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Juristische Betrachtungen einer toten Katze

Laaberer Mordgelaber

“Grünen-Politikerin tötet Katze.” Der Fall einer Katze, die in eine Marderfalle auf dem Grundstück der Grünen-Politikerin Maria Scharfenberg geriet und verendete, schlug just um die Weihnachtszeit erhebliche Wellen. Von „Mord“ war gar die Rede. Zur Kreisversammlung der Grünen im Landkreis kommende Woche hat unsere Gastautorin einige juristische Überlegungen zu der Tat angestellt, um die Diskussion zu erleichtern.

Tote Katze in der Marderfalle in Scharfenbergs Garten und die bange frage: War es Mord? Fotos: Archiv

Tote Katze in der Marderfalle in Scharfenbergs Garten und die bange frage: War es Mord? Die abgebildete Katze hat mit dem Fall nichts zu tun. Fotos: Archiv

Gastbeitrag von Ally McBeal*

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Während sich der sogenannte Katzenkönigfall (BGHSt 35, 347) unter Strafjuristen einiger Beliebtheit erfreut und auch den Studierenden der Rechtswissenschaft zu deren Leidwesen als Klausurenklassiker bekannt ist, ist das Wissen um den thematisch eng verwandten Laaberer Mordgelaberfall noch kaum verbreitet. Daher an dieser Stelle eine kurze didaktische Übersicht über die Tötungsdelikte und Vorsatzabweichungen anhand dieses bayerischen Provinzschmankerls, geeignet für die Studierenden im Grundstudium oder auch den juristisch interessierten Laien.

Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung?

Der Sachverhalt stellt sich – laut Darstellung der Grünen Jugend Regensburg – wie folgt dar: Die Grünen-Politikerin und stellvertretende Landrätin des Landkreises Regensburg Maria Scharfenberg stellte in ihrem Garten in Laaber eine Marderfalle auf, in die die Nachbarskatze tappte und darin verendete (Sie selbst bestreitet, die Falle aufgestellt zu haben.). Daraufhin warf ihr die Grüne Jugend „Tiermord“ vor und in den sozialen Netzwerken entspann sich sogleich eine juristische Debatte, ob das Verhalten von Frau Scharfenberg nun als Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung zu werten sei.

Entscheidend bei der Abgrenzung der drei Tatbestände untereinander ist zunächst der subjektive Tatbestand, also die Frage nach der Innerlichkeit von Frau Scharfenberg bei der Tatbegehung, die Frage also, ob sie mit Wissen und Wollen auf den Tod der Katze hinarbeitete. Ist dem so, so kommt nur eine Einordnung als Totschlag oder Mord in Betracht, nicht aber die fahrlässige Tötung, welche schon begrifflich eben keinen Vorsatz sondern lediglich Fahrlässigkeit voraussetzt.
Für die Grüne Jugend ist ausweislich Facebook klar, dass Vorsatz vorliegt, wenn man eine solche „Todesfalle“ aufstellt.

Pressemitteilung der Grünen Jugend: "Tiermord".

Pressemitteilung der Grünen Jugend: “Tiermord”.

Folgt man dieser Ansicht, so muss man in einem weiteren Prüfungsschritt abklären, welches der beiden vorsätzlichen Tötungsdelikte, Totschlag und Mord, denn nun vorliegt. Dabei kann grob vereinfacht gesagt werden, dass ein Mord eine bestimmte qualifizierte Form des Totschlags, gem. § 212 StGB, darstellt, man spricht in diesem Zusammenhang vom Vorliegen sogenannter Mordmerkmale, die in § 211 StGB normiert sind. Grob vereinfacht ist also jeder Totschlag, bei dem eines dieser Merkmale vorliegt kein Totschlag mehr, sondern ein Mord.

Vorüberlegung: Katze und Marder, Nachbar und Postbote

Vor dieser Prüfung empfiehlt sich allerdings ein gedanklicher Zwischenschritt, der sich nochmals mit der Innerlichkeit von Frau Scharfenberg beschäftigen soll. Denn aus dem Sachverhalt geht hervor, dass nicht die Nachbarskatze eigentliches Ziel ihrer Falle war, sondern vielmehr ein Marder.

Insofern ist ein anderer Geschehensverlauf eingetreten, als sie ihn sich beim Fallenstellen vorstellte. Man spricht in solchen Fällen von der Fallgruppe der abweichenden Kausalverläufe und muss weiter differenzieren, wie diese sich auf die strafrechtliche Würdigung eines Sachverhaltes auswirken. Im Wesentlichen bestehen hier die Konstruktionen des sog. aberratio ictus (Fehlgehen der Tat) und die des error in persona vel objecto (Identifizierungsirrtum).

Es entspann sich eine durchaus kontroverse Diskussion...

Es entspann sich eine durchaus kontroverse Diskussion…

Zwei Hilfsfälle machen die rechtlich erheblichen Unterschiede dieser Konstellationen deutlich. Wer seinen Nachbarn erschießen möchte, diesen allerdings aufgrund beispielsweise entzugsbedingt zitternder Hände verfehlt und den dahinterstehenden unbeteiligten Briefträger erschießt, fällt klar in die Gruppe des fehlgehenden Schusses. Er hat Tötungsvorsatz gegenüber seinem Nachbarn, allerdings überhaupt keinen Vorsatz gegenüber dem Postboten. Regelmäßig wird hier ein versuchter Totschlag oder Mord gegenüber dem Nachbarn vorliegen, tateinheitlich verwirklicht mit einer fahrlässigen Tötung des Briefträgers.

Wer allerdings in der Dämmerung die Gestalt des Briefträgers für die des Nachbarn hält, also diesen irrtümlich identifiziert, daraufhin schießt und trifft, der fällt klar in die Gruppe des error in persona, denn er hat gegen die Gestalt in der Dämmerung einen konkreten Tötungsvorsatz gefasst und auch ihm gemäß gehandelt. Die irrtümliche Identifizierung stellt hier lediglich einen rechtlich unbeachtlichen Motivirrtum dar, er wird regelmäßig belangt werden aufgrund vollendetem Totschlags oder Mordes.

Fahrlässige Tötung kommt nicht in Frage

Welche Konstellation liegt nun aber im Garten von Frau Scharfenberg vor? In gegebenen Sachverhalt liegt eine weitere Schwierigkeit, nämlich die, dass Frau Scharfenberg das Tatobjekt nicht klar vor Augen hat. Vielmehr verlässt sie sich darauf, die Falle werde schon den richtigen, mithin den Marder erwischen. Über die rechtliche Bewertung einer solchen Konstellation besteht in Wissenschaft und Rechtsprechung freilich weitgehend Uneinigkeit. Ohne vertieft auf den Streitstand einzugehen, soll hier die Lehre von der materiellen Gleichwertigkeit vertreten werden, wonach ein aberratio ictus sich nicht auf die Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Begehung auswirken soll, wenn getroffenes Objekt und anvisiertes Objekt materiell gleichwertig sind. Dies ist vorliegend unstreitig der Fall, handelt es sich doch sowohl bei Katze und Marder um höhere Säugetiere im Sinne des Linnéschen Systems. Insofern kann ein Streitentscheid über die Frage, ob hier ein aberratio ictus oder ein error in persona vel objecto vorliegt dahinstehen, da sich im Sinne der Lehre von der materiellen Gleichwertigkeit in diesem Fall beide nicht auf den Vorsatz auswirken.

Frau Scharfenberg hat somit aus Vorsatz gehandelt, womit die fahrlässige Tötung endgültig vom Tisch ist, und die nächste sich stellende Frage ist die Unterscheidung auf der tatbestandlichen Ebene zwischen Totschlag und Mord.

...doch die Mordthese blieb.

…doch die Mordthese blieb.

Oben wurde bereits festgehalten, dass sich die Frage grob vereinfachend nach dem Vorliegen eines Mordmerkmales unterscheidet. Die genaue Definition der einzelnen Merkmale ist umstritten und bislang lediglich die Frage ihrer Systematisierung befriedigend gelöst. Sie unterfallen in drei Gruppen, nämlich die der tatbezogenen Merkmale, auch objektive genannt, die der täterbezogenen, auch subjektive genannt, und die der Unrechtsverknüpfung.

Während Merkmale der Unrechtsverknüpfung ersichtlich ausscheiden, schließend handelte Frau Scharfenberg nicht etwa um weitere Straftaten zu ermöglichen oder um begangene zu vertuschen, verdienen die der objektiven Gruppe eine nähere Betrachtung.

Im Garten einer Grünenpolitikerin darf eine Katze arglos sein…

Insbesondere das Merkmal der heimtückischen Begehungsweise drängt sich dem Fallbearbeiter bei einer Fallenstellerkonstellation förmlich auf. Nach herkömmlichem Verständnis handelt der heimtückisch, der die auf der Arglosigkeit des Opfers beruhende Wehrlosigkeit in böser Willensrichtung zu Tatbegehung nutzt. Zwar gelten Katzen insgesamt als eher misstrauische und bösgläubige Tiere, allerdings kann bei lebensnaher Sachverhaltsbetrachtung davon ausgegangen werden, dass die Katze wohl insbesondere im Garten einer Grünenpolitikerin keine Falle erwartete und daher arglos war. Darauf beruhte auch die Wehrlosigkeit der Katze, da sie wohl Maßnahmen der Absicherung, wie zum Beispiel beschnuppern und vorsichtiges Tasten unterlassen hat. Auch nutzt ein Fallensteller dies geradezu typisch in böser Willensrichtung aus. Somit liegt das Merkmal der Heimtücke vor und die Tat ist damit als Mord zu behandeln, da sie auch rechtswidrig war und schuldhaft begangen wurde, womit die Frage der sozialen Netzwerke geklärt wäre.

Als abschließende Bemerkung muss noch angefügt werden, dass es sich selbstverständlich nicht um Mord, wie auch nicht um Totschlag oder um fahrlässige Tötung handelt, da alle Tötungsdelikte natürlich den Menschen als Tatobjekt schützen und nicht Katzen oder Marder. Mord ist eine zu ernste Angelegenheit, um darüber blödsinnige Pressemitteilungen wegen einer Katze zu schreiben.

*Auf ein Honorar verzichtet die Autorin, etwaige Spenden sind bitte zu entrichten an den Rechtshilfefonds „tierliebende Grüne Jugend gegen Maria Scharfenberg“. Der Text wurde übrigens unter Pseudonym verfasst.

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Kommentare (16)

  • JürgenRei

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    Auch ein Joschka Fischer – zufällig Mitglied derselben Partei – hat bewusst und gezielt mit Steinen auf lebende Personen geworfen, ohne jegliche Rücksicht darauf, wem, an welcher Stelle und wie schlimm er diesen trifft. Er hat so gesehen auch billigend den Tod der getroffenen Person in Kauf genommen. Immerhin wurde er daraufhin Bundesminister. Was sagt uns das?

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  • Matthias B.

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    Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung. Viel schlimmer ist die “Beschäftigung” eines Verwandten auf Kosten des Steuerzahlers zu werten, als Frau Sch. noch im Bayerischen Landtag saß. Schon vergessen? Hat sie sich je dazu geäußert? Die Gehälter an den Steuerzahler rückerstattet?

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  • Mr. T

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    Interessante Ausführung!
    Was mich noch interessieren würde: Hat Frau Scharfenberg die Falle selbst aufgestellt oder aufstellen lassen oder davon gewusst und war das eine Lebendfalle oder nicht?

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  • Kanonikus2L

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    Ab der Erlangung eines bayerischen Landtags- oder eines für Bayern stehenden Bundestagsmandats kennst Du die Leute nicht mehr wieder.
    Es geht nur darum – meist mit christkirchlicher Protektion – reinzukommen, drinzubleiben und ein vom Souverän abständiges, besseres Leben führen zu können. Schaut Sie Euch doch an (und wundert Euch nicht)!

    Doch danke für den Hinweis, dass Frau Marianne Scharfenberg in Laaber residiert. Da wird einem doch manches vor Jahren auch diözesan Geschehene viel klarer.

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  • Tom

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    “Mord ist eine zu ernste Angelegenheit, um darüber blödsinnige Pressemitteilungen wegen einer Katze zu schreiben.”

    Eben, es war doch nur eine Katze.
    Ich glaub ich hab mich gerade etwas in meinen Mund erbrochen aufgrund dieses Satzes.

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  • Dieter

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    Ist das jetzt schon Satire oder noch juristische Masturbation?

    Natürlich liegt hier kein Mord oder Totschlag vor. Wie sieht es aber mit ”Tierquälerei” oder ”Sachbeschädigung” etc. aus?
    http://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/strafrecht.html

    Wer solche Fallen auf seinem Grundstück hat oder aufstellt, verdient mindestens auch einen Shitstorm.

    Was will uns aber die Gastautorin sagen und warum? Der Artikel ist mir ehrlich gesagt ziemlich unsympathisch.

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  • Thomas

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    Was uns der Artikel sagen will? Vielleicht, dass sich die grüne Jugend lächerlich macht, in Zeiten da Menschen täglich im Meer ersaufen, Lebensretter beim helfen behindert werden, Grenzen geschlossen werden, im eigenen Land die hochgelobten europäischen Werte, sogar Grundrechte unserer Verfassung in Frage gestellt werden, TTIP geheim verhandelt wird, die Bundeswehr mit Milliarden neu ausgestattet werden soll um weltweit Deutschland zu verteidigen, und so weiter … so viele bedeutsame Themen, das kann schon Angst machen und dann rettet man die Welt indem man Marderfallen in Politikergärten thematisiert.
    OHJE! Grün sein hieß mal alternativ sein.

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  • BGHSt 35, 347

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    Vielen Dank für den erheiternden Artikel! Das einzige noch erheitender ist die absurde Reaktion der GJ und die noch viel absurderen Rechtfertigungsversuche (es war vorsätzlich11!!!1).

    Und @Tom, ja, es war in dem Fall wirklich “nur” eine Katze. Und daher kann es auch kein Mord gewesen sein -> Das nur ist also absolut notwendig hier. Und, wenn du dich dann fast “in deinen Mund erbrechen” musst ist das wohl eher ein Indiz für eine ziemlich merkwürdige Weltsicht deinerseits.

    Und Dieter, du scheinst es wohl nicht so recht zu verstehen. Wegen den Fallen wird es wohl auch keinen Shitstorm geben (warum auch) es sei denn man zählt die schrillen, weltfremden dafür aber umso lauteren Äußerungen einer kleinen Minderheit (aber mit zelotischem, absolutem Wahrheitsanspruch) als einen solchen.

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  • Dr. Watson

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    also ich glaub ja, dass die auf dem rechten Bild abgebildete Kat-ze/er durchaus was damit zu tun haben könnte. ist das schon nachgeprüft / ausgeschlossen worden ? hat sie ein wasserdichtes Alibi ?
    Sie glauben ja nicht , welche Abgründe sich auftuen, wenn sich für eine Kat-ze/er mal die Möglichkeit ergibt, von einem tierlieben, stets nur Dosenfutter verfütternden Herrchen/Frauchen verwöhnt zu werden.. Stalking, Mobbing, Erpressung. nichts ist (verständlicherweise) zu gewagt, um der quälenden Eintönigkeit des Trockenfutters zu entkommen..

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  • Tom

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    @BGHSt 35, 347:

    na da würd ich mir eher mal ums eigene Weltbild sorgen machen.

    Vielleicht isses das nächste Mal ja das eigene Tier, dann aber bitte nicht weinen, gell…?

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  • Kanonikus2L

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    @Tom: Richtig!

    Besten Dank noch einmal an die Grüne Jugend! Soll man wirklich jemandem (ver)trauen, der Tiere nicht als Lebewesen schätzt und zumindest zu schützen versucht?

    @Matthias B.:

    Bitte “Butter bei die Fische”, dass die Dinge mit der “Verwandtenbeschäftigung” auf Grüne betrafen, wußte ich nicht.

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  • Bricktop

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    Wahnsinn mit welchem Aufwand hier Sachen ausgegraben werden die schon längst rum ums Eck sein dürften.

    Findet ihr denn keine neue Sau, die ihr durchs Dorf treiben könnt?

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  • Mr. T

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    Die Tat an sich mag jetzt strafrechtlich nicht unbedingt sehr relevant sein, aber sie ist durchaus relevant für die Glaubwürdigkeit einer grünen stellv. Landrätin und ehemaligen Abgeordneten, die Mitglied im Bund Naturschutz ist.
    Deshalb meine Frage: Hat sie die Falle selbst aufgestellt oder aufstellen lassen oder davon gewusst und war das eine Lebendfalle oder nicht?

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  • Leser

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    Bei aller Kritikfreudigkeit: Dass sich die GJ in letzter Zeit nur mit toten Katzen beschäftigt hätte, aber nicht mit Geflüchteten, ich glaub das kann man ihnen nicht vorwerfen.

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  • Mathilde Vietze

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    Ist Frau Scharfenberg Hellseherin? Wußte sie also ganz genau, daß
    in diese Falle nur ein Marder tappen würde und kein anderes Tier.
    Natürlich gibt es wichtigeres Themen als eine tote Katze, aber gerde
    eine grüne Politikerin kann sich in diesem Falle nicht so leicht her-
    ausreden. Oder hat ihr diese Falle irgendein böser Mensch ohne
    ihr Wissen in den Garten gestellt? Wer glaubt, wird selig, wer nichts
    weiß, muß alles glauben.

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