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Vorwürfe beim Prozess um "Horror-Haus von Höxter"

Vorzeigepsychiater Osterheider im Zwielicht

Wegen Zweifeln an seiner Unparteilichkeit, Schlampereien und falschen Angaben vor Gericht macht der Regensburger Professor Michael Osterheider im Zusammenhang mit dem Prozess um das „Horror-Haus von Höxter“ aktuell Schlagzeilen. Das Gericht erwägt sogar, die Staatsanwaltschaft gegen ihn einzuschalten. Doch es ist nicht das erste Mal, dass Osterheider als Sachverständiger fragwürdige Arbeit abgeliefert hat.

Professor Michael Osterheider bei einem Vortrag im Bayerischen Justizministerium im Juli 2017. Foto: Justizministerium

August 2017: Professor Michael Osterheider bei einem Vortrag zu “Kein Täter werden” im Bayerischen Justizministerium. Foto: Justizministerium

Als 2014 das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg stattfand und als im selben Jahr die Regensburgerin Ilona Haslbauer nach sieben Jahren aus der geschlossenen Forensik entlassen wurde, waren sie Thema: Die oft drastischen Folgen schlampiger und oberflächlicher Arbeit mancher Gutachter vor Gericht. Nicht nur mit dem Vorwurf der Schlamperei, sondern auch falscher Abrechnung und Lügen ist aktuell einer von Regensburgs Vorzeigepsychiatern konfrontiert: Professor Michael Osterheider, Führungskraft am Lehrstuhl für Forensische Psychiatrie der Universität, Leiter des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“, Koordinator des vom Bundesfamilienministerium geförderten Forschungsprojekts „Mikado“ zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch und gefragter Berater der Politik zu Fragen der Pädokriminalität. Es ist nicht das erste Mal, dass Osterheider durch seine fragwürdige Arbeit als Sachverständiger auffällt, wenn auch abseits des öffentlichen Interesses, doch dazu später.

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Teures Gutachten, fragwürdige und falsche Aussagen vor Gericht

Aktuell soll Osterheider beim Prozess um das „Horrorhaus von Höxter“, der derzeit vor dem Landgericht Paderborn läuft, bei der Begutachtung des Hauptangeklagten Wilfried W. nicht nur schlampige und oberflächliche Arbeit abgeliefert haben, sondern veranschlagte dafür auch einen erstaunlich hohen Preis: 30.000 Euro für 73 Seiten, während die Gutachterin der zweiten Angeklagten 13.000 Euro für 300 Seiten in Rechnung stellte.

Vor Gericht verstrickte sich der 61jährige zudem mehrfach in Widersprüche und berichtete von Aussagen des Angeklagten ihm gegenüber, die dieser vehement bestritt und die sich auch nicht in dem besagten Gutachten finden lassen. Ein Umstand, der nicht nur bei der Verteidigung von Wilfried W., sondern auch beim Vorsitzenden Richter für Missbilligung sorgte. Osterheider relativierte, ruderte zurück, doch selbst die Rechtsanwälte der Nebenklage ließ sein Auftritt fassungslos zurück.

Mittlerweile zeichnet sich eine Erklärung für diese Fehler und Widersprüche ab, die für den Professor noch einige Folgen haben könnte: Einem Bericht des Westfalen-Blatts vom 23. November zufolge behauptet Osterheider in seinem Gutachten, er habe im April persönlich mit Wilfried W. in der JVA Detmold gesprochen. Doch dies war nachweislich nicht der Fall. Osterheiders wissenschaftlicher Mitarbeiter hat zwischenzeitlich bei seiner Vernehmung eingeräumt, dass nicht sein Chef, sondern er allein dieses Gespräch geführt habe. Ein Umstand, der nicht nur für die Bewertung des Gutachtens eine Rolle spielt, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Einer der beteiligten Rechtsanwälte bezichtigt Osterheider im Westfalen-Blatt, „gelogen und gefälscht“ zu haben. Wie die Zeitung erfahren haben will, hält das Gericht ihn als Gutachter nicht mehr für tragbar und will ihn – das kommt äußerst selten vor – ablösen. Überdies lässt der Vorsitzende Richter prüfen, ob Osterheider den nicht stattgefundenen Besuch abgerechnet hat. Sollte dies der Fall sein, dürfte sich demnächst die Staatsanwaltschaft mit dem Regensburger Vorzeigeprofessor beschäftigen. Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass Osterheider durch schlampige Gutachten, fragwürdige Aussagen und falsche Angaben vor Gericht auffällt. Allerdings hatte dies bisher keine Folgen für ihn.

“Herr Osterheider pflegt eine sehr einseitige Sicht der Dinge.”

Der Strafrechtler Professor Jan Bockemühl kennt den Psychiater aus seiner langjährigen Praxis als Strafverteidiger und sagt: „In seinen Gutachten findet sich immer wieder dasselbe Muster: Aus dem Nichtvorliegen von entlastenden Umständen folgert er Anknüpfungstatsachen, die sich für die Betroffenen stets negativ auswirken.“ Osterheider pflege „eine sehr einseitige Sicht der Dinge“.

Eine „sehr einseitige Sicht der Dinge“ bescheinigt Osterheider zum Beispiel ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Juli 2017. Es geht um einen Lehrer, der wegen seiner Entlassung gegen den Freistaat Bayern klagte. Er war zuvor des sexuellen Missbrauchs eines Schülers bezichtigt worden, wurde aber in zweiter Instanz freigesprochen.

Weil der Freistaat Zweifel hatte, beauftragte er Professor Osterheider mit der Begutachtung. Der kam – trotz Freispruchs – zu dem Schluss, dass bei dem Lehrer „eine sexuelle Präferenzstörung als Unterform einer Pädophilie“ mit einer Wahrscheinlichkeit „von über 60 Prozent“ vorliege. Als Belege dafür nennt Osterheider unter anderem die Tatsache, dass der Betroffene den Studiengang von Elektrotechnik auf Lehramt gewechselt und als Handballtrainer außergewöhnliches Engagement gezeigt habe. Argumente, die nicht nur einen Laien erstaunen.

Gericht: Fakten “unterschlagen” und “Parteigutachten” erstellt

Der Verwaltungsgerichtshof beauftragte einen eigenen Gutachter. Der, Professor Norbert Leygraf, zerriss Osterheiders Ausführungen in der Luft. Dessen Testverfahren sei weder normiert, noch als zuverlässig anerkannt. Seine Argumente für das Vorliegen von Pädophilie entsprächen weder den Kriterien der international anerkannten Klassifikationssystemen des ICD10 noch des DSM5. Sie seien „sämtlich recht konstruiert“.

Noch deutlicher wird der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil: Osterheider habe entscheidende Argumente gegen das Vorliegen einer Pädophilie „unterschlagen“. „Der Senat vermag eine unabhängige bzw. unparteiische und vorurteilsfreie Begutachtung nicht mehr zu erkennen“, heißt es weiter. Osterheiders Gutachten trage „den Makel des Parteigutachtens, das ersichtlich vom gewünschten Ergebnis getragen ist (…).“ Anders ausgedrückt: Osterheider lieferte, was der Freistaat bestellt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem klagenden Lehrer in vollem Umfang recht. Für Osterheider hatte sein Parteigutachten keinerlei Folgen.

Folgenlos für ihn blieb auch ein anderer Auftritt – dieses Mal vor dem Landgericht Landshut im Jahr 2012. In diesem Verfahren ging es insbesondere darum, inwiefern eine mögliche Drogenabhängigkeit des Angeklagten bei seinen Straftaten eine Rolle gespielt haben und Auswirkungen auf das Strafmaß haben könnte.

Osterheiders “tradierter Irrtum”

Osterheider behauptete als Sachverständiger in seinem Gutachten und auch bei seiner Aussage vor Gericht, er habe die Gefängnisakten des Angeklagten angefordert und diese hätten nichts Neues ergeben. Tatsächlich aber hatte er diese Akten nie angefordert und auch nie gesehen. Strafverteidiger Bockemühl, der den Angeklagten damals vertreten hat, sagt: „Hätte er sie tatsächlich gelesen, wäre ihm aufgefallen, dass mein Mandant 27 Mal bei Drogentests auffällig geworden war.“ Doch selbst in der Erwiderung auf einen Befangenheitsantrag Bockemühls behauptete Osterheider weiter, dass er die Akten gelesen habe und diese nichts Neues ergeben hätten.

Der Vorsitzende Richter – es war übrigens Theo Ziegler, bis letzte Woche Oberstaatsanwalt in Regensburg – ließ Nachforschungen anstellen, an deren Ende er sich überzeugt zeigte: Osterheider hat die Akten nie zu Gesicht bekommen. Dennoch kam Ziegler zu dem erstaunlichen Schluss, dass der Sachverständige nicht gelogen habe. Es handle sich, so steht es in der von Ziegler unterzeichneten entsprechenden Verfügung, nicht um eine bewusste Lüge, sondern einen „tradierten Irrtum“. Osterheider sei weder befangen, noch könne man ihm sonst etwas vorwerfen. Es gebe keinen Anlass seine Unparteilicheit anzuzweifeln oder – wie von der Verteidigung damals angeregt – ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten.

Ob Osterheider mit seinen falschen Angaben vor dem Landgericht Paderborn ebenfalls so billig davon kommen wird wie damals in Landshut, bleibt abzuwarten. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist er abgetaucht. Die Gelegenheit zur Stellungnahme, die ihm der Vorsitzende Richter eingeräumt hatte, ließ Osterheider ungenutzt verstreichen und hat sich auf unbestimmte Zeit krank gemeldet. Auch auf eine E-Mail-Anfrage unserer Redaktion reagiert er nicht.

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Kommentare (17)

  • Rosalia Genoveva

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    Des versteh ich gar net, dass ma von einem guten Gutachter verlangt, er hätt selba anwesend gwesn sein solln, wenn er sowas behauptet hätt………………………………………………..

    – ich mein, ein Gutachter ist doch kein Rechtsstaat!

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  • Ernst Seler

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    Danke für den gut recherchierten Artikel.

    Er zeigt auf, wie der Bayerische Staat Psychiater im Einzelfall für seine Zwecke einsetzt und Regensburger Psychiater spielen im Einzelfall mit.

    Ohne mich je gesehen zu haben, empfahl der Psychiater Dr. Wenig 1988 dem Landratsamt Schwandorf in einer geheim erstellten und geheim verwendeten Stellungnahme, welche das Amtsgericht Schwandorf dann zu einem “Gutachten” aufwertete, Herrn Seler gegen seinen Willen zwangszumedikamentieren. Er schrieb weiter, seine Verdachts(fern)diagnose würde bei eienr stationären Untersuchung, welche er empfahl, bestätigen. Interessant ist dann, der Amtsgerichtsdirektor Schuchardt weist mich in das Bezirksrkankenhaus Regensburg ein, wo Herr Doktor Wenig residierte. Welcher Kollege wird dann die Verdachtsdiagnose nicht bestätigen. Und so kam es, ohne jegliche Untersuchung, wieder nur aufgrund von Briefen wurde ich für psychisch krank erklärt, ja die Herren Weißkittel (sie hatten sich nicht als Ärzte vorgestellt) behaupteten sogar, Herr Seler sei gemeingefährlich bei der Aufnahme gewesen, denn das Landgericht Regensburg hat diese ärztlich festgestellete Gemeingefährlichkeit als Rechtsgrund für die Berechtigung einer Zwangseinweisung in ihren Aufhebungs-Beschluß mit aufgenommen. Eine Hand wäscht die Andere. Unser Rechtsstaat war für mich in der Psychiatrie keinen Pfifferling wert. Es war die viel gescholtene Presse, welche in gemeinsamer Aktion einen Fernsehauftritt meiner Ehefrau bei Tele 5 in München im Anschluß der 12-Uhr Nachrichten ermöglichte, organisierte……. ….und von anderen Stationen kamen extra Pfleger, ein gutes Dutzend und die Insassen auf Station 19 sahen diesen Auftritt live. Als später ein Pfleger mich abends zu einer Tasse Kaffee einlud, das erste vernünftige Gespräch in der Klinik stattfand, da teilte er mit, die Pfleger hätten gemeinsam beschlossen, sich einem Befehl zur Zwangsabspritzung zu widersetzen. Es ist davon auszugehen, der Befehl war erteilt worden, doch die Pfleger in “Kartaus” spielten nicht mit, wie die Herren Doktoren es planten. Rechtlich verantwortlich war der ärztliche Direktor Herr Dr. Klein, den ich just vor dem Gerichtstermin im Bezirkskrankenhaus zum Richter verschwinden sah, mit dem er wohl den Ablauf der Verhandlung plante. Der Geschäftsführer des Waldorfkindergartens hatte einen Anwalt organisiert und meine Ehefrau hatte auch eine Anwältin vermittelt. Damals war ich noch ganz ungeübt mit rechtlichen Dingen. Beide Anwälte schwiegen nur. Ich war auf mich alleine gestellt und es war klar, durch den kollektiven Einsatz der Medien war der Plan der Bayerischen Staatsregierung ausgehebelt worden, der Gerichtstermin nur das Feigenblatt für den Rechtsstaatk um das Unrecht zu decken. – Da ich alle Gerichtsakten noch habe, können all die Verbrechen – die zwar verjährt sind – auch heute noch juristisch dargestellt werden.

    Unser Rechtsstaat arbeitet selektiv. Es war für mich eine Genugtuung im Meineidprozess in Folge des Mollath-Prozesses just zufällig zwischen Herrn Mollath und Frau Haslbauer im Gerichtssaal zu sitzen. Ich konnte klären, Frau Haslbauer war eine frühere Bekannte, von deren Schicksal ich zufällig in den Pausen eines Theaterstückes erfuhr, als abwechselnd links das Schicksal von Mollath, rechts von der Bühne das Schicksal von Haslbauer dargestellt wurden (Jan. 2014):

    “Und auch Premieren-Gast Ernst Seler, der einst gegen Kruzifixe in Klassenzimmern klagte, ist wegen der Parallelen des Stücks mit der Gegenwart beeindruckt. „Das ist große Aufklärung!“”

    http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/grosses-theater-nicht-nur-auf-der-buehne-21179-art1006428.html

    In Regensburg begegnen sich die Konflikte des Rechtsstaats, die Mechanismen eingespielter Machtverhältnisse aufs Elementarste. Ein gewisser Höhepunkt ist die richterliche Aussage “shit happens” (Sozialrichter Teuschl, Regensburg Frühjahr 20017).

    Redakteur Stefan Aigner trägt mit seiner Arbeit zur Aufklärung bei.
    Es bedarf des Mutes, auch der Erzählung von “Anekdötchen” (R.G.) damit die Bevölkerung vielleicht doch noch aufwacht und die gegenwärtige Arroganz der politischen Macht abschüttelt?!

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  • xy

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    Gerichtsgutachter wissen ganz genau, welches Ergebnis das Gericht von ihnen erwartet und richten sich danach. Manchmal übertreiben sie aber in diesem Bestreben und fallen auf…

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  • Nadine Lederer

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    Eine ganz neue Facette unserer mit Bauskandalen, Bestechungsvorwürfen, Organspendenskandal, Domspatzenkult usw. belasteten Gmoa. Weltkulturerbe i mog di, aba hoaglig derf ma nimma sei.

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  • Daniela Camin

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    Bestellte Sachverständige und die wirtschaftlich eigene Notwendigkeit … , oder anders gefragt, ist, wer beauftragt, selbstredend an einer unparteilichen Meinung interessiert?

    Seit dem Fall Mollath, wird wohl häufiger gezweifelt werden dürfen.

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  • joey

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    Viele Sachverständige verlassen sich auf ihre Narrenfreiheit, die ihnen ein Korpsgeist der Richter gibt. Da blüht Schlamperei und Korruption.

    Ich habe dazu meine persönlichen Erfahrungen, die ich hier aus Platzgründen wohl nicht ausreichend darlegen kann.

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  • hartnäckig

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    joe schreibt: Viele Sachverständige verlassen sich auf ihre Narrenfreiheit, die ihnen ein Korpsgeist der Richter gibt. Da blüht Schlamperei und Korruption.
    Wie recht er leider hat !!!

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  • Ernst Seler

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    Heribert Prantl:
    “Die Welt wird, diese Angst packt einen bisweilen beim Hören der täglichen Nachrichten, bodenlos. Der Glaube daran, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sich, und sei es langsam, weiterentwickeln, der Glaube an den Fortschritt der Aufklärung ist erschüttert; er hat tiefe Risse. Das Herbstgefühl 2017 ist daher nicht wohlig, sondern bang; man sitzt in der Zeit der Herbststürme nicht gemütlich am Kamin – es gibt auch in Deutschland, zumal nach der Bundestagswahl vom 24. September, das Gefühl, dass einen fröstelt.”
    http://www.sueddeutsche.de/politik/2.220/prantls-politik-bis-hierher-und-nicht-weiter-1.3776315
    Neben Prantls Einschätzung zu “Rechtsstaatlichkeit” erzählt Prantl, Chefredakteur von SZ, einige lesenswerte Anekdoten aus seiner Studentenzeit in Regensburg. Vielleicht liest er auch regensburg-digital, so wie Hans Holzhaider von der SZ jeden Tag im Mollath-Prozess und in Folge im Meineidprozess eines Zeugen im Landgericht Regensburg anwesend war. Mit Sicherheit kann Prantl diese journalistische Nachricht im aktuellen Fall mit Osterhaider würdigen:
    “Ob das Gericht den Gutachter überhaupt noch einmal zu den Vorwürfen befragen kann, ist ungewiss. Osterheider hatte sich an den vergangenen beiden Prozesstagen krankgemeldet, und jetzt liegt dem Gericht ein Attest vor, in dem von einer längeren Erkrankung die Rede ist.
    Angeblich heißt es in dem Attest sinngemäß, es solle alles vermieden werden, was Osterheider Stress bereite. Das schließt eine gerichtliche Befragung des Gutachters, die letztlich zu einer Beschuldigtenvernehmung hätte werden können, aus.” (danke O.R. für den link)
    Vielleicht ist die “Angst” eines Journalisten wie Herrn Prantl, der ehemals Staatsanwalt und Richter war, mehr als begründet. Die Bundesrepublik Deutschland, welche vielen Ländern immer wieder Rechtsstaatlichkeit predigt, ist schon lange kein Vorbild mehr. Als ich den Stationsarzt Dr. Vogl während der ersten Begegnung in seinem Büro auf Station 19a des Bezirkskrankenhauses Regensburg sagte, während er vergeblich das Dokument suchte, das angeblich die schriftliche Erlaubnis des Richters enthielt, meine Person gegen den Willen zu medikamentieren, “ich dachte bisher, nur in der Sowjetunion wurde die Psychiatrie für politische Zwecke missbraucht”, antwortete Herr Dr. Vogl (inzwischen umbenannt in Bezirksklinikum Regensburg): “nicht nur in der Sowjetunion”. Dr. Vogl wiederholte diesen Satz ein zweites Mal. Die Süddeutsche Zeitung hätte den Raum gehabt, diese “Anekdoten” aufzuarbeiten, um das “segensreiche” Wirken Regensburger Psychiater im Einzelfall zu dokumentieren, anhand von Gerichtsakten, so wie Dr. Strate nur anhand von Gerichtsakten den Fall Mollath aufrollte. Die Justiz kann mit ihren eigenen Waffen zur Rechtsstaatlichkeit gezwungen werden, noch!!!
    Wenn sich die “Angst” von Herrn Prantl als berechtigt erweisen sollte, ja, dann ist es zu spät, auch wenn der mainstream der Medien endlich begreifen sollte, worum es gegenwärtig in der BRD eigentlich geht, wo der Fall Osterhaider nur die Spitze eines Eisberges ist. Bundespräsident Steinmeier hat sich nicht umsonst mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Voßkuhle dieser Tage getroffen. Regensburg geht “so oder so” in die Geschichte der Rechtsstaatlichkeit ein…. .

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  • Aus dem Redaktionstagebuch » Regensburg Digital

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    […] Kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichts zu den Ungereimtheiten um ein Gutachten des Regensb… vermeldet das Westfalen-Blatt, dass der Betrugsvorwurf gegen den 61jährigen vom Tisch sei. Wie berichtet, hatte Osterheider in seinem Gutachten über den Hauptangeklagten Wilfried W. angegeben, er haben den Hauptbeschuldigten in dem Verfahren im April persönlich besucht und mit ihm gesprochen. Tatsächlich war es nicht er, sondern sein wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Gericht ließ daraufhin prüfen, ob Osterheider den Besuch selbst abgerechnet hatte. Das war offensichtlich nicht der Fall. […]

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  • mkv

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    Beiziehen von Hilfspersonen sowie Mitarbeit Dritter bei der Erstattung eines Gerichtsgutachten: Den zulässigen Rahmen kann man hier nachlesen; die Verantwortung bleibt beim Auftragnehmer, dem beauftragten SV

    https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/11-das-sachverstaendigengutachten-im-zivilprozess-i-erstattung-durch-mitarbeiter_idesk_PI17574_HI7543827.html

    In dem fraglichen Verfahren geht es ja wohl eher darum, dass das die Hauptverhandlung vorbereitenden schriftliche (!) Gutachten in entscheidenden Punkten von dem dann mündlich(!) erstatteten abweicht und der Widerspruch (siehe auch SZ von heute) nicht aufgeklärt wird, werden kann. Dann: neues, zweites Gutachten … soll wohl aus prozessökonomischen Gründen die SV machen, die bereits den anderen Mitangeklagten begutachtete …. was ist der Wissenschaft umstritten ist.

    “Die Einholung eines weiteren Gutachtens (…) steht nicht im freien Ermessen des Gerichts (BGH NStZ 2003, 99), sondern erfordert die Darlegung eines ungenügenden Erstgutachtens mit der Konsequenz der daraus resultierenden weiteren Aufklärungspflicht nach §§ 83 Abs. 1, 244 Abs. 4 S. 2 StPO.”
    Handbuch der Forensischen Psychiatrie

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  • Ernst Seler

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    “Für den anerkannten Forensiker ist der Eklat im Höxter-Prozess ein schwerer Imageschaden. Es ist nicht ohne Ironie, dass nun Nahlah Saimeh die Exploration des Hauptangeklagten übernimmt. 2004 begann sie die Arbeit als Ärztliche Direktorin in der Forensik Lippstadt-Eickelborn. Ihr Vorgänger hieß: Michael Osterheider.”

    https://www.welt.de/vermischtes/article171532536/Gericht-bewahrt-Foltermord-Prozess-vor-dem-Scheitern.html

    Es ist davon auszugehen, Herr Osterheider wird als Psychiater für die Regensburger Psychiatrieszene unhaltbar bleiben, also höchstwahrscheinlich krankheitsbedingt in den vorzeigen Ruhestand eintreten?!
    Der Journalist zeigt mit der kleinen Notiz “Ihr Vorgänger hieß: Michael Osterheider”, es sind oft die Details hinter den Kurznachrichten, welche zeigen, wie das Leben auch als ein K-uns-t-werk erfasst werden kann, mit allen Facetten der “Bühne” (des Lebens).

    Es kann sich am Ende jedoch herausstellen, diese zufällig-berufliche Nähe wird zu juristischen Problemen führen, ob die nun bestellte Gutachterin unabhängig genug ist?! Hier hat Prof. Nédopil ja bereits öffentlich Zweifel geäußert.

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  • Aus dem Redaktionstagebuch (4/17) » Regensburg Digital

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    […] mit seiner Krankmeldung einer Entpflichtung wegen der groben Widersprüche entgehen wollte. Nach unserer Recherche zu fragwürdigen Gutachten des 61jährigen in der Vergangenheit haben sich weitere Betroffene gemeldet. Wir werden […]

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  • Doro

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    „Bei der Befragung gab nahezu jeder vierte gutachterlich tätige Sachverständige im medizinisch/psychologischen Bereich an, bei einem von einem Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten schon einmal „in Einzelfällen“ oder „häufig“ (wenige Nennungen) bei einem Gutachtensauftrag eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben. Unter humanmedizinischen Gutachtern gab dies knapp jeder Fünfte, unter psychologischen Gutachtern fast jeder Zweite an. Darüber hinaus teilten 33,6 Prozent mit, aus dem Kollegenkreis schon einmal davon gehört zu haben, dass „in Einzelfällen“ oder „häufig“ bei einem gerichtlichen Gutachtensauftrag eine Tendenz genannt wurde. Zudem zeigte sich, dass unter den Gutachtern, die bei gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten „in Einzelfällen“ oder „häufig“ eine Tendenz signalisiert bekommen haben, durchschnittlich 40,7 Prozent angaben, mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten zu beziehen.“

    Quelle: Dissertation Jordan, Benedikt (2016): Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern; https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19622/
    Siehe auch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

    „Erhebliche handwerkliche Fehler“ bei der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten haben Prof. Dr. Christel Salewski und Prof. Dr. Stefan Stürmer vom Institut für Psychologie der FernUniversität in Hagen festgestellt, als sie jetzt in einer Studie 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011 im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm untersuchten. Insbesondere fanden sie zahlreiche mangelnde psychologische Fundierungen des gutachterlichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente: „Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards“, so Prof. Salewski.

    Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-am-rechtspsychologie.shtml

    Das Markenzeichen einer Positionsgesellschaft besteht darin, dass nicht die tatsächliche Leistung, die eine Person erbringt, Gegenstand der Beurteilung dieser Leistung ist, sondern die Position dessen, der die Leistung erbringt. Die Folgen der Positionsgesellschaft sind erheblich, denn der Glauben an die Positionsgesellschaft erlaubt es Scharlatanen, die keinerlei Kenntnisse besitzen, als Experten oder Gutachter oder Wissenschaftler durchzugehen und die Leben einer Vielzahl von Menschen zu beeinflussen, in der Regel zu beeinträchtigen.

    Quelle: https://sciencefiles.org/2014/08/14/das-papier-nicht-wert-vernichtendes-urteil-uber-rechtspsychologische-gutachten/

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  • Doro

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    Rechtspsychologische Gutachten, so muss man nach der Untersuchung von Salewski und Stürmer feststellen, sind in der Mehrzahl keine wissenschaftlichen Gutachten, sondern Ergüsse der jeweiligen Autoren, in denen dieselben darstellen, was ihnen gerade in den Sinn kommt. Sie sind willkürliche al-gusto Darlegungen, die keinerlei Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, geschweige denn Objektivität erheben können.

    Im Einzelnen kommen Salewski und Stürmer zu den folgenden Ergebnissen:

    – In 56% der Gutachten leiten die Gutachter keinerlei Arbeitshypothese aus dem gerichtlichen Auftrag ab. In anderen Worten: In 56% der Gutachten haben die Gutachter willkürlich drauf los gegutachtet, ohne sich an eine feste Fragestellung zu halten.

    – In 85,8% der Gutachten wird nicht begründet, warum die Daten, die dem Gutachten zu Grunde liegen, in der Weise erhoben wurden, in der sie erhoben wurden, d.h. 85,8% der Gutachten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit willkürlich erstellt und geben nur das wieder, was der Gutachter so denkt. Für diese Annahme spricht, dass

    – in 35% der Fällen keinerlei methodische Datenerhebung erfolgt ist. Vielmehr wird gesammelt, was dem Gutachter passend zu sein scheint, wobei, wie Salewski und Stürmer in kaum zu steigerndem Euphemismus schreiben “methodisch problematische Verfahren” zum Einsatz kommen.

    Quelle: https://sciencefiles.org/2014/08/14/das-papier-nicht-wert-vernichtendes-urteil-uber-rechtspsychologische-gutachten/

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