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Mordprozess Maria Baumer

„Freundschaft“ inklusive Stalking und Betäubung

Ein Urteil aus dem Jahr 2016 belegt: Christian F. neigt zu systematischen Grenzüberschreitungen. Minderjährige Schüler des Domspatzengymnasiums, die ihm vertrauten, missbrauchte er sexuell. Einer früheren Patientin am Bezirksklinikum stellte er nach und betäubte sie – mit demselben Medikament, das auch in den Haaren seiner getöteten Verlobten festgestellt wurde.

Christian F. (35) schweigt zu den Vorwürfen. Foto: om

SMS, WhatsApp, Facebook – 535 Mal schrieb Christian F. seine frühere Patientin Valerie S. nach deren Entlassung aus dem Bezirksklinikum an, um sie zu einem gemeinsamen Treffen in deren Wohnung zu drängen. Die Angeschriebene selbst antwortete lediglich 33 Mal, versuchte Treffen mit Christian F. allein aus dem Weg zu gehen, brachte Bekannte mit, um nicht mit ihm allein sein zu müssen. Doch am Abend des 22. April 2014 passte er sie schließlich an einer Bushaltestelle ab und fuhr mit ihr nachhause. Er komme nur kurz auf einen Tee mit ihr in die Wohnung. Die psychisch labile Frau hat dem offenbar nichts entgegenzusetzen. Beim Tee betäubte Christian F. Valerie S. mit einer Dosis Lorazepam und „verbrachte die Nacht neben ihr“.

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So steht es in dem Urteil, das die Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg 2016 gegen den damals 31jährigen verhängt hat und das am Montag verlesen wird.

Medikament ist wichtiger Baustein der Anklage

Heute sitzt Christian F. im selben Gerichtssaal wie damals – angeklagt wegen Mordes an seiner früheren Verlobten Maria Baumer. In Haaren, die Ermittler in jenem Waldstück sicherstellten, wo im September 2013 die sterbliche Überreste der 26jährigen gefunden wurden, konnte erst im vergangenen Jahr durch neue Labormethoden ebenfalls der Wirkstoff Lorazepam nachgewiesen werden. Ein entscheidender Baustein in der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Valerie S. hatte Christian F. am Morgen nach dem 22. April 2014 angezeigt. In ihrem Blut wurde damals Lorazepam festgestellt. Sie selbst kann sich nur bruchstückhaft erinnern, was in jener Nacht passiert ist. Im Rahmen einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde der Vorwurf der sexuellen Nötigung an ihr damals fallengelassen – obwohl sich an der Innenseite des Slips von Valerie S. DNA-Spuren von F. fanden.

„Freundschaft vor Arbeit“

Als Krankenpfleger hatte F. die junge Frau im Bezirksklinikum betreut, die sich dort 2012 wegen Depressionen behandeln ließ. Bereits kurz nach dem Verschwinden seiner Verlobten Maria Baumer pflegte F. zu Valerie S. einen intensiven Kontakt, der weit über das Verhältnis Pfleger – Patientin hinaus ging, unter anderem besuchte er sie sogar an seinen freien Tagen.

Das fiel auch Kollegen und Vorgesetzten auf. Sie habe deshalb zwei Gespräche mit ihm geführt, so F.s damalige Chefin im Zeugenstand. Ein so intensiver privater Kontakt mit Patientinnen sei nämlich allein schon aus arbeitsrechtlicher Sicht problematisch. In einem abgehörten Telefonat sagt F. dazu unter anderem, ihm gehe „Freundschaft vor Arbeit“. Eine „Freundschaft“, die in dem im Urteil beschriebenen Stalking und der Betäubung von Valerie S. gipfelte.

Gestehen, was nicht mehr zu bestreiten war

Im damaligen Prozess 2016 hatte Christian F. eingeräumt, was kaum noch zu bestreiten war. Den Besitz von Kinderpornos, die auf seinem PC gefunden wurden. Den sexuellen Missbrauch von zwei Minderjährigen (zum Zeitpunkt der ersten Tat elf und 13 Jahre alt), die er als Schüler am Domspatzen-Gymnasium kennengelernt hatte. Die Taten fanden ab 2003/04 bis ins Jahr 2011 statt. Auch hier stellten die Ermittler Videos sicher, auf denen F. selbst die Übergriffe auf seine schlafenden Opfer festgehalten hatte. Dass auch hier Betäubungsmittel im Spiel waren, wurde zwar vom Anwalt eines Betroffenen vermutet, konnte aber nicht nachgewiesen werden.

In Bezug auf Valerie S. gestand F. im Rahmen des „Deals“ lediglich, dass er dieser das in ihrem Blut nachgewiesene Lorazepam verabreicht hatte. Einen sexuellen Übergriff allerdings bestritt er.

Opfer sagt am Mittwoch aus

Das Geständnis wurde Christian F. 2016 als „opferschonendes“ Verhalten strafmildernd ausgelegt. Seine Sozialprognose beurteilte die Jugendstrafkammer als positiv. Gegen Entschädigungszahlungen von insgesamt 9.000 Euro und ohne nennenswerte Auflagen verhängte die Jugendstrafkammer seinerzeit eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zwei Jahren.

Valerie S. soll am kommenden Mittwoch als Zeugin vernommen werden. Bereits im Prozess 2016 hatten Christian F.s Verteidiger Michael Haizmann und Michael Euler die 26jährige heftig attackiert.

Brüder des Angeklagten schweigen

Nur kurz fallen am Montag die Vernehmungen der drei Brüder des Angeklagten aus. Sie machen durchweg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und widersprechen der Verwertung sämtlicher früheren Aussagen, die sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gemacht haben.

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Kommentare (22)

  • carlos

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    Es ist schwer nachvollziehen warum er damals nur Bewährung bekam. Wer mit 18 Jahren über mehrere Jahre hinweg Jungs schwer sexuell mißbraucht..dieses fotografiert und filmt, dieser gehört lebenslänglich weggesperrt. Dann noch die Sache mit der Patientin. Und die Familie deckt wohl jetzt “den kleinen Bruder” und kann womöglich so noch verhindern, dass er endlich therapiert wird oder weg von der Allgemeinheit. Auffallend ist ja hierbei, daß 2 Brüder selbst Ärzte sind – aber zu feige, etwas zu sagen.

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  • XYZ

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    Zu carlos 16.22:
    Wenn (sogar) zwei Brüder Ärzte waren und sich offensichtlich zur mutmasslichen Tatzeit besonders um den Angeklagten ‘gekümmert’ haben stellt sich mir allerdings die Frage, ob ihnen nicht nach 54 Abs. 4 ÄrzteG eine etwaige Mitteilungspflicht oblegen hat und ein Bezug zur Ausübung der ärztlichen Berufstätigkeit gegeben war.

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  • Meier mit "ei"

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    Ich denke gerade an den Ministrantenmörder Martin P. Nachdem er nach einer Jugendstrafe von 9 Jahren entlassen wurde, tötete er wieder und danach versuchte er es noch einmal!

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  • R.G.

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    Ist es keine Nötigung, wenn Mann oder Frau durch Medikation gezwungen wird, ohne Einwilligungs- und Ablehnungsmöglichkeit einem Menschen über Stunden zu irgendwas dienlich zu sein, was nur diesem gefällt?
    Ist das DNA- und Slipabhängig, ob man das darf?

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  • R.G.

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    Ich kenne mich mit den katholischen Heiligen nicht sehr aus.

    War heute der Tag der 4-14 Bayerischen Nothelfer?

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  • XYZ

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    Worüber ich bei dem Urteil von 2016 rätsele: Ein psychiatrisches Gutachten nach 20 StPO musste sich schon wegen der Schuldfrage, voll oder vermindert, geradezu aufdrängen. Das LG konnte sehr wohl einen Sachverständigen beauftragen, auch wenn sich der Angeklagte wie des öfteren weigert, dann kann er nach 80 StPO andere Zeugen hören und sämtliche Akten einsehen. Das wäre schon wegen der Sozialprognose wichtig gewesen. Stattdessen ein mehr als dürftiges Urteil ohne jegliche Therapie-Auflagen – ein ‘Armutszeugnis’. . .

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  • XYZ

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    Bin immer noch fassungslos: 2016 lag dem hohen Gericht und der StA eigentlich alles vor – von den Domspatzen – auf weitere Anhörung wurde verzichtet – bis zu einer – erneut -missbrauchten Patientin, und dann ein ‘deal’ ohne jegliche psychoanalytische Kenntnis: das haben wir im Examen nicht gelernt und können das besser beurteilen: da brauchen wir keinen Sachverständigen!

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  • Dieter

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    Dass die Brüder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, mag rechtlich nachvollziehbar sein. Moralisch ist es das für mich nicht.
    Dass man Aussagen im Nachhinein durch das Zeugnisverweigerungsrecht sperren kann, ist schwer nachzuvollziehen.
    Noch schwerer nachzuvollziehen ist das Urteil im Mißbrauchsprozess.

    Man stelle sich vor, was passiert wäre, wenn man bei F. keinen Rucksack voller Medikament oder Kinderpornografie gefunden hätte, sondern ein paar Gramm Gras. Da hätte man wohl das volle Strafmaß ausgereizt, Therapie inklusive.

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  • R.G.

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    Die Brüder vermitteln mit ihren Hilfsaktionen dem Angeklagten ein bestimmtes Verhältnis zum Rechtsstaat.
    Wenn mein Anverwandter mir sagen würde, er habe Medikamente in der Arbeit mitgehen lassen, könnte ich vor Entsetzen nicht an mich halten.
    Ich würde ihm ein Ultimatum setzen, bis wann er Selbstanzeige machen kann, ansonsten gehe ein von mir bei Bekannten hinterlegter Brief ab.

    Mir ist die Welt, die sich da offenbart, völlig unverständlich.

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  • G.S.

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    @Systematischen Grenzüberschreitungen. Minderjährige Schüler des Domspatzengymnasiums, die ihm vertrauten, missbrauchte er sexuell.
    Von irgendjemanden muß er all das doch gelernt haben. Auch hörte man Immer wieder große Geschichten zum Thema Vaseline und den Homoerotischen Liebschaften im Domspatzeninternat aus der Reichsstrasse…Ich gehe davon aus dass der Beschuldigte Chr. F. das alles dort in dieser Institution Regensburger Domspatzen gelernt hat. Auch liegt der Verdacht sehr nahe dass Chr. F. dort bei den Regensburger Domspatzen damals selbst als heranwachsender Junge auch missbraucht wurde. ….
    Seite1
    https://www.swr.de/report/lueckenhafte-aufarbeitung-neue-missbrauchsvorwuerfe-bei-den-regensburger-domspatzen/-/id=233454/did=21354044/nid=233454/1nsh7sf/index.html
    Seite 2
    https://www.swr.de/report/lueckenhafte-aufarbeitung-neue-missbrauchsvorwuerfe-bei-den-regensburger-domspatzen/21-neue-vorwuerfe-im-missbrauchsskandal-bei-den-regensburger-domspatzen/-/id=233454/did=21354044/mpdid=21373056/nid=233454/wxfbb2/index.html
    Seite 3
    https://www.swr.de/report/lueckenhafte-aufarbeitung-neue-missbrauchsvorwuerfe-bei-den-regensburger-domspatzen/text-des-beitrags-lueckenhafte-aufarbeitung/-/id=233454/did=21354044/mpdid=21376628/nid=233454/bk66px/index.html

    Siehe auch Movie im Beitrag von Frau Mona Botros / SWR

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  • Untertan Giesinger

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    @Dieter:

    Sie werden es vielleicht nicht glauben, aber ich bin völlig legaler Konsument. Es hat mich diverse Hürden und ahnungslose Ärzte gekostet. Letztendlich bin ich vor einem halben Jahr zum Ziel und einen wirklich wunderbaren Arzt gelangt. Ich werde hier jedoch keineswegs Werbung machen.

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  • XYZ

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    Letztendlich bleibt jedenfalls bei mir der Eindruck, dass das Strafgericht 2016 den Fall irgendwie vom Tisch weghaben wollte und die Akten zuklappen: wo kämen wir denn da hin, wenn wir noch gesellschaftliche Zusammenhänge wie bei dem Missbrauch der Domspatzen und ebenso der Entwendung von Medikamenten im BKH untersuchen müssen – aber genau dafür sind Strafgerichte auch da, wenn diese mehr als Paragraphen gelernt haben . . .

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  • XYZ

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    Ergänzung: Wenn die Akten auf kurzem Weg per geheimen Gespräch zugeklappt sind, RA und StA auch einverstanden, erfährt ja niemand was davon, begeben wir uns zu erfreulicheren Ereignissen im Tennisclub – wenn’s daneben lag juckt das ja niemand.

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  • XYZ

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    Weitere Ergänzung: es hiess in irgendwelchen Kommentaren, dass es ganz normal sei, dass sich Prozessbeteiligte als da wären Richter und StA’e und RA’e nach Abschluss des Termins beim Essen treffen: das ist alles andere als normal – das war bei der Verwaltungsgerichts-barkeit ‘tabu’, scheint im insoweit provinziellen R anders zu sein.

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  • frontman

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    Die Aussagen der Zeugin (Patientin) heute zeigen ganz klar daß der Angeklagte ein totaler Psychopath ist. Vor dem die Bevölkerung geschützt werden muß.

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  • R.G.

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    Nach dem heutigen Tag ist mir klar, der Angeklagte ist unschuldig, aber es ist wahrscheinlich gefährlich eine Katze im Haushalt zu haben.
    Die Viecher können Sachen machen!
    Passwörter, bestehend aus Zeichen und Zahlen in den Computer eingeben, wenn man nicht daheim ist, sie haben anscheinend Lieblings-Bands, sehen sich wenn sie geil sind, eine Porno-Seite an.
    Wenn es doch nicht die Katzen sind, dann sind es die Updates, die können das angeblich auch.
    Meine Welt ist wieder ganz.

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  • burg

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    So, so, da Günther weiß es mal wieder…
    Geh halt in die Verhandlung und erzähl es dem Richter…

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  • XYZ

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    Zu R.G. 15.14:
    Danke, hab’s gelesen. Beeindruckend fand ich die Zeugin V.S.. Diese hatte offensichtlich eine schwerwiegende posttraumatische Störung – der Begriff wurde zu den US-Soldaten geprägt, die von Vietnam heimkehrten – und fiel in falsche Hände, und das BKH R hat als Fachkrankenhaus davon so gut wie nichts bemerkt, von den Strafrichtern zu schweigen.

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  • Steffi

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    Lieber xyz, vielleicht erklären sie einem Regensburger Provinzanwalt mal was ein Gutachten nach Paragraph 20 StPO ist. Davon hab ich noch nie gehört.

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  • XYZ

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    Steffi 20.56:
    Entschuldigung, habe mich vertippt, 20 StGB und nicht StPO, Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen: “Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln” – damit stellt sich aber die Frage einer Einweisung in die geschlossene Psychiatrie, eine psych. Sachverständige wurde ja vom LG beauftragt.

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  • XYZ

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    Nochmals zu Steffi:
    Meine Arbeitsweise als wenn auch nur Verwaltungsjurist war: wie ist die Interessenlage? in der vorliegenden causa m.E.: Domspatzen und BKH sind aussen vor zu lassen, dazu ein deal, und der reichlich merkwürdige Delinquient kommt so gut wie ungeschoren davon.

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