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Anfrage zu Ermittlungen gegen die CSU

Korruptionsaffäre: „Verstöße gegen das Parteiengesetz standen zunächst nicht im Fokus“

Warum wurde erst so spät mit den Ermittlungen gegen den früheren OB-Kandidaten der Regensburger CSU begonnen, wollte der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler wissen. Das Bayerische Justizministerium hat nun geantwortet.

Christian Schlegl und Franz Rieger (beim Neujahrsempfang der CSU zusammen mit Markus Söder). “Alles ordnungsgemäß verbucht.” Foto: Archiv/ mb

Bereits seit Juli 2017 wurde auch gegen den früheren CSU-Oberbbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl ermittelt. Das geht aus der Antwort des Bayerischen Justizministeriums auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Franz Schindler hervor. Wie berichtet, hatten Kripo und Staatsanwaltschaft am 15. Februar sowohl die Geschäftsstelle des CSU-Kreisverbands in Regensburg als auch die Privaträume von Schlegl durchsucht. Es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz, heißt es in einer damals veröffentlichten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

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Auch Schlegl soll gestückelte Spenden – insbesondere aus dem Umfeld des aktuell wegen Vorteilsgewährung angeklagten Baulöwen Volker Tretzel – entgegengenommen haben. In einem Interview mit regensburg-digital im Januar 2017 hatte Schlegl mehr oder weniger eingeräumt, dass die Spenden, die ihm Tretzel persönlich zugesagt hatte, anschließend von verschiedenen Beschäftigten des Unternehmens überwiesen wurden. Schlegl sah in diesem Vorgehen offenbar kein Problem. „Würde es den SPD-Korruptionsskandal nicht geben, wären das bis heute völlig normale Wahlkampfspenden“, erklärte er damals auf Nachfrage. Doch das System erinnert klar an das Vorgehen bei den Spenden für die Wahlkampfkasse von Joachim Wolbergs, wenngleich es um geringere Beträge geht.

Staatsanwaltschaft: “Vorrang hatten die Korruptionsvorwürfe”

Doch warum wurde erst so spät begonnen gegen Schlegl zu ermitteln, wo doch die Ermittlungen gegen Wolbergs bereits seit Juni 2016 laufen, lautet nun eine der berechtigten Fragen von Schindler. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erklärt dies laut der Antwort des Justizministeriums damit, dass man zunächst vorrangig die im Raum stehenden Korruptionsvorwürfe aufklären wollte.

„Gegebenenfalls mitverwirklichte Straftatbestände des Nebenstrafrechts, insbesondere des Parteiengesetzes“ – wie sie nun Schlegl, aber auch Wolbergs vorgeworfen werden – seien „zunächst nicht im primären Fokus der Ermittlungen gestanden“. Auch in den ersten Durchsuchungsbeschlüssen und die ergangenen Haftbefehlen seien diese Vorwürfe „explizit nicht enthalten“ gewesen, heißt es weiter. Erstmals in der Anklage gegen Wolbergs, Volker Tretzel, Norbert Hartl und Franz W. im Juli 2017 seien dann auch diese Vorwürfe mit aufgenommen worden, heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.

„Aufgrund dieser strafrechtlichen Bewertung habe die Staatsanwaltschaft auch veranlasst, dass Erkenntnisse betreffend Wahlkampfspenden an den OB-Kandidaten der CSU (Christian Schlegl, Anm. d. Red.) unter diesem Aspekt gezielt zusammengetragen und einer Überprüfung zugeführt werden. Ermittlungen gegen ihn seien ab Mitte Juli 2017 durch die Polizei geführt worden.“

Die förmliche Registrierung dieses Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft sei im Dezember erfolgt, man habe dann die Durchsuchungsbeschlüsse gegen die CSU-Geschäftsstelle und Schlegls Wohnung „beschleunigt“ beantragt, „sodass der Vollzug der Durchsuchungsbeschlüsse am 15. Februar 2018 und damit nur etwa zwei Monate nach Eingang der Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft möglich gewesen sei“. Ob es auch Ermittlungen gegen weitere CSU-Politiker gibt – insbesondere gegen den CSU-Kreischef und Landtagsabgeordneten Franz Rieger – wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz gebe, könne man wegen „laufender Überprüfungen“ nicht mitteilen.

Gestückelt haben alle

Rieger hatte hatte Anfang Februar gegenüber dem Bayerischen Rundfunk zugegeben, für seinen Landtagswahlkampf ebenfalls Spenden aus dem Tretzel-Umfeld angenommen zu haben, offenbar nach demselben Stückel-System wie Wolbergs und Schlegl. Es liegt also durchaus im Bereich des Möglichen, dass auch Rieger noch Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz ins Haus stehen.

Doch innerhalb der Regensburger CSU scheint man in der Stückelpraxis ohnehin kein Problem zu sehen – zumindest, wenn man die öffentlichen Verlautbarungen von Rieger und Schlegl nimmt, lautet der Tenor: Alles ok. “Alles ordnungsgemäß verbucht.” Eine offensichtliche Kehrtwende zu den Forderungen nach parteinterner Transparenz, Aufklärung und Konsequenzen, die man zuvor von der SPD gefordert hatte. 

Korruption: Stadträte und Abgeordnete werden selten belangt

Dass es darüber hinausgehende Ermittlungen wegen Korruption gegen Schlegl oder Rieger geben könnte, ist dagegen eher unwahrscheinlich. Zum einen stehen solche Vorwürfe derzeit nicht im Raum. Zum anderen wären diese nur schwer nachzuweisen. Im Gegensatz zu Amtsträgern – wie einem Oberbürgermeister – gelten für gewählte Mandatsträger – Abgeordnete und Stadträte – andere Regeln. Erst 2014 wurden diese zwar verschärft, doch offenbar nur sehr schwammig, um nicht zu sagen: unzureichend.

Der frühere Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof und Zeit-Kolumnist Thomas Fischer schrieb 2014 über die Neuregelung des fraglichen Paragrafen 108 e Strafgesetzbuch: „Es ist wie schlechter Käse – viel Luft, wenig Substanz“ und anderer Stelle: „Es bestätigt eine alte Regel: Wenn die Wölfe Gesetze gegen die Wilderei machen, haben die Schafe nichts zu lachen.“

Wolbergs 2016: “Rieger ist in dubiose Geschäfte verwickelt.”

Als Joachim Wolbergs noch als Oberbürgermeister im Amt war, hatte er Rieger im Dezember 2016 vorgeworfen, “in sehr dubiose Grundstücksgeschäfte verwickelt” zu sein und damit gedroht, dass er das Liegenschaftsamt beauftragen werde, sich intensiv mit ebenjenen Geschäften zu beschäftigen. Herauskam dabei nichts – weder eine Bestätigung von Wolbergs’ Behauptungen, noch eine Entschuldigung für einen dann gegebenenfalls haltlosen Vorwurf. Doch ebenso wie die aktuellen Beschwichtigungen der CSU zu den Verstößen gegen das Parteiengesetz hinterlassen solche ungeklärten Vorwürfe den faden Beigeschmack eines “Die sind doch alle so”.

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Kommentare (23)

  • Simon

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    Das Ergebnis der Anfrage erschüttert mich jetzt wirklich, es wurde also in Richtung Bestechlichkeit nicht gegen Verstöße gegen das Parteispendengesetz ermittelt.
    (Diese wurden festgestellt und ? unterdückt??)
    Die Vorwürfe der gestückelten Spenden hat nur Wolbergs ertragen müssen, der ja zweifelsfrei dieses System geerbt hat.
    Anscheinend wurden auch die Verstöße des Ex OB nicht prioritätisch untersucht,
    wobei völlig klar ist, dass unzweifelhaft alle Vorgänge in der Vergangenheit erst mit der letzten Zuwendung zu verjähren beginnen.
    Also dürften die meisten Vorwürfe gegen den Ex OB noch relevant sein.
    Es bleibt zumindest der Eindruck, dass bei vielen Vorgängen weggesehen wurde.
    (Diese betreffen sämtlich CSU EX OB)
    Wann hätte man diese aufgearbeitet? Anscheinend nie.
    Nur durch Zufall kam dieses auf den Tisch.
    Man kann getrost die These aufstellen:
    “Hätte die STA nicht so verzweifelt immer neue Fakten gegen Wolbergs gesucht, wäre dies alles nie in den Fokus gerückt worden.
    Irgendwann kann man da nicht mehr wegsehen.
    Schlegel hatte es ja offenherzig gesagt:
    Frei:” ohne Wolbergs wären das immer normale Parteispenden geblieben”
    Schlegl hat es nun erwischt und bei Rieger tickt die Uhr.

    Nachdem der Christian Schlegl es sich nun mit allen verdorben hat, die ihn jemals unterstützt haben
    zuzüglich der Unmut übers Wahlergebnis, wird er wohl den einen oder anderen Stiefeltritt abbekommen.
    Und der Dr. jur Franz Rieger wird spätestens vor Gericht den/die Richter mit seinem aufgesetzt unschuldigen Grinsen gegen sich aufbringen.
    Oder wenn Rieger seinen Kassenführer und einen Kassenprüfer hinhängen will.
    Dann wars das für ihn auch.

    Rieger:
    Gratulation zur OB Wahl !
    Das mein ich fei jetzt ganz ganz ehrlich

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  • Politiker-Beobachter

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    Kaum vergeht ein Jahr, schon wird mal “nachgeschaut”, wie es beim Schlegl mit den U10.000-Spenden aussieht.
    Das war doch reine Stimmungsmache gegen Wolbergs! Wenn er beim Stehenpinkeln vergessen hätte, die Kloobrille hochzuklappen, wäre das eine weitere AnKlage gewesen…

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  • Politiker-Beobachter

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    @Simon

    Bin da voll bei Dir :-))). Hoffentlich nie nie wieder einen selbstherrlichen vor Arroganz strotzenden CSU-Sonnengott-Oberlehrer-Bürgermeister. Um Gottes Willen.

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  • Das Volk

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    Ja ja der liebe Franz Rieger bald hat er es geschafft der Strippenzieher der Regensburger CSU.

    Der Aufstieg in der CSU durch den lieben Dr.Fürst damals ist ja Herr Rieger 1 te mal gewählt worden als Landtagsabgeordneter und dann 2 mal was ja auch nicht so schwer war durch die Unterwanderung im CSU Kreisvorstand bzw Liste gewählt zu werden in (Ostbayern).

    Der fleissige Dr.Rieger der so hart arbeitet jeden Tag muss unbedingt Staatssekretär in Bayern werden unter Markus Söder.

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  • Lothgaßler

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    Moment mal! Die Erkenntnisse belegen klar, dass die Stückelung den beteiligten Politikgrößen bekannt und bewusst war, dass diese Praxis als normal und bewährt angesehen wurde. Viel Geld sollte unerkannt in die Kassen fließen und zur freien Verfügung stehen. Warum nicht offen spenden und dazu stehen?
    Nun ist das noch keine große Untat, aber grundsätzlich harmlos ist das auch nicht, denn man darf ein verheimlichtes “Geben” unterstellen, auf das ein ebensolches “Nehmen” folgen sollte/könnte.
    Die Tatsache, dass die Spendenstückelung bei Wolbergs kein Einzelfall war, sondern auch Schlegl/Rieger bzw. Schaidinger genau so bespendet wurden, und auch andere Großspender so verfahren sind, und das wohl über Jahre so gelaufen ist, zeigt auf, dass systematisch vorgegangen wurde. Das nun könnte sich für Wolbergs etwas strafmildernd auswirken, aber insgesamt ists ein Weckruf an unsere Stadtgesellschaft: Was machen diese Spenden mit unserer Stadtpolitik, ist das so in Ordnung, oder braucht es dringend mehr Transparenz?
    Ja, die späten Ermittlungen in Richtung Rieger und Schlegel wg. Spendenstückelung/Annahme sind ärgerlich. Aber immerhin sind diese Ermittlungen aufgenommen word. Ja, noch ärgerlicher, ohne Amt kaum Folgen für die Politiker. Der freie Fluß von Geld- und Sachmitteln bis hin zu Versorgungsposten zwischen Politik und Wirtschaft ist bedenklich, weil auch hier Gegengeschäfte dahinter stecken könnten. Es widerspricht jeglicher Vernungt anzunehmen, dass dem Geben kein Nehmen folgen wird. Und es ist auch nicht richtig, dass ohne Amt kein Einfluss auf die Entscheidungen möglich ist. Letzlich, und das gilt auch im Fall Wolbergs, segnen die Stadträte mit ihrer Stimmabgabe die Entscheidungen z.B. bei Grundstücksgeschäften/Bebauungvorhaben ab.

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  • Mathilde Vietze

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    Ohne nun irgendjemanden von der SPD aufs Heiligen-
    postamentl zu stellen, kotzt mich das selbstgerechte
    Grinsen von Dr Rieger richtig an. Warum eigentlich
    hat man bei dem keine Hausdurchsuchung gemacht?

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  • Markus Frowein

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    @ Mathilde Vietze (3. März 2018 um 09:48)

    Ich spekuliere mal ein bisschen:

    Herr Rieger ist Jurist und kennt sich aus, Herr Wolbergs hat zwar drei Ausbildungen (Zivi, Dackel vom Schaidinger und Schülersprecher), aber keine juristischen Vorkenntnisse …

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  • Matthias Beth

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    Sehr interessant das auch die CSU von der Stückelung von Spenden profitierte und dies alles korrekt verbuchte! Dann kann man rückwirkend nachweisen, dass dies nicht dem Parteispendengesetz entsprach. Eigentlich sollte sich Herr Dr. Jur. Rieger bei Dr. Fürst bedanken, denn er war es mit seiner JU der Herr Dr. jur. Franz Rieger zunächst gegen Herr Christian Schlegl als Kreisvorsitzenden durchsetzte und Ihn im innerparteilichen Auseinandersetzung gegen/mi dem Lager um Herrn ex. OB Hans Schaidinger unterstütze un davon bis heute keinen Vorteil zog, außer dass er auch von Hr. Dr. jur. Franz Rieger ab einem Zeitpunkt X gemieden wurde. So wird es nun vermutlich auch Herrn Christian Schlegl ergehen. Die CSU Regensburg sollte sich schnellstmöglich von diesen beiden Strippenziehern trennen, ansonsten sind die zur Wahl stehenden Personen unglaubwürdig!
    Transperanz fordern und diese nciht selber leben verstärkt das ganze!

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  • Totenhosen

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    Wichtig: Dr. Franz Rieger muss einfach weg er schadet der CSU in Regensburg immer mehr und als Strippenzieher.Bei der nächsten Landtagswahlen in Ostbayern sollten die Bürger von der CSU Abstand halten bei den Wahlen da es bedeuten würde das Dr.Rieger wieder Landtagsabgeordneter zum dritten mal bestätigt wird für die CSU Partei Regensburg und Ostbayern.

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  • joey

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    von der CSU Regensburg habe ich nie was wirklich Intelligentes oder Richtungsweisendes gehört. Für eine Kleinstadt ist das Niveau (aller Parteien) auch nicht gut, aber Regensburgs Bürger sollten der aufstrebenden Stadt eine gute Aus(!)Wahl gönnen.

    Tip an alle Wahlberechtigten: man muß nicht alle Stimmen vergeben und man kann häufeln. Bestimmte Leute kann man also “rauswählen”.

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  • eduardo

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    Parteiengesetz:
    In § 31 d ParG unter Abs. 1 Ziff.2 : …Wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens oder die öfft. Rechenschaftslegung zu umgehen…als Empfänger eine Spende in Teilbeträgen zerlegt und verbucht oder verbuchen läßt… wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Dieses Gesetz wurde im BT auch von der CSU mitgetragen!!!!!
    Wie sich da der Herr MdL Rieger herausreden möchte? Denn auf den Schatzmeister alleine kann er dies nicht abladen.
    Der Kerl gehört in den Bau.

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  • eduardo

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    Parteiengesetz:
    Ich vergass anzugeben, dass die Änderung des § 31d PartG mit Gesetz vom 28.06.02 (BGBl I S. 2268) mit Wirkung vom 01.07.2002 erfolgte. Und zwar aG eines Antrages der CDU/CSU uncd der SPD.
    Demnach : Alle haben davon Kenntnis.
    Es erscheint mir dümmlich, wenn eine Frau Meier meinte: Dann müsse man eben das Gesetz ändern. In einem Kommunalparlament haben derartige Persönlichkeiten -meine ich- keinen Plsatz.

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  • Barnie Geröllheimer

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    Ja, zusammen mit Wolli.

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  • RA Veits

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    Gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung?

    Ja. Das folgt aus dem sog. Legalitätsprinzip. Darin ist der Grundsatz verankert, dass “die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind wegen aller verfolgbaren Straftaten (ohne Ansehen der Person) zu ermitteln, …….”
    Vertiefend:
    http://www.rechtslexikon.net/d/legalitaetsprinzip/legalitaetsprinzip.htm

    Man beachte: für StA : §16o StPO und für die Polizei §163 StPO
    Vertiefend:
    https://www.aktionboss.de/fehlende-transparenz-bei-parteispenden

    `Haben´ im nachfolgenden Gesetzestext bedeutet ´müssen`, also Verpflichtung.

    § 163 StPO
    (1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes #haben# Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. ……

    Jedermann kann sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag wenden. Das steht in
    Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung. Man stelle sich vor, alle SPD-Mitglieder des Regensburger Unterbezirks machen von diesem Recht Gebrauch.

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  • xy

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    @eduardo, der von Ihnen zitierte § 31d PartG verbietet nicht die Entgegennahme gestückelter Spenden, sondern das in Schummelabsicht erfolgte Zerstückeln größerer Spenden in Teilbeträge! Sie müssen Strafvorschriften schon genau lesen, bevor Sie jemanden in den Knast schicken wollen. Mun muss nicht einmal Jurist sein; nur lesen sollte man können…

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  • RA Veits

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    Zu @ Eduardos Beitrag der Hinweis auf den Strafrahmen des § 31 d PartG, der dem der “einfachen” Korruption, sprich Vorteilsgewährung und -annahme ähnelt bzw. entspricht:
    ” … wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

    Es gibt ja hier den einen oder andernen Ig-nor-anten, der mit dem Graffiti-Vergleich aufwartet, einer Sachbeschädigung, die regelmäßig eine Geldstrage nach sich zieht.

    Hier geht es aber um das Vertrauen des Souveräns, der Wählerschaft in das Wirken der Parteien, deren Verfassungsauftrag lautet: An der Willensbildung des Volkes mitzuwirken, Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 GG.

    Insoweit ist auch das in Artikel 21 Abs. 1 Satz 4 GG niedergelegte Publizitäts- und Transparenzgebot zu berücksichtigen. § 31 d PartG “schützt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Richtigkeit der Rechnungslegung nach Artikel 21 Abs. 1 Satz 4 GG.”

    Und:

    “Das Parteingesetz regelt Fragen von hoher politischer Bedeutung, wie die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Partei, Satzung und Programme, Organe, Rechte der Mitglieder und Parteienspenden. Darüber hinaus enthält es rechtliche Vorgaben für die Buchführungs- und Rechenschaftspflicht der politischen Parteien, deren Missachtung strafrechtliche Sanktionen nach sich zieht und das Verbot verfassungswidriger Parteien.”
    https://www.vorwaerts.de/artikel/endlich-kommentar-parteiengesetz-politisch-brisant-juristisch-aufbereitet-0

    Wenn man socherlei Grundlegendes für das Funktionieren unserer Demokratie liest, darf man da nicht im Hinblick auf das zögerlich erscheinende Wirken der StA in Bezug auf die SCHWARZEN seiner Verwunderung Ausdruck geben? Oder gar eine Beschwerde beim Landtag einreichen?

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  • blauäugig

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    @xy Wenn Sie schon aufklären, verschweigen Sue dich nicht die Spenden, welche nach Paragraf 25 PartG nicht angenommen werden dürfen, sprich die mittels Strohmännern erfolgen

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  • RA Veits

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    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

    Randziffern 21 und 22 –> Strohmännern, Stückelung etc.
    http://www.bverwg.de/250413U6C5.12.0

    Bei § 25 PartG handelt es sich nicht um eine Strafvorschrift. Die nach dieser Norm rechtswidrigen Spenden zeitigen ggf. Rückforderungen des Staates …

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  • eduardo

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    ZU xy:
    Sie sollten auch etwas genauer lesen:
    Ziff.2 stellt unter Strafe……verbucht oder verbuchen läßt…. Und hier kommt es auf den Empfänger an.
    Si tacuisses.
    Und zum Abschluß: Lassen Sie sich die Vorbemerkungen zur Gesetzesänderung vom BT zu senden.

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  • RA Veits

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    Zum Tatbestand der Spendenstückelung, § 31 d Abs.1 Satz 1 Nr. 2 PartG

    Täter ist (nur) der Empfänger; das Stückeln durch den Spender ist nicht(!) kriminalisiert. (Was hat sich der Gesetzgeber dabei nur gedacht? –> Gesetzesmaterialien)

    Es gibt zwei Tathandlungen, die je aus zwei zeitlich aufeinander folgenden Einzelhandlungen bestehen.

    1. Alternative: Spendenstückelung und -verbuchung
    2. Alternative: Spendenstückelung und Spenden-Verbuchen-Lassen

    Das heißt, Täter ist nur der Spendenempfänger, der eine dieser Kombinationen aus beiden Einzelhandlungen verwirklicht hat.

    (Frank Saliger, Parteiengesetz und Strafrecht, Seite 624)

    Ausgehend von dem wohl unstreitigen Wissen aller Beiteiligten über die zielgerichtete Stückelung der Spenden und Verschleierung des/der wahren Spender(s) steht der Verdacht des kollusiven Zusammenwirkens im Raum, wobei den Politikern der Verstoß gegen das Publizitäts- und Transparenzgebot des Artikel 21 Abs. 1 Satz 4 GG nur schwerlich verborgen geblieben sein kann. Das Vertrauen der Öffentlichkeit wurde zerstört und bleibt bis heute zerstört.

    Es ist Sache der StA und der Gerichte den potentiell strafbaren Unrechtsgehalt eines solchen gemeinsamen kollusiven Wirkens herauszuarbeiten bzw. rechtlich zu werden. In Betracht käme ggf. eine (Mit)Täterschaft auf Empfängerseite durch Unterlassen (sog. unechtes Unterlassungsdelikte nach den Regeln der Ingerenz oder einer etwaigen Garantenstellung der Parteien, die auf Artikel 21 GG fußt. Der Unrechtsgehalt ihres Handelns (Unterlassens) könnte darin bestehen, die gestückelten Spenden nicht unverzüglich in toto zurückgewiesen zu haben.

    Dabei gilt es auch andere evt. weitere Tathandlungen der Spendenempfänger im Rahmen des § 31 d PartG (unrichtige Rechnungslegung?) in die Prüfung mit einzubeziehen, was womöglich auch Gegenstand der Durchsuchungen gewesen sein kann.

    (Das oben erwähnte Sachbuch kann man bei books.google.de auf besagter Seite 624 nachlesen; leider nicht die darauffolgende Seite 625. Wer kann helfen?)

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  • Markus Frowein

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    @ RA Veits (6. März 2018 um 11:14) Zitat: “Wer kann helfen?”

    Seite 625 kann man hier nachlesen:
    https://books.google.de/books?id=Zx8T3x3tIrgC&pg=PA741&lpg=PA741&dq=Frank+Saliger,+Parteiengesetz+und+Strafrecht,+Seite+625&source=bl&ots=P7q2vAucU8&sig=P4LlrGTmPKKKfaj3mwaqfho2PeI&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjki_r1vdvZAhXMzKQKHb_aCtUQ6AEIRDAD#v=onepage&q=Frank%20Saliger%2C%20Parteiengesetz%20und%20Strafrecht%2C%20Seite%20625&f=false
    Seite 626 fehlt widerum, vielleicht haben Sie die Version, bei der die vorhanden ist.

    Da müssen Sie ein wenig stückeln … ;-)

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  • xy

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    @Markus Frowein, Ihr Link ging leider ziemlich daneben. Hier ist der richtige Link: https://goo.gl/oKTF1u

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  • RA Veits

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    Wer schafft jetzt noch die Seite 626 von:
    Frank Saliger, Parteiengesetz und Strafrecht,

    nachdem wir hier die Seiten 624 und 625 studieren können. Danke dafür.

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