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Krematorium Regensburg: Gefahren für Umwelt und Mitarbeiter werden vertuscht

Zu den Skandalen um verbrannte Organe, Knebelverträge mit Bestattern, Betrug beim Urnenversand und gestohlene Kollektegelder im Regensburger Krematorium ist spätestens seit November ein weiterer hinzu gekommen: Durch die defekten Anlagen wurden hochgiftige Stoffe ungefiltert an die Umwelt abgegeben und die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet. Die verantwortlichen Stellen bei der Stadt Regensburg haben diese gravierende Missstände seit Jahren vertuscht, gegenüber den Stadträten verharmlost und diese bestenfalls selektiv informiert. Ein unabhängiges Instituts bezeichnet die Zustände in Regensburg und die Ausführungen gegenüber dem Stadtrat in einer Stellungnahme als „unhaltbar“. Die Strafanzeige eines früheren Mitarbeiters wegen Körperverletzung erstreckt sich mittlerweile auch auf Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Experten plädieren schon seit Jahren für einen kompletten Neubau des maroden Krematoriums Regensburg. Foto: rw

Experten plädieren schon seit Jahren für einen kompletten Neubau des maroden Krematoriums Regensburg. Foto: rw

Der Tagesordnungspunkt kam ungeplant und überraschend. Entgegen früherer Darstellungen hatte die Stadtverwaltung die Erneuerung der Rauchgasanlagen im Krematorium Regensburg für den 23. November auf die Tagesordnung des Verwaltungs- und Finanzausschusses gesetzt. Für die bis dahin nur angedachten Baumaßnahmen wurden nun außerplanmäßige Mittel von rund einer Million Euro bewilligt, weitere Kosten wurden angedeutet. Der zuständige Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig begründete die Erneuerung gegenüber den Stadträten mit schlichter Arithmetik: Alle 25 Jahre müsse man die Technik halt erneuern. Als Stadt mit Vorbildfunktion sei man zudem stets bedacht, die Filter- und Anlagentechnik zur Einäscherung zu optimieren. Der eigentliche Anlass für die beschlossene Erneuerung der Rauchgasanlagen dürfte allerdings weniger darin, sondern in der Strafanzeige des vor kurzem entlassenen ehemaligen stellvertretenden technischen Leiters des Krematoriums Georg B. zu finden sein.

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Strafanzeige wegen Körperverletzung

B. hatte wegen der Schadstoffbelastung an seinem Arbeitsplatz Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den ehemaligen Krematoriumsleiter Armin W., den für das Krematorium zuständigen Amtsleiter des Bürgerzentrums Peter Müller, den Rechtsreferenten Wolfgang Schörnig und die Bürgermeisterin Getrud Maltz-Schwarzfischer gestellt. Die aus dem laufenden Krematorium-Betrieb resultierenden Schadstoffbelastungen für Personal und Umwelt wurden in der entsprechenden Sitzung zwar angerissen, aber alles andere als vorbehaltlos, vollständig und nachvollziehbar dargelegt. Die andauernden technischen Mängel und die toxischen Schadstoffe, die im sogenannten Havarie-Fall in Form von nicht gefiltertem Abgas austreten, wurden beispielsweise nach allen Regeln der Desinformation vernebelt und verschleiert.

Recherchen von regensburg-digital belegen nun, dass seit Jahren bekannte gravierende Mängel an der mehrfach veränderten Anlagentechnik bestehen. Ein ordnungsgemäßer Betrieb des städtischen Krematoriums war unter diesen Bedingungen bereits seit längerem nicht mehr möglich.

Zum besseren Verständnis der komplexen Problematik zunächst eine kurze Skizze der Anlagentechnik und der emissionsrechtlichen Grundlagen.

Zur Technik im Krematorium

Für die Einäscherung von menschlichen Leichen gibt es in Regensburg seit 1969 zwei sogenannte Etagenöfen. Das Hauptgebäude, die beiden Öfen und der weithin sichtbare Kamin stammen noch aus dieser Zeit, diverse Anlagenteile und automatische Steuerungen kamen seither hinzu oder wurden erneuert. Mit der seit 1997 gültigen „Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung“ (27. BImSchV) müssen auch in Regensburg strenge immissionsschutzrechtliche Bestimmungen zur Luftreinhaltung eingehalten werden.

Eine hierzu im Krematorium installierte katalytische Abgasreinigung musste bereits 2004 wieder demontiert und durch das jetzige Reinigungssystem ersetzt werden. In diesem aus zwei eigenständigen Ofenlinien bestehenden System werden die heißen Abgase aus der jeweiligen Brennerkammer (die von Gasbrennern auf einer Mindesttemperatur von 850 Grad gehalten werden soll) mit Hilfe wassergekühlter Wärmetauscher und durch Vermischung mit kalter Frischluft auf unter 150 Grad abgekühlt. Die dadurch entzogene Wärmenergie wird hierbei über Ventilatoren, die auf dem Flachdach montiert sind, fast gänzlich an die Umgebung abgeben (Nebenbei: Mit dieser Energiemenge könnte man ein größeres Schwimmbad beheizen.).

3.000 Verbrennungen pro Jahr

Zur besseren Ausscheidung der im Abgas enthaltenen Schadstoffe und Stäube wird im nächsten Schritt eine körnige Mischung aus Kalk und Aktivkohle (das sogenannte Sorbalit) eingeblasen und alles zusammen mit nachgeschalteten Filterschläuchen ausgefiltert. Das somit gereinigte Rauchgas der beiden Ofenlinien wird zuletzt über den bereits erwähnten gemeinsamen Kamin an die Umwelt abgeben.

Da die Abgase aus den Verbrennungsöfen auf dem regulären Weg zum Kamin massive Strömungswiderstände überwinden müssen, ist in jeder Ofenlinie kurz vor dem Kamin jeweils ein Saugzug-Gebläse installiert, das von einem leistungsstarken Elektromotor angetrieben wird. Dieser Saugzug soll den „Unterdruck“ erzeugen, den Amtsleiter Peter Müller in der oben genannten Ausschuss-Sitzung wie einen allzeit wirkenden Schutzpatron ins Feld führte. Laut Müllers naiver Darstellung würde dieser „Unterdruck“ stets eventuell auftretende Schadstoffe ohne die Gefährdung seiner Mitarbeiter nach außen leiten.

Nach Auskunft der städtischen Pressestelle entstehen durch die Abgasreinigung im Regensburger Krematorium jährlich bei rund 3.000 Kremationen circa 2.000 Kilogramm Sondermüll, der in der Sonderabfall-Deponie in Baar-Ebenhausen entsorgt werde.

TÜV-Messungen sagen kaum etwas über Giftstoffe aus

War bis 2010 Leiter des Umweltamts und ist auch jetzt der zuständige Foto: Archiv

War bis 2010 Leiter des Umweltamts und ist jetzt als Rechtsreferent mit zuständig für das Krematorium: Dr. Wolfgang Schörnig. Foto: Archiv

Wesentliches Ziel der oben erwähnten „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (27. BImSchV) ist es, den Austritt von Luftschadstoffen zu reduzieren. Seitdem gilt es Emissionsgrenzwerte für Staub (10 mg/m³), Kohlenstoffmonoxid (50 mg CO/m³), restlichen Kohlenstoff (Gesamtkohlenstoff 20 mg/m³) und die hochgiftigen Dioxine und Furane (PCDD/F 0,1ng/m³) einzuhalten. Die technische Umsetzung dieser Verordnung und das dafür notwendige hochkomplexe Regelwerk zur Messung der Abgase bestimmt die sogenannte technische Richtlinie VDI 3891, die regelmäßig gemäß dem Stand der Technik aktualisiert wird.

Die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte werde, so die städtische Pressestelle, alle drei Jahre überprüft. Laut den wiederkehrenden Messungen des TÜV SÜD seien die gesetzlichen Vorschriften auch eingehalten worden. Über die tatsächlich vom Regensburger Krematorium ausgehenden Giftstoffe für Umwelt und Personal sagen dieses TÜV-Messungen aber wenig aus – so wenig wie jene, die im Zuge des andauernden Abgasskandals bei Diesel-Motoren angestellt geworden sind.

Die alltäglichen technischen Probleme zeigen sich eher in den Ergebnissen der kontinuierlichen Kohlenmonoxid-Messungen, die von Angestellten des Krematoriums selber ausgeführt und zu Stundenmittelwerten umgerechnet werden. Da die Einäscherung von menschlichen Leichnamen in einem unsteten, schwer zu regelnden Verbrennungsprozess geschieht und dabei gewisse Spitzenwerte unvermeidbar sind, dulden die Überwachungsbehörden in der Praxis für ältere Anlagen eine Verletzung der Grenzwerte: Drei Prozent der Stundenmittelwerte dürfen die Emissionsgrenze überschreiten – egal um welchen Faktor.

Die Stadt kontrolliert sich selbst

Die Überwachung der korrekten Abgasmessung und der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte des Krematoriums obliegt der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde, im kreisfreien Regensburg dem städtischen Umweltamt. Das übergeordnete bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) berät und unterstützt das Umweltamt hierbei fachlich. Anders als das Umweltamt kann das LfU nur Hinweise geben, aber nicht mit konkreten Zwangsmitteln oder Konsequenzen einschreiten.

Von 1991 bis 2010 leitete das städtische Umweltamt der oben genannte Jurist Wolfgang Schörnig, der im direkten Anschluss daran zum Rechtsreferenten aufgestiegen ist. Aktuell gehört zum Dienstbereich von Schörnig auch das Amt Bürgerzentrum, dem wiederum die Abteilung Bestattungswesen und das Krematorium untergeordnet sind.

Da bei solcherlei Konstellationen gewisse Interessenskonflikte auf der Hand liegen, verwundert es nicht, wenn Schörnig den Stadtrat hinsichtlich der Sachlage und Altlasten des Krematoriumsbetriebs eher nebulös, denn vorbehaltlos informiert. Seitdem in Regensburg eine bunte Koalition regiert (2014), ist das Umweltamt dem dritten Bürgermeister Jürgen Huber (Grüne) untergeordnet. Da Jürgen Huber sich seit längerem im Krankenstand befindet, stand er für eine Stellnahme nicht zur Verfügung.

Überschreitungen schon seit 2014

In Ergänzung zur schriftlichen Vorlage erklärte Referent Wolfgang Schörnig in der Finanzausschuss-Sitzung vom 23. November 2017, dass sich anlässlich der Überprüfung der laufenden Kohlenmonoxid-Messungen (CO) im Oktober 2016 herausgestellt habe, dass einige erhöhte Werte („Ausreißer“) darunter seien. Tatsächlich sind diese CO-Überschreitungen aber seit vielen Jahren bekannt.

Nach Auskunft des Landesamts für Umwelschutz wurden CO-Grenzwertüberschreitungen anhand der Jahresprotokolle bereits für die Jahre 2014 und 2015 beim städtischen Umweltamt moniert. Im Jahr 2016 nahm die Anzahl der CO-Grenzwertüberschreitungen sogar noch zu, auch für das laufende Jahr 2017 ist eine hohe Anzahl dokumentiert. Darüber hinaus rügte das LfU bereits im Jahr 2016 eine fehlerhafte Messwerterfassung. Konkret wurde bemängelt, dass man in Regensburg für die Erfassung des CO-Stundenmittelwertes über eine kurze Zeitdauer hinweg kontinuierlich messe, was „nicht der bundeseinheitlichen Praxis“ entspreche. Die Aussagekraft solcher Messungen gilt als wertlos.

Aus einem der Redaktion vorliegenden Schreiben geht indes hervor, dass das städtische Umweltamt das zuständige Amt 33 (Bürgerzentrum) im Juli 2017 aufgefordert hat, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und eine Ursachenanalyse durchzuführen: „Darauf aufbauend ist eine Maßnahmenplanung zu erstellen, um die CO-Emissionen zu reduzieren.“ Ob das Umweltamt die aktuelle Ankündigung der Sanierung als hinreichende Gegenmaßnahme akzeptiert hat, ist nicht bekannt.

Falsche Messwert-Erfassung und problematische Messgeräte

Foto: rw

Ventilatoren auf Flachdach blasen Wärmeenergie in die Umgebung. Foto: rw

Ein weiteres Problem der Messwerterfassung ergibt sich aus dem relativ kleinen Messbereich (0 – 750 mg/m³) der benutzten Messgeräte. Unserer Redaktion liegt eine Stellungnahme des IFU Instituts Saalfeld vor, einer staatlich anerkannten Messstelle (gem. § 29b BimSchG). In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass mit den im Regensburger Krematorium verwendeten Messgeräten „die tatsächlichen Konzentrationen an Kohlenmonoxid nicht vollständig erfasst“ würden. Die in der Finanzausschuss-Sitzung vom 23. November 2017 angegebenen Überschreitungen seien „somit als zu niedrig (falsch negativ) anzusehen“.

Ebenso sei es irreführend, die tatsächlichen Überschreitungen der CO-Emissionsgrenzwerte mit einer unzulässigen Jahres-Mittelwertbildung entkräften zu wollen, wie dies in der Ausschuss-Sitzung geschehen ist. Dass im Regensburger Krematorium Verbrennungsabgase und Kohlenmonoxid in den Innenraum austreten können, bezeichnet der Leiter der IFU-Messstelle, Dr. Jörg Bachmann, als „unhaltbar“.

Diese Verbrennungsabgase enthielten Schadstoffe wie „Ruß, toxische organische Komponenten (chlorierte Dioxine und Furane, PCB, PAK u. a.), Schwermetalle (Quecksilber, Blei, Zink u. a.), in der Nuklearmedizin eingesetzten Radionuklide (z. B. 131I, 198Au, 60Co u. a.) sowie saure Bestandteile (z. B. Chlorwasserstoff – HCl)“, so Bachmann weiter. Diese Schadstoffe könnten „die Gesundheit der Mitarbeiter im Krematorium direkt beeinträchtigen“. Mit Blick auf die Ausführungen von Schörnig und Müller in der Ausschusssitzung vom November schreibt Bachmann:

„Diese Beeinträchtigung nur auf das Kohlenmonoxid zu reduzieren und durch Lüften der Räume diese Belastung zu beseitigen ist nicht ausreichend.“

Gesundheitsgefährdende Staubbelastungen

Die seit vielen Jahren vorliegende Staubbelastung im Krematorium hat Anfang 2016 auch die Abteilung Arbeitssicherheit des Regensburger Personalamts auf den Plan gerufen. In einer personenbezogenen Messung am Arbeitsplatz wurde für Stäube (E- und A-Staub) und Schwermetalle (Hg, Pb, Ni, Cr) mit 48,28 mg/m³ eine fast fünffache Überschreitung des Grenzwertes (10 mg/m³) festgestellt. Der damalige Befund besagt eindeutig, dass „bisherige Schutzmaßnahmen nicht ausreichend“ sind. Als zu ergreifende Schritte zur Sicherung der Arbeitssicherheit „sollten expositionsmindernde Maßnahmen eingeleitet werden und anschließend durch weitere Arbeitsplatzmessungen kontrolliert werden.“ Erst danach solle die Verwendung von Atemschutzgeräten, die seit einigen Jahren Praxis ist, zum Zug kommen.

Obwohl die Messung überhöhter Staub-Belastungen für das Personal des Krematoriums in der besagten Finanzausschuss-Sitzung vom 23. November 2017 verschwiegen wurde, tauchen diese in der Beschlussvorlage gleichwohl verklausuliert auf. So heißt es etwa, die Erneuerung der Abgasanlagen werde „den Arbeitsschutz in Bezug auf das Händling der Flugasche und des Filterstaubes erheblich verbessern“. Und: Die Installation einer maschinelle Lüftung an der Knochenmühle und am Aschesortierplatz solle Abhilfe gegen die gegebenenfalls zu hohe „Konzentration von chemisch belastetem Staub in den Arbeitsräumen“ schaffen, wegen der „derzeit eine Staubschutzmaske getragen werden“ müsse.

Erst die Strafanzeige brachte Bewegung

Die diversen Schadstoffbelastungen für das Personal aus dem regulären Krematoriums-Betrieb sind seit vielen Jahren bekannt. Erst die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Anzeige des ehemaligen Mitarbeiters Georg B. scheinen Bewegung in die verkrusteten Strukturen des Krematoriumsbetriebs gebracht zu haben.

Neben den Problemen, die aus dem regulären Betrieb der Einäscherungs- und Filteranlagen resultieren, gibt es seit Jahren die bereits erwähnten Havarie-Fälle. Auch diese wurden in der Debatte des Finanzausschusses mit Phrasendrescherei überdeckt. So hat Referent Wolfgang Schörnig gegenüber den anwesenden Stadträten sogar versucht, den Betrieb eines Krematoriums zu verniedlichen und ihn mit dem eines häuslichen Kaminofens gleichzusetzen:

„Wer von Ihnen einen Kaminofen hat, ja, der produziert Kohlenmonoxid, ja. Und, darum geht es im Wesentlichen. Um Stoffe, die aufsteigen, ja.“

Havarie-Fall: Ungefilterte Abgase belasten Umwelt und Personal

Störfall: Die Rauchgase strömen ungefiltert in den Arbeitsbereich der Mitarbeiter des Krematoriums.

Störfall: Die Rauchgase strömen ungefiltert aus der Sargeinfahrt in den Arbeitsbereich des Krematoriums.

Wie kommt es zu einem Störfall im Einäscherungsbetrieb, der in der Vorlage des Finanzausschusses als „Havariefall“ bezeichnet wird? Laut Auskunft der städtischen Pressestelle (die beschönigend von „Störungen“ spricht) kam und kommt es vor allem dann zu diesen irregulären Betriebszuständen, wenn die Wärmetauscher überlastet sind, oder die Abgas-Temperatur vor den Gewebefiltern auf über 150 Grad steigt. In diesem Fall wird (zum Schutz der Anlage) der laufende Verbrennungsprozess abgewürgt, indem das Saugzug-Gebläse und die Zufuhr von Verbrennungsluft abgestellt und das sogenannte Bypass-Ventil geöffnet wird.

Die daraufhin entstehenden hochtoxischen Schwelgase werden dann ungefiltert auf direktem Wege – das heißt: durch den offenen Bypass – über den Kamin an die Umwelt abgegeben. In diesem nicht bestimmungsgemäßen Betriebszustand, der auch als „Bypass-Fall“ bezeichnet wird, strömen Schwelgase über Undichtigkeit in der Anlagentechnik oder durch Öffnungen der Brennerkammern aber auch in die Innenräume des Krematoriums.

Bilder und Videos dokumentieren diesen irregulären Betriebszustand eindrücklich. Für die dabei ausgestoßenen Schadstoffe existieren keine Messwerte, nicht zuletzt da jedes Messgerät mit den hochgiftigen Schwelgasen überfordert wäre.

Abhilfe gegen Havarie-Fälle?

Nach den Darstellungen der Stadtverwaltung resultiert die nun beschlossene Erneuerung der Abgasanlagen nicht aus den Havarie-Fällen oder strukturellen Anlagenmängeln. Vielmehr würde die Stadt, gemäß ihrer Vorbildfunktion, eine nicht mehr optimal aber ordnungsgemäß laufende Anlage präventiv erneuern, um auch zukünftig alle Emissionsgrenzwerte einzuhalten zu können. Als Sofortmaßnahme habe man bereits Mitarbeiter geschult, eine neue Feuerungsregelung installiert und Leichen mit einem Gewicht von über 120 Kilogramm nur noch in der angeblich besser funktionierenden Ofenlinie 2 verbrennen lassen.

Was soll darüber hinaus an technischen Veränderungen vorgenommen werden? Laut dem von Wolfgang Schörnig im Finanzausschuss vorgestellten Vorlagebericht soll im Zuge der Erneuerung der Abgasanlage die Leistungsfähigkeit der wassergekühlten Wärmetauscher vergrößert werden, um Havarie-Fälle zu vermeiden. Doch genau hier liegt das zentrale Problem: Die beengten Platzverhältnisse im Regensburger Krematorium ließen bereits bei der letzten Modernisierung der Filteranlagen von 2004 einen Abgaswärmetauscher mit der eigentlich notwendigen Größe nicht ohne Weiteres zu. Von daher plädieren Anlagenbauer dem Vernehmen nach seit Jahren für einen Neubau, der die erforderlichen, zum Teil über vier Meter hohen technischen Anlagengruppen ohne räumliche Beschränkungen aufnehmen könnte.

Fast jede Woche ein Störfall

Anders als Amtsleiter Peter Müller in der besagten Finanzausschuss-Sitzung vorgab, traten die Bypass-Fälle auch nach September diesen Jahres auf (in der Ofenlinie 2 sogar häufiger als im Sommer) und ihre Häufigkeit kann durchaus beziffert werden. Auf Anfrage von regensburg-digital teilt die städtische Pressestelle mit, dass allein im Jahre 2017 bis Ende November dreißig Störvorfälle in der Ofenlinie 1 und dreizehn in der Ofenlinie 2 aufgetreten seien. Insgesamt also fast jede Woche eine Havarie.

Die Anzahl der Störfälle für die vorherigen Jahre wurden trotz detaillierter Anfrage bei der Pressestelle nicht mitgeteilt. Da die aufwendige Feuerungsregelung für beide Ofenlinien als Sofortmaßnahme gegen Störfälle und Grenzwertüberschreitungen erst im Frühjahr 2017 erneuert wurde, ist von einer wesentlich höheren Störfall-Häufigkeit für die Jahre vor 2017 auszugehen.

Wie lange kann der irreguläre Bypass-Betrieb dauern? Hierzu teilte die städtische Pressestelle mit, dass der kürzeste einige Sekunden und der längste im September 2017 „sechs Stunden 20 Minuten und 25 Sekunden“ gedauert habe. Hierbei sei aber, so die städtische Auskunft weiter, zu berücksichtigen, dass „das Rauchgas nach einer bestimmten Zeit aber nicht mehr anfiel, da der Ofen irgendwann leer“ gewesen sei.

Das verschwundene Betriebsbuch

Im Widerspruch zur Angabe des zuständige Amtsleiters Peter Müller gegenüber den Stadträten, wonach in Regensburg kein ordnungsgemäßes Betriebsbuch geführt worden sei, verlangen die bayerischen Fachbehörden genau dies. So besagt das vom bayerischen LfU herausgegebene „Handbuch für bayerische Krematorien“ (Stand 2012) unumstößlich:

„Grundsätzlich gilt es Betriebsstörungen lückenlos zu dokumentieren (Betriebshandbuch, Ereignisdatei im Prozessleitrechner) und die Störquelle umgehend zu beseitigen.“

Mit Hilfe einer technischen Betriebsdokumentation, die zudem für alle Mitarbeiter „griffbereit vor Ort, zur Verfügung stehen“ müsse, müsse das Betriebspersonal bei Störfällen schnell und effektiv zu Gegenmaßnahmen in der Lage sein, „um Personen- und Sachschäden sowie schädigende Umweltauswirkungen (z.B. Bypassfälle) abzuwenden.“ Darüber hinaus fordert auch die bundesweit gültige Vorschrift zur kontinuierlichen Messung der Emissionen seit Anfang 2017 „die Erfassung und Speicherung der Zeiten mit Bypass-Betrieb“.

Obwohl auch die anscheinend exakten Angaben der städtischen Pressestelle zu den „Havarie-Fällen“ ohne den Rückgriff auf ein Betriebsbuch nicht möglich sein dürften, bestreitet Amtsleiter Peter Müller die Existenz eines solchen eigenartigerweise. Darüber hinaus disqualifizierte sich Müller in der besagten Ausschusssitzung mehrfach mit unglaublichen Aussagen.

“Ausrauchen” unvermeidbar?

Der Havarie-Fall, Müller spricht von „Ausrauchen“, sei etwa wegen dem Bypass konstruktionsbedingt und unvermeidbar. Zumal es bei der Einäscherung von Personen auch unbekannte Situationen gäbe, trete das „Ausrauchen“ „äußerst selten“ auf, so Müller. Als ob er auf die ruchbar gewordene illegale Verbrennung von Abfälle im Krematorium hinweisen wollte, meinte Müller andeutungsvoll: „Und sie wissen ja nicht, was in dem Sarg drinnen ist.“

Nebenbei: Da Peter Müller zuvor Leiter der Verwaltung des städtischen Evangelischen Krankenhauses gewesen ist, dürfte er zumindest von der anrüchigen Regensburger Kremierungspraxis wissen, Amputate aus dem Krankenhaus im städtischen Krematorium zu verbrennen.

Desinformation statt Offenlegung der Mängel

Die Stadtverwaltung vermied es bislang, öffentlich von einem Neubau oder der Notwendigkeit einer grundlegenden Sanierung zu sprechen. Trotz Nachfragen im Finanzausschuss wurden die Problematik der Messgeräte, der Messwerterfassung und die überhöhte Belastung durch giftige Stäube verschwiegen. Die oben genannten allwöchentlichen Havarie-Fälle wurden selbst dem bayerischen Landesamt für Umweltschutz (LfU) nicht gemeldet. Laut Auskunft des Pressesprechers des LfUs sei man mit den sogenannten Bypass-Fällen des Regensburger Krematoriums bislang „nicht befasst“ gewesen.

Was man in der oben genannten Finanzausschuss-Sitzung auch nicht zu hören bekam, ist, dass das LfU das überwachende Regensburger Umweltamt generell darauf hingewiesen hatte, dass zur Gewährleistung eines verordnungsgemäßen Betriebs „i. d. R. nach 4.000 Kremationen die Ofenausmauerung zu erneuern ist.“ Bei 3.000 Einäscherungen pro Jahr und zwei Ofenlinien müsste dies rechnerisch gesehen regelmäßig nach gut zweieinhalb Jahren Betriebsdauer geschehen. Ob die Ofenausmauerung tatsächlich in diesem Intervall erneuert wurde und wird, ist unbekannt.

Die Aussagen der Verwaltung ändern sich je nach Adressat

Je nachdem, wer Adressat der städtischen Informationspolitik ist, divergieren die Sachaussagen beträchtlich. So war etwa aus der Pressestelle des Landesamts für Umweltschutz zu erfahren, dass das städtische Umweltamt bereits im Sommer dieses Jahres an das LfU meldete, dass „mittlerweile eine grundlegende Sanierung bzw. ein Neubau des Krematoriums im Investitionsplan der Stadt aufgenommen worden“ sei.

Die Strafanzeige wegen Körperverletzung erstreckt sich auch auf Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Die Strafanzeige wegen Körperverletzung erstreckt sich auch auf Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Oder, um noch ein Beispiel zu nennen: Anders als in der besagten Finanzausschuss-Sitzung war von der städtischen Pressestelle auf Anfrage zu vernehmen, dass das Landesamt für Umweltschutz bereits im Oktober 2016 nach Auswertung der Abgaswerte des Jahres 2015 nicht nur eine Empfehlung abgab, wie Schörnig den Stadträten vorgaukelte, sondern einen resoluten Stadtpunkt vertrat, nämlich, „dass die Anlage in technischer und/ oder organisatorischer Hinsicht zu sanieren bzw. optimieren ist“.

Insgesamt sticht ins Auge, dass die in der Finanzausschuss-Sitzung vorgetragen Sachangaben kaum mit denen in Einklang zu bringen sind, die man zum einen direkt vom LfU oder zum anderen von der städtischen Pressestelle erhält.

Kommentar: Die Vertuschung muss ein Ende haben

Zu den skandalösen Praktiken im Regensburger Krematorium, wegen derer die Staatsanwaltschaft seit Monaten ermittelt (Illegale Verbrennung von Abfall, Betrug bei den Abrechnungen für den Versand von Urnen, Knebelverträge für Bestatter, Störung der Totenruhe, Diebstahl, etc.), gesellt sich offensichtlich ein unglaublicher nachlässiger Umgang mit giftigen Schadstoffen. Diese verpesten schon im regulären Betrieb die Arbeitsplätze des Personals und im sogenannten Bypass-Fall neben dem Personal auch noch die Umwelt. Die irreführende und vertuschende Informationspolitik des Rechtsreferenten Wolfgang Schörnig und des Amtsleiters Peter Müller schlagen dem (Gift-)Fass Krematorium den Boden aus.

Die stellvertretende Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer täte gut daran, diesen Ungeheuerlichkeiten und Ablenkungsmanövern endlich Einhalt zu gebieten und die Öffentlichkeit vorbehaltlos zu informieren. Statt die unglaubliche Praxis weiter mit dem verlogenen Mäntelchen einer angeblich vorbildlich handelnden Stadtverwaltung dilettantisch zu überdecken.

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Kommentare (10)

  • des bin i

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Beleidigungen.

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  • mkv

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    Preiswürdig – Einschaltung Externer – Bürgerveranstaltung – Rechtsgrundlagen

    Nun, ich erachte den vorstehenden Bericht als preiswürdig im Sinne der Aufklärung und des Vorsorgeprinzips.

    Die durch die 27. BImSchV geschützten Rechtsgüter haben und werden die StA und die landesrechtliche Aufsicht auf den Plan rufen. Die Frage wird sich je nach Ergebnis der festzustellende Fakten ggf. auch hier stellen: “TOO BIG TO JAIL”?

    Ich gehe davon aus, dass die unmittelbar Betroffenen Anwohner am Hügel über der Donau ihre Rechtspositionen durchzusetzen wissen.

    Die Rechte nach dem Umweltinformationsgesetz sollten die Bürgermeisterin unverzüglich veranlassen, Roß und Reiter bei Einschaltung externen (!) unabhängigen Fachwissens zu nennen und mittels einer Pressekonferenz, besser: öffentlichen Bürgerveranstaltung umfänglich aufzuklären.

    Rechtsgrundlagen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_27/__14.html
    https://dejure.org/gesetze/BImSchG/62.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__41.html
    Straftaten gegen die Umwelt
    http://stgb-online.de/umwelt.html
    https://www.stmuv.bayern.de/service/recht/doc/bussgeld_umwelt_1211.pdf
    BayUIG
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG?AspxAutoDetectCookieSupport=1

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  • 1234

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    Anhand der Anzahl der Kommentare kann man sehen, dass das wohl die Bürger nicht wirklich interessiert. Schade, denn so wird es nie eine “Aufklärung” geben.

    Weiß man eigentlich schon, was gestern in der nicht öffentlichen Sitzung besprochen/beschlossen wurde?

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  • R.G.

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    Offensichtlich fehlt eine Koppelung bestimmter Notknöpfe an eine externe Stelle, sodass unmittelbar Schutzmaßnahmen für Vorbeigehende, Anrainer und Mitarbeiter etc. getroffen werden können, und zwar für die ganze Dauer des Fehlbetriebs plus x Minuten.

    Mit Auftreten des Störfalles sollte sofort von allen Schutzmasken der höchsten Klasse angelegt werden, würde ich meinen.
    Der Aufenthalt im Umkreis wäre wohl nicht anzuraten.

    Nach der Abgabe von kontaminierter Luft in den Innenraum bei Bypass-Betrieb wäre eine professionelle Entlüftung der Innenräume durch z.B. eine Feuerwehr, und eine vollständige Dekontaminierung zu erwarten, schon zum Schutz der Angehörigen der Einzuäschernden.

    Selbst bei stets ordnungsgemäßem Betrieb würde ich bei der Normalreinigung der Räume Staubsauger mit Filtern besser als Hepa-Standard als Pflicht ansehen, das Reingungspersonal müsste nach meinem Empfinden dabei Schutzmasken tragen.

    Bezüglich der radioaktiven Belastung glaube ich mich an ein Engagement der PLAGE-PLATTFORM GEGEN ATOMGEFAHREN Salzburg zu erinnern, in der man sich konkret mit der Intensität und Dauer der Kontamination von Räumen nach medizinischen Therapien auseinandersetzte, indem man selbst Messung machte.

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  • Tröster

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    Gratulation! Das ist wirklich ein exzellent recherchierter Artikel, der hoffentlich nicht folgenlos bleibt.

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  • Petry

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    Respekt !!
    chapeau !!! Exzellent recherchiert !
    Ich hoffe das sich in dieser Stadt endlich was ändert.

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  • Rosalia Genoveva

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    Also, als Christ tät ich mich, wenn ich verbrennt werden sollt, nur mit Gasmaske und im Schutzanzug einäschern lassen.

    Weil wenn bei der Auferstehung alles wieder lebendig werdt, möcht ma net verstaubt und verquecksilbert von am angeblichen Bypass, auf ewig Halleluja krächzen müssn. Schadt ja der Stimme, das Feinpartikelzeug.

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  • Aus dem Redaktionstagebuch 2/18 » Regensburg Digital

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    […] Der Tagesordnungspunkt ging kurz und schmerzlos über die Bühne: Unter einigen bissigen Bemerkungen von Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer („Man kann ja der Meinung sein, dass diese Fragen nochmal beantwortet werden müssen.“) beschlossen die Stadträte im Verwaltungsausschuss einstimmig, dass die Verwaltung den umfangreichen CSU-Fragenkatalog zu den Missständen im Regensburger Krematorium (unser Bericht vom Dezember) schriftlich beantworten muss. In einer vorhergehenden Sitzung hatten sich die Verantwortlichen bei der Stadtverwaltnung in teils … […]

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