Landkreis mit Herz-Fehler
Wie passt das zusammen? Einerseits gründet der Landkreis einen „Landkreis mit Herz e.V.“, um einigen ausgewählten „unverschuldet“ Bedürftigen zu helfen. Andererseits kürzte er 2018 knapp 40 Prozent seiner Hartz 4-Empfänger den Mietzuschuss. Und wie groß ist das Herz des “Landkreis mit Herz e.V.” tatsächlich?
„In unserem Landkreis sind wir hier wirklich gesegnet; und doch federt unser Sozialsystem nicht alles ab“, stellt sich der „Landkreis mit Herz e.V.“ auf der Homepage des Landratsamts Regensburg vor. Knapp 800 Menschen lebten hier von Grundsicherung, über 4.000 würden Hartz 4-Leistungen beziehen, heißt es weiter. Zielgruppe des Vereins sind aber nur einige aus diesem Personenkreis: „Manche von ihnen fallen unverschuldet durchs Netz“, steht da, und für diese habe man eben „Landkreis mit Herz“ gegründet. Der Landkreis weiß bestens Bescheid, wer die „unverschuldet durchs Netz Gefallenen“ sind und diesen wolle man helfen. Anhand zweier Fälle wird dargestellt, wo der Verein hilft.
Wer hilft nicht gerne Kindern und Senioren
Fall 1 ist ein Ehepaar mit fünf Kindern, das Geld für die mehrtägige Klassenfahrten von vier Kinder brauche, sonst müssten diese zu Hause bleiben…
Ja, wer hilft armen Kindern nicht gerne – es gibt Millionen davon in Deutschland. Aber: Hier greift bei erwerbsfähigen Arbeitslosen wie auch bei Erwerbsunfähigen bereits das Gesetz. In § 28 SGB II bzw. in § 31 SGB XII ist vorgesehen, dass das Jobcenter bzw. das Sozialamt die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten übernehmen muss.
Fall 2 ist ein armes altes Ehepaar, das sein ganzes Leben lang gearbeitet habe. Gleichwohl sei dessen Rente so klein, dass sie mit Grundsicherung aufgestockt werden muss. Der Mann sei gehbehindert, sein PKW aber bald kaputt, und dann könne er nicht mehr selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zum Beispiel könne er keine Arzttermine mehr wegen seines Krebsleidens wahrnehmen.
Trotz lebenslanger Arbeit arme und von Isolation bedrohte alte Menschen – wer spendet hier nicht gerne… Nur dass in einem solchen Fall die Kosten für ein neues Auto oder eine Reparatur gemäß § 8 Eingliederungshilfe-Verordnung vom Bezirk Oberpfalz getragen werden müssten.
Und warum stellt der Verein hier nicht die Frage, wie es möglich ist, dass Menschen nach lebenslanger Arbeit in Armut leben müssen? Tendenz seit Jahren steigend.
“Bescheidene Summen nach sorgfältiger Prüfung”
Was hat der Verein bisher geleistet ? Pünktlich zur Vorweihnachtszeit 2018 wurden die bisher einzigen Zahlen über die Hilfstätigkeit des Vereins veröffentlicht. Geholfen wurde laut einem Bericht der MZ vom 25. Oktober 2018 insgesamt 19 Mal, „mit bescheidenen Summen und nach sorgfältiger Prüfung“. Weiter heißt es:
„Da sei Dieter Albrecht, Geschäftsführer des Vereins und Stellvertretender Leiter des Kreisjugendamts, streng, schmunzelt die Landrätin zufrieden. In den meisten Fällen – 14 an der Zahl – wurden zwischen 100 und 500 Euro gewährt, mitunter sogar als Darlehen. (…) Einnahmen in fünfstelliger Höhe stünden mildtätige Leistungen in vierstelliger Höhe entgegen, erklärt die Landrätin knapp. Um nicht Schmarotzer auf falsche Gedanken zu bringen, wolle der Verein keine genauen Zahlen über seine Einnahmen nennen. Als größte Spendensummen wurden Beträge von 5.000 und 15.000 Euro in der Öffentlichkeit genannt.“
Die Unverschuldeten und die Schuldhaften…
Hintergrund
Landkreis kürzt fast 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger den Mietzuschuss, 15.10.19
Doch wie passt es zur Unparteilichkeitspflicht des Landkreises §50 Bayerische Landkreisordnung), dass er auf seiner Homepage und in seinen Publikationen die Bedürftigen im Landkreis in einige wenige „unverschuldet“ Betroffene und die breite Masse anderer auseinander zu dividiert? Ist die Formulierung von „unverschuldet durchs soziale Netz gefallenen Menschen“ nicht zumindest unglücklich gewählt?
„Nein“, befindet man auf Nachfrage von Seiten des Landratsamtes, ohne dann näher auf die eigentliche Frage einzugehen. Stattdessen teilt man mit, dass „das Sozialamt des Landkreises und das Jobcenter Landkreis Regensburg die Sozialleistungen so“ gewährten, „wie sie in den jeweiligen
Sozialgesetzen vorgesehen und definiert“ seien. „Mit diesen sog. Mindestsicherungsleistungen (u.a. Grundsicherung für Arbeitssuchende, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wird dieses Existenzminimum gedeckt.“
Dass man dies zumindest in Zweifel ziehen kann, zeigen die zuletzt veröffentlichten Recherchen von regensburg-digital zur Kürzung des Mietzuschusses bei knapp 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger. Sie müssen diese Kürzung von ihrem Existenzminimum abzwacken. Tatsächlich wurden jedes Jahr seit Amtsantritt von Tanja Schweiger einem Drittel und mehr der Jobcenter-Bedarfsgemeinschaften die Mietzuschüsse gekürzt. Hinzu kommen weitere Leistungsempfänger beim Sozialamt des Landkreises, denen aufgrund des gleichen ungenügenden Konzepts für die Kosten der Unterkunft ebenfalls die Mietzuschüsse gekürzt wurden. Wie viele es sind, ist nicht zu erfahren. Laut Landratsamt gebe es dazu keine Statistik.
Kommentar: Almosen statt Sozialstaat
Die Wohltätigkeits-Politik des Landkreises durch den „Landkreis mit Herz e.V.“ klingt gut. Aber sie ist unglaubwürdig. Mit der einen Hand kürzt der Landkreis vielen bei den Kosten der Unterkunft die Mietzuschüsse, mit der anderen Hand sammelt er via Verein für so definierte „unverschuldet“ Bedürftige Spenden. Diese Begrifflichkeit passt überhaupt zum paternalistisch-überhebliche Ton dieses Projekts, in dem Bedürftige einer „strengen“ Prüfung ihrer „unverschuldeten“ Bedürftigkeit unterworfen werden, um so von den – nichts anderes muss man aus dieser Wortwahl schließen – verschuldet Bedürftigen und „Schmarotzern“ abgegrenzt zu werden.
Diese Wortwahl und dieses Vorgehen erinnern an ein (vordemokratisches) Almosensystem. In einer Zeit, in der breite Schichten unter Armutsverhältnissen leben müssen, überzeugt die Ansicht nicht, dass nur „manche unverschuldet durch das soziale Netz gefallen“ sein sollen, denen man dann gönnerhaft hilft, während man anderen nicht einmal das gewährt, was ihnen gesetzlich zusteht. Dass der Verein in seiner Selbstdarstellung gänzlich zu den politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen schweigt, die Armut hervorbringen, zeigt zudem dessen fehlendes Interesse an der Beseitigung der Armut und deren Ursachen.
Die Bedürftigen im Landkreis brauchen aber nicht Almosen, die nach Gusto und „strenger Prüfung“ verteilt werden. Sie brauchen (wieder) einen Sozialstaat, der auf gesetzlicher Grundlage das gewährt, was ihnen zusteht. Zumindest aber ein Landratsamt, dass sich an das hält, was schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist.
R.G.
| #
Hat die Frau Landrätin schon herausgefunden ob sie schuldig oder unschuldig zu dem Amt kam, ob sie schuldig oder unschuldig ein Dach über dem Kopf hat, und ihre Eltern schuldig oder unschuldig…
Hach, ist das ein nette Welt, wenn jeder dauernd von den Mitmenschen schief angeschaut wird, ob er schuldig oder unschuldig…!
Männer, spaltet das Holz für den Kamin, auf dass es Weihnachten schön kuschelig wird, nachdem irgendwo weibliche Verantwortungsträger ein wenig mit dem Wort Schuld die Gesellschaft spalteten vorm Fest!
Piedro
| #
“Einerseits gründet der Landkreis einen „Landkreis mit Herz e.V.“, um einigen ausgewählten „unverschuldet“ Bedürftigen zu helfen.”
Ist das wirklich so? Der Verein wurde doch von Privatpersonen gegründet? Auch wenn sich da Landräte tummeln: die sind nicht der Landkreis.
“Wie viele es sind, ist nicht zu erfahren. Laut Landratsamt gebe es dazu keine Statistik.”
Dann ist diese Statistik auf Nachfrage zu erstellen. Könnte was kosten… Könnte auch nachgeliefert werden, wegen Transparenz und so…
“Und warum stellt der Verein hier nicht die Frage, wie es möglich ist, dass Menschen nach lebenslanger Arbeit in Armut leben müssen? ”
Weil der Vorstand das nicht will?
“Um nicht Schmarotzer auf falsche Gedanken zu bringen, wolle der Verein keine genauen Zahlen über seine Einnahmen nennen.”
Das ist doch super! Wo kommen wir denn hin, wenn die Schmarotzer noch mehr schmarotzen, oder wenn der Landkreis gleich die paar tausend Leute einfach versorgt? Oder gar die Klassenfahrt bezahlt, wenn sie ansteht, wie es Gesetz und Rechtsprechung vorsehen?
“Ist die Formulierung von „unverschuldet durchs soziale Netz gefallenen Menschen“ nicht zumindest unglücklich gewählt?”
Nein. Beide Beispiele zeigen, dass es einen Rechtsanspruch gab, der widerrechtlich bestritten wurde. Der Verein nimmt sich dieser Personen an, um das rechtswidrige Agieren des Landkreis zu lindern. Eine eloquete Rechtsberatung hätte das wohl auch vermocht, weil die Selektion eigentlich nach Gesetz erfolgen sollte. Hier half der Verein ab, wo der Staat (der Landkreis) widerrechtlich Hilfe verweigerte. Das ist höchst ehrenhaft. Die Parameter, nach der die Unverschuldten der Hilfe würdig wurden, fände ich interessant. Gehört ein rechtswidriger Bescheid dazu? Dann wäre eine engagierte Rechtsberatung, gern unabhänging, vermutlich effektiver. Das ließe sich bestimmt kostenfrei Arrangieren, aktuell gehört das nicht zum Angebot im Landkreis. Mit geringerem, finanziellem Aufwand könnte der Verein sein geheimes Vermögen zielgerichtet auf die die Menschen konzentrieren, die auch bei geltendem Recht unverschuldet über bleiben, natürlich nach eingehender Prüfung und anwaltlicher Begleitung des Vorgangs. Ach ja, gegen die eigenen Reihen geht ja nicht. Sonst fragt noch jemand nach Verantwortung.
“Zumindest aber ein Landratsamt, dass sich an das hält, was schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist.”
Um Ihnen den Glanz einer anderen Bühne zu geben: “Gesellschaftlicher Minimalkosens.” Sollte man meinen.
Was ich vermisse: dem Ehepaar in Altersgrundsicherung müsste jede Zuwendung, auch materiell, auch, wenn sie von einem Verein geleistet wird, dem Grundsatz nach angerechnet werden. Hat der Verein einen Weg gefunden das zu umgehen? Hat der Verein gar die geltende Rechtsprechung angeführt, um seine Zuwendung anrechnungsfrei zu stellen? Oder reichte die Unverschuldensprüfung? Wird der Weg zur Anrechnungsbefreiung bekannt gegeben, oder könnte das Schmarotzer anziehen, die der regulativen Verschuldensprüfung erliegen müssten? Sollte die Prüfung durch den Verein gar die Beglückten davor bewahren weiters Unbill durch die Sozialbehörde zu erleiden? Dann wäre das, meines Wissens, eine einmalige Leistung. Regensburg darf stolz sein! Mehr Wohltätigkeit durch Verantwortliche geht nicht.
R.G.
| #
@Otmar Spirk
@Piedro
Lassen Sie mich versuchen zu erklären, wie ich Ihre beiden Positionen verstehe, wo der Irrtum liegt.
Die Sozialpolitiker hätten eigentlich von jedem Bediensteten voauszusetzen, ein Grundverhalten:
Anspruchswerber sind weder Schuldige noch Unschuldige, sondern schlicht Anspruchswerber und als solche zu benennen bzw. behandeln.
Schimpfworte, abwertende oder richtende Begriffe dürfen weder gegenüber den Klienten noch in den Gesprächen mit Fachkollegen über diese verwendet werden , so ist selbstredend auch das Wort Schmarotzer völlig unpassend und unzulässig.
Es sind für Überforderungssituationen der z.B. Sozialarbeiter Hilfen anzubieten, wie Supervision, Mediation etc. und für ihre Sicherheit zu sorgen.
Wer Schuld und Unschuld feststellen zu müssen meint, soll die Qualifikationen fürs Amt des Staatsanwalts oder Richters erwerben und den Arbeitsplatz wechseln.
Den Anspruchswerbern ist das ihnen gesetzlich Zustehende zu gewähren.
Zur Position der Spender:
Wenn sie in der Meinung, für Ansprüche, die durch staatliche bzw kommunale Hilfen grundsätzlich nicht gedeckt werden, einem Verein Spenden geben, darf es nicht in Ordnung sein, dass diese genutzt werden, um dafür etwas zu leisten, was der Staat bzw die Kommune sehr wohl zumisst/zumessen müsste.
Aber es soll erwünscht sein, damit rechtliche Hilfe zu ermöglichen, damit die rechtmäßig zustehenden Ansprüche durchgesetzt werden.
Es kann nicht in Ordnung sein, dass Menschen vom Verein – in dem Politiker mitwirken, und wenn auch nur ehrenamtlich – mit Geldspenden oder Hilfsmitteln bedacht werden s. o., wenn man weiß, dass sie danach sogar noch mit Rückforderungen zu rechnen haben, weil ihnen das “vom Amt angerechnet” wird z.B. wie ein Geldbezug.
Es wäre völlig unverständlich, wenn Sozialpolitikerinnen zusähen, wie die Ämter den Anspruchswerbern zustehende Hilfen nicht oder nur teilweise ausbezahlten, da nicht eingriffen, und sich dann in Vorwahlzeiten in einem Verein als hehre Helfer für die ev. durch ihren (!) Rost gefallenen “Unschuldigen” präsentierten, die man aber strengen Prüfungen unterziehe. Ein solche Haltung wäre nicht nur zum Sozialbereich überhaupt unpassend, sie gehört s. o. zu mit Schuld und Unschuld befassten Berufen.
Einen weiteren Aspekt hebe ich mir für später auf.
Werter Herr Spirk, habe ich das Problem verstanden, oder gibt es da etwas zu berichtigen?
Rega
| #
Die Frau hat keine Ahnung. Kranke Arbeitslosengeldempfänger (also noch kein H4) werden von den Krankenkassen einfach „gesundgeschrieben“, damit diese kein Krankengeld bezahlen müssen. Eigentlich Arbeitsunfähige, werden gezwungen, sich zu bewerben und vorzustellen.
Jedem Unternehmer, der über das Arbeitsamt Leute sucht, muss das auch klar sein! Hausärzte kennen dieses Spiel.
Ich glaube, sehr viele Menschen wissen nichts von der Realität in diesem Land.
Markus
| #
@Piedro
Hier die Gründungsmitglieder des Vereins „ Landkreis mit Herz“: (vordere Reihe, von links) Kreisrat Richard Wild, Petra Grimm, stellvertretende Leiterin der Kreisfinanzverwaltung, Kreisrätin Irmgard Sauerer, Kreisrätin Eva Schropp und Kreisrätin Maria Scharfenberg; (mittlere Reihe, von links) Kreisrätin Eva Blümel, Kreisrätin Elisabeth Kerscher, Kreisrat Michael Drindl, Landrätin Tanja Schweiger und Claudine Pairst, stellvertretende Pressesprecherin des Landkreises Regensburg; (hintere Reihe, von links) Albrecht Dieter, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamtes, Rechtsdirektor Robert Kellner, Kreisrätin Marianne Mayer und Kreisrat Harald Stadler.
Das Bild dazu gibt’s hier:
https://freude-durch-helfen.de/aktuelles/faelle-2017/landkreis-mit-herz/
Piedro
| #
@Markus
Danke sehr, das habe ich mir schon mal angesehen. Jede Menge Kompetenz, die den Bürgern, den unverschuldeten, helfen könnten von den ihnen unterstellten Behörden rechtskonform behandelt zu werden. Aber da ist ja nicht die Zielsetzung des Vereins. Hier geht es um Mildtätigkeit zu Werbezwecken. Immerhin wird der Verein auf der Seite des Landtags verlinkt. Da kann man ja schlecht mitteilen: der Verein hat Fehlentscheidungen der Sozialbehörden schnell und unbürokratisch aus dem Weg geräumt. Das Jobcenter hatte die Klassenfahrten einer mehrkindrigen Familie rechtwidrig nicht übernommen, der Anspruch eines Rentnerehepaars wurde zu unrecht bestritten. In beiden Fällen hat de Verein auch darauf hin gewirkt, dass die Behörden ihrer Informationspflicht kompetent um umfassend nachgehen.
Es ist natürlich erfreulich, wenn den unkundigen, unverschuldeten geholfen wird, auch, wenn das unter der Federführung von Personen geschieht, die eigentlich “verantwortlich” dafür sind, dass ihnen die nötige Hilfe gar nicht erst verweigert wird. Was mich vor nach wie vor interessiert:
– hätte die Oma die Klassenfahrt bezahlt, es wäre der Familie als Zufluss anzurechnen.
– hätte ein Autohaus den Rentnern einen Wagen geschenkt, aus reiner Mildtätigkeit und Publicity, die Grundsicherungsbehörde müsste das anrechnen.
Wie funktioniert das für den Verein? Schaut da ein Sachbearbeiter drüber und murmelt: Landkreis mit Herz, das passt schon? Gibt es interne Weisungen, solche Zuwendungen “wohlwollend” zu betrachten? Oder gibt es da eine Rechtsgrundlage, die am Ende auch der Oma und dem spendablen Autohaus helfen könnte? Oder ist die auch geheim, wegen der Schmarotzer, denen man ja nicht helfen mag?
Markus Frowein
| #
Ist der Begriff “Schmarotzer” in derlei Zusammenhängen nicht schon im III. Reich
benutzt worden? Ich habe im Geschichtsunterricht leider nicht so gut aufgepasst.
Rechtsanwalt Otmar Spirk
| #
Zweckbestimmte schenkungen/spenden rechtlich oder sittlich nicht dazu Verpflichteter sind sowohl an erwerbslose nach sgb 2 wie auch an erwerbsunfähige nach sgb 12 grundsätzlich zuässig, sofern es ,grob unbillig’ bzw. eine ,besondere Härte’ wäre, ihnen die spende wieder wegzunehmen, @ piedro @ R.G. Strittig ist bzw. Spielraum gibt es bei der Höhe der Spende , da es keine einheitliche Regelung gibt.
Piedro
| #
@Otmar Spirk
” @ piedro @ R.G. Strittig ist bzw. Spielraum gibt es bei der Höhe der Spende , da es keine einheitliche Regelung gibt.”
Weil das noch nicht vom Höchstgericht entschieden wurde. Es wurde regional entschieden, ob ein Geldgeschenk der Oma ans Enkel der Bedarfsgemeinschaft als Zufluss anzurechnen ist. Oder ein Verzehrgutschein des Arbeitsgebers bei einem Mindestlöhner, obwohl der den gar nicht Anspruch nimmt. Meines Wissens gibt es in der Grundsicherung keinen Spielraum, weil das Gesetz hier die Anrechnung jeder Zuwendung vorsieht, gleich ob geldlich oder als Sachbezug. Aber das ist nicht wirklich meine Baustelle, da kann ich mich auch irren. Es wäre aber zumindest wahrscheinlich, dass die Behörde ungewöhnlich hohe Zahlungen, etwa für Klassenfahrten oder den Erwerb eines Autos, prüfen und bewerten. Deshalb meine Frage. Würden die Kinder ihren Eltern ein Auto schenken, oder ein Verwandter für die Klassenfahrten bezahlen, würde das mit ziemlicher Sicherheit angerechnet. Zumindest müssten die Betroffenen dem auf dem Rechtsweg begegnen. Das ist nun mal so, und ich finde es interessant, ob Spenden des Herzvereins anrechnungsfrei blieben. Und warum, falls das so war.
R.G.
| #
Als beruflich mit armen Menschen befasster Angestellter – beispielsweise Sozialarbeiter – wäre man dann (durch die dienstlich zuständigen Politikerinnen etwa?) verpflichtet (?) angehalten (?), moralisch verpflichtet (?)…
in der Arbeitszeit (!)
bedürftige Menschen aufzufordern,
an einen privat dotierten Verein in öffentlichen Räumen, agierend nach noch unbekannten Kriterien,
eine Bitte um Gewährung einer Gnadenhilfe einzureichen.
Sie würden dafür streng geprüft, ob sie nicht schuldig in Not geraten wären und keine Schmarotzer seien,
das bedeutete auch, bei Ablehung müssten sie sich als solche fühlen.
Jedenfalls hätten sie sich damit abfinden, dass beliebigen Politikern gestattet ist, sich durch den Verein medial abbilden zu lassen als fachliche Scheider zwischen würdigen und unwürdigen Armen.
(Hatten wir doch schon mal. War das vor 100 Jahren?)
Kurios witzig oder makaber?.
Die Identitären irren, wenn sie Deutschland für eine GMBH halten. Verstehe ich, macht Sinn, ihnen das nicht zu glauben.
Frage: Ist Deutschland bald ein Verein?
Piedro
| #
@R.G.
Ein Sozialarbeiter dürfte andere dazu anleiten sich Hilfe zu suchen. Ein Sachbearbeiter darf Antragsteller nicht auf Dritte verweisen. Wird natürlich trotzdem oft getan: geht doch zur Caritas, zur Diakonie, zur Tafel, von uns kriegst du nix. Oder wenn es um Klassenfahren geht: frag doch erst den Förderverein. Das ist nicht erlaubt. Ist es denn denkbar, dass ein Sachbearbeiter dem “Kunden” zu raunt: “Geh doch zu dem Verein, die helfen dir, weil du unverschuldet von mir nicht kriegst was dir zusteht”? Bestimmt wird keiner die Sachbearbeiter anweisen, auserwählte Opfer an den Verein zu verweisen, damit deren Schuldlosigkeit sich für sie auszahlt.
Natürlich wäre es interessant mehr zu erfahren, über die Hilfe-Bewerber und das Auswahlverfahren. Der Verein wird dazu vermutlich keine Auskunft geben. Geht uns ja nix an. Ob Betroffene das tun ist fraglich. Dabei ist es auf der einen Seite brisant, wenn ein Verein mit diesem Personal eine Schuldhaftigkeitsprüfung durchführt, um den Opfern von Rechtswidrigkeit selektiv zu ersparen. Auf der anderen Seite kann auf die Schuldhaften verweisen, denen nicht geholfen wird, aber das muss der Verein ja nicht. Die Hilfe müssten die Amtsträger in diesem Verein gewährleisten. Deshalb müssen sie sich ja nicht für die Schmarotzer interessieren, denen der Strom abgestellt wird, oder die in zu teuren Wohnungen wohnen, oder die nicht wissen wie sie weiter zur Arbeit kommen sollen, weil das Auto kaputt ist, und damit die Arbeitsstelle in Gefahr, und das Jobcenter das nicht für einen einmaligen Bedarf hält, wie es der Gesetzgeber tut. Ach nein, das wäre ja unverschuldet. Ist ja auch kein Schmarotzer, nur Niedriglöhner. Der Fixer braucht gar nicht erst fragen. Oder der Haftentlassene. Um die kümmern sich andere Vereine. Dieser widmet sich den Unverschuldeten. Ich finde das spannend.
Piedro
| #
Aktuell entschieden vor dem LSG München: finanzielle Leistungen von Sozialverbänden müsse bis 200 €bei Alg2-Bezug anrechnungsfrei bleiben. Die Einzelheiten sind pikant und hier nachzulesen: https://www.gegen-hartz.de/urteile/caritas-zuwendung-bis-200-euro-mindert-nicht-hartz-iv
Damit stoßen wir an die Grenzen der Berichterstattung. War die Vereinszuwendung mit Herz geringer? Wurde sie gar gestückelt? Wer soll das wissen? Fragt ja keiner. Und ein Verband ist das ja auch nicht. Ist ja auch eh was anderes. Auf der einen Seite ein total fertiger Asi, für den den ein Verband klangt. Auf der anderen Seite ein unverschuldet notleidende Familie mit klassenfahrenden Kindernm die auch nicht auf die Idee kommt eine Einstweilige Anordnung beim Gericht zu erwirken. Der Obdachlose hätte so wenig geklagt wie die Familie, obwohl beide Recht bekämen, spätestens in der zweiten Instanz. Oder auch nicht. Gegen das aktuelle Urteil (Verweis auf BSG-Urteil bitte aus dem Link) wurde Revision eingelegt. Die Beklagte ist nicht der Meinung, 200 Euro/Monat müssten anrechnungsfrei bleiben. In Regensburg/Land ist es kein Problem, wenn Klassenfahrten von Dritten bezahlte werden? Oder nur, wenn das ein Verein mit Herz tut, kein Verband?
Wie auch immer, es wäre dem Landkreis hoch anzurechnen, wenn seine Sozialbehörden ein Auge zudrücken, sollte ein notleidender Mensch nach Verschuldensprüfung dafür erkoren werden Wohlltätigkeit zu erfahren. Auch wenn das in Personalunion geschieht: der Landkreis, der Vorstand, der Barmherzigkeitsgedanke/-geist (traditionell maskulinisiert). Da mag man gar nicht nachgraben, ob die Behörden hier arme Menschen unzulässig bevorzug haben, weil ihre Not so unverschuldet erlitten wurde. Anderswo bleiben die Unverschuldeten, die sich ihr Recht durch die Instanzen erklagen müssen, jahrelang über. Das hilft nicht viel bei Klassenfahrten oder der Arztterminen. Und selbst dann: würde die Sozialbehörde etsprechend bescheiden, und die Beglückten klagen, das Gericht würde weder ein paar Hunderter für Klassenfahrten, noch ein geschenktes Auto anrechnungfrei stellen können. Das müssen schon die Sachbearbeiter tun, oder die Beglückten, die den Zufluss verschweigen. Damit begehen sie Sozialbetrug.
Bestimmt ist die geballte Kompetenz des Vereins befähigt solche Fragen zu beantworten. Oder Betroffene, ob beglückt oder als Schmarotzer abgewiesen. Beides unwahrscheinlich: Armut schweigt, und Barmherzigkeit gebietet Diskretion.
Julian86
| #
“Wir brauchen ein neues Sozialstaatsmodell.”
Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“ im Interview mit den
https://www.nachdenkseiten.de/?p=56370
Darin auch Kritik am Urteil.
Ich meine:
Beschwerde nach Straßburg binnen 6 Monaten zum EGMR sollte überdacht werden.
Julian86
| #
“Pessimist des Verstandes und Optimist des Herzens”
Gramsci
Was auch auf kommunaler Ebene zu tun wäre, beschreibt Butterwegge in der “Lebenslüge der Eliten”
https://www.nachdenkseiten.de/?p=56488
mit Hinweis auf sein neues Buch.
Ex Regensburger
| #
Diese Info: “Andererseits kürzte er 2018 knapp 40 Prozent seiner Hartz 4-Empfänger den Mietzuschuss” zeigt, was da im Landkreis wirklich abläuft. Denke mal, das dürfte Kürzungsrekord sein. Ist ja bekannt, dass das Landkreis-Jobcenter mitunter brutal und geizig agiert.
Nun, immerhin dürften die gestrengen Mitarbeiter über die aktuelle Rechtsprechung fluchen, schmunzel…
Julian86
| #
“Schmarotzer” (Piedro)
Wer sind die wahren Schmarotzer? Arbeitgeber? Banker? Konzerne?
Zur Rolle der IHK.
Etwa die Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern keinen auskömmlichen Lohn bezahlen?
Die Bay. Verfassung spricht von Löhnen, “die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.” (Artikel 169 BV)
“Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt.” (Artikel 168 BV)
Wer “schmarotzt” also von den “Aufstockungsleistungen”, die der Staat, der mit Ex-Kanzler Schröder vorsätzlich, wofür er sich selbst noch öffentlich lobte, den bekannten Niedriglohnsektor in der EU eröffnete, den um ein “angemessenes Entgelt” betrogenen Arbeitnehmern bei aller damit verbundenen Erniedrigung gewährt?
Etwa die Banker, deren Zockerei in den Nuller-Jahren das Finanzkapital-System an den Rand des globalen Zusammenbruchs führte und mit Aber-Milliarden durch die Politik “gerettet” werden mussten?
Etwa gewisse Konzerne, die mit der neuen Technik in der Lage waren, via Just-in-Time bei Auflösung ihrer Lagerkapazitäten ihren notwendigen Nachschub auf die Straße bei allen bekannten Folgen für das Verkehrsaufkommen zu verlagern? Ohne für den übergebührlichen Gebrauch des öffentlichen Raums ein Sondernutzungsentgelt zu bezahlen? Gewinnsteigerung auf Kosten der Allgemeinheit?
Stellen Sie sich Folgendes vor: In Ihrem Stadtquartier lagern die Hauseigentümer das in ihren Kellern Lagernde auf den Gehweg aus und vermieten zur privaten Gewinnmaximierung die Kellerräume, um anschließend von der Gemeinde eine Verbreiterung der Gehwege zu fordern.
Siehe dazu:
IHK-Gremium Nordoberpfalz
“Wirtschaft braucht Raum”
https://www.ihk-regensburg.de/meine-ihk/presse/pressemeldungen/wirtschaft-braucht-raum-4621560
oder
“Impulse für die Wirtschaftspolitik”
“Kommunalwahl 2020 – was die Wirtschaft braucht”
Zitat:
” … Themen, die aus Sicht der Unternehmen vor Ort auf die Straße gebracht werden müssten – von Verkehrsmaßnahmen über städtebauliche Entwicklungskonzepte …”
https://www.ihk-regensburg.de/meine-ihk/presse/pressemeldungen/kommunalwahl-2020-was-die-wirtschaft-braucht-4586962
Frage:
Wann beginnt die IHK als Vertreter der Wirtschaft Soziales, Umwelt und Ökonomie in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen? Von Anfang an? Man nennt es Nachhaltigkeit.
Was tut Not?
“Bis zu 90 Prozent der Menschen in Europa wünschen sich eine neue Wirtschaftsordnung. Das zeigt eine Studie des europäischen Wirtschaftsausschusses. Die real existierende Wirtschaftsordnung hingegen unterstützt das nicht. Sie fördert Geiz, Egoismus und Rücksichtslosigkeit.”
Christian Felber
https://www.infosperber.ch/Wirtschaft/Gemeinwohl-Wirtschaft
Stellungnahme zur Studie des Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss(EWSA)
https://www.ecogood.org/media/filer_public/13/30/1330a866-2d0a-42c5-81a6-73df8bf27521/stellungnahme_gemeinwohl_oekonomie-ewsa_deutsch.pdf
Piedro
| #
Ich störe mich immer noch an dem Begriff Mietzuschuss. Im SGB gibt keinen Zuschuss zur Miete, das wäre das Wohngeld. Das SGB schließt Wohngeld aus, aber es sagt: die Miete ist zu übernehmen, wenn sie angemessen ist. Diese Angemessenheit definieren die Kommunen. Hier auf einem Niveau, das 40% der Leistungsberechtigten dazu zwingt ihr Existenzminimum zu schmälern, um wohnen zu können. Dabei sagt das SGB auch: auch unangemessene Miete kann übernommen werden. Unter gewissen Voraussetzungen muss sie übernommen werden. Das gilt auch für diese 40%. Ob ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht, etwa, weil der Wohnungsmarkt tatsächliche keine angemessene Wohnung anbietet, muss im Einzelfall geprüft werden. Was immer geschehen müsste: mit der Kostensenkungsaufforderung müssten die “Kunden” informiert werden, unter welchen Umständen sie auch eine nicht angemessene Miete geltend machen können, oder wie sie eine erfolglose Wohnungssuche nachweisen könnten. Das geschieht nicht. Also: eigene Vorgaben sind so erstellt, dass der Wohnraum für 40% der “Kunden” nicht angemessen ist. Mit jeder Mietsteigerung, Nebenkostenerhöhung, oder gar Kündigung wird dieser Satz steigen. Die Behörde informiert die Betroffenen nicht über die rechtlichen Möglichkeiten/Pflichten der Behörde. Beides zielt einfach darauf ab den kommunalen Anteil (wir wissen ja schon, dass der Bund hier zu schießt) an den Mieten möglichst gering zu halten. Sollte ein Gericht irgendwann erkennen, dass die Berechnung wieder nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt, wird sie geändert. Ab da ist das Problem zumindest gemildert, aber im Grundsatz nicht beseitigt. Bis dahin wird sich gar nichts ändert wenn nicht geklagt wird. Welcher Aufwand damit verbunden ist hat hier ein Kläger geschildert. Das dauert Jahre und geht in der Regel durch die Instanzen. Bis dahin kann die tatsächliche Miete gezahlt werden, wenn ein Gericht das anordnet, aber dazu ist eine zusätzliche Klage auf Einstweilige Anordnung erforderlich.
Piedro
| #
@Julian86
„Schmarotzer“ (Piedro)
Diese Diktion stammt ja vom Verein mit Herz, wegen der Schmarotzer will der Verein nichts über seine Mittel sagen, sonst werden die angelockt. Das ist wohl der Unterschied, auf den es hier ankommt: die Schuldlosen und die schuldbehafteten Schmarotzer, mit denen man nix zu tun haben will.