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Vorgeschichte eines Kompromisses

Machtspielchen ums Familiengeld: Politik auf dem Rücken der Schwächsten

Das Bayerische Familiengeld soll aufgrund eines Kompromisses bei Hartz IV-Empfängern nun nicht mehr angerechnet – also abgezogen – werden. Die Historie des Streites zeichnet ein krasses Bild davon, wie Politik auf dem Rücken der Schwächsten gemacht wird.

Gastkommentar von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Am Dienstag beschloss die Bayerische Staatsregierung einen Änderungsentwurf zum Bayerischen Familiengeldgesetz (BayFamGG). Im Gesetz soll als Zweckbestimmung die „Förderung frühkindlicher Betreuung“ ergänzt werden. Die Gesetzesänderung ist Teil eines „Kompromisses“ zwischen Freistaat und Bundesarbeits- und Sozialministerium (BMAS): Seit September zahlt der Freistaat monatlich 250 bzw. 300 Euro Familiengeld an die Eltern aller ein- und zweijährigen Kinder. Das Geld wurde aber ausgerechnet bei Hartz IV-Empfängern postwendend von den Jobcentern wieder vollständig angerechnet und abgezogen. Nach dem „Kompromiss“ vom Dienstag verzichten die Jobcenter ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung. Nach der für Mitte des Jahres geplanten Gesetzesänderung wird dann auch das bereits angerechnete Familiengeld von den Jobcentern nachgezahlt.

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Der bayerische Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt AWO Thomas Beyer kommentierte die Einigung wie folgt: „Hätte die Staatsregierung sauberer gearbeitet und Bundesminister Hubertus Heil nicht auf fragwürdiger Rechthaberei bestanden, hätten nicht die am meisten hilfsbedürftigen Familien Monate lang auf die Unterstützung warten müssen.“ Das ist aber nur die Oberfläche dieses Streites auf dem Rücken ausgerechnet der Menschen, die am dringendsten auf das Familiengeld angewiesen waren.

Das Bundesarbeitsministerium warnte im Vorfeld

Zurück zum Wahlkampf 2018: Die CSU befürchtet schwere Wahlverluste und möchte nun auch bei den potentiellen Wählern punkten, deren Los ihr ansonsten am A…vorbeigeht. Es soll ein Familiengeld für alle Eltern mit Kleinkindern geben, und zwar explizit ohne Anrechnung auf die Existenzsicherung. Die Staatsregierung legt dazu einen Gesetzesentwurf vor.

Nun kommt vom SPD-geführten Bundesarbeitsministerium die Mitteilung, der Entwurf sei schlecht formuliert. Mangels Angabe eines konkreten Verwendungszwecks sei das Familiengeld nur eine weitere existenzsichernde Leistung und müsse daher nach Recht und Gesetz bei Hartz IV-Empfängern leistungskürzend angerechnet werden. Nun verbessert die Staatsregierung nicht etwa ihren Entwurf – wozu es nur ein paar Federstriche gebraucht hätte. Sie lässt dieses Gesetz tatsächlich unverändert verabschieden.

Das Ziel der CSU: die SPD vorführen

Daraufhin weist das Bundessozialministerium die mit dem Bund verbandelten Jobcenter an, das Familiengeld auf Hartz IV anzurechnen. Arbeits- und Sozialminister Heil beharrt darauf, dass unbedingt das Hartz IV-Recht eingehalten werden müsse. Tatsächlich aber könnte er jederzeit – siehe § 13 SGB II –mit Zustimmung von SPD-Finanzminister Scholz anordnen, auf die Anrechnung zu verzichten. Die CSU gibt sich nun total empört: Ausgerechnet die SPD erweise sich als „herzlos“ gegenüber den „Schwächsten in unserer Gesellschaft“ führt ausgerechnet Hartz IV-Hardliner Söder die SPD vor…

Dann folgt der nächste Schritt: Nach den „armen Kindern“ sollen nun auch die armen Alten das CSU-Wahlergebnis retten helfen. Die CSU verabschiedet kurze Zeit später das Bayerische Landespflegegeldgesetz, nach dem jeder ab Pflegegrad 2 – ob arm oder reich – dieses „Pflegegeld“ erhalten soll. Also auch Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII. Obwohl das Bundessozialministerium auch hier die fehlende konkrete Zweckbestimmung rügt, knickt Minister Heil nach der Verabschiedung des Gesetzes diesmal binnen einiger Tage ein: Das Pflegegeld werde – mit einer Ausnahme – bei armen Pflegebedürftigen nicht auf Sozialleistungen angerechnet…

Für die SPD galt: Gesicht wahren

Beim Familiengeld aber gibt es zu diesem Zeitpunkt keinen Kompromiss. Beim größten Teil der Jobcenter wird es seit September auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet, nur bei den mit dem Freistaat kooperierenden Jobcentern nicht. Das war natürlich nur ein schaler Triumph für die CSU: Zwar wurde die SPD vorgeführt, aber für die große Mehrheit der armen Familien mit Kleinkindern blieb das Familiengeld eine Luftnummer und damit auch eine Blamage für die CSU.

Söder erhöht nun beim Familiengeld den Druck auf die SPD. Er droht, der Freistaat werde gegen den Bund vor dem Bundessozialgericht klagen und das Thema am Köcheln halten. Nun knickt die SPD auch hier vollständig ein: Zu ihrer Gesichtswahrung wird zwar das BayFamGG geändert, aber faktisch hat sich die CSU auch rückwirkend voll durchgesetzt.

22.000 Menschen mussten über Monate zittern

Aber was interessieren mich solche Machtspielchen von Parteien? Den tatsächlichen Schaden hatten die Betroffenen. Das sind acht Prozent und damit etwa 22.000 Familiengeldempfänger, die vom Freistaat das Familiengeld erhalten und dann vom Jobcenter wieder abgezogen bekommen haben. Ich habe bei meinen dagegen klagenden Mandantinnen – alleinerziehende Mütter – miterlebt, was das für eine Grausamkeit ist: Menschen, die andauernd am Rande des Existenzminimums krebsen müssen, wird erst etwas auf den Teller gelegt, und dann wird es wieder weggenommen.

Und was diese Neuberechnungen durch die Jobcenter nach dem endlich erreichten Kompromiss nun wieder den Steuerzahler zusätzlich kosten werden? Ich will es gar nicht wissen.

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Kommentare (3)

  • Barnie Geröllheimer

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    Die CSU hat sich vor den geltenden Gesetzen ja sowas von blamiert, mehr geht es nicht. Und die SPD, die Gralshüterin unserer Sozialgesetzgebung wurde gnadenlos vorgeführt. Da kann man schon von einem sozialpolitischem Gemetzel des Söders an Hubertus Heil, der sozialen Lichtgestalt der SPD, sprechen. Da sind jetzt zu den roten Bäckchen auch noch rote Ohren gekommen, vor lauter Wut, dass Söder einfach so gegen Sozialgesetze verstößt und und dem Nachwuschs armer Eltern etwas zukommen läßt , ohne dass eine 35-jährige Lebensleistung der Kinder vorliegt. Söder sofort auf 104 und ein schnelles Urteil, ehe der noch mehr sozialpolitischen Unsinn macht.
    Wie sehr doch der Blick durch eine rote Brille die Fakten verfälscht….

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  • erich

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    Selbst schuld? In Frankreich ziehen sie die gelbe Weste an und legen Städte und den Staat lahm. In Deutschland jammern sie wie ausgeleierte Klageweiber. Dort wo der Wasserkopf nichts zu befürchten hat, dort wird er frech, das ist das Grundprinzip westlicher Staaten.
    Einst sang Rio Reiser “Macht kaputt was euch kaputt macht”. Ein Slogan den sich viele wieder in Erinnerung rufen sollten…

    kürzlich war zu lesen auf hartz4 org:

    Menschenwürde? Banane vom Jobcenter für Hartz IV Empfänger

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  • mkv

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    Danke sehr für diese gute Zusammenfassung des Geschehens. Sie erinnert daran, dass im Zweifel beide (ehemaligen?) Volksparteien, jenseits aller Sonntagsreden, auf dem Rücken der Bürger ihre Wahl- und Machtkämpfe austragen.

    Ob darum die Veitshöchheimer-Faschingsgesellschaft dem ehren-werten, wie angekündigt sich im Frack gebenden “Landesvater” eine ordentliche Portion KREIDE vor laufender Kamera vor- und auflegen wird, weiß ich nicht.

    Politker jedenfalls, die sich dem Verdacht aussetzen, 22 000 Bayern zum “Objekt staatlichen Handelns herabwürdigen”, müssen sich fragen lassen, warum sie nicht ungeschränkt verfassungsgemäß handeln.

    —–

    Nach der Objektsformel (…) ist jeder Mensch davor geschützt, einer Behandlung ausgesetzt zu werden, die seine Subjektsqualität grundsätzlich in Frage stellt und ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns macht.

    Fallgruppen:

    Körperliche Integrität (Folter, lebenslange Haft, Strafen)
    Persönliche Identität (Strafrechtlich: Frisieren (§ 81a StPO) zulässig, Lügendetektor nicht; Personenstand: Geschlechtsumwandlung)
    Unantastbarer Kern privater Lebensgestaltung (Möglichkeit Höchstpersönliche Gefühle, Sexualität, soz./polit. Ansichten etc. überwachungsfrei auszuleben. physische Niederlegungen, wie Tagebücher, können darüber schon hinausgehen)
    Elementare Rechtsgleichheit (Menschen “zweiter Klasse”, schwerste Verstöße gegen Art. 3 GG können zugleich die Menschenwürde betreffen)
    Persönliche Ehre (Schwerste Erniedrigungen/Beleidigungen, rücksichtslose kommerzielle Ausbeutung unter grob verächtlicher und grundsätzlicher Absprechung des menschlichen Geltungsanspruchs.)
    Elementare Lebensgrundlagen (Steuerfreiheit des materiellen Existensminimums, iVm. Sozialstaatsprinzip Anspruch auf Sicherung des Existensminimums als Solches, kein konkreter Anspruch auf Leistungen)
    Quelle:
    https://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_Grundrechte:_Art._1_GG_(Menschenw%C3%BCrde)

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