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Urteil

Landgericht Regensburg: Donaupark-Vergewaltiger muss neun Jahre ins Gefängnis

Die fünfte Strafkammer hat keinen Zweifel, dass ein 34-jähriger Familienvater Ende 2020 in Regensburg regelrecht Jagd auf junge Frauen machte und eine von ihnen vergewaltigt hat.

Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald mit ihrem Mandanten auf dem Weg zur Urteilsverkündung. Foto: as

„Es ist das gute Recht eines Angeklagten, Taten abzustreiten oder zu schweigen. Klar ist aber auch: Wenn wir gezwungen sind, eine Reihe an hoch traumatisierten Frauen zu vernehmen, sie das noch einmal durchleben lassen zu müssen und seelische Wunden aufzureißen, dann ist uns der Weg zur Strafmilderung abgeschnitten.“

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Es ist der Schlusspunkt, den Vorsitzender Richter Thomas Zenger unter die Urteilsbegründung im Prozess gegen den Vergewaltiger vom Donaupark setzt. Wegen schwerer Vergewaltigung, versuchter schwerer Vergewaltigung, eines schweren sexuellen Übergriffs, Bedrohung und sexueller Nötigung verurteilt die fünfte Strafkammer am Landgericht Regensburg den 34-Jährigen zu neun Jahren Gefängnis.

Sperma-Spur nach Vergewaltigung überführt Familienvater

Der Vater zweier kleiner Kinder hatte zwischen Ende Oktober und Anfang November 2020 regelrecht Jagd auf junge Frauen gemacht, sie mit einem Revolver bedroht und versucht, sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Nach drei Versuchen, bei denen er von seinen Opfern abließ, bevor es zu einer Vergewaltigung kam, zwang er am 2. November 2020 eine damals 27-Jährige zum Oralverkehr.

Die Sperma-Spuren, die hier gesichert werden konnten, überführten den Altenpfleger schließlich Anfang 2023 und brachten ihn mit einem weiteren schweren sexuellen Übergriff an einer 19-Jährigen im Mai 2019 in Verbindung. Hier wurde seine DNA an dem Messer gefunden, mit dem er die Frau bedroht hatte.

Daran, dass der gebürtige Madagasse all diese Taten begangen hat, hat die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme keinerlei Zweifel. Allem Leugnen des Angeklagten und dem Plädoyer seiner Verteidigerin, die Freispruch gefordert hatte, zum Trotz.

Google-Suchen offenbarten Täterwissen

Die DNA-Spur nach der Vergewaltigung der 27-Jährigen sei „eindeutig“, so Zenger. Sie sei mit einer Wahrscheinlichkeit von „950 Trilliarden zu eins“ dem Angeklagten zuzuordnen, eine genauere Untersuchung habe auch ergeben, dass sie einem Mann mit dunkler Hautfarbe, dunklen Haaren und braunen Augen zuzuordnen sei. Auch gebe es gebe keinerlei Verunreinigungen der DNA-Probe oder plausible alternative Erklärungen. „Der Kammer fehlt jede Phantasie, wie das Sperma des Angeklagten zufällig an die Hand des Opfers gelangt sein könnte.“

Abgesehen davon gebe es weitere Indizien, zu denen sich die Verteidigung nicht verhalten habe. Insbesondere die Google-Suchen des Angeklagten, unter anderem: „Wie lange bleibt DNA im Mund“. Der 34-Jährige hatte sich damit gerechtfertigt, dass er einfach neugierig geworden sei, als er zu einem DNA-Test geladen wurde.

Allerdings war damals nicht öffentlich bekannt, dass es bei der Vergewaltigung zum Oralverkehr gekommen war. „Ein Kammer muss nicht alles glauben, was ihr aufgetischt“, resümiert Zenger angesichts dessen. Das sei Täterwissen gewesen. Auch die Beschreibung seines Schals durch das Opfer und die Tatsache, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten sein Alibi nicht bestätigt habe, ergäben ein „sehr, sehr rundes Bild“.

Beschreibungen der Opfer decken sich

Im Fall der 19-Jährigen, die der Mann im Mai 2019 mit einem Messer bedroht hatte, gebe es objektive Indizien – erneut DNA, die an der Waffe festgestellt wurde. Der Angeklagte hatte dazu erklärt, dass es sein könne, dass er das Messer in seinem Fahrradanhänger (für Kinder) gefunden und weggeworfen habe. Eine Erklärung, welche die Kammer für wenig glaubwürdig hält.

Grundsätzlich gebe es bei allen Opfern eine ähnliche Täterbeschreibung – Statur, Hautfarbe und Größe passten auf den Angeklagten. Die verschieden Tatorte lägen auffallend nah bei den Wohn- und Arbeitsorten des Mannes. „Das ist ein sehr, sehr enges Netz“, so Zenger. Und auch das Tatmuster sei stets ähnlich: ein Fahrrad, mit dem die Opfer verfolgt wurden, ein Revolver, mit dem sie bedroht wurden, die Frage nach Zigaretten oder Hilfe, ehe es zur Bedrohung kam, eine gewisse Höflichkeit und der Versuch, gewähltes Deutsch zu verwenden.

Hypothese von zweitem Täter kaum wahrscheinlich

Man habe sich natürlich Gedanken über eine Alternativhypothese gemacht – bei den Taten, wo es keine DNA-Spuren gibt, so Zenger. Doch wie wahrscheinlich sei es, dass genau im selben Zeitraum ein Täter mit ähnlichem Aussehen, mit Fahrrad und Revolver und ähnlicher Vorgehensweisen Frauen bedroht und belästigt habe? Und wie wahrscheinlich sei es, dass dieser seine Taten beende, nachdem der 34-Jährige sei Opfer im Donaupark vergewaltigt hatte? Das Gericht schließt diese Hypothese aus.

Manche Ungenauigkeiten bei den Aussagen der Opfer – etwa, was die Frisur des Täters, die Farbe seiner Jacke oder seiner Schuhe beträfe, stuft das Gericht als nicht ausschlaggebend ein. Generell seien Zeugen angesichts von Erinnerungslücken und -fehlern immer das schlechteste Beweismittel, so Zenger. Jeder, der sich mit Aussageanalyse beschäftige, kenne zudem den Effekt des Waffenfokus, die Konzentration auf die konkrete Bedrohung, bei der alles andere in den Hintergrund trete.

Vor dem Hintergrund all dessen zeigt sich die Kammer von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verurteilt ihn zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren.

Keine Sicherungsverwahrung

Von einer anschließenden Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sieht das Gericht ab. Die Sicherungsverwahrung sei das schärfste Schwert, welches das Strafrecht der BRD zu bieten habe, so Vorsitzender Zenger. Es setze einen Hang zur Begehung schwerster Straftaten und ein dementsprechendes „eingeschliffenes Verhaltensmuster“ voraus. Diesen Hang habe die Kammer auch vor dem Hintergrund des psychiatrischen Sachverständigengutachtens nicht sicher feststellen können.

Der Angeklagte habe nach dem schweren sexuellen Übergriff 2019 eine Pause eingelegt, dann 2020 binnen kürzester Zeit eine Serie an Taten verübt. Seitdem sei aber nichts passiert. „Deshalb können wir nicht sicher sagen, dass wir einen notorisch disponierten Täter haben.“

Dem 34-Jährigen bleibt nun noch das Rechtsmittel der Revision.

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Kommentare (18)

  • Mr. B.

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    Immerhin 9 Jahre. Danke an die Ermittler und die Justiz.
    Dann hoffentlich Abschiebung für immer.

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  • Günther Herzig

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    Die Verteidigerin beantragte Freispruch! Was bringt eine Rechtsanwältin bei dieser Beweislage zu so einem Antrag? Das kann nur die pure Hilflosigkeit sein. Das Verdienen und Verdienst, im Sinne von Leistung muss sich nicht unbedngt entsprechen. Und jetzt noch eine Revision, dann ist aus einer unappetlichen Geschichte alles herausgeholt worden, was möglich ist.

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  • Burgweintinger

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    tja, so sind die meisten RA…

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  • Mr. B.

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    Sehr geehrter Herr Herzig.
    Danke für Ihren fundierten und sachlichen Kommentar.
    Manchmal kann man die Welt nicht mehr verstehen.

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  • Jul V.

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    Was ich im Zusammenhang mit Sexualstraftätern nicht verstehe sind die meiner Meinung nach sehr “milden” Urteile. Da wird ein Opfer aus den Nichts aus dem Leben gerissen und psychisch lebenslang beschädigt und der Täter bekommt dafür dann “nur” neun Jahre Haft…

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  • El

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    @ Jul V
    Tja – wir leben halt in einem Patriarchat, wo viele Männer Frauen immer noch als Verfügungsware und Konsumartikel ansehen.
    Dies Frauenbild, das sich über Jahrtausende etabliert hat, hat seinen Niederschlag u.a. der Urteilssprechung gefunden

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  • Schwan68

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    @El
    Nein, tun “wir” nicht. Auf die Herkunftsgesellschaft des Verurteilten trifft das aber sehr wohl zu.

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  • El

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    …hmmm – “mein lieber Schwan” – da leben Sie und ich wohl in unterschiedlichen Heimatländern :

    Die Femizide, die auf dieser Seite hier dokumentiert worden sind, sind ganz sicher auch von deutschen Männern verübt worden.
    https://www.onebillionrising.de/femizid-opfer-meldungen-2023/

    In Dtld. arbeiten zwischen 200 000 und einer Millionen Prostituierte und unser Heimatland wird auch als “Bordell Europas” bezeichnet …. , u.a., weil es eine starke Lobby für die Erotik- und Prostitutionsmaschinerie gibt.

    Zahlen und sinngemäße Zitate aus  https://www.dw.com/de/bleibt-deutschland-das-bordell-europas/a-56552309

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  • Mr. B.

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    “Zu El
    13. November 2023 um 15:07 | #”

    Was wollen Sie hier vermischen?
    Bei diesem Fall handelt es sich um eine mit Waffen überfallartige Vergewaltigung und um keinen Femizid.
    Die linksseitigen Feststellungen treffen hier nicht zu.
    Sie sollten den Opfern baldige (wenn auch schwer zu verstehen) gesundheitliche und psychische Genesung wünschen. Das wäre hier vielleicht angebracht.

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  • Christian

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    @ El
    Ich empfinde es extrem verstörend wohin das Thema bzw. den Sachverhalt lenken. Liest und hört man immer wieder vor allem aus dem linken Spektrum wenn sich eine Straftat unter ähnlichen Vorzeichen ereignet. Dann wird meist verallgemeinert “Männergewalt” oder “patriarchale Strukturen” oder “ungenügende Integrationsbemühungen” oder ähnliches vorgeschoben.
    Es ist für mich nicht nachvollziehbar wie man bei dem gegebenen Sachverhalt zu ihren Schlussfolgerungen als Erklärung kommt. Mir erscheint dass doch sehr der Lebenswirklichkeit entrückt.

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  • Rade

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    Die Tat bzw. die Tatenfolge, um der es in dem Bericht geht, ist abscheulich, und auch ich bin mir nicht sicher, ob das verhängte Strafmaß nicht zu gering ist (diese Entscheidung muss ich allerdings den Gerichten überlassen).
    Zusätzlich verstörend und v. a. der beängstigenden Wirklichkeit völlig entrückt ist es aber, dass viele (soll man dann hier – mit Mr. B und Christian – vom “rechtsseitigen Spektrum” sprechen?) nicht einsehen wollen, dass der größte Teil der Vergewaltigungen im privaten Umfeld verübt wird, also von Ehemännern, Partnern, Freunden. Also in großem Umfang auch “Bio-Deutsche”. Ich finde es daher unredlich, diesen Fall für das Propagieren rassistischer Stereotype auszunutzen, wie es hier manche versuchen. Den geschädigten Frauen ist damit sicher nicht geholfen.

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  • KW

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    @Rade, ich glaube einfach mal wohlwollend, dass Mr.B. mit “linksseitigen Feststellungen” die Internet-Links meinte und nicht eine linke politische Einstellung.
    Bei Christian ist es jedoch eindeutig was gemeint ist.
    Nebenbei, meine gefühlte Statistik sagt mir, 9 Jahre für Vergewaltigung ist ein relativ hartes Urteil. Und weiters bin ich der Meinung, dass es bei milden Urteilen für z.B. Vergewaltiger oder KinderschänderInnen nicht so sehr um das – selbstredend auch hierzulande noch vorhandene – Patriarchat geht, sondern darum, dass in Deutschland traditionell Verbrechen mit finanziellen Schäden härter bestraft werden, als Mord, Totschlag oder auch Vergewaltigung.

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  • Mr. B.

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    Zu Rade
    14. November 2023 um 13:31 | #

    Mein Beitrag ist keinesfalls rassistisch. Das verbiete ich mir.
    Es wäre der ordentliche Rechtsweg. Das meinte ich.

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  • Christian

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    Also ich fühle mich mit der der Zuordnung zum “rechtsseitigen Spektrum” keineswegs beleidigt. Das so häufig bezeichnete “rechts” ist ein ebenso legitimes politisches Spektrum wie links. Solange es nicht in das Extreme abgleitet. Das kann ich in meiner Position bei weitem nicht erkennen. Vielmehr werden weltweit absolut übliche Forderungen nach Abschiebung bei Straffälligkeit mittlerweile als “rassistisch” oder “rechtsextrem” stigmatisiert. Wenn man diese Grenze nur weit genug verschiebt muss man sich vielleicht irgendwann nicht mehr mit gegenteiligen Meinungen auseinandersetzen so scheinen die Stigmatisierer zu meinen. Die übliche Reaktion derer die “rechte” oder konservative Positionen vertreten ist sofort die defensive Verteidigerrolle oder der Rechtfertigung. Muss man nicht. Und man muss sich auch nicht beleidigt fühlen. Man sollte nicht in diesen Automatismus verfallen den die Gegenseite hervorrufen. Da man dann nicht mehr über das eigentliche Problem diskutiert sondern über eine vermeintliche moralische Anklage.
    Ich würde mich als liberal/konservativ bezeichnen.
    Wie man auf den Gedanken kommen kann dass man aufgrund von in Familien vorkommenden Vergewaltigungen (traurig genug dass die Zahl derart hoch ist) zusätzlich noch unter allen Umständen importierte Gewalt weiter zu dulden ist wohl kaum zu argumentieren. Denn im Falle einer Vergewaltigung innerhalb einer Familie (vorausgesetzt es handelt sich um einen Täter mit deutscher Staatsbürgerschaft) kann man den Verursacher eben nicht ausser Landes schaffen. Im Falle eines ausländischen Staatsbürgers aber eben schon. Somit kann nach Haftenlassung schnell und einfach dafür gesorgt werden dass keine weitere Person mehr durch diesen Straftäter geschädigt wird. Was soll daran rassistisch sein?
    In dem aktuellen Fall denke ich wird es wohl nicht zu einer Abschiebung kommen da die Rechtsgüter (Schutz der Allgemeinheit und Wohl der Kinder) gegeneinander abgewogen werden. Und die Wahrscheinlichkeit dass der Täter aufgrund seiner Kinder hier in der BRD bleiben darf liegen hoch.

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  • KW

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    Christian, niemand hat behauptet das “rechts” aka “konservativ” als Beleidigung aufzufassen ist.
    Allerdings muss man sich als CDU/CSU/FW Wähler bei Minitrumps wie Merz/Söder/Aiwanger, die mit ihrer abstossenden Rhetorik alles was nicht rechts ist sehr wohl als z.B. “linksgrün versifft” beleidigen, schon fragen, ob man sich da noch dazugehörig fühlen kann. Oder alternativ nicht gleich zu der Original “Alternative” wechselt.

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  • Fritzi

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    An alle Männer in dieser Runde, ich denke nicht, dass Sie wissen oder auch nur ahnen.. wie es ist vergewaltigt zu werden. Die Strafen für die Täter sind absolut zu niedrig!! Ich persönlich kenne kaum Frauen, denen noch nie Gewalt angetan wurde. Keine von Ihnen hat es zur Anzeige gebracht, die wenigsten von ihnen haben jemals darüber geredet. Alle sind lebenslang traumatisiert und werden es mit jedem niedrigen Urteil wieder. Diese Zeilen sind der Versuch…ein..Gefühl zu pflanzen, dass Strafen für Vergewaltigungen nicht hoch genug sein können.

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  • Christian

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    @ Fritzi
    Ich stimme uneingeschränkt zu. Und noch schlimmer ist eigentlich die Bewertung wann überhaupt der Tatbestand der Vergewaltigung vorliegt. Ich meine mich zu erinnern dass der Tatbestand der Vergewaltigung überhaupt erfüllt ist wenn ohne Zustimmung in den Körper eingedrungen wird! Man möge ich korrigieren aber bei vielen anderen extrem traumatisierenden Handlungen handelt es sich dann schon per se nicht um eine Vergewaltigung sondern sexuelle Nötigung oder noch geringer mit den damit verbundenen noch geringeren Strafmaßen.
    Ich bin der Meinung hier gehört der Tatbestand der Vergewaltigung weiter gefasst und das Strafmaß erhöht. Auch das Zusammenfassen von mehreren strafbaren Handlungen mit zeitlichem oder ohne zeitlichem Abstand zu einer Gesamtstrafe halte ich für untragbar.
    Die Erhöhung der Strafmaße halte ich übrigens für alle Gewaltdelikte für erforderlich. Ausserdem halte ich eine Reform des Jugenstrafrechts für notwendig.

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  • Günther Herzig

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    Also die unschlagbar beste Rechtsanwältin, wenn man Bewertungen durch Mandanten (?), veröffentlicht auf der Facebook Seite der Verteidigerin Susan Rechenbach-Auerswald, zu trauen geneigt ist, ist sie. Nun ist es doch so, dass kaum ein Mandant, der verteidigt wird, kapiert, was da in so einem Fall abläuft, was mich dann belustigt, wenn derartige Bewertungen, die theoretisch sogar bestellt worden sein können, von der bewerteten Person veröffentlicht werden, als ob es sich um eine unanfechtbar objektive Feststellung handelt. Ich habe schon vor Jahrzehnten, etwas übertrieben oder zutreffend(?), verwiesen darauf, dass derBeruf des Rechtsanwalts in der öffentlichen Wertschätzung und Wahrnehmung einen nicht mehr zu steigernden Grad der Verkommenheit erreicht hat. Es bleibe den Lesern hier überlassen, selbst zu beurteilen, ob es nicht doch seit damals noch eine Steigerung gegeben hat. Natürlich wäre das alles zu sehr verallgemeinert und übertrieben, oder nicht?

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