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Landgericht Regensburg

Trotz DNA-Spuren: Mutmaßlicher Serienvergewaltiger bestreitet alles

Der Fall hielt im Spätherbst 2020 Regensburg in Atem und löste eine Fahndung aus, in deren Zuge über 500 Männer DNA-Proben abgaben. Jetzt steht ein 34-Jähriger vor Gericht, der damals jungen Frauen nachgestellt haben und eine von ihnen vergewaltigt haben soll. Er will mit alledem nichts zu tun haben.

Der Angeklagte mit seiner Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald auf dem Weg zum Gerichtssaal. Foto: as

Thomas Zenger wird außergewöhnlich deutlich. „Können Sie uns erklären, warum Ihre DNA bei zwei Fällen gefunden wurde?“, fragt der Vorsitzende der fünften Strafkammer am Landgericht Regensburg. „Wie soll Ihr Sperma dort hin kommen?“ „Da stutzt man natürlich schon. Das ist alles sehr unwahrscheinlich.“ Ob er wisse, dass ein Geständnis, das seinen mutmaßlichen Opfern die Aussage erspare, sich strafmildernd auswirken könne, so Zenger. Und, ob ihm die Tragweite seiner Aussage bewusst sei.

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Doch der schmächtige 34-Jährige, hippe Frisur, schön gestutztes Bärtchen und tailliertes Sakko, bleibt auch nach einer Sitzungsunterbrechung, während der er sich mit seiner Anwältin berät, dabei: Er habe nichts gemacht. Er wisse nicht, wie das sein könne. „Ich kann doch keine Märchen erzählen.“ Die Folge: Seine mutmaßlichen Opfer werden alle aussagen müssen.

Staatsanwaltschaft sieht „Hang zur Begehung schwerster Sexualstraftaten“

Seit Januar sitzt der gelernte Altenpfleger, verheiratet, Vater zweier kleiner Mädchen, in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bedrohung, sexuelle Belästigung, mehrere Fälle der versuchten und einer vollendeten besonders schweren Vergewaltigung vor.

Er habe „einen Hang zur Begehung schwerster Sexualstraftaten“, heißt es in der Anklageschrift. „Bei ihm liegt eine über Jahre ausgeübte Neigung zur Begehung überfallartiger Vergewaltigungen zum Nachteil zufällig im öffentlichen Raum ausgewählter fremder junger Frauen (…) vor.“ Die Staatsanwaltschaft hat angesichts dessen beantragt, nach einer möglichen Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Spätherbst 2020: Vergewaltigungsversuche in Serie

Es war im Herbst 2020, als der Fall in Regensburg für Aufregung sorgte. Zwischen Ende Oktober und Anfang November soll der Angeklagte regelrecht auf der Jagd nach jungen Frauen gewesen sein.

Einer 24-Jährigen lauerte er laut Anklage in der Nacht vom 26. Oktober am Rennplatz auf. Nach der Bitte um eine Zigarette soll er sie verfolgt, mit einem Revolver bedroht und begrapscht haben. Dann ließ er aus einem nicht bekannten Grund von ihr ab und floh per Fahrrad.

Vier Tage später, kurz nach Mitternacht, war es eine 19-Jährige, die er von einer Kneipe in der Altstadt bis zu ihrem Hauseingang verfolgt haben soll. Dann versuchte er laut Anklage, sie unter Vorhalt des Revolvers zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Als die junge Frau laut um Hilfe schrie, sei er geflohen, so die Staatsanwaltschaft.

In der darauffolgenden Nacht soll er dann eine 23-Jährige mit dem Revolver bedroht und versucht haben, sie ins Gebüsch zu zerren. Nachdem auch sie zu schreien begonnen habe, habe er auch in diesem Fall abgelassen und sei abgehauen, heißt es in der Anklage.

DNA-Spur führte zu weiterem Fall

Zwei Tage später, kurz vor neun Uhr Abend soll er dann eine 27-Jährige in der Nähe des Grillplatzes im Westpark abgepasst und mit einem Revolver zum Oralverkehr gezwungen haben. Hier hinterließ er Sperma-Spuren, die ihm am Ende überführten und mit einer weiteren versuchten Vergewaltigung im Mai 2019 in Verbindung brachten.

Damals soll der Angeklagte beim Bahnhof Prüfening eine 17-Jährige mit dem Fahrrad verfolgt und mit einem Messer bedroht haben, auf dem sich ebenfalls DNA-Spuren von ihm fanden. Der Vergewaltigung soll die minderjährige Frau dann nur knapp entkommen sein. Weil sie immer wieder auf ihn eingeredet habe, er sei ein guter Mensch, er müsse das nicht tun, habe er schließlich freiwillig von ihr abgelassen, so die Anklage.

Gefundene DNA stimmt „zweifelsfrei“ mit der des Angeklagten überein

Im Januar dieses Jahres kamen die Ermittler dem Mann, der zwischenzeitlich mit seiner Familie nach Thüringen gezogen war, auf die Spur. Eine DNA-Spur, die an der Hand des Opfers im Westpark sichergestellt werden konnte, stimme „zweifelsfrei“ mit einem Abstrich überein, der kürzlich von dem Mann genommen werden konnte, hieß es bei einer Pressekonferenz der Kripo anlässlich der Festnahme des Mannes.

Insgesamt waren im Zuge der Fahndung fast 800 Männer um einen DNA-Test gebeten und über 500 Abstriche genommen worden. Bei der Auswahl hatten die örtliche Nähe und Täterbeschreibung eine Rolle gespielt. Später habe eine genauere Untersuchung der DNA-Spur ergeben, dass es sich – analog zur Täterbeschreibung – mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Mann mit braunen Augen, dunkler Haar- und Hautfarbe handeln müsse, hieß es.

Angeklagter liefert mögliches Alibi und Unschuldsbeteuerungen

Das trifft auf den Angeklagten zu – er stammt ursprünglich aus Madagaskar, hat dort eine höhere Schule besucht und zwei Semester Jura studiert. Seit 2013 lebt er in Deutschland.

Er will mit alledem nichts zu tun haben. Zur Tatzeit 2019 habe er als Spüler in einem Regensburger Gastronomiebetrieb gearbeitet, so der 34-Jährige. Wie seine DNA an das damals sichergestellte Messer gekommen sei, könne er sich nicht erklären. Das Gericht hat zu diesem Alibi Nachermittlungen angeordnet.

Während der Taten zwischen Oktober und November 2020 habe er gerade Urlaub gehabt und die ganze Zeit zuhause mit seiner Familie verbracht, so der Angeklagte weiter. Zu Nachfragen der Kammer bezüglich der Sperma-Spuren, schweigt er oder zuckt mit den Schultern.

Mutmaßlich Bedrohter verstrickt sich in Widersprüche

Ebenso streitet er ab, ein weiterer Punkt der Anklage, dass er während der U-Haft in der JVA Regensburg Mitte Januar einen Mithäftling mit einem Messer bedroht haben soll, um diesen zum Analverkehr zu zwingen.

Der Mann, der damals bedroht worden sein soll, hat selbst ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung am Hals. Er sagt am Freitag aus, verstrickt sich aber im Verlauf der Vernehmung in zunehmende Widersprüche. Zwar beharrt er darauf, vom Angeklagten bedroht worden zu sein, weicht in seiner Schilderung aber deutlich von früheren Aussagen gegenüber der Polizei ab.

Auf hartnäckige Nachfragen der Kammer, wie es zu diesen Widersprüchen komme und was denn nun richtig sei, erklärt der Zeuge, dass es ihm damals „nicht gut“ gegangen sei. „Aber das, was ich Ihnen heute erzählt habe stimmt.“ Im Gefängnis habe er viel mit einem Psychologen über die Bedrohung gesprochen, sagt der Zeuge. Doch eine Entbindung dieses Psychologen von der Schweigepflicht lehnt er ab.

27-Jährige lieferte die entscheidende Spur

Für den Prozess sind bislang 14 Verhandlungstage angesetzt. Ab kommender Woche werden die Frauen aussagen, die zwischen Oktober und November 2020 vom Angeklagten bedroht worden sein sollen. Darunter auch die 27-Jährige, die der 34-Jährigen zum Oralverkehr gezwungen haben soll.

Die Frau habe sich während ihrer Vernehmung unmittelbar nach der Tat – ihr Freund hatte die Polizei gerufen – in einem „Schockzustand“ befunden, habe aber „gute Informationen“ geliefert, so zwei damals eingesetzte Polizeibeamte bei ihrer Vernehmung. Sie habe sich nach Absprache mit der Polizei bis zum Eintreffen der Spurensicherung nicht gewaschen und nicht umgezogen. So konnten die DNA-Spuren – Sperma auf Hand und Kleidung – gesichert werden, die den Mann auf die Anklagebank gebracht haben.

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Kommentare (10)

  • Mr. B.

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    Das Gericbt wird hoffentlich eine gerechte Strafe finden und seine Facharbeit in diesem Land beenden.

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  • Spartacus

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    Sicherungsverwahrung für jeden Vergewaltiger!

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  • Mr. T.

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    Mr. B., auch wenn der Kommentar noch so überflüssig ist und einem nichts sinnvolles einfällt, das man beitragen könnte, ist es dennoch wichtig, seine Fremdenfeindlichkeit abzuspeicheln.

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  • Mr. B.

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    Zu Mr. T.
    3. September 2023 um 10:30 | #

    Diesen Kommentar hätten Sie sich sparen können.
    Ich berufe mich auf geltende Gesetze und laufe nicht blind Ideologen hinterher, wo offensichtlich nicht an die Opfer gedacht wird.

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  • Burkhard

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    Mr. T., sollte der Angeklagte verurteilt werden und sollte der Angeklagte keinen deutschen Pass haben sollte er selbstverständlich schnellstens abgeschoben werden.

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  • Meier mit „ei“

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    @Mr. T.
    Sparen Sie sich doch bitte Ihr Framing!
    Wokeness um jeden Preis ist nicht nötig!
    Gesetze und Regeln, die auch angewendet werden, sind zu begrüßen!
    Rückführungen von Gesetzesbrechern auch!

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  • Mr. T.

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    Für Rechte Deutsche scheint eine Strafe für so eine schwere Straftat gar nicht so wichtig zu sein. Abschieben von Fremden ist wichtiger. Wobei ich wichtiger fände, die Allgemeinheit vor solchen Triebtätern zu schützen, egal wo.
    Aber vielleicht scheint da die geheime Hoffnung mitzuschwingen, auch ins Heimatland abgeschoben zu werden, wenn man in mal Thailand dabei erwischt wird, wenn man ein Kind mißbraucht hat, anstatt dort 25 Jahre mit 50 “Ausländern” in einer Zelle zu sitzen.

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  • Mr. B.

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    zu Mr. T.
    4. September 2023 um 12:43 | #

    Selbstverständlich müssen auch die von Ihnen angesprochenen Täter, gleich welcher Nationalität, hart bestraft werden.
    Nur leider hatte das jetzt mit dem gegenwärtigen Thema nichts zu tun.
    Und nochmals, mir geht es nicht um Ihr “Rechts zu sein”.
    Ich lasse mir nur das Recht von linken Ideologen nicht aushebeln.
    Wir haben eine Demokratie.

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  • Meier mit „ei“

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    Kommentar gelöscht Bitte beim Thema bleiben.

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Kommentare sind deaktiviert

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