir für angemessen halten.

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  • Ware & Vergleich

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    Bistumsanwälte:
    Annerkennungszahlung war „Vergleichsangebot“

    Wenn dem so sein soll, dann hätten ja dann alle Opfer die vom Bistum Regensburg entschädigt wurden, ein Vergleichsangebot bekommen.

    Das entbehrt jeder Grundlage!

    Wenn im Schreiben von Generaldirektor Michael Fuchs von damals, von einem erlittenen Leidens die Rede war, dann ist das doch dann kein Vergleichsangebot.

    Ich als Domspatzen Opfer sehe mich jetzt als Ware, und fühle mich jetzt derart heute in der Gegenward beschmutzt.

    Hoffe, das Bistum Regensburg möchte jetzt nicht unter allen Domspatzenopfern ( Regensburg, Pielenhofen, Etterzhausen) von damals einen sogenannten Krieg anzetteln, oder entfachen.

    Die Ware Domspatz im Vergleichsangebot.
    Ich fühle mich derart beschmutzt.
    #
    Als damals der Direktor Meier im Februar 1992 in den Ruhestand geschickt wurde, hat man damals sofort den Direktor Joseph König nach Pielenhofen gesendet, um den ganzen Laden dort endlich aufzuräumen.

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  • Anwohner

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    Meine Frau (Krankenschwester in einem kirchlichen Krankenhaus) hadert immer noch, ob sie den Schritt endlich wagen soll, aus diesem Scheisshaufen aus Macht und Geld (katholische Kirche) auszutreten. Sie ist sich aber unsicher ob sie darf. (Ohne Personalrechtliche Konsequenzen)

    Ich betone – DARF…

    Das Einzige, was mir Hoffnung macht, sind meine Kinder und deren Generation (17+), die akzeptieren nämlich so einen Bohei nicht mehr. Als wir vor ca 8 Jahren bei Freunden an einer Kommunionsfeier teilnahmen, und sich eine alte Frau sich mit Knicks bekreuzigte, war die Aussage meines Sohnes: ‘Hast du gesehen? Die ist voll abergläubisch.’

    Kindermund tut Wahrheit kund. Sehr Schade um die engagierten Priester, aber diese Organisation wird sich niemals ändern.

    Viel Kraft im Ihrem Kampf Herr Podszus.

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  • Matthias Podszus

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    Hallo Herr von Hove, ich wünsche Ihnen bei Ihrer anstehenden Klage Viel Erfolg.
    Das Verhalten des Bistums ist zu erwarten gewesen, wenn auch nicht in dieser Heftigkeit. Das die Anerkennungsleistungen ein sog. Vergleich sind beispielsweise. Das wurde so nie öffentlich kommuniziert, ich kann mich auch an keine schriftlichen Belege erinnern, dass es ein Vergleich ist. Vielmehr war die Rede davon das erlittene Leid zu lindern und nicht mehr.
    Auch das Thema der Verjährung ist so noch lange nicht vom Tisch. Natürlich rein rechtlich hat das Bistum das Recht der Einrede der Verjährung, nur ob dies auch tatsächlich so ist entscheidet glücklicherweise das Landgericht und da gibt es etliche Beweise, die dem widersprechen, hierzu will ich nicht zu sehr ins Detail gehen, da mein Verfahren ja noch läuft.
    Auch die Argumentation man wusste von nichts macht einen sprachlos und diese Herren, wohlgemerkt Christen, wollen meine Glaubwürdigkeit in Frage stellen …

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  • Günther Herzig

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    @Manfred van Hove
    8. Februar 2025 um 17:03 | #
    Sie haben Recht, aber die Rechtslage gibt derzeit nichts anderes her. Verändert der Gesetzgeber jetzt die Verjährungsfristen für einzelne Straftaten, wird es auch immer mehr Wünsche geben für diese oder jene Straftat die Verjährungsfrist zu ändern. Und das Entfallen jeglicher Verjährungsfristen würde zu nicht gewünschten Ergebnissen führen, zum Beispiel, dass jemand mit über 80 Jahren vor einem Jugendgericht stünde, weil er bei Begehung des Diebstahls unter 18 Jahre alt war, eine Tat für die in einem gut austarierten System eher geringere Strafen vorgesehen sind. Sollen wir zu Gesetzen kommen, für die in „Gottesstaaten“ völlig aus einem vernünftigen Rahmen fallende Strafen verhängt werden, zum Beispiel in Pakistan für den Abfall vom Glauben, die Todesstrafe?
    Mich interessiert, warum die vielen Opfer sexueller Gewalt nicht innerhalb durchaus großzügiger Fristen öffentlich tätig geworden sind.
    Dass die Konfessionen mehrfach bereit waren, außerhalb bestehender Fristen Ausgleich zu leisten, sehe ich als verzweifelten Versuch an, für ihren Ruf in der Öffentlichkeit etwas zu tun. Da das erkennbar nicht funktioniert, setzt sich die Einstellung durch dann, wenn es ohnehin nichts nützt, jedenfalls kein Geld mehr sinnlos auszugeben, zu Lasten von anderen üblichen „frommen“ Ausgaben.
    Ich habe 2 Kinder und es wäre mir niemals entgangen, wenn ihnen in einem gleichsam als ungefährlich angenommenen Rahmen etwas zugestoßen wäre.
    Es sind ja nicht nur die kirchlichen Bereiche, in denen Gefahr droht, als Beispiel nenne ich den Sport (Trainer und Übungsleiter) oder Ausbildungsverhältnisse. Ich gehe auch davon aus, dass viele Eltern betroffener Kinder nicht abstreiten können, Verdacht gehabt zu haben. Aber sie haben aus Gründen, die sie erklären müssten, aber nicht erklären wollen, geschwiegen und nichts unternommen.
    In einer Vielzahl von Beiträgen in diesem und anderen Foren wird überhaupt nicht unterschieden zwischen der Verjährung im Strafrecht und der im Zivilrecht. Die strafrechtliche Verjährung ist ausreichend, eine Ausweitung würde ein seit vielen Generationen bestehendes System beschädigen. Es käme zu nicht mehr einzusehenden Verwerfungen im Vergleich mit lange anerkannten Grundsätzen.
    Gesetzliche Veränderungen im Zivilrecht könnte ich mir vorstellen. Der Beginn der Verjährungsfrist könnte veränderbar sein. Aber die längste Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt 30 Jahre und die kann nicht antastbar sein.
    Warum Klagen über nicht mehr nachvollziehbare Summen erhoben werden, sollten Rechtsanwälte erklären, die ganz gewiss im Hinterkopf haben, welcher Umsatz aus hohen Streitwerten generiert werden kann. Aus einer Kostenrisikotabelle entnommen: Gesamtkosten einer Auseinandersetzung in 1. Instanz inkl. der gegnerischen Kosten bei einem Streitwert von 1 Million 48.565,16 €. Wer meint eine Berufungs- und Revisionsinstanz zusätzlich durchstehen zu müssen, kann ruhig mit Kosten bis zur dreifachen Summe oder noch mehr kalkulieren.
    Sie, die Anwälte, verweisen, um zu einem Klageauftrag zu kommen auf Vorgänge in anderen Bistümern, in denen ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung Summen bezahlt wurden, die im Klageweg nicht durchsetzbar gewesen wären. Solche Ratschläge zu geben ist nicht mehr seriös. Dann ist sogar der Besuch einer Spielbank weniger riskant.
    So leid es mir für Sie tut, rechne ich mit nichts anderem als einer Klageabweisung. Das Geld für eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre besser angelegt, wenn wir etwas für die Enkel und die Urenkel tun, deren Zukunft besser sein wird, wenn wir verhindern, dass sie derartigen Gefahren ausgesetzt werden

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  • tom lehner

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    “Die Verjährung dient dem Rechtsfrieden und der Herstellung von Rechtssicherheit.”

    “Das Thema Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Angehörige der Katholischen Kirche wurde bei RD in einmaliger Ausführlichkeit und Genauigkeit mehrfach aufgegriffen………… Ein Einzeiler hätte gereicht und wird ebenso später reichen für den Ausgang des Prozesses.”

    Die Haltung der katholischen Kirche zu den vielen Mißbrauschsfällen in diesem Land ist bei genauer Betrachtung vor allem durch eines gekennzeichnet, der systematischen Vertuschung der Taten über viele Jahrzehnte. Das wird immer wieder deutlich. Zudem ist das Thema in vielen Ländern das Gleiche. Die Kirche hat über Jahrzehnte ihre Macht und Möglichkeiten genutzt die Täter aus ihren Reihen zu schützen.

    Neben der Diskreditierung der Opfer, die Verleugnung der Taten war der Erhalt des “Scheins” das Wichtigste für die Verantwortlichen der katholischen Kirche. Dabei gab es Strukturen die gesuchte, pädophile Straftäter in Südamerika versteckten und so der Strafverfolgung entzogen. Das sind leider keine Einzelfälle. Wie auch bei uns wurde der Hintergrund des “Einsatzes” bzw. der “Versetzung” den neuen Gemeinden nicht bekanntgemacht, was wiederum neue Opfer erzeugte. Die Liste der Länder und Opfer ist lang und führt uns auf alle Kontinente. Die Infrastruktur der katholischen Kirche und die weltweite Ansässigkeit eignete sich hervorragend für diese Taten. Es ist bekannt das auch zahlreiche Täter des Dritten Reichs mit Hilfe der Kirche den Weg in andere Staaten zur Flucht nutzten. Vermutlich war das die “Blaupause” für die spätere “Entsorgung der pädophilen Täter”. Eine “Rattenlinie für Pädophile” wenn man so will.

    Man kann sich ruhig die Frage stellen, ob die weit verbreitete Akzeptanz der Handlungsweise, innerhalb der Führung der katholischen Kirche in den unterschiedlichsten Bistümern als “Kriminelle Vereinigung” bezeichnet werden kann. Für mich ist es nichts anderes.

    Die Katholische Kirche genießt in Deutschland viele Vorteile. Sie nimmt für sich in Anspruch nach eigenem Arbeitsrecht “Recht zu sprechen”, treibt Steuer ein, genießt viele Steuervorteile und ist der größte Grundbesitzer in Deutschland. Das Zeitspiel der Katholischen Kirche ist eine Schande für diese Institution. Die Katholische Kirche hat kein Interesse die schweren Verbrechen lückenlos aufzuklären. Viel zu groß wäre der Aufschrei. Es ist kaum aushaltbar wie diese Institutionen mit den Opfern ihrer Priester und Angestellten umgeht. Im Übrigen sehe ich es auch als moralisch verwerflich in diesem Zusammenhang den “Rechtsbegriff der Verjährung” auch nur andenken zu wollen. Die Opfer dieser kranken “Geister” leiden oft ein Leben lang. Dieser Umstand spielt in den Köpfen der Institution keine Rolle. Ziel ist es die Kirche schadlos zu halten, Menschen und ihr Leben spielen dabei keine Rolle.

    Wir als Gesellschaft dürfen das nicht mehr hinnehmen. Wir reden hier nicht von einem Ladendiebstahl oder einer anderen “Verjährbaren” Tat. Wir reden von Vertuschung und systematischer Behinderung der Justiz, von Strafvereitelung und Beihilfe zu diversen Straftaten und von den eigentlichen Taten gegen die Menschlichkeit.

    Ich bin vor Jahren aus dieser scheinheiligen und verlogenen Institution ausgetreten. Genau aus diesem Grund.

    Die beiden eingestellten Zitate aus den Kommentaren sind für mich Beiträge die zeigen warum die Kirche solange handeln konnte wie sie es tat. Auch der Eslarner Georg Zimmermann und seine “Gemeinde” ist so ein Fall. Solange es Menschen gibt die Taten wie diese hinnehmen und das Deckmäntelchen des Schweigens darüberlegen haben es die Täter leicht.

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