Kritiker unterliegt gegen Bayernstift GmbH
Die Initiative „Recht auf Stadt“ darf ihre Flugblätter mit Kritik am Seniorenheim Candis vorerst nicht mehr verbreiten. Sprecher Kurt Raster denkt über Berufung gegen die Eilentscheidung nach.
Niederlage für den Aktivisten Kurt Raster: Am Donnerstag erließ das Landgericht Regensburg eine Einstweilige Verfügung, die es ihm bzw. der Initiative „Recht auf Stadt“ untersagt, ein Flugblatt mit Kritik an Zuständen im Seniorenheim Candis weiterhin zu verbreiten. Ein Vergleich zwischen Raster und der Betreiberin Bayernstift GmbH war vor knapp zwei Wochen gescheitert.
Das Unternehmen wollte insgesamt acht Behauptungen auf dem Flugblatt unterlassen wissen, die (vermeintliche) Missstände in seinem Regensburger Pflegeheim anprangerten. Raster hingegen pochte einerseits darauf, dass er die Vorwürfe belegen könne, andererseits bezögen sich nicht alle Kritikpunkte explizit auf das Candis. Generell müsse hier dem Recht auf freie Meinungsäußerung Vorrang gewährt werden, so Rasters Argumentation.
Gericht: Recht auf freie Meinungsäußerung nicht berührt
Dem mochte Richterin Sabine Mühlbauer in ihrer Entscheidung nicht folgen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei hier auch nicht berührt. Es gehe vielmehr um Tatsachenbehauptungen. Und diese müsse Raster auch beweisen. Die Belege, die Raster für seine Kritik anführt – eigene Interviews mit früheren Beschäftigten und einen Beitrag aus der BR-Sendung quer – seien dafür aber nicht ausreichend. Zum Teil seien die Aussagen veraltet, zum Teil nicht korrekt wiedergegeben. Und es sei nicht Aufgabe der Bayernstift GmbH, ihrerseits zu beweisen, dass die Vorwürfe nicht zuträfen.
Raster erklärte gegenüber unserer Redaktion, er werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Dann werden wir sehr wahrscheinlich in Berufung gehen.“ Die bisher vom Gericht genannten Gründe seien „hanebüchen“.
Initiative geht gegen „Skandalurteil“ in Berufung » Regensburg Digital
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