„Walhalla-Connection“: Geknackte Chats und 430 Kilo Drogen
Seit Anfang April läuft vor dem Regensburger Landgericht ein nicht ganz alltäglicher Prozess gegen vier junge Männer, die mit Drogen im Millionenwert hantiert haben sollen. Der Prozess ist auch das Ergebnis eines spektakulären Ermittlungserfolgs europäischer Sicherheitsbehörden gegen die sogenannten EncroChats.
Es sollte für längere Zeit die vorerst letzte Party sein, auf die Sebastian P. (alle Namen geändert) Anfang 2021 ging. Mit dem Zug fährt der heute 24-Jährige damals von Regensburg nach Berlin. Er checkt im Hotel ein. Später holt ihn ein Auto von dort ab und und bringt in schließlich mit einem Koffer wieder zurück. Abends geht es auf besagte Party, wohl mit einem bekannten Rapper. Es wird spät, der junge Mann verschläft, hat noch Ärger an der Rezeption – weil er im Zimmer geraucht hat – und verpasst seinen Zug. Seinen Kumpel in Regensburg hält er über all das auf dem Laufenden, schreibt noch, dass er mit dem Koffer später in Regensburg sei. Doch sollte seine Reise vorzeitig enden. In Handschellen und ohne Koffer. Über mehrere Monate hatte die Regensburger Kriminalpolizei den jungen Mann überwacht und deckte so ein größeres Drogennetz auf.
Drogen im Gesamtwert von 2,3 Millionen Euro
Seit Anfang April sitzen Sebastian P. und drei seiner Komplizen vor dem Landgericht Regensburg, ursprünglich angeklagt wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Rund 430 Kilogramm Drogen im Gesamtwert von 2,3 Millionen Euro sollen die Angeklagten in nur elfeinhalb Monaten bewegt haben. Vor allem Marihuana-Produkte mit nett klingenden Namen wie „Grape Gelato“, „Cannabis Flower Jungle Boys“ oder einfach nur „Hase“ listet die Anklageschrift auf. In Mengen von meist mehreren Kilo zu Preisen im niedrigen sechsstelligen Bereich wurde wechselnd bei zwei Bezugsquellen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen bestellt. Kommuniziert wurde mit Kryptohandys über die verschlüsselten Messenger-Dienste EncroChat und SkyECC.
Die galten lange Zeit als nicht zu knacken, standen deshalb unter anderem bei Kriminellen hoch im Kurs. Auch Jamal S. vertraute auf diese Dienste und wog sich lange in Sicherheit. Der 24-Jährige ist der Hauptangeklagte im aktuellen Prozess. Er gilt den Ermittlern als Kopf der Bande, für die sich bald der Name „Walhalla-Connection“ etablieren sollte. Angelehnt an die Walhalla-Straße in Neutraubling, einem der Orte, der im Zuge der Ermittlungen mit als erstes auftauchte.
Geknackte Chats lösen tausende Verfahren aus
Bereits ab Herbst 2020 standen die jungen Männer unter Beobachtung. Über mehrere Jahre hatten europäische Sicherheitsbehörden vergeblich versucht, das System des Unternehmens EncroChat zu knacken. Französischen Ermittlern gelang dies schließlich vor einiger Zeit – sie gelangten dadurch an Daten von zehntausenden Usern. Das Unternehmen stellte kurz darauf den Betrieb ein. Seitdem beschäftigen die EncroChats die europäischen Gerichte. Auch weil nicht endgültig geklärt ist, ob diese als Beweismittel überhaupt zulässig sind. Zahlreiche Strafverteidiger wie der Regensburger Jurist Michael Haizmann – er vertritt einen der Anklagten – führen datenschutzrechtliche Bedenken an. Unter anderem geht es darum, dass das Bundeskriminalamt keinerlei Informationen dazu herausgibt, wie man überhaupt an die Daten gekommen ist.
Allein in Deutschland wurden auf Grundlage der EncroChats inzwischen rund 3.000 Ermittlungen aufgenommen, der Großteil in Berlin. Aber auch in Regensburg stapeln sich derzeit bei Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten die Aktenordner für weitere EncroChat-Verfahren. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt grünes Licht für die Verwertbarkeit der Daten gegeben. Aufgrund rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Implikationen beschäftigen sich mittlerweile aber auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Thema. Die dort anhängigen Verfahren dürften noch einige Zeit dauern.
Geständnisse nach Rechtsgesprächen
Für das laufende Verfahren am hiesigen Landgericht spielt all das keine große Rolle mehr. Nachdem die ersten beiden Prozesstage vor allem von mehreren langen Rechtsgesprächen zwischen Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigern bestimmt waren, haben die vier Angeklagten die Vorwürfe weitestgehend eingeräumt. In einigen Details widersprechen sie aber den ihnen jeweils vorgeworfenen Punkten – insbesondere dem Vorhalt, sie hätten als Bande agiert. Vielmehr hätten sie zwar über das Kryptohandy von Jamal S. immer wieder gemeinsam Bestellungen getätigt. Konkrete Befehle von S., gemeinsame Absprachen oder Abnehmer habe es aber zu keinem Zeitpunkt gegeben. Jeder habe für sich und auf eigene Kasse bestellt. Zudem sei vieles für den eigenen Bedarf bestimmt gewesen.
Mag letzteres angesichts der schieren Mengen, die bestellt wurden, von außen betrachtet nicht ganz so glaubwürdig wirken, stand der Bandenvorwurf von Beginn an auf nicht ganz sicheren Beinen. Auch die Anhörungen der beiden Hauptsachbearbeiter der Kriminalpolizei drehten sich vergangene Woche daher vor allem um die Frage, worauf sich diese Annahme überhaupt gestützt hatte. Zahlreiche Aktenordner wurden im Sitzungssaal gewälzt, Chatprotokolle zusammen mit den Beamten noch einmal gesichtet und Gespräche zwischen den Angeklagten vorgehalten. Richter Thomas Zenger verlor dabei ein ums andere Mal sichtlich die Geduld mit den Beamten, die viele Fragen schlicht nicht beantworten konnten. Ein Umstand der, zumindest in Teilen, auch dem enormen Aktenumfang geschuldet sein dürfte.
Angeklagte seit Herbst 2020 überwacht
Als erste hatten Frankfurter Behörden die EncroChat-Datensätze grob gesichtet und stießen dabei auf die Regensburger Adresse von Sebastian P. Die entsprechenden Datensätze wurden daraufhin an die hiesige Dienststelle weitergeleitet. Während die Chats weiter bearbeitet wurden, begann ab Herbst 2020 die Telefonüberwachung von Sebastian P. Über ihn wurden die Ermittler dann schnell auf weitere Personen aufmerksam und dehnten die Ermittlungen aus.
Sie erfuhren von dem Mercedes des 23-jährigen Mitangeklagten Martin W., der wiederholt als Drogenbunker genutzt wurde, brachten einen Lauscher an und hörten so auch dort Gespräche ab. Zusätzlich waren Observationsbeamte im Einsatz, etwa bei der erwähnten Fahrt nach Berlin. Anders als sonst sollten die bestellten knapp zehn Kilo Marihuana diesmal nicht geliefert, sondern selbst abgeholt werden. Für den Fall einer Polizeikontrolle wollte sich Sebastian P. als Versicherungsvertreter ausgeben. Dass die Polizei da bereits seit Wochen mithörte, mehrere Postlieferungen aus Spanien und den USA abgefangen hatte und P. auf seiner Berlin-Fahrt permanent observiert wurde, war den Vieren da noch nicht bekannt.
Bandenvorwurf nicht zu halten
Auch als dann die Nachricht von der Festnahme kam, wollte Jamal S. noch nicht so recht glauben, dass sie alle wenige Tage später bei einer konzertierten Aktion festgenommen werden könnten. Über den Lauscher hörten die Beamten mit, wie S. und der Mitangeklagte Ismail T. sich darüber austauschten, mehrere zehntausend Euro verloren zu haben. Sie sollen noch überlegt haben, die Eltern von Sebastian P. zum Schweigen zu bringen – nach dem Motto „Geld regelt alles“, so der Hauptsachbearbeiter vergangenen Freitag vor Gericht.
Nach der Festnahme der vier Männer stellten die Polizisten weitere Drogen im Autobunker und mehrere tausend Euro an Bargeld in einem Tresor sicher. Über die Auswertung der Mobiltelefone stießen die Ermittler zudem auf Zugangsdaten für SkyECC, einem weiteren Krypto-Messenger, damit auf weitere Beweise und noch mehr Unterlagen.
Der Vorwurf der Bande konnte durch die bisherige Beweisaufnahme allerdings nicht bestätigt werden. Jamal S. soll gegenüber einem potentiellen Lieferanten einmal mit „meinen Jungs“ geprahlt haben: „Wir sind die Macher in der Stadt. Will nicht großkotzig klingen, aber überall in der Stadt ist mein Zeug.“ Auch gilt er weiterhin als der Hauptakteur innerhalb des verhandelten Falles. Daraus eine Bandenstruktur abzuleiten, erscheint selbst Staatsanwalt Schüssler jedoch zu hoch gegriffen. Die Kammer hat diesen Tatbestand auch mittlerweile wegbeschränkt.
Ermittlungen gegen weitere Regensburger
Den vier Männern droht dennoch jeweils eine mehrjährige Haftstrafe. Bislang stehen bis zu neuneinhalb Jahre für Jamal S. und sieben Jahre für Sebastian P. (beide wegen Handeltreibens in nicht geringer Menge) sowie bis zu sechs Jahre für Martin W. (wegen Beihilfe) im Raum. Für Ismail T. dürfte das Verfahren etwas glimpflicher ausgehen. Er hatte sich bereits früh gegenüber den Ermittlungsbeamten geständig gezeigt und zur Aufklärung beigetragen. Bei ihm könnte daher mit §31 Betäubungsmittelgesetz die sogenannte Kronzeugenregelung Anwendung finden. Als einziger befindet er sich derzeit auch nicht in Untersuchungshaft. Bis zu viereinhalb Jahre könnten ihm – Stand jetzt – drohen.
Während der Beweisaufnahme wurde zuletzt auch bekannt, dass bereits weitere Ermittlungen und Verfahren gegen Personen aus dem Nahfeld der Angeklagten laufen oder wie im Falle einer jungen Regensburgerin schon zum Abschluss gebracht wurden. Die Frau wurde vor kurzem zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ein weiterer Tatverdächtiger saß zuletzt wiederholt im Zuschauerraum des Sitzungssaals. Ein anderer Mann soll sich bis heute auf der Flucht befinden. Noch während der polizeilichen Ermittlungen soll ein Tipp aus der Justizbehörde den Mann gewarnt haben. Wer der Maulwurf war, ist bisher unbekannt.
Das Verfahren vor der 5. Strafkammer ist mittlerweile auf der Zielgeraden, der größte Teil des Beweisprogramms bereits abgearbeitet. Auch Dank der Geständnisse. Dennoch werden die Urteile erst Mitte Juli fallen. Urlaubsbedingt können die Plädoyers erst in einigen Wochen gehalten werden. Bis dahin behilft sich die Kammer mit mehreren kurzen Schiebeterminen, um die Verfahrensfristen einzuhalten.
Mr. B.
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Dank an die Polizei, dass sie diesen “Sumpf” in Regensburg trockenlegen konnte!
Die “tollen Checker” haben ja ganz schön steuerfrei dazu verdient!
Daniela
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Herzlichen Glückwunsch an die ermittelnden Behörden und die Polizei. Alles, was an Drogen nicht auf die Straße, an Schulen usw. kommt und vernichtet wird, ist gut.
unbekannt
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Was wurde Trockengelegt? nichts…. Die großen sind immer noch unterwegs also Ball flachhalten…
Hthik
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@Mr. B. 19. Mai 2022 um 18:25
Wieso soll das steuerfrei sein?
Mr. B.
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Zu unbekannt
19. Mai 2022 um 20:23 | #
Da mögen sie recht haben.
Zu Hthik
20. Mai 2022 um 00:31 | #
Ich glaube nicht, dass die Angeklagten bei ihrer Steuererklärung ein Beiblatt -“Nebeneinkünfte aus dem Drogenhandel”- abgegeben haben?