Krematorium: Der schwerste Vorwurf löst sich in Rauch auf
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen städtische Verantwortliche wegen des Verdachts der Körperverletzung von Beschäftigten des Krematoriums Regensburg mangels Tatnachweis eingestellt. Ein früherer Mitarbeiter hatte zuvor schwere Vorwürfe erhoben und mehrere Strafanzeigen gestellt.
Langsam bleibt nicht mehr viel übrig von den strafrechtlichen Vorwürfen in Zusammenhang mit dem Krematorium Regensburg. Bereits im Juni hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Verbrennung von Pathologieabfällen und Körperteilen in den Särgen Verstorbener eingestellt. Dabei bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht, dass sich das Entsorgen von Leichenteilen so abgespielt hat, wie unter anderem von einem ehemaligen Mitarbeiter auch öffentlich geschildert, allerdings stuften die Ermittler die Schuld als gering ein, teils seien die Taten verjährt und teils konnte kein direkter Tatnachweis geführt werden. Das ist im Fall der heute per Pressemitteilung verkündeten Einstellung anders.
Kein Hinweis für bewusstes Inkaufnehmen von Gesundheitsgefährdung
Der Vorwurf der Körperverletzung im Amt, den der ehemalige Mitarbeiter Georg B. in mehreren Strafanzeigen, aber auch öffentlich (unter anderem bei regensburg-digital) erhoben hatte, „konnte nicht erhärtet werden“, schreibt Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller hier klipp und klar. B. hatte angeprangert, dass es im Krematorium immer wieder zu Störfällen gekommen sei, bei denen Kohlenmonoxid und giftige Stäube in die Mitarbeiterräume als auch in die Umwelt gelangt seien. Den Verantwortlichen bei der Stadt sei dies bekannt gewesen, aber sie hätten das in Kauf genommen. Diese Vorwürfe konnte die Staatsanwaltschaft durchweg nicht erhärten. Dabei geht es weniger darum, ob es tatsächlich Mängel beim Betrieb des Krematoriums gegeben hat und gibt – dies haben Recherchen von regensburg-digital in der Vergangenheit ebenso belegt wie der vom Stadtrat gefasste Beschluss, die Anlage für über drei Millionen Euro komplett zu sanieren.
Allerdings konnten die Ermittler keine Beweise dafür finden, dass „etwaige körperliche Beeinträchtigungen bei den Mitarbeitern (…) konkret auf etwaige Mängel der Krematoriumsanlage oder des Arbeitsschutzes zurückgeführt werden könnten“. Ebenso wenig bewiesen werden konnte, dass es in Zusammenhang mit Störfällen „zu konkreten Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter gekommen ist, die von den Verantwortlichen in Kenntnis der Mängel der Anlage bewusst in Kauf genommen worden wären“. Ganz generell hätten sich keine Anhaltspunkte „für etwaige schädliche Auswirkungen einer festgestellten Überschreitung der zulässigen Grenzwerte beim Kohlenmonoxidausstoß der Anlage“ auf die Gesundheit von Menschen ergeben.
Keine Ermittlungen gegen die Bürgermeisterin
Der ehemalige Mitarbeiter hatte in Zusammenhang mit den von ihm erhobenen Vorwürfen Strafanzeige gegen mehrere leitende Mitarbeiter der Regensburger Stadtverwaltung gestellt, auch gegen Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Gegen letztere hätten sich „keinerlei Verdachtsmomente ergeben“, so Pfaller, entsprechend sei in ihrem Fall „kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden“.
Bereits bei einer Begehung des Krematoriums durch das Gewerbeaufsichtsamt Anfang September sahen die Prüfer “in punkto Arbeitsschutz derzeit keinen Anlass zur Stilllegung des Krematoriums”. Anlass der Überprüfung war ein Brief von CSB-Stadtrat Christian Janele.
Zwei Ermittlungskomplexe stehen noch aus
Damit sind die zwei Vorwürfe, die am meisten für öffentliche Aufregung gesorgt hatten vom Tisch. Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts, dass Kollektegelder unterschlagen wurden – auch das hatte Georg B. angeprangert und seine eigene Beteiligung unumwunden eingeräumt. Weitere Ermittlungen laufen wegen des Verdachts, dass beim Urnenversand betrogen worden sei. Wann man hier zu Ergebnissen komme sei bislang noch nicht absehbar, so Pfaller.
R.G.
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Prozesse zum Thema( Arbeits-)Umweltbedingte Schädigung konnten bisher nur in *Ländern mit Beweislastumkehr* zu Gunsten der Erkrankten gewonnen werden.
Hier war bei deutscher Gesetzeslage absolut nichts zu holen.
Es gibt inzwischen meines Wissens auch keinen Facharzt mehr, der sich auf die Seite der Betroffenen stellt und dennoch von Gerichten für Gutachten beauftragt wird.
Erkrankte werden beinahe immer ins psychische Eck gestellt, bzw. als faule Arbeitsverweigerer “erkannt”.
Markus Panzer
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Bin doch mal gespannt, was die ganzen klugen und zumeist anonymen Kommentatoren nun sagen, da sich herausstellt, dass Volkes Meinung nicht immer richtig sein muss.Etwas weniger schäumende Kommentare und Vorverurteilungen wären gelegentlich doch mal angesagt. Aber dann wären es nicht so schön, sich hier seinen sonstigen Frust von der Seele zu schreiben.
mkv
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Giftinformationszentrum-Nord, Universitätsmedizin Göttingen
Aktuelle neue Gefahren mit
Kohlenmonoxid (CO): ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas.
Nach Jahrzehnten stark rückläufiger Zahlen beobachten die Gift
Informationszentren seit 2008 eine deutliche Zunahme von Vergiftungs fällen [10], die auch das Bundesinstitut für Risikobewertung zu wiederholten Warnmeldungen veranlass
te [25]. Im Jahr 2011 sorgten einige spektakuläre und neuartige Fälle für öffentliche Aufmerksamkeit. (*)
Deutlich erkennbar wird der (juristische) Unterschied zwischen
a) “drohender Gefahr” (PAG á la CSU, liegt bei verschiedenenen Verfassungsgerichten zur Überprüfung), das den bairischen Behörden u.a. die Wegsperrung von Menschen über lange Zeit erlaubt
und
b) (der hier einschlägigen) “konkreten Gefahr” einer Beeinträchtigung von Menschen
Nun, ich habe diese Causa kaum verfolgt. Aber klar erscheint doch: wie soll(te) dieses hochgiftige und/aber nicht wahrnehmbare Gas mit seinen Einwirkungen auf die Körper der Betroffenen in den fraglichen Vorgängen beweiskräftig festgehalten werden? Was nur durch sofortiger Sicherung von Laborblut möglich gewesen wäre.
Zitat der Uni Göttingen:
Schlussfolgerungen: Mit neuartigen Gefahrensituationen ist zu rechnen. CO-Pulsoxymeter erleichtern die präklinische Sichtung auch größerer Patientengruppen. Die sofortige Asservierung von Laborblut dient der Diagnosesicherung und Therapieentscheidung. Eine suffiziente Oxygenierung ist unabdingbar. In schweren Fällen sollte die Einweisung in ein Druckkammerzentrum erfolgen.
Zitatende
Vor diesem Hintergrund hat das offensichtliche Fehlverhalten der Handelnden nur deshalb keine strafrechtlichen Folgen, weil die Kausalität von Handlung /Unterlassen und potentielle Vergiftungserscheinungen nicht nachgewiesen werden konnte.
Die von R.G. allgemein in Umweltsachen angesprochene BEWEISLASTUMKEHR sollte in Anbetracht dieser Causa den Gesetzgeber endlich auf den Plan rufen.
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Giftinformationszentrum-N, Uni G.
https://www.giz-nord.de/cms/images/stories/Science/PCYAN/1206_Artikel_CO_Kaiser.pdf
Mathilde Vietze
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Zu Markus Panzer: Lieber Markus, Deinem Kommentar kann ich nur v o l l zu-
stimmen. Es ist wichtig, daß jemand auch mal eine unbequeme Aussage macht,
die nicht jedem gefällt. Ich werde jedoch wütend, wenn ich da gehässige Kommen-
tate und bodenlose Vorverurteilungen lesen muß, die mitunter jeder Grundlage
entbehren. Und der Frust, den sich so mancher “von der Seele” schreiben muß,
ist nicht selten hausgemacht.