Landgericht Regensburg: Xavier Naidoo darf nicht “Antisemit” genannt werden
Im Rechtsstreit gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung bekam der Mannheimer Sänger am Dienstag Recht.
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht mehr als Antisemiten bezeichnen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Dienstag. Wie berichtet hatte Naidoo gegen die Frau geklagt, weil sie anlässlich eines Vortrags im vergangenen Jahr in Straubing auf Nachfrage erklärt hatte:
„Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“
Diese Aussage darf sie nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Haft nicht mehr wiederholen. Der Mannheimer hatte zunächst im August 2017 eine Einstweilige Verfügung gegen die Äußerung erwirkt, die von der Beklagten aber nicht abschließend akzeptiert wurde, so dass es Ende Juni zum Hauptsacheverfahren in Regensburg kam, bei dem Naidoo auch persönlich erschien, um sich zu äußern.
“Gründe für die Bezeichnung haben nicht überzeugt”
Das Gericht habe die Aussage der Beklagten zwar als Meinungsäußerung und nicht als eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung gewertet, so Landgerichtssprecher Thomas Polnik. Allerdings sei der Begriff „Antisemit“ in Deutschland sehr negativ besetzt und stelle „einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ dar. „Die Gründe der Beklagten für diese Bezeichnung haben das Gericht nicht überzeugt.“
Die Referentin hatte unter anderem Passagen aus verschiedenen Liedern von Xavier Naidoo angeführt,in denen er unter Anspielung auf die Rothschild-Bank von „Baron Totschild“ und von „Schmocks“ singt. In dem Lied „Marionetten“ nähre Naidoo die Verschwörungstheorie, dass eine kleine Gruppe von Menschen hinter allem stecke – ein antisemitisches Stereotyp.
Naidoo hatte dagegen jeden Antisemitismus von sich gewiesen, sein Engagement gegen Rassismus, jüdische Freunde und seinen jüdischen Konzertmanager angeführt. Bei den Textpassagen zu Baron Totschild sei es ihm um die Bankenkrise gegangen und darum, dass Gerhard Schröder als Berater zur Rothschild-Bank gegangen sei. Bei dem Lied „Marionetten“ habe er Lobbyisten und Drahtzieher im Hintergrund thematisieren wollen.
Erläuterungen von Naidoo “schlüssig”
Diese Erläuterung seiner Textpassagen als andere, nicht antisemitisch gemeinte politische Aussagen habe das Gericht als schlüssig angesehen, so Polnik. Dabei habe auch die Kunstfreiheit eine Rolle gespielt. Als Sänger liege es in der Natur der Sache, dass Naidoo sich nicht immer „objektiv-nüchtern“ äußere.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann die Referentin dagegen Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.
Mr. T
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Meinem juristischen Laienverstand gefällt das Urteil nicht. Die Kunstfreiheit erlaubt sicherlich Naidoo, antisemtische Stereotype in seinen Liedtexten zu verbreiten. Aber sie kann doch nicht als Erklärung herangezogen werden, warum diese Stereotype nicht antisemitisch sind und der Verbreiter kein Antisemit ist.
Der Kerl singt antisemitischen Mist, was er auch darf. Aber er muss es sich halt gefallen lassen, dass das jemand beim Namen nennt. Das ist, wie wenn ich eine Jahn-Kutte mit Trikot und Schal trage und nicht als Jahn-Fan tituliert werden will, weil ich das ja nur trage, um nicht zu frieren.
Piedro
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@Mr. T
Ich folge der Argumentation des Gerichtes. Diese “Baron Totschild-Zeile” und die Verwendung des Begriffs Schmock ist literarischer Bockmist, aber keine antisemitische Aussage. Es bezieht sich erkennbar auf ein spezielles Bankhaus und die dazugehörige Familie. Kritik daran wird gern als antisemitisch hingestellt, ebenso wie Kritik an der Politik Israels. Das Gericht erlaubt es wenigstens Künstlern sich damit kreativ auseinander zu setzen.
Dass der gute Herr N. so dünnhäutig ist und meint klagen zu müssen ist seine Sache. Das steht ihm ja frei. Ich finde das so unnötig wie den allergrößten Teil seines musikalischen Schaffens.
wahon
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Wenn alle auf Personen bezogene Bezeichnungen, die “in Deutschland sehr negativ besetzt” sind, als „erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ gewertet und strafbewehrt verboten werden, wird das Persönlichkeitsrecht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit notorisch übergeordnet. Ob und wie stark eine Bezeichnung “negativ besetzt” ist, kann ein Gericht nicht feststellen.
Robert Werner
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Werter Piedro! Ich bin beeindruckt von der Standhaftigkeit, mit der sie immer wieder auf Israel kommen. Manches was sie auf RD schreiben (und ich gelesen habe), zeichnet sie als eigenständig denkenden Menschen aus, nur wenn es um Juden oder Antisemitismus geht, spricht ES automatenhaft aus ihnen heraus: „Kritik daran wird gern als antisemitisch hingestellt, ebenso wie Kritik an der Politik Israels.“
Oder neulich: Juden, „die die Antisemitismuskeule zur Hand“ nehmen würden.
Aber klar, ein Antisemit wollen auch sie nicht sein…
Wenn XN von „Baron Totschild“ spricht, meint er, „Rotschild“, das haben auch sie gemerkt. Dass gerade dieses „spezielle Bankhaus“ auch schon von den Nazis antisemitisch angegriffen wurde, scheint sie nicht zu stören oder zu einer anderen Bewertung zu verleiten. War halt schon immer so und XN liefert ja nur eine „kreative“ Auseinandersetzung nur dem Thema …
Was ist ein Antisemit? Diese Frage hat das Gericht nicht geklärt. Eine allgemein anerkannte Definition von „Antisemit“ wird es wohl nicht geben können – jedenfalls keine, die zu einer juristischen Ahndung führt.
Doch auch was Antisemitismus ist, wurde vom Gericht nicht definiert. Wenn XN von „Baron Totschild“ spricht, benutzt er einen antisemitischen Code, der von allen Leuten, die antisemitischen Ressentiments folgen, erkannt und entsprechend goutiert wird. Fachkundige Wissenschaftler haben diese Muster schon von Jahrzehnten schlüssig dargelegt.
Wenn die beklagte Referentin über XN statt von „Antisemit“ von einem, „der Antisemitismus bedient“, oder „antisemitische Stereotype reproduziert und verbreitet“, gesprochen hätte, wäre sie wohl nicht juristisch zu belangen.
Übrigens, der gestrige BR-Zündfunk hat auch über XN berichtet – hörenswert: von 4:50 bis 12.00.
https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/zuendfunk-magazin-17072018-urteil-in-regensburg-man-darf-xavier-naidoo-keine-100.html
Mr. T
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Noch ne Meninung zum Thema:
http://www.spiegel.de/kultur/musik/xavier-naidoo-und-antisemitismus-denn-er-wusste-nicht-was-er-tat-kommentar-a-1218939.html
Roland Rieger
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Und dann verfährt sich der Ärmste auch noch am 3. Oktober mit dem Rad in Berlin und landet mit seinem “Freiheit für Deutschland” -Shirt ausgerechnet bei 2 Demos von Reichsbürgern undf Wahnwichteln, unterhält sich angeregt mit Jürgen Elsässer (welchen man Antisemit nennen kann, oder? ) und dem Reichsgandalf Bangert.
Hetzt dann von Rednerbühne zu Rednerbühne um Liedchen zu trällern.
Der hat aber auch ein Pech der Ärmste, fast noch schlimmer als bei Trump, der wird auch immer und überall missverstanden.
Piedro
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@Robert Werner
Danke für die freundliche Ansprache, Herr Werner. Ich will tatsächlich kein Antisemit sein. Der Verdacht, ja sogar die Beschuldigung wurde schon geäußert, und ich bin gern bereit die heimlichen Niederungen meiner Seele auf antisemitischen Psychomüll zu durchsuchen.
Zu merken, wen Herr N. mit seiner Wortspiel meinte ist, wie beabsichtigt, nicht schwer. Es setzt ein Mindestmaß an Kenntnis voraus, die auch außerhalb von antisemitischen und Weltverschwörungskreisen vorhanden sind. Hoffentlich. ;) Ihre Nachfrage beantworte ich mit etwas Befremden. Jede Nachstellung der Nazis stört mich, historisch, moralisch, menschlich, intellektuell. Der Nationalismus war eine Zäsur im Menschsein, nicht weil hier schlimmeres getan wurde als in den Jahrtausenden davor, sondern mehr davon. Zielgerichteten Völkermord hat es schon immer gegeben, im Alten Testament kann der Christ reichlich davon erfahren, der Jude in der Tora. Unter anderem haben sie sich propagandistisch gegen das Bankhaus derer von Rothschild gewendet (es gibt, nebenbei, mehr als eines…). Tatsächlich haben die Nazis, die international von Banken finanziert wurden, das Bankwesen selbst nie angegriffen. Das Personal hat es natürlich nach wie vor und bis zuletzt genutzt. Und natürlich sind die unternehmerischen Aktivitäten der Banken weiter gegangen.
Es lohnt sich zu versuchen etwas Einblick in die Geschichte dieses Bankhauses und die gegenwärtige Ausprägung zu erhalten. Herr N. schneidet das mit einem platten Wortspiel an, ihm geht’s ja eigentlich eh um was anderes, und wer meint Geschichte und Gegenwart einer Bank wären nur deshalb interessant weil die Gründer jüdischer Abstammung sind – bitte sehr. Manche vermuten in diesem Hintergrund ja auch uralte, schwarzmagische Machenschaften. Als würden die tatsächlichen Fakten nicht reichen um sich zu gruseln.
Ich möchte ihnen widersprechen, dieses Gericht hat nicht mal versucht zu klären was ein Antisemit ist, und das ist auch gut so. Es hat festgestellt, dass dem Herrn N. kein Antisemitismus nachweisbar ist. Herr Werner, selbst Sie verweisen auf jene Unbill, die der Familie Rothschild durch die Nazis propagandistisch zukam. Zweifelsfrei sind die Rothschilds ein rotes Tuch für gewisse Kälbermatarore, und anscheinend fühlt sich Herr N. diesem Personenkreis zugeneigt, er hat sich hie und da sehen lassen, hat dieses und jenes gesagt, verfasst Texte, die den Genannten ins Konzept passten.
Das Wort Antisemitismus wird sehr inflationär gebraucht. Antisemitismus ist Menschenverachtung, die sich beliebig tarnen kann. Bestenfalls ist es tradierte Dummheit. Es ist die Ablehnung von Menschen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Abstammung, ihrer Tradition oder ihrer Volkszugehörigkeit. Die niedrigste Ausprägung, zu der homo sapiens fähig ist, und in diversen Erscheinungsformen in allen Gesellschaften der Erde zu finden.
Sie lesen ja mit, in einem anderen Artikel kam die Sprache auf eine Demonstration, die in Regensburg stattgefunden hat, dort riefen Moslems die Parole “Israel – Kindermörder. Das wurde von einem Kommentator als antisemitisch bezeichnet, und ein anderer wurde mit der Feststellung belastet, er hätte Antisemitismus in seiner Stadt zugelassen. Es wird völlig außer Acht gelassen, dass tatsächlich Kinder getötet wurden. Von Bomben, von Kugeln, mit gezieltem Kopfschuss. Das zu kritisieren ist ungeachtet der Religion und der Ethnie verwerflich. Natürlich spielt hier Politik mit rein, jede Menge, aber das ändert nichts daran, dass keiner, der dem Staat Israel irgendetwas vorwirft per sé ein Antisemit ist. Das ist für alle Seiten einfach nur unwürdig. Und das gilt auch wenn der Kritiker ein mutmaßlicher Moslem, Palästinenser oder sonstwas ist.
Ebenso ist Herr N. für mich kein Antisemit. Aber es nachvollziehbar, dass er für einen gehalten wird. Es ist nachvollziehbar, dass es ihn stört. Ich kann auch verstehen, dass er deshalb geklagt hat. Ich schließe mich dem Richterspruch an. Er ist sowieso belanglos. Eine Person darf Herrn N. nicht mehr so nennen, und wie wir aus einem anderen Artikel erfahren haben, tat sie das auch nicht in ihren Vorträgen, sondern als sie auf den Menschen angesprochen wurde. Gäbe es dazu keine Berichterstattung, weil man Herrn N. aktuell gern ins mediale Geschehen um das Thema “Rechts” hinein zieht, Reichsbürger und so, hätte sie das weitherhin als ihre Meinung äußern können. So wie alle anderen auch. So lange das keiner an die große Glocke hängt kommt man davon, wenn man das sagt. Die Beklagte wird sich jedenfalls hüten noch mal auf den Sängerknaben einzugehen. Mit etwas Geschick erntet sie auf ihren Vorträgen dauerhafte Lacher.
Die Chance auf eine positivere Berichterstattung hat Herr N. leider versäumt. Er hätte sich medienwirksam mit der Beklagten treffen und in Dialog treten können. Ein Telefonat, danach ein persönliches Treffen, man klärt die Sache, findet Gemeinsamkeiten und macht was draus. Vielleicht hätten sie gemeinsam ein Lied gegen Antisemitismus trällern können.
Das mit den antisemitischen Stereotypen ist auch ein großes Thema. Zu groß um es hier zu besprechen, genau wie das #Israel. Aber mal im ernst: was Herr N. da über Totschild geschrieben ist ist doch nicht wirklich ein antisemitisches Stereotyp? Ein platter Verweis auf ein Bankhaus mit Eigentümern jüdischer Abstammung (die nicht uninteressant ist) ist ein antisemitisches Stereotyp weil?
Ich bin voll bei Ihnen, vermute ich, wenn es darum geht den Sprachgebrauch vor dem zu schützen, was sich in den letzten Jahren immer deutlicher zeigt. Eine verrohende Gesellschaft verroht natürlich auch sprachlich. Aber zu den Worten, die den Antisemitenalarm auslösen, sollte ein blödes Wortspiel auf die Rothschilds keine Beschuldigung dieser Art rechtfertigen. Wenn das einem Künstler und Narren wie dem Herrn N. nicht mehr erlaubt wird, wie soll dann noch irgendwas in dieser Gesellschaft diskutiert werden können?
Er soll seiner Wege ziehen, und es würde mich freuen irgendwann mal wieder was von ihm zu vernehmen was wenigstens interessant ist.
https://www.youtube.com/watch?v=xlXv9YsAjQI
Der Text ist von Rio Reiser, trällern tut der Herr N.
Mr. T.
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Piedro, wo geht denn dann der Antisemitismus an? Erst bei ‘Tod allen Juden’ oder doch schon etwas eher?
Es geht übrigens nicht drum, XN das zu verbieten. Er darf ruhig antisemitische Klischees verbreiten, aber er darf sich halt nicht beschweren, wenn das kritisiert wird.
dugout
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Selbst bei den ältesten, bekanntesten und eigentlich zum Allgemeinwissen gehörenden antisemitischen Chiffren und Verschwörungen findet sich noch jemand der er schafft sich noch blöder zu stellen wie Naidoo.
Da muss man schon die Frage stellen: ist das denn noch Blödheit? Oder doch einfach nur Antisemitismus getarnt mit viel blabla.
“Kindermörder Israel” ist also einfach nur eine Feststellung? Wie blöd kann man sich stellen? Oder heißen sie in Wirklichkeit gar nicht Piedro sondern Dieter Dehm?
” Antisemitismus ist Massenmord und muss DEM MASSENMORD VORBEHALTEN bleiben”?
Nein, so nicht Hr. Piedro
Taxifahrer
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Ich kann die Argumentation des Gerichts nachvollziehen.
Piedro
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Mr. T.
Piedro, wo geht denn dann der Antisemitismus an? Erst bei ‚Tod allen Juden‘ oder doch schon etwas eher?
Es geht übrigens nicht drum, XN das zu verbieten. Er darf ruhig antisemitische Klischees verbreiten, aber er darf sich halt nicht beschweren, wenn das kritisiert wird.
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Also bitte, Herr Mister, Antisemitismus ist eine, sagen wir beschönigend: Geisteshaltung, die meist tradiert wird und wesentlich auf schlichter Dummheit basiert. Natürlich beginnt sowas niederschwellig. Und natürlich darf jeder so dumm sein wie er nur kann, und jeden Blödsinn von sich geben, so lange keine gesetzlichen Grenzen überschritten werden. Ich sehe allerdings immer noch nicht, dass Herr N. antisemitische Klischees von sich gegeben hat. Wenn er mit den Finger auf eine Person zeigt, die bekanntermaßen jüdischer Abstammung ist, zeigt er auch dann nicht auf alle Juden wenn es der Stinkefinger ist.
Er hat vermutlich ein Faible für Theorien, die in der Verschwörungsschublade landen, und suchte die Nähe zu Personen, die alles andere als koscher sind. Er ist vielleicht ein handfester Trottel, wer weiß. Aber bisher hat mir keiner aufgezeigt, dass dieser Mann es verdient hat als Antisemit zu bezeichnen. Die Argumentation, die im vorherigen Artikel angeführt wurde, fand ich teils recht erschreckend, da konnte man schön sehen wie inflationär der Begriff verwendet wird.
Um Ihre Frage zu beantworten: bei “Tod allen Juden” fängt er nicht an, da hört alles auf. Das Regeln schon unsere Gesetze. Da wo das Gesetz nicht zuständig ist ist halt unsereins gefragt, als mündiger Bürger.
Piedro
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@dugout
Wenn es Sie freut dürfen Sie ruhig über meinen Antisemitsmus mutmaßen. Wenn Sie dafür einen Beleg finden lassen Sie es mich bitte wissen. Und glauben Sie mir: hätte ich antisemitische Ansichten würde ich diese zum Ausdruck bringen.
Nein, mein Name ist nicht Dehm. Vielleicht lesen Sie sich noch mal in Ruhe durch was ich geschrieben habe. Oder sie lassen es. Für so eine Auseinandersetzung ist das Thema zu schade.